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    Gekündigt wegen 1,30 Euro - zu Recht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.09 23:55:16 von
    neuester Beitrag 05.04.09 09:55:48 von
    Beiträge: 287
    ID: 1.148.574
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      schrieb am 24.02.09 23:55:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mehr als 30 Jahre hatte sie als Kassiererin gearbeitet, dann wurde Barbara E. wegen 1,30 Euro gekündigt, die sie unterschlagen haben sollte. Sie zog vor Gericht und unterlag, zog erneut vor Gericht und unterlag heute wieder. Doch sie will nicht aufgeben.

      Von Ulf Morling, RBB

      Schon zum zweiten Mal unterlag die Supermarktkassiererin vor Gericht gegen ihren früheren Arbeitgeber. Das Unternehmen hatte der heute 50-jährigen Barbara E. nach 30-jähriger Tätigkeit als Kassiererin fristlos gekündigt. Der Grund: Zwei Pfandbons für Leergut waren zehn Tage lang im Kassenbüro des Supermarktes aufgehoben worden. Man wartete auf den Kunden, der die Bons verloren oder vergessen hatte. Doch plötzlich waren die Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent an der Kasse eingelöst worden, allerdings nicht von einem Kunden, sondern von Barbara E.

      "Es geht um Vertrauen"

      Das Landesarbeitsgericht sagte es nun ganz deutlich: Die Richter seien sich sicher, dass die Kassiererin die Bons unrechtmäßig eingelöst habe. Die Supermarktkette hatte die Kassiererin nach dem Vorfall fristlos entlassen. Die Anwältin des Unternehmens, Karin Schindler Abbes, erklärte: "Es geht nicht um 1,30 Euro, es geht um Vertrauen. Das ist eine Kassierein gewesen. Eine Kassierein muss absolut vertrauenswürdig sein, 100 Prozent ehrlich. Wer als Kassiererin durch sein Verhalten dieses Vertrauen des Arbeitgebers verspielt, der muss damit rechnen, dass er seinen Arbeitsplatz verliert."

      Zeugen sagten gegen Barbara E. aus

      Die sogenannte "Verdachtskündigung" stehe absolut im Einklang mit dem Gesetz, so die Vorsitzende Richterin heute. Der Einzelhandelskonzern habe nicht einfach auf einen bloßen Verdacht hin gekündigt, sondern er habe im Falle von Barbara E. objektive Tatsachen ermitteln müssen, ehe der Kassiererin gekündigt werden durfte. Sowohl drei Zeugen, als auch das Kassenjournal und ihre Aussagen selbst hätten das Gericht davon überzeugt, dass ihr der Arbeitgeber zu Recht fristlos gekündigt habe, auch wenn es lediglich um einen Schaden von 1,30 Euro gegangen sei.

      Arbeitnehmer müssen Reue zeigen

      Der Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts Berlin, Gerhard Binkert, erklärt dazu: "Diese Fälle von Straftaten von geringen Wert werden oft in der Interessenabwägung, also in einer Einzelabwägung, zugunsten der Arbeitnehmer entschieden. Das setzt allerdings voraus, dass sich die Arbeitnehmer nach der Tat in der Befragung durch den Arbeitgeber kooperationswillig zeigen, dass sie Reue zeigen, aber nicht, dass sie vertuschen oder gar andere Kolleginnen, so wie es hier der Fall war, mit einbeziehen."

      Lag es am gewerkschaftlichen Engagement?

      Die 50-jährige Kassiererin und ein Solidaritätskomitee hatten immer wieder behauptet, dass Barbara E. wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements gekündigt worden sei. Der Zusammenhang der Kündigung mit irgendwelchen Streikaktionen sei überhaupt nicht erkennbar, hieß es im Urteil. Barbara E. mochte sich nicht äußern nach dem Richterspruch. Sie will mit der Klage gegen ihre fristlose Entlassung bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

      ]http://www.tagesschau.de/inland/kassiererin100.html][b
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 00:02:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 00:05:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine Kassiererin hat den zweiten Prozess wegen ihrer fristlosen Kündigung verloren. Die Arbeitnehmerin wurde nach 30 Jahren im Supermarkt gefeuert, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen hatte. Kolleginnen belasteten die 50-Jährige vor Gericht.

      Es waren zwei Leergut-Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent, die der Kaiser’s-Verkäuferin Barbara E. zum Verhängnis wurden. Die 49-Jährige soll sie am 22.?Januar 2008 in einer Kaiser’s-Filiale in Hohenschönhausen auf ihren Namen abgerechnet haben, obwohl sie ihr nicht gehörten. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah in dieser Handlung einen eindeutigen Kündigungsgrund.

      Wichtig sei nicht die Höhe des Betrages, begründete Arbeitsrichterin Daniele Reber das Urteil. Sie sprach von einem „irreparablen Vertrauensverlust“. In diesem Fall sei er „noch nachhaltiger“, weil Barbara E. „im Rahmen der Befragung durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht“ habe. Barbara E. war im Januar 2008 wegen der entwendeten Leergut-Pfandbons von der Kaiser’s Tengelmann AG fristlos gekündigt worden. Gegen diese Kündigung hatte sie Klage eingereicht, die im August 2008 das Berliner Arbeitsgericht und gestern in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückwiesen.

      Die Richter verwiesen auf die gültige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Grundlage ist ein Urteil aus dem Jahre 1984. Die Verkäuferin eines Warenhauses hatte damals ohne Erlaubnis ein Stück Bienenstich vom Kuchenbuffet verzehrt. Die Frau erhielt eine fristlose Kündigung – wegen des Vertrauensbruches zu Recht, wie das BAG befand. Heute gehört das „Bienenstich-Urteil“ zum Einmaleins des Arbeitsrechts.

      Barbara E., von Kollegen „Emmely“ genannt, sagte nach der Urteilsverkündung unter Tränen, dass sie „eigentlich mit einem guten Gefühl zur Urteilsverkündung gekommen“ sei. „Ich dachte schon, dass dieser Prozess zu meinem Vorteil ausgeht“, sagte E., die jetzt von Hartz IV lebt und in eine kleinere Wohnung ziehen musste. Zuvor hatte sie mehrfach betont, dass sie unschuldig sei: „Es ist richtig, dass ich an diesem Tag zwei Pfandbons an der Kasse einer Kollegin einlöste.“ Es seien ihre eigenen Pfandbons gewesen, die eine Kollegin zuvor an der Leergutannahme ordnungsgemäß abgezeichnet habe.

      Während der Beweisaufnahme hatte sich der Sachverhalt anders dargestellt. Eine Kassiererin und eine Vorgesetzte, die in unmittelbarer Nähe stand, wollten gesehen haben, dass die Pfandbons nicht abgezeichnet gewesen seien. Sie gingen davon aus, dass es sich um zwei Bons handelte, die ein Kunde zehn Tage zuvor verloren hatte. Sie waren im Kassenraum hinterlegt und sollten ausgehändigt werden, wenn der Kunde diesen Verlust reklamierte. Seit jenem 22. Januar waren diese Pfandbons verschwunden.

      Bei der Kündigung von Barbara E. handelte es sich um eine so genannte Verdachtskündigung – es hätte also ausgereicht, wenn der Arbeitgeber seinen Verdacht vor Gericht stichhaltig begründen kann. Arbeitsrichterin Reber sagte, dass in diesem Fall „aber nicht nur ein Verdacht gegeben ist, sondern dass die Tatbegehung durch die Klägerin nach Überzeugung des Gerichts“ feststehe.

      Nach Urteilsverkündung schrie ein Besucher des voll besetzten Gerichtssaals: „Das ist Klassenjustiz.“ Mitglieder eines Komitees namens „Solidarität mit Emmely“ kritisierten die Bestätigung der fristlosen Kündigung und sahen einen Zusammenhang mit einem Streik der Gewerkschaft Ver.di Ende 2007. In der Kaiser’s-Filiale in Hohenschönhausen beteiligten sich damals acht von 36 Mitarbeitern an drei Arbeitsniederlegungen. Nach Gesprächen mit einer Distriktmanagerin war Barbara E. als einzige Streikende übrig geblieben.

      Die Kaiser’s Tengelmann AG erklärte nach dem Prozess, dass „wesentliche Werte und Regeln der Zusammenarbeit“ gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt worden seien. Barbara E. habe dagegen verstoßen. Sie habe „aus unserer Sicht nicht nur das bestehende Vertrauensverhältnis zerstört“, sie habe zudem andere Kollegen zu Unrecht bezichtigt. „Eine weitere Zusammenarbeit ist auch den ehemaligen Kollegen nicht zuzumuten.“

      Das Landesarbeitsgericht ließ eine Revision beim BAG nicht zu. Barbara E.s Anwalt Benedikt Hopmann kündigte an, dagegen Beschwerde einzulegen. Geplant sei der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

      ]http://www.welt.de/wirtschaft/article3262757/Kassiererin-da…
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 00:12:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das ist ein sehr schlechter Witz.
      Wenn man dem folgt, müssten nicht nur fast alle Arbeitnehmer gekündigt werden, sondern auch fast alle Chefs (Steuern, Versicherungen etc. pp, von mittleren "Weisskitteln" mal ganz zu schweigen)

      Lächerlich!
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 00:17:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Es geht um Vertrauen"

      Welcher Politiker, Banker etc. würde seinen Job behalten?? :confused:

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      Avatar
      schrieb am 25.02.09 00:18:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.787 von AdHick am 25.02.09 00:12:24Tja, das 11. Gebot ...
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 00:28:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ist doch offensichtlich, dass der Arbeitgeber unter dem Deckmäntelchen der "formaljuristischen Rechtmäßigkeit" sich an einer Mitarbeiterin vermutlich gerächt hat, sie aber um jeden Preis loswerden wollte. Dazu ist dann auch so ein lächerlicher Vorwurf gut genug. Schlimm, wenn sich Gerichte auch noch zum Handlanger solcher frühkapitalistischer Praktiken machen.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 00:55:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich werde jedenfalls erst mal keine[/einkäufe dort mehr machen; das ist meine antwort.
      wo ich erfrorene paprika im angebot zum 1/ 2 preis einkaufen soll, kaufe ich nicht.

      ich wußte nicht, daß die realitätsferne jetzt auch in der justiz um sich greift


      Avatar
      schrieb am 25.02.09 00:57:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Irreparabler vertrauenverlust
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 00:59:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich geh meist zu Kaufland, da gibt es solche Probleme nicht, weil die gewerkschaftsfrei sind. Da sind mir noch nie Kassenbons von Kassiererinnen geklaut worden. ;)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 01:00:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.887 von Sozialphysiker am 25.02.09 00:59:33*Ääh*

      Pfandbons ... wollte ich sagen! ;)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 01:00:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      BIENENSTICHURTEIL:laugh::laugh::laugh:

      wer hat da wen gestochen?

      das it doch überall gang und gebe,überall wird sich bedient
      :bäcker, fleischer, bauarbeiter, politiker allesamt
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 01:02:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.890 von curacanne am 25.02.09 01:00:52Sitte und Moral verfallen, alle klemmen, wo es geht ... :cry:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 01:03:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      politfritzen werden sogar noch belohnt
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 01:03:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.895 von curacanne am 25.02.09 01:03:07Und Banker erst! :mad:;)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 01:05:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.804 von Sozialphysiker am 25.02.09 00:18:15Das wird noch eine Menge zu tun bekommen, nur befürchte ich fast, dass das Gebot nur für bestimmte Menschen eine sträfliche Gültigkeit besitzen wird. :rolleyes:

      Das Vertrauen, um das es ja hier geht, ist auch meinerseits völlig und auf Jahrzehnte, im Argen.

      WS
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 01:08:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.893 von Sozialphysiker am 25.02.09 01:02:44hier kann man nun wirklich nicht von sitte und moral sprechen, minimaler fehlgriff, vielleicht stimmte auch einfach die kasse nicht, man muß auch mal bedenken, was die an den kassen für einen streß haben und dann den ganzen tag das licht von oben und die gefährlichen strichcodes auf allen produkten und das ständige piepen.dann noch das ausspionieren und mobben und wer weiß, was für ne sch.....

      das ganze ist eine frechheit, guck ich mir die richtigen gangster von heute an.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 01:13:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.889 von Sozialphysiker am 25.02.09 01:00:19danke für das sprichwort kassenbon. letztere hebe ich mir jetzt immer auf, falls mir von irgendeinem lebensmitteldreckschlecht wird.( das sag ich auch immer bei der frage nach dem bon:D)
      dann wird auch geklagt: sitte und moral und ich weiß nicht was
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 02:10:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hat sich der rechtmäßige Eigentümer dieser ominösen Pfandbons eigentlich schon gemeldet, bzw. wurde der im Prozess befragt?
      Denn Geschädigter ist doch eigentlich nur der und nur der hätte doch zivilrechtlich gegen die Kassiererin vorgehen können......

      Wenn nicht, dann wollte Kaiser`s sich doch nur bereichern, indem es die Bons nicht einlöst!

      Diese Pfandbons hätten doch auch umgehend dem Fundbüro ausgehändigt werden müssen, wer von der Geschäftsführung hat das denn verhindert?

      Ich habe jedenfalls kein Vertrauen mehr zu diesem Laden, der Fundsachen nicht zum Fundbüro bringt, sondern einfach so ungesichert in irgendeinem, allen Beschäftigten zugänglichen Büro deponiert!

      Und wenn die Zettel dann verloren gegangen sind, dann wird es einfach auf die unteren Angestellten geschoben!

      Wieviel Geld haben die Richter eigentlich von Kaiser`s zugesteckt bekommen?

      Verdienen die mittlerweile so schlecht?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 02:14:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.908 von curacanne am 25.02.09 01:13:29Mir sollte auch gekündigt werden, ich vergesse gelegentlich das Geschäftshandy aus der Tasche zu nehmen und merke das erst zu Hause.:(
      Und die Kulis erst, die ich laufend vergesse bei Feierabend aus der Tasche zu nehmen.:cry:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 05:46:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.945 von wohinistmeinGeld am 25.02.09 02:14:04Hi,
      viele AG nur mehr abartig wie zum Teil mit Arbeitnehmern umgesprungen wird.

      Der "Handel" ist ja berühmt für seine abartigen Praktiken.
      Habe selber eine Führungsposition (für 70 Mitarbeiter)ausgeschlagen, und danach gewechselt, weil ich es nicht verantworten kann, wenn man Menschen zum Grossteil wie Schei..e behandelt.

      Dies habe ich dem Geschäftsführer auch auf förmliche Weise mitgeteilt. Nur mache kapieren es einfach nicht, solange die Zahlen stimmen. Plötzlich gehen die Zahlen gewaltig nach unten, und keiner der Führungsriege kann sich einen Reim machen, warum dies passiert.:laugh:

      Wenn man MA jahrelang wie Schei..e behandelt, fällt diese(Schei..e)einem selber auf den Kopf.

      Daher sollen Frauen im Einzelhandel stärker unterstützt werden,sie leisten viel, und müssen sich doch immer wieder von armen Wichten schlecht behandeln lassen.

      Ich kenne so viele "erzählte Erlebnisse" aus dem Handelsgewerbe, dass man am liebsten gar nicht mehr Einkaufen gehn möchte. *ehrlich*

      Leider erfordern diese Erzählungen einen mehrseitigen Beitrag, dies will ich Euch aber nicht zumuten. (Ausserdem will es kaum jemand wissen.)

      Grüsse, Martin
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 06:09:16
      Beitrag Nr. 22 ()
      Während der Beweisaufnahme hatte sich der Sachverhalt anders dargestellt. Eine Kassiererin und eine Vorgesetzte, die in unmittelbarer Nähe stand, wollten gesehen haben, dass die Pfandbons nicht abgezeichnet gewesen seien. Sie gingen davon aus, dass es sich um zwei Bons handelte, die ein Kunde zehn Tage zuvor verloren hatte. Sie waren im Kassenraum hinterlegt und sollten ausgehändigt werden, wenn der Kunde diesen Verlust reklamierte. Seit jenem 22. Januar waren diese Pfandbons verschwunden.


      Das hört sich so lächerlich konstruiert an!
      Die Frau soll gestohlene Pfandbons vor den Augen einer Vorgesetzten und einer weiteren Kassierin sowie einer dritten Kassiererin, der eigentlichen Kassiererin, die diese Bons ja auch allein als "gestohlene Bons" hätte sofort identifiziern müssen, eingelöst haben. Konstruierter geht's ja wohl nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 07:48:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.999 von martin_wolf am 25.02.09 05:46:57Eine langjährige teure, organisierte Mitarbeiterin ist für jeden Filialleiter/Bezirksleiter ein Albtraum. Sie wird wohl ca'12-14€/h verdienen. Neue Kräfte bekommt man für ca' 8€/h. Oder man stellt 2 Schülerinnen ein.
      Und dann noch Gewerkschaft ! oh oh!
      Nicht umsonst schließen viele Mitarbeiterinnen demonstrativ ihren Umkleideschrank nicht mehr ab und lassen ihre Taschen und Jacken draußen im Auto.
      Die Angst - etwas " zugesteckt " zu bekommen - ist da !


      Das Urteil ist ein Skandal !
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 08:36:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      Na dann werde ich mal die Gegenposition einnehmen.

      Der wahre Grund für Kündigung ist doch überhaupt nicht das Stehlen von 1,30 €. Der wahre Grund ist das extrem asymetrische Arbeitsrecht in Deutschland. In Ländern mit liberalen Arbeitsgesetzen würde niemand auf die Idee kommen so einen Quatsch als Kündigungsgrund an den Haaren herbei zu ziehen. Das ist das tatsächliche Problem. Das ist übrigens auch der Grund warum die Zeitarbeit in Deutschland so boomt.

      So, und jetzt dürfen alle Sozialkuschler und Gutmenschen über mich herfallen. :yawn:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 08:52:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.289 von AlterMann am 25.02.09 08:36:53Für Deine dissoziale Haltung bist Du ja aus anderen Beiträgen bekannt.
      Kann man sich ja vielleicht leisten, wenn man ein "AlterMann" ist und "Versorgungsansprüche" besitzt.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 08:58:03
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.368 von erfg am 25.02.09 08:52:11Das mit den "Versorgungsansprüchen" muß man schleunigst ändern. Schließlich bin ich kein Gutmensch/Sozialkuschler !
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:15:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      #1

      Na klar, ist eine Kündigung wegen 1,30€ rechtens da es sich um Diebstahl handelt!

      Was nur keinem zu vermitteln ist, warum Manager Banken und Unternehmen an die Wand fahren, den Menschen ihren Arbeitsplatz STEHLEN, Millionen (nicht nur 1,30€) veruntreuen und dafür noch Bonus kassieren:mad::mad::mad:

      Es wundert sich jemand, warum die Leute die Linke wählen??? Ich nicht mehr:cry:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:26:54
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.539 von Doppelvize am 25.02.09 09:15:33Na klar, ist eine Kündigung wegen 1,30€ rechtens da es sich um Diebstahl handelt!

      Was nicht bewiesen ist. Nach dem deutschen Arbeitsrecht genügt der " begründete Verdacht ".
      Der Verdächtige muß das Gegenteil beweisen !
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:47:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wovon redet ihr?
      DAs Gericht hat festgestellt, dass es sich bei bei der Frau nicht um einen Unfall oder Schludrigkeit, sondern um einen vorsätzlichen Diebstahl handelt.
      Normalerweise gehört sie nicht nur gekündigt, sondern auch noch von ihren Kollegen ausgepeitscht. Denn schon seit Urzeiten wird allgemein anfallendes fremdes Gut unter den Kriegern aufgeteilt.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:48:21
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.539 von Doppelvize am 25.02.09 09:15:33da kann man ja auch nix anderes mehr wählen:)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:50:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.539 von Doppelvize am 25.02.09 09:15:33Ein paar Schlagworte zum aktuellen Thema:
      -Rechtsauslegung und Verhältnismäßigkeit
      -Unschuldsvermutung
      -"Verdachtskündigung" (neues Gesetz)


      Rechtsauslegung das Gesetz mit Kommentar gegossen in einer Form ohne Bewegungsfreiheit, das war so mein Gedanke gestern bei KERNER, als der Fall diskutiert wurde.

      Irgendwie wanderten meine Gedanken dabei ab zur Religion. "Beten, Beichten, Sühnen"- diese schalmeienhaften Knebelungen an die "Metapher" MORAL sollten da wohl unters Volk gestreut- und deren Verbindlichkeit demonstriert werden. Jedoch die zwingende Gültigkeit existiert ausschließlich für Jene, die sich weiter unten in der Gesellschaft bewegen.

      Oben siehts ganz anders aus. Dort wird gelogen, betrogen, gehurt, gesoffen und sich bereichert zu Lasten der Allgemeinheit.

      1,30€ stehen im Verhältnis zu vielen BILLIONEN

      Kaisers Kaffegeschäfte werden aber im Nachhinein dennoch bestraft werden, denn sie leben schließlich auch von ihren Kunden, die sich wohl überlegen, wo sie künftig einkaufen gehen. Immerhin- der Kude hat ja die Wahl.

      Und so gesehen funktionieren die Märkte ja doch.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:57:46
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.794 von Dorfrichter am 25.02.09 09:50:45"Kaisers Kaffegeschäfte werden aber im Nachhinein dennoch bestraft werden, denn sie leben schließlich auch von ihren Kunden, die sich wohl überlegen, wo sie künftig einkaufen gehen."

      Stimmt genau, die Kunden gehen ja auch am liebsten dort hin, wo sie beklaut werden. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:05:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wer sagt denn das diese Frau nur einmal Diebstahl begangen hat????
      Sie ist einmal erwischt worden, und wieviele mal nicht??????
      Jeder hier sieht "nur" die 1,30euro , aber vielleicht sind diese 1,30euro nur die Spitze vom Eisberg?????
      Klar sind diese 1,30euro lächerlich, aber das es hier um Vertrauen geht, darf nicht vergessen werden!

      So! Gutmenschen und Diebversteher! Los! Mach mich fertig!!:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:13:17
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.848 von Sozialphysiker am 25.02.09 09:57:46Eine "lebensnahe Auslegung" des Sachverhaltes führt eher dazu, daß davon auszugehen ist, daß der Kunde sich entweder des Verlustes nicht mehr bewußt ist bzw. nicht weiß, wo er die Bons verloren hat.

      Dazu eine kleine Anekdote:

      Ich hatte vor kurzem mein Handy verloren. Glaubte es in der Filiale eines Lebensmitteldiscounters verloren zu haben und ging zur "Geschäftsleitung" um mich nach dem Verbleib zu erkundigen. Die sagte mir nur, daß ich bei solchen Gegenständen nicht davon ausgehen dürfe, daß sie zur Abholung abgegeben würden.;)

      Tatsächlich hat sich die Kassierein im vorliegenden Fall den Wert einer fremden Sache angeeignet.
      Der Herr sei all denen gnädig, die täglich den Firmenkopierer für eigene Zwecke missbrauchen und ihre private Post in der Firma freistempeln lassen.
      Ihnen droht schon wegen des höheren intrinsischen Wertes die doppelte und dreifache Kündigung.
      Fristlos - bis in alle Ewigkeit !:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:14:00
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.905 von Frenchmen am 25.02.09 10:05:37Sie ist einmal erwischt worden, und wieviele mal nicht??????

      Solltest du das nächste mal " geblitzt" werden - am besten gleich die 10fache Summe kassieren.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:17:42
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.848 von Sozialphysiker am 25.02.09 09:57:46einfach lächerlich

      ich kaufe dort erst mal nicht mehr ein...übrigens manchmal ist die blödzeitung ja ganz brauchbar, ich kann nur hoffen, daß sich viele ebenso verhalten wie ich
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:26:45
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.966 von maeusefaenger am 25.02.09 10:13:17Hätte sie sich die Bons sofort nach Versult eingesteckt, wäre Sache auch nicht so dramatisch gewesen. Nur wurde der Pfandbon von einem ehrlichen Finder bereits abgegeben, worauf die Gekündigte ihn aus der Ablage stahl.
      Abgesehen von den 1,30 ist diese Frau m.M. nicht nur dämlich, sondern darüber hinaus auch noch ein "Kollegenschwein". Denn diese 1,30 hätten wenn, dann dem Finder zugestanden und nicht ihr.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:38:39
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.970 von Ballyclare am 25.02.09 10:14:00Bravo!
      Super Beitrag!!:laugh::laugh:
      Vielen Dank Gutmensch und Diebversteher!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:43:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.905 von Frenchmen am 25.02.09 10:05:37Wer sagt denn das diese Frau nur einmal Diebstahl begangen hat????
      Sie ist einmal erwischt worden, und wieviele mal nicht??????

      Diese Frau hat aller Wahrscheinlichkeit gar keinen "Diebstahl" begangen!

      Den hat man ihr vermutlich mit willfährigen "Zeugen" untergejubelt.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:43:39
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.058 von diggit am 25.02.09 10:26:45"Toleranz" was ist das denn überhaupt. Alle Welt spricht davon, nur scheint es sie überhaupt nicht zu geben...am Bau vielleicht...

      1,30€- ausserhalb der Toleranz? 1 Cent... wäre das die Toleranz?

      Wir spinnen doch langsam alle schon! Wir lassen uns kollektiv TOTAL beklauen von den Investmentbanken, wir schimpfen zwar, aber fordern für den Dieb keine Strafen.

      Ja, und dann kommt diese Frau...1,30€...

      Wäre ich Richter in diesem Fall gewesen, hätte ich dem Anzeiger eine Ordnungsstrafe aufgebrummt schon wegen der Verhältnismäßigkeit und die Klageschrift zu Fenster rausgeworfen.

      Schwachsinn sowas! Einfach nur lächerlich! Solche leute müßte man ein Leben lang an einen Daddelautomnaten verbannen.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:21:10
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.200 von Dorfrichter am 25.02.09 10:43:39Du weist auf einen Umstand hin, der in der Tat m.E. in Zukunft einer differenzierteren Würdigung durch die höhere dt. Arbeitsgerichtsbarkeit bedarf.

      Wäre die Frau wegen Unterschlagung von 1,30 oder gar 3 Euro bei der StA angezeigt worden, so wäre das U-Verfahren gewiß wegen Geringfügigkeit eingestellt worden bzw. vor Gericht gegen Auflage eingestellt worden.

      Im Arbeitsrecht wird jedoch eine andere Wertung vorgenommen.

      Hier steht nicht der abstrakte Unrechtsgehalt und die Sozialgefährlichkeit des Tuns im Vordergrund, sondern die Tasache, daß die Handlung der Frau das persönliche Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber erschüttert hat.

      M.E. hat das ArbG hier aber die Vertrauensstellung einer Kassiererin gewaltig überschätzt. Ihr Kassenbestand ist leicht kontrollierbar. Hinzu kommt die (tatsächlich effektive) Kontrolle durch die Kollegen.
      Eine Kassiererin ist nicht mit einer Buchhalterin oder ltd. Angestellten gleichzustellen. Die Kolleginnen wechseln sich bei der Arbeit ab.

      Natürlich hat das Urteil vor dem Hintergrund aktuell hundertfachen offensichtlichen Mangerversagens, welches nur zu oft mit kurzsichtiger Bereicherungsabsicht gepaart ist, ein Geschmäckle.
      Das Problem ist ganz einfach:
      Der Manger handelt als Organ seiner Firma. Wer greift schon das schlechte Organ an ? Im Gegenteil. Das schlechte Organ beschädigt den ganzen Körper, d.h. es zieht die Firma in Mitleidenschaft.
      Umso schlimmer ist, daß die Instanzen, welche für die Organkontrolle zuständig sein sollen, jämmerlich versagt haben. Aber das ist ein anderes Thema.
      Vielleicht unter dem Titel: Wie feudal soll unsere Gesellschaft sein ?

      Die Kassiererin dagegen steht am Ende der Hackordnung. Hätte der Geschäftsinhaber oder sein ltder. Manager so gehandelt, hätte es zumindest keine Kündigung gegeben.

      Es hat ja auch nie jemand behauptet, das es auf der Welt gerecht zugeht!;)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:31:48
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.502 von maeusefaenger am 25.02.09 11:21:10Ich sehe da ganz andere Gefahren aufziehen. "Der kleine Mann" lernt penibel, daß die Gesetze ausschließlich für ihn gelten. Das wird sich eines Tages rächen. Es kommt nur noch auf die Summe solcher ähnlich gelagerter Vergleichsfälle an.

      Irgendwie ist es ja schon lächerlich zu solch einem Vorgang überhaupt zu schreiben. Dennoch ergeben sich "Aufschlüsse" wieweit doch die Toleranz bereits gewichen zu sein scheint.

      Seltsame "Blüten" werden da dem aufmerksamen Beobacher sichtbar. Blüten einer deformierten Gesellschaft. Die Einen dürfen sich alles erlauben, die Anderen hängt man wegen einer Lapalie.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:34:14
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.200 von Dorfrichter am 25.02.09 10:43:39Du willst diesen Fall sozial-moralisch aufpumpen.
      Nur ist er dafür erstens nicht geeignet, und zweitens müssen die Richter gut begründetes deutsches Recht anwenden.

      Wenn du genau hinsiehst, ist diese Frau auch nicht verurteilt worden. Wegen 1,30 Euro zieht sich kein Richter die Kutte an. Es ging NICHT um die Unterschlagung, sondern um die Frage, ob ein Arbeitgeber jemanden beschäftigen muss, der einen hintenrum auch noch beklaut. Die 1,30 spielen also gar keine Rolle. Die Frau darf das Geld wahrscheinlich sogar behalten.

      :)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:38:49
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.602 von diggit am 25.02.09 11:34:14r gut begründetes deutsches Recht
      Das wäre dann eine Ordnungsstrafe wegen Mißbrauchs der Gerichtsbarkeit (Geringfügigkeit)

      -Keiner schrieb noch was zum neuen Recht "Verdachtskündigung" und seiner Anwendung bezüglich meiner Bedenken (Toleranzgewichtung)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:51:12
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.602 von diggit am 25.02.09 11:34:14Die Frau darf das Geld wahrscheinlich sogar behalten.

      Du solltest mal zur Kenntnis nehmen, dass die Feststellung des "begründeten Verdachts" auf den Zeugenaussagen von Abhängigen des Arbeitgebers beruht und nicht so tun, als wenn es feststünde, dass der "Diebstahl" stattgefunden hat.
      Das scheinen aber neben Dir noch einige andere hier nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:56:29
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.637 von Dorfrichter am 25.02.09 11:38:49Das wäre dann eine Ordnungsstrafe wegen Mißbrauchs der Gerichtsbarkeit (Geringfügigkeit)

      Das Problem ist nur, dass die Kassiererin geklagt hat und nicht der Laden.

      -Keiner schrieb noch was zum neuen Recht "Verdachtskündigung" und seiner Anwendung bezüglich meiner Bedenken (Toleranzgewichtung)

      Da die Frau strafrechtlich nicht verfolgt wird, erübrigen sich die Bedenken.
      Wie maeusefänger oben geschrieben hat, handelt es sich hier nur um eine Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er den jeweils betroffenen Mitarbeiter behalten will oder nicht.
      Das wird er, je nach Lage der Dinge, mal so und mal so entscheiden.
      Das Gericht hat dann nur ggf.zu klären, ob der Entlassungsgrund gerechtfertigt ist. Genau das ist bei der Dame geschehen.

      Managern wird gerne etwas mehr Freiraum zugestanden, das liegt aber auch an den unterschiedlichen Jobbeschreibungen.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:57:28
      Beitrag Nr. 47 ()
      Ob 1,30 Euro oder 1,3 Mio Euro - geklaut ist geklaut.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:57:40
      Beitrag Nr. 48 ()
      "Die CSU ist wieder da"

      CSU-Anhänger aus ganz Deutschland haben den CSU-Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer mit Beifall beim politischen Aschermittwoch begrüßt. Unter den Klängen des bayerischen Defiliermarsches schritt Seehofer zur Tribüne, schüttelte Hände und gab Autogramme. Dann hob er zu seiner Rede an.



      HB PASSAU. Seehofer kritisierte in seiner ersten Rede beim politischen Aschermittwoch eine wachsende soziale Ungerechtigkeit in Deutschland. Er verstehe es nicht, wenn einer Kassiererin wegen 1,30 Euro gekündigt werde und Manager, die Milliarden verscherbelt hätten, noch im Amt seien. Die CSU wolle sich als "Anwalt für die redlichen Bürger und den gesunden Menschenverstand" profilieren. Zugleich machte Seehofer der CSU nach ihrer Wahlschlappe vom vergangenen Herbst Mut. "Die CSU ist wieder da", rief der bayerische Ministerpräsident unter dem Beifall von mehreren tausend Anhängern.

      Nach den raschen Personalwechseln an der Parteispitze stellte Seehofer mehr Beständigkeit in Aussicht. "Wir arbeiten daran, dass dieses Rotationsprinzip der Vergangenheit angehört", sagte der CSU-Chef. 2008 hatte in Passau noch das damalige Führungsduo aus Ministerpräsident Günther Beckstein und Parteichef Erwin Huber das Wort, ein Jahr zuvor Edmund Stoiber in Doppelfunktion. Noch vor einem Jahr habe wohl niemand geglaubt, dass er dort diesmal auf der Bühne stehen werde, sagte Seehofer. "Ich hätte das auch nicht geglaubt."

      Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise schlug Seehofer einen parteiübergreifenden Pakt für Deutschland vor. Gerade in Zeiten der grenzenlosen globalen Krise dürfe man sich nicht im kleinteiligen politischen Gezänk verlieren, sagte Seehofer. "Lasst uns einen Vertrauenspakt zwischen der Bevölkerung und der Politik schließen." Mittelstand, Unternehmen, Arbeitnehmer und Politik müssten jetzt gemeinsam Entscheidungen treffen. Dann werde man "die größte Krise in der Geschichte der Bundesrepublik überwinden".

      Mit Jubel begrüßte der Saal den neuen Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. An der Kundgebung nahm auch Seehofers Vorgänger als CSU-Chef Erwin Huber teil, während Exministerpräsident Günther Beckstein Skiurlaub machte. Der CSU-Ehrenvorsitzende Edmund Stoiber spricht auf einer eigenen Aschermittwochs-Kundgebung in Westfalen.

      Der niederbayerische CSU-Bezirksvorsitzende Manfred Weber nahm in seiner Eröffnungsrede in Passau FDP-Chef Guido Westerwelle aufs Korn, der in einem Gasthaus in Passau redete. "Die CSU hat hier mehr ehrenamtliche Helfer im Einsatz, als Westerwelle insgesamt Zuhörer hat", sagte er. Der SPD warf er vor, bei der Bundespräsidentenwahl gegen Horst Köhler "mit den Kommunisten zu paktieren".

      Nach Seehofers Rede sollte der neue CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt gegen 13 Uhr das Schlusswort sprechen.

      Quelle: Handelsblatt.com


      Na da bin ich mal gespannt!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:12:53
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.797 von diggit am 25.02.09 11:56:29Das Problem ist nur, dass die Kassiererin geklagt hat und nicht der Laden.
      hmmm, stimmt ja, das macht die Sache doch etwas schwierig. Immerhin, auf die 1,30 folgte die Kündigung und das ist einfach nur bescheuert.

      Ich schrib´s aj schon woanders. Dieser Marktleiter ist/war schlichtweg unqualifiziert und ganz einfach nur komplett überfordert.

      Es hätte gereicht, wenn er der Frau gesagt hätte: "Unterlassen Sie das künftig, wir dulden das nicht"!
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:15:31
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.965 von Dorfrichter am 25.02.09 12:12:53#49

      War doch völlig zu Recht. Die Frau hätte sich ja auch für den Diebstahl entschuldigen können.

      Und wer mit 1,30 Euro erwischt wird, der hat vorher womöglich noch viel mehr geklaut.

      Kann ja wohl nicht sein, dass der Arbeitgeber tatenlos zusehen muss, wie seine Angestellten ihn beklauen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:17:57
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:18:44
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.815 von Blue Max am 25.02.09 11:57:28Ob 1,30 Euro oder 1,3 Mio Euro - geklaut ist geklaut.


      Eben! Nur das die einen Bonus kassieren, und die anderen entlassen werden:mad:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:21:05
      Beitrag Nr. 53 ()
      Daß jetzt schon Diebe vor Gericht klagen ist ein Unding.:mad:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:30:49
      Beitrag Nr. 54 ()
      Hätte man nicht gleichzeitig parallel eine Klage wegen Verleumdung, Rufschädigung, Schmerzensgeld und Existenzvernichtung gegen den Arbeitgeber starten können ?
      Den einen Prozeß hätte man zwar verloren, den anderen Prozeß hätte man doch bestimmt mit einer Schadenersatzhöhe von über 100.000 Euro gewonnen ?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:37:06
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.110 von Seuchenvogel am 25.02.09 12:30:49Nach den verlorenen "Prozeß" wohl undenkbar.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:49:15
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.648.965 von Dorfrichter am 25.02.09 12:12:53Es hätte gereicht, wenn er der Frau gesagt hätte: "Unterlassen Sie das künftig, wir dulden das nicht"!

      :laugh: Das ist ja der Brüller des Tages! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:52:47
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.647.991 von curacanne am 25.02.09 10:17:42ich kaufe dort erst mal nicht mehr ein...übrigens manchmal ist die blödzeitung ja ganz brauchbar, ich kann nur hoffen, daß sich viele ebenso verhalten wie ich

      Nur bei Kaisers in der Filiale in Hohenschönhausen, in allen Filalen oder boykottierst du ganz Tengelmann, also z. B. auch Obi? Gar nicht einfach, nicht wahr? ;)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:58:54
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.281 von Sozialphysiker am 25.02.09 12:52:47Kann es sein das Du Deine Mitgliedschaft, bei WO, im Dezember aufgegeben hast und seitdem unter neuen Nicknamen weitermachst ?
      Deine Schreib- und Denkweisen bringen mich ins grübeln. :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 13:45:55
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.166 von Dorfrichter am 25.02.09 12:37:06Wenn dein Arbeitgeber dich wegen eines Verdachts kündigen kann, kannst du in einem anderen Prozeß gegen dein Arbeitgeber wegen Rufmordes verklagen. Und der Rufmord ist ja offensichtlich, der Rufmord bestätigt sich ja durch die Kündigung wegen Verdacht auf Diebstahl.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:41:08
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.327 von d.h.53 am 25.02.09 12:58:54Nein, das trifft nicht zu.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:49:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.742 von Seuchenvogel am 25.02.09 13:45:55Für eine Verdachtskündigung gibt es ja regeln. Wie du es darstellt, könnte der Arbeitgeber willkürlich kündigen. Dem ist aber nicht so.

      Eine Verdachtskündigung ist in dem Moment völlig angebracht, wo das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unwiederbringlich zerstört ist. Eine des Diebstahls verdächtige Person weiter an der Ladenkasse beschäftigen zu müssen, wäre eine unverhältnismäßige Bürde für den Arbeitgeber.

      Frau E. ist desweiteren nicht nur von Arbeitgeberseite, sondern auch von ihren Kolleginnen beschuldigt worden.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:57:36
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.280 von Sexus am 25.02.09 14:49:46Das ist halt noch die Stasi-Mentalität da im Osten. Wegen 1,30 € macht man sich da zum Kollegenschwein. Hier hätte man freundlich gesagt, dass man nicht für 1,30 € den job riskiert, man nichts sieht, wenn sie die Pfandbons wieder zurücklegt.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:05:51
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.341 von T.Hecht am 25.02.09 14:57:36Die Höhe der Unterschlagung ist irrelevant. Oder ich müßte dich fragen, ab welcher Summe eine weitere Beschäftigung unzumutbar wird. Bei 10 Cents, bei 1,30 Euro, bei 10 Euro oder erst bei 100 Euro. Wo willst du die Grenze setzen?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:11:38
      Beitrag Nr. 64 ()
      Ich gebe zu bedenken, daß unsere Kündigungschutzregeln sehr weitgehend sind und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit sehr arbeitnehmerfreundlich ist. In anderen Ländern gibt es sowas gar nicht, da geht man, wenn der Boß es so will, die Gründe spielen dabei keine Rolle. Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, daß in Deutschland die Meinung vorherrscht, der Beschäftigte habe sozusagen ein Recht auf seinen Arbeitsplatz, und staatliche Stellen, auch die Justiz, müßten ihm wie selbstverständlich zu diesem Recht verhelfen, wenn mal was schiefgegangen ist. Die strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland ist möglicherweise eine mittelbare Folge dieses Denkens, denn wer investiert schon gerne in Staaten, in denen der sog. soziale Friede seit vielen Jahrzehnten über "Demokratisierung am Arbeitsplatz" definiert wird. Die Lage wird sich insoweit nicht wesentlich bessern, denn ein Umdenken ist nicht in Sicht.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:12:27
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.341 von T.Hecht am 25.02.09 14:57:36Barbara E. hat für 1,30 Euro den Job riskiert. Wenn sie es offen zugegeben hätte, hätte die Sache anders laufen können. Aber stattdessen hat sie sich während der Befragung immer wieder in Widersprüche verstrickt und sogar andere der Tat beschuldigen wollen.

      Mit so jemandem kann man nicht mehr vertrauensvoll zusammenarbeiten.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:20:50
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.404 von Sexus am 25.02.09 15:05:51Die Höhe der Unterschlagung ist irrelevant. Oder ich müßte dich fragen, ab welcher Summe eine weitere Beschäftigung unzumutbar wird. Bei 10 Cents, bei 1,30 Euro, bei 10 Euro oder erst bei 100 Euro. Wo willst du die Grenze setzen?

      Ich habe Babsy überhaupt nicht in Schutz genommen, sondern nur ihre Kollegenschweine blossgestellt. Die haben den Vorgang doch beobachtet und sie einfach auflaufen lassen. Das ist für mich Stasiverhalten. Aufrechtes Verhalten wäre eben gewesen zur Babsy zu gehen und zu sagen "he so läuft das nicht! Beim nächsten mal gib's saures"
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:48:59
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.552 von T.Hecht am 25.02.09 15:20:50Es wird also von mehreren Kollegen beobachtet, daß "Babsy" -was für ein schmeichelhafter Namen- eine Unterschlagung begangen hat und nun sollen sich diese Kollegen ebenfalls strafbar machen, weil sie sonst "Kollegenschweine" sind?

      Ich finde es wirklich beachtlich, wie stark hier mit zweielerei Maß gemessen wird.

      Banker und Manager sollen kategorisch an der höchsten Rahnock aufgehangen werden, während Kassierer von ihren Kollegen gedeckt werden sollen. Auch wenn diese sich damit strafbar machen.

      Und kriegt man das trotzdem raus, dann soll ihnen nur etwas auf die Finger geklopfft werden nach dem Motto "So läuft das nicht. Mach das bitte nicht nochmal".
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:52:22
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.812 von Sexus am 25.02.09 15:48:59Du hast da was missverstanden! Die Unterschlagung sollte doch schon im Ansatz verhindert werden. Da war eine Kollegen die den Bon eingelöst hat, die hätte doch sagen können: " Mach ich nicht!"
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 17:05:57
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.029 von ConnorMcLoud am 25.02.09 12:21:05Du warst ja schon immer etwas begriffsstutzig:


      Es geht um eine Kündigungsschutzklage!
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 17:17:52
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.812 von Sexus am 25.02.09 15:48:59Die gesamten Umstände sprechen deutlich für eine Kollegenschweinerei.
      Hintergrund derselben könnte tasächlich sein, daß die langjährig Beschäftigte für die gleiche Arbeit mehr Kohle aufgrund älterer Vertragsrechte bekam.
      Also wie so oft ist der Neid der Vater der Misgunst.:D

      Der Arbeitgeber hätte es bei einer Abmahnung belassen können.
      Aber er wollte die ältere Arbeitnehmerin loswerden und hat die Gelegenheit mit den Möglichkeiten des dt. Arbeitsrechts genutzt.

      Wenn man sich anschaut, was tagein- und tagaus so in dt. Großunternehmen zu Lasten der Gemeinschaft (des Firmenvermögens) durchgezogen wird, so sollte man bei diesem Fall einmal nachdenklich werden.

      Connor ist da ausdrücklich ausgenommen. Denn Unvermögen ist nicht heilbar, sondern vedrdient unser Mitgefühl.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 17:19:32
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.651.671 von maeusefaenger am 25.02.09 17:05:57Du warst ja schon immer etwas begriffsstutzig:

      Das ist was neues!!:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 18:11:34
      Beitrag Nr. 72 ()
      :mad: Ich sehe gerade, daß es gestern schon einen Thread zum Thema gab, das hab ich nicht gewußt. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 19:00:07
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.404 von Sexus am 25.02.09 15:05:51http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

      1,30 Euro "unterschlagen", und schon ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Das ist in Deutschland Arbeitnehmerschicksal, auch wenn man schon Jahrzehnte in der Firma gearbeitet hat. Völlig zurecht, sagen deutsche Gerichte. Eine solide deutsche Firma in ausländische Hände gespielt, dafür 50 Millionen Mark Erfolgsprämie von den Gewinnern kassiert und sich dann zur Ruhe gesetzt - auch das ist völlig legal, sagten die Gerichte im Fall Mannesmann. 50 Milliarden Euro von Mercedes in Chrysler versenkt, das kam nicht einmal vor Gericht. Es ginge ums Prinzip, sagte das Arbeitsgericht in Berlin, bei den 1,30 Euro. Ja, richtig. Es geht um das Prinzip, ein zentrales, überaus wichtiges Prinzip, das der Gleichheit vor dem Gesetz. Aber das interessiert hier in diesem Land keinen Richter. Die Kassiererin hat zwei unverzeihliche Fehler begangen: Erstens, sie ist kein Manager. Und zweitens, sie war viel zu bescheiden. Ohne diese beiden Fehler wäre sie freigesprochen worden. Garantiert. Aus Prinzip.

      Es gibt nun mal ein eklatant hohe Spreizung in der Urteilsfällung. Schließlich sind die Wertigkeiten völlig willkürlich zu erheben.

      1,30 Euro falsch zu verbuchen ist volkswirtschaftlich nun mal wesentlich schädlicher, als ein paar Millarden Euro zu versenken oder aber das Augenmerk auf die persönliche Daseinspflege zu lenken und jene mit ein paar Milliönchen zu vergolden.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 19:56:25
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.652.747 von Allokation am 25.02.09 19:00:07Ohne diese beiden Fehler wäre sie freigesprochen worden.

      Was quatscht der Typ von Freispruch. Die Frau ist weder angeklagt noch verurteilt worden. Sie wird lediglich nicht weiter beschäftigt.
      Desweiteren ist die Frau vor Gericht gezogen und nicht das Unternehmen.
      Bei aller Emotion sollte man halbwegs bei den Fakten bleiben und nicht Falschheiten verbreiten.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 20:18:00
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.653.246 von diggit am 25.02.09 19:56:25Bei aller Emotion sollte man halbwegs bei den Fakten bleiben und nicht Falschheiten verbreiten.

      Das gilt auch für Dich!!! Zitat:

      sondern um die Frage, ob ein Arbeitgeber jemanden beschäftigen muss, der einen hintenrum auch noch beklaut. Die 1,30 spielen also gar keine Rolle. Die Frau darf das Geld wahrscheinlich sogar behalten.

      Die Frau klaut doch nicht vor den Augen zweier Kassierinnen und einer Vorgesetzten 1,30€, wie es im Eingangsbeitrag dargestellt wurde. Das ist doch völliger Schwachsinn! Die sogenannten "Zeugen" sind Abhängige des Beklagten Arbeitgebers, also absolut unglaubwürdig.
      Daraufhin hier so zu tun, als wäre der "Diebstahl" erwiesen oder hätte definitiv stattgefunden, ist einfach nur dummdreist.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 20:31:13
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.653.448 von erfg am 25.02.09 20:18:00Du tust so, als ob es völlig sonnenklar wär, daß sie nicht geklaut hat. Das ist es nicht. Wir kennen nicht mal die genauen Umstände des Vorfalls, die beiden Gerichte, die ihre Kündigung bestätigt haben, kannten sie aber sehr wohl.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 22:06:50
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.653.589 von Sozialphysiker am 25.02.09 20:31:13Dann lies dir mal die Beiträge durch, die Du selbst hier am Anfang reinkopiert hast, dann kommst Du vielleicht dahinter!
      Aber die Mühe hast Du Dir wahrscheinlich gar nicht erst gemacht!
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 22:59:18
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.654.385 von erfg am 25.02.09 22:06:50Ich hab das alles sehr aufmerksam gelesen. Übrigens gibt es in Gerichtsverfahren u. a. Zeugenvernehmungen und in beiden Instanzen war das Gericht überzeugt, daß die Kassiererin nicht die Wahrheit gesagt hat. Du hast die beiden Verhandlungen nicht erlebt und weißt trotzdem alles besser. Und obendrein machst du mich noch blöd von der Seite an. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 23:24:27
      Beitrag Nr. 79 ()
      Zumindest hat das Gericht die Messlatte zum Thema Vertrauen sehr hoch gehängt.

      Lesen wir demnächst in BILD :

      "Investor wirft Baufirma raus, weil 20 cm Silikonfuge zu viel abgerechnet wurden !"

      oder

      "Mieter fliegt auf die Straße, weil er eine Kirsche im Garten genascht hat !"

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 00:20:59
      Beitrag Nr. 80 ()
      Immerhin hat der ganze Fall uns vor Augen geführt, daß man von Hartz-IV nicht verhungert - eher im Gegenteil! Die Bösewichtin (oder Heldin, wie auch immer), die nun schon seit langer Zeit als Leistungsempfängerin ihr Dasein fristen muß, ist deutlich sichtbar adipös. Herr Mißfelder wäre sicher erleichtert, endlich mal eine von denen, die ihr ganzes Geld in Nahrungsmitteln und nicht in Ziggis oder Sprit anlegt. Und Kinder im schulpflichtigen Alter, die sie vernachlässigen könnte, hatze auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 00:43:49
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 01:12:57
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.655.006 von Astroem am 26.02.09 00:43:49Das klingt ja alles sehr negativ. :(

      Kopf hoch, alles wird gut. Die Wirtschaft wird wieder Tritt fassen, irgendwann, dann wird der Schutt weggeräumt und es geht langsam wieder aufwärts. Auch mit den Haus- und Hofpreisen, den verlorenen, mit Aktien sowieso. Und Emmely bekommt sicher wieder einen Job, vielleicht sogar als Kassiererin in einer Bank, weil es dort keine Pfandbons gibt, die sie mopsen könnte. ;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 01:35:23
      Beitrag Nr. 83 ()
      Interessanter Artikel aus der ZEIT-online:

      -------------------------------------------------------

      Es sind harte Zeiten für die Gerechtigkeit. „Notleidende“ Banken bekommen staatliche Milliardenhilfen und prominente Steuerhinterzieher milde Strafen, während ein paar Etagen weiter unten, bei den gering Qualifizierten und ebenso Verdienenden, Entlassung oder Kurzarbeit drohen. Da sind Gefühle, Erwartungen, Projektionen und Sympathien im Spiel, wenn man hört: Kassiererin, 50 Jahre alt, seit 30 Jahren im Job, dreifache Mutter, zwei Enkelkinder, Gewerkschafterin – gefeuert, weil sie ihren Arbeitgeber um 1,30 Euro betrogen haben soll. So wurde aus der Berlinerin Barbara E. „Emmely“ eine bundesweit bekannte Symbolfigur dafür, dass es auch in der größten Krise immer nur die Falschen trifft.

      Schuldig bei Verdacht? Und dann auch noch bei Verdacht auf ein Bagatelldelikt, das seinen Namen hier wirklich einmal verdient? Die vermeintlich doppelte Ungerechtigkeit hat viele empört. Während die Behörden selbst mutmaßliche Terroristen laufen lassen müssen, wenn sie ihnen nichts Konkretes nachweisen können, kann ein bloßer Vorwurf, so scheint es, einen Angestellten seine berufliche Existenz kosten. Der Rechtsstaat misst mit zweierlei Maß, wieder einmal, die Kleinen hängt man, die Großen…

      Nur stimmt das auch? Wer Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder dergleichen zur Anzeige bringt, wird die Erfahrung machen, dass die Justiz die Kleinen in der Regel laufen lässt: für eine Schadenssumme von 1,30 Euro fasst kaum ein Staatsanwalt eine Akte an. „Emmely“ aber ist kein Fall für das Strafrecht, sondern für das Arbeitsrecht. Hier gelten andere Regeln, und manche sind strenger, denn Gelegenheit, so weiß der Volksmund, macht Diebe.

      Und so ist die Arbeitswelt: eine permanente Einladung zu Diebstahl, Untreue und Betrug, jedenfalls für Verführbare. Am leichtesten fällt, den eigenen Arbeitgeber zu schädigen. Er kann seine Werte nicht sichern, der Angestellte muss ja mit ihnen umgehen. Das schafft Verletzlichkeit. Der exemplarische Fall ist die Kassiererin im Supermarkt. So bezeichnet denn ein Schlüsselwort im Arbeitsrecht etwas ganz und gar Unjuristisches, das Vertrauen, das ein Arbeitgeber in seinen Angestellten setzen darf. Es ist die Großmetapher in vielen Kündigungsschutzprozessen. Ist es einmal „irreparabel zerstört“, sagen die Gerichte, gibt es keine Aussicht auf eine Weiterbeschäftigung.

      Die Definitionsmacht darüber besitzt zunächst der Arbeitgeber. Die Gerichte kontrollieren sie. So kam es Anfang der achtziger Jahre zu einem Präzedenzfall, der bis heute die Rechtsprechung zu diebischen Angestellten beherrscht. Eine Verkäuferin in einem Bäckereigeschäft hatte sich einen Bienenstich aus der Auslage genommen und aufgegessen. Der Streit um das Stück Kuchen, dessen aktueller Gegenwert heutzutage mit 1,30 Euro treffend bemessen wäre, führte Arbeitgeber und Verkäuferin bis vor das Bundesarbeitsgericht. Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers gilt seitdem als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung – selbst wenn es sich um eine geringwertige Sache handelt. Gerade ein Betrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Entlassung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und einen geringen Betrag handelt, entschied dasselbe Gericht 2007.

      War es ein Betrug? Barbara E. wird vorgeworfen, zwei Pfandbons in Höhe von 48 und 82 Cent, die Kunden im Laden verloren haben sollen, auf einen persönlichen Einkauf angerechnet zu haben. Sie bestreitet dies und bot verschiedene Erklärungen an, wie sie an die Belege gelangt sei. Allerdings muss der Vorwurf im Arbeitsrecht auch nicht erwiesen sein, um die Kündigung zu rechtfertigen. Die Gerichte erkennen eine sogenannte „Verdachtskündigung“ an. Auch ein solcher Verdacht kann Vertrauen zerstören, heißt es. Trotzdem bleibt ein Spannungsverhältnis zur Unschuldsvermutung, das die Justiz zu mildern sucht, indem sie einen begründeten Verdacht verlangt. Objektive, schwerwiegende Tatsachen, Vermutungen reichen nicht. Auch muss der Angestellte angehört werden, er darf sich verteidigen und soll die Vorwürfe widerlegen können.

      Das alles, meint das Landesarbeitsgericht, sei im Fall „Emmely“ beachtet worden. Zeugen und Dokumente hätten ihre Täterschaft bestätigt. Trotzdem spielt die Verhältnismäßigkeit noch eine Rolle. Die Gerichte wägen die Interessen der Konfliktparteien an der Weiterbeschäftigung ab und fragen regelmäßig danach, ob nicht auch eine Abmahnung als Sanktion genügt hätte. Die scharfen Urteile des Bundesarbeitsgerichts prägen jedoch auch diese Abwägung. So war es absehbar, dass der Fall für „Emmely“ verloren gehen musste. Zumal sie sich damit verteidigte, der Vorfall sei nicht so schlimm. Ein Richter, der dieser Argumentation folgt, hätte die Rechtsprechung auf den Kopf gestellt.

      Angesichts des großen Medieninteresses an dem Fall war ein solches Ergebnis erst recht nicht zu erwarten, auch wenn „Emmelys“ Anwalt darauf hoffte. Statt dessen wurde nur umso deutlicher, in welche unglückliche Situation sich die Frau gebracht hat. Nicht glücklich dürfte auch die Supermarktkette sein, die erfolgreich auf ihren Rechten beharrte. Sie steht nun als der Buhmann dar, der in der Wirtschaftskrise eine verdiente Mitarbeiterin in die sichere Arbeitslosigkeit schickt, obwohl es vielleicht auch andere Lösungen gegeben hätte. Doch so ist es häufiger, wenn ein Konflikt zum Rechtsstreit eskaliert.

      ]http://www.zeit.de/online/2009/09/kassiererin-emmely?page=1…
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 01:42:09
      Beitrag Nr. 84 ()
      einfach zum kotzen
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 01:42:53
      Beitrag Nr. 85 ()
      und dieser sexus - ba
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 06:00:08
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.655.006 von Astroem am 26.02.09 00:43:49Du sprichst mir aus dem Herzen!
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 06:53:28
      Beitrag Nr. 87 ()
      Man muß sich nur einmal die Skandale der letzten Zeit anschauen, bei denen nichts passiert ist, oder bei der Schwere des Deliktes so gut wie nichts passiert ist:

      Hartz u.a. verprassen Firmengelder mit Nutten

      Aufsichtsräte bei KfW vergessen die Aufsicht

      Banker in Landesbanken und Privatbanken verzocken Milliarden

      Lidl u.a. filmen Angestellte in der Intimsphäre

      Europaabgeordnete rechnen Sitzungsgelder ohne Anwesenheit ab

      Europaabgeordnete fliegen Billigairline und rechnen Linie ab

      Telekommitarbeiter handeln mit Daten

      Die Bahn mißbraucht das vertrauen der Kunden mit Biligachsen

      Minister fliegen mit der Freundin mit der Luftwaffe nach Mallorca

      Ärzte schreiben täglich hundertausend Blaumacher krank

      Zumwinkel und andere....


      und und und

      nehmen wir den täglichen Beschiss von Arbeitgebern und Arbeitnehmern:

      AG verlangen ständig arbeitsrechtswidrige Leistungen die niemand anzeigt aus Furcht den Arbeitsplatz zu verlieren

      AN machen verbotene Privatfahrten mit dem Firmenfahrzeug
      in die Kantine werden Betriebsfremde mitgenommen
      es werden Einkaufsausweise mißbraucht
      es wird ständig privat telefoniert

      und und und

      das alles ist eine völlig unvollständige und kleine Auswahl der täglichen "Unebenheiten". Ich kann es Kaisers nicht einmal für übel nehmen daß sie eine deutsche Justiz, die sich immer mehr der völligen Verblödung nähert, zu ihrem Hilfsbüttel macht. Der Skandal liegt eindeutig in der immer schäbigeren Rechtsprechung einer Juristengeneration die den numerus clausus für einen anderen Studiengang nicht geschafft hat und immer mehr zu einer Justiz der Flachdenker wird.

      Ackermann würde seine Victoryfinger zeigen, ich zeige meine beiden Mittelfinger. Dieser Staat wirtschaftet in einem Tempo ab dem man schon nicht mehr folgen kann.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 07:05:57
      Beitrag Nr. 88 ()
      Frage :

      Wenn dein Arbeitgeber dir fristlos kündigt, weil er festgestellt hat , das du im letzten Monat unerlaubterweise insgesamt 10 Minuten privat während der Arbeitszeit bei WO gesurft hast - würdest du vor das Arbeitsgericht gehen ?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 07:11:08
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.655.164 von Ballyclare am 26.02.09 07:05:57Nein, weil der AG von diesen "Juristen" Recht bekommt.

      Gottseidank war dies mein Leben lang eine hypothetische Frage, da ich immer auf der AG-Seite stand.

      Meine Erfahrung war die, daß ein klärendes Gespräch und der Hinweis was es für die Familie bedeuten kann wegen so einem Mist die Arbeit zu verlieren, die Leute zu besseren Mitarbeitern gemacht hat. Aber das will man heute nicht mehr. Man will die Alten raus haben und durch irgendeinen unfähigen aber billigen "Jobber" ersetzen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 07:52:12
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.655.167 von farniente am 26.02.09 07:11:08"Man will die Alten raus haben und durch irgendeinen unfähigen aber billigen "Jobber" ersetzen."

      Das war im vorliegenden Fall sicher nicht der wesentliche Grund. Entscheidend war wohl eher, daß Emmely den Entscheidungsträgern bei Kaisers/Tengelmann nicht "geländegängig" genug war. Verdi hat ja verlauten lassen, daß man dort eine Racheaktion vermutet, weil sie ein engagiertes Gewerkschaftsmitglied war, das dem Arbeitgeber zugesetzt hat. So ist nunmal das Leben: Wenn ein Mitarbeiter dem Arbeitgeber ständig mit seinen Rechten kommt, kommt der Arbeitgeber im entscheidenden Augenblick auch mit den Rechten, die er selbst hat. Dann wird eben kein Auge mehr zugedrückt. Arbeitskräfte, die nicht besonders qualifiziert sind und jederzeit ersetzt werden können, tun also gut daran, sich auch bei solch lächerlichen Kleinigkeiten wie den gemopsten Pfandbons nicht erwischen zu lassen, wenn sie am Arbeitsplatz ihren privaten Klassenkampf proben wollen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 08:19:00
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.655.253 von Sozialphysiker am 26.02.09 07:52:12So kann man es auch sehen.

      Fakt ist ,das bei Discountern in immer stärkeren Maße nach " Gutsherrenart " verfahren wird. Arbeitsrechte werden sehr häufig nicht eingehalten. Mitarbeiter erpresst und eingeschüchtert.
      Ältere Mitarbeiter hinaus gemoppt und durch Billigkräfte ( Schüler ) ersetzt. Da gibt es Frauen, die schlucken morgens vor der Arbeit Beruhigungspillen.
      Die meisten Frauen sind Teilzeitkräfte - haben Kinder zu Hause - sind finanziell von dem Verdienst abhängig.
      Gesamtetriebsräte sind - oh Wunder - nicht besonders aktiv.

      Und dann gibt es einige wenige, sehr wenige mutige - die setzen sich ein und wehren sich.
      Und du sprichst von privaten Klassenkampf !?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 08:55:45
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.655.386 von Ballyclare am 26.02.09 08:19:00Das kann man nicht verallgemeinern, das hängt erstmal vom Unternehmen ab und dann natürlich auch vom Klima in der Filiale. Generell schlimm ist es bei Lidl, anscheinend sogar international. Lidl hatte von einiger Zeit in Polen eine Menge Gegenwind, weil die Kassierinnen dort während ihrer Menstruation farbige Stirnbänder tragen mußten, um so nachweisen zu können, daß sie öfter die Toilette müssen als andere. Übel sowas. Aldi ist generell eher friedlich, was die Arbeitnehmerbeziehungen angeht. Von Kaufland hört man wenig, obwohl es der selbe Eigentümer ist wie Lidl (Schwarz-Gruppe). Fast nur junges Personal. Kaisers/Tengelmann ist unauffällig. Ganz schlimm für die Kunden ist das gewerkschaftsverseuchte Real (Metro-Konzern), da wär die Emmely sicher gut aufgehoben, jedenfalls bis zur Pleite, Real ist nämlich in der Sanierung, etliche Läden werden geschlossen.

      Aus meiner Sicht haben solche Würste immer zwei Enden, es gibt nicht nur beschissene Bosse, es gibt auch jede Menge beschissene Mitarbeiter. Mein Mitleid hält sich daher in Grenzen, es gibt andere, die das eher verdient haben, z. B. die Opfer einer betriebsbedingten Kündigung.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 10:12:56
      Beitrag Nr. 93 ()
      Das Gericht hat ja indirekt festgestellt, dass "Emmily" eine "uneinsichtige Kratzbürste" ist.
      Daher denke ich ,dass ihr Verhalten nach der Tat eine viel größere Rolle für ihre Kündigung gespielt hat, als die Tat selbst.

      :)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 10:30:21
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.656.424 von diggit am 26.02.09 10:12:56Ganz genau. Das Verhalten der Barbara E. war doch als sehr suspekt einzustufen. Zunächst hat sie die Tat geleugnet, dann Kolleginnen beschuldigt und sich während der Befragung immer wieder in Widersprüche verstrickt.

      Zu so einer Person kann kein vertrauenswürdiges Verhältnis mehr entstehen.

      Darüber hinaus muß man sich klar machen, daß allein im Raum Berlin täglich Diebstähle in Schadensvolumina von etwa 250.000 Euro durchgeführt werden. Das LKA geht davon aus, daß 30 bis 50% dieser Diebstähle von Mitarbeitern durchgeführt werden. Dies wird auch von Inventuren des Einzelhandelns bestätigt.
      Angesichts solcher Erscheinungen ist es klar, daß der Einzelhandel hier auch durchgreifen muß, wenn er das Problem auch nur einigermaßen in den Griff bekommen möchte.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 12:12:36
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.656.587 von Sexus am 26.02.09 10:30:21Ihr labert völlig am Thema vorbei!
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 12:13:34
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.656.587 von Sexus am 26.02.09 10:30:21Das LKA geht davon aus, daß 30 bis 50% dieser Diebstähle von Mitarbeitern durchgeführt werden. Dies wird auch von Inventuren des Einzelhandelns bestätigt.

      Inventuren können vielleicht feststellen, dass etwas fehlt aber beim besten Willen nicht Warum!
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 12:31:51
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.657.549 von T.Hecht am 26.02.09 12:13:34Dies wird auch von Inventuren des Einzelhandelns bestätigt.

      Die meisten Inventurdif.enstehen wohl durch schlampige oder vergessene Buchungen.
      Abgelaufende Lebensmittel - beschädigte Ware - Zeitschriften , die zurückgehen usw.

      Nur mit derartigen Fehlern wird läuft man nicht gerne Reklame.
      Da wird dann eben Diebstahl draus.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 12:40:35
      Beitrag Nr. 98 ()
      Über die Aufteilung der Diebstähle im Einzelhandel (Mitarbeiter/Kunden) lese ich seit vielen Jahren Quoten von 60/40 bis 40/60. Es ist eine Tatsache, daß auch Mitarbeiter des Einzelhandels im beträchtlichen Umfang stehlen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 12:54:00
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.657.793 von Sozialphysiker am 26.02.09 12:40:35Über die Aufteilung der Diebstähle im Einzelhandel (Mitarbeiter/Kunden) lese ich seit vielen Jahren Quoten von 60/40 bis 40/60. Es ist eine Tatsache, daß auch Mitarbeiter des Einzelhandels im beträchtlichen Umfang stehlen.

      Da es sich um Dunkelziffern handelt, sieht es natürlich sehr düster aus!
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 12:56:25
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.657.716 von Ballyclare am 26.02.09 12:31:51Darüber kann man freilich genauso spekulieren, wie über den Anteil der klauenden Mitarbeiter, insbesondere wenn für Diebstahl noch eine Versicherung besteht.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:09:25
      Beitrag Nr. 101 ()
      Wenn man im Einzelhandel seine Angestellten mal ordentlich
      entlohnen und besser behandeln würde - aber nein nur Mobbing
      und Hungerlöhne werden geboten
      Übrigens seit Jahren gabs keine vernünftige Lohnerhöhung mehr und das
      bei dem ach so tollen "Aufschwung" wo sind hier die Gewerkschaften ? hmmm.. ach ja , inzwischen dürften immer weniger Verkäuferinnen
      Gewerkschaftlich organisiert sein - werden ja rausgeschmissen.
      Also ich kanns den Angestellten nicht verübeln das sie Klauen.
      Im gegenteil - ich würde es sogar empfehlen .
      mfg
      kokabara
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:10:25
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.657.910 von T.Hecht am 26.02.09 12:54:00Letztendlich auch egal, wer genau wieviel klaut. Daß Diebstähle durch Mitarbeiter die Ausnahme seien, wird jedenfalls nur ein absolutes Blauauge behaupten.

      Viel interessanter finde ich die spontane Solidarisierung mit der Bösewichtin/Heldin, die für einige der beteiligten Foristen sogar das Opfer einer bösartigen Intrige gewerkschaftfeindlicher Slavenhalter im Einzelhandel ist. Und das, obwohl genauere Informationen zum Fall gar nicht bekannt sind. Spricht hier das weiche Herz der sozialen Gerechtigkeit oder kommen nur die Ängste wegen der Krise zum Ausdruck? ;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:11:11
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.656.424 von diggit am 26.02.09 10:12:56
      Mag sein, dass sie nicht beliebt ist. Aber gerade deshalb wird offensichtlich, dass hier nach einem Vorwand gesucht wurde.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:13:53
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.658.049 von kokabara am 26.02.09 13:09:25"Also ich kanns den Angestellten nicht verübeln das sie Klauen. Im gegenteil - ich würde es sogar empfehlen."

      Und weil die soviel klauen, sind auch die Löhne entsprechend niedriger. Da schließt sich der Kreis :D
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:15:17
      Beitrag Nr. 105 ()
      Der Fall ist abgeschlossen und gut ist.
      Die Art und Weise, wie dieser Fall populistisch aufgeblasen wurde zeigt, dass man, außer die Massen in Schwingung zu bringen, nichts mehr aufzubieten hat.
      Daher ergeht man sich nun in Allgemeinplätzen und heult die generellen Ungerechtigkeiten in der Welt an.
      Die Taktik ist altbekannt und abgestumpft.

      Die eigentlichen Ferkel sind diejenigen, die Versucht haben "Emily" vor genau diesen Karren zu spannen. Ihr Anwalt, der sie nun fruchtlos durch alle Instanzen jagen will und die Gewerkschaft, die sie als moderne Jean d'Arc verkaufen will.
      Kerner,Beckmann, Anne Will warten schon. Hoffentlich läßt sich "Emily" die Auftritte gut bezahlen und arbeitet schon an ihrem Buch, denn ob für sie danach einen Pöstchen in irgendeinen Gutmenschenverband abfällt, ist fraglich.

      Ich würde mich ebenfalls nicht wundern, wenn rauskommt, dass der ganze Skandal von der Gewerkschaft inszeniert wurde, um mal richtig Stimmung zu erzeugen. Auch dieses Strickmuster kennt aus anderen Anlässen.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:16:06
      Beitrag Nr. 106 ()




      Was macht ihr Chef eigentlich mit Leergutbons von Kunden ?

      Hoffentlich gehen diese in das Fundbüro und werden nicht vom Unternehmen unterschlagen.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:37:43
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.658.060 von Sozialphysiker am 26.02.09 13:10:25Viel interessanter finde ich die spontane Solidarisierung mit der Bösewichtin/Heldin, die für einige der beteiligten Foristen sogar das Opfer einer bösartigen Intrige gewerkschaftfeindlicher Slavenhalter im Einzelhandel ist. Und das, obwohl genauere Informationen zum Fall gar nicht bekannt sind. Spricht hier das weiche Herz der sozialen Gerechtigkeit oder kommen nur die Ängste wegen der Krise zum Ausdruck?

      Nun ja der Sachverhalt bot sich geradezu an, ein mediales Fass aufzumachen.
      Mich erfreut die sich anschliessende Diskussion, um die Angemessenheit der durch die handelnden Personen zu tragenden Konsequenzen (Babsy -> Jobverlust, Banker, WP's, Ratingagenturen, Aufsichtsräte -> ???). Mal sehen wo sie hinführt. Ich befürchte sie wird ganz schnell abgewürgt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 13:52:31
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.658.322 von T.Hecht am 26.02.09 13:37:43Jaja, die Banker! Das ist natürlich der Aufhänger der Diskussion, auch der Zumwinkel übrigens. Dabei wird allerdings übersehen, daß Emmely Klägerin vor dem Arbeits- bzw. Landesarbeitsgericht war und nicht Angeklagte vor einem Amts- bzw. Landgericht. Das ist so ungefähr das Gegenteil. Man muß zwischen den arbeitsrechtlichen und den strafrechtlichen Konsequenzen unterscheiden. Strafrechtlich ist Emmely nicht belangt worden, sie ist halt nur gefeuert worden, weil sie Scheiße gebaut hat.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 14:06:07
      Beitrag Nr. 109 ()
      wahrscheinlich soll dem volk jetzt klar gemacht werden, daß ab sofort sitte und moral herrschen...jedenfalls für das volk

      tiefenpsychologisch hochinteressant.

      es wird der tag kommen, an dem die raubtierkapitalisten nicht mehr aufhören können zu kotzen wenn sie morgens in den spiegel gucken
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 14:07:15
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.658.474 von Sozialphysiker am 26.02.09 13:52:31Die Frage der juristischen Implikationen kommt für mich erst an zweiter Stelle.

      Das Primat hat die "gefühlte" Gerechtigkeit. Ich will die Frage inwieweit Babsy geklaut hat oder gelinkt wurde offen lassen, die zu tragenden Konsequenzen empfinde ich im Vergleich zu unseren Bänkern etc. als unangemessen.
      Die Unangemessenheit (im Vergleich) bleibt auch wenn Babsy ihre "Strafe" verdient (Wer klaut fliegt!).
      Der Skandal ist doch, dass unsere "Eliten" straflos handeln, sie niemand zur Verantwortung zieht.
      Und ich bin mir sicher, dass sich eine juristische Handhabe finden würde um unsere "Eliten" reihenweise in den Knast zu verfrachten. Aber da sich die "Eliten" wie die Krähen untereinander noch grün sind wird so schnell nichts passieren (siehe auch Zumwinkel).
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 14:21:56
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 14:28:26
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.658.603 von T.Hecht am 26.02.09 14:07:15Mich wundert nicht im geringsten, daß die korrekte Anwendung des geltenden Rechts bei euch erst an zweiter Stelle kommt. Solche eine Diskussion ist im Prinzip nichts anderes als die Rufe "Kopf ab!" oder "Schwanz ab!" nach Kindesentführung nebst Vergewaltigung. Das sind emotionale Reaktionen der breiten Masse, die trotz Unkenntnis der Gesetze und des genauen Sachverhalts stets genau weiß, was "gerecht" und "ungerecht" ist. Rechtsprechung hat sich indessen an Regeln zu halten, die präziser sind als das Bauchgefühl der breiten Masse. Die Erfahrungen mit dem "gesunden Volksempfinden" sind ja nun wirklich alles andere als ermutigend.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 14:32:16
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.658.750 von erfg am 26.02.09 14:21:56Bitte nicht ausfallend werden! Ich halte es sogar für für hinreichend wahrscheinlich, daß Emmely gemopst hat, die Richter übrigens auch. Woher willst du wissen, daß es anders war? Kennst du den Fall besser als die Richter, die darüber zu urteilen hatten?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 14:47:38
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.658.801 von Sozialphysiker am 26.02.09 14:28:26Ist ja nett, dass du mich mit pluralis majestatis hofierst, aber nicht unbedingt notwendig. Dieser Dünkel geht mir ab.

      Rechtsprechung hat sich indessen an Regeln zu halten, die präziser sind als das Bauchgefühl der breiten Masse.

      Eine Rechtssprechung die sich nur nach dem Bauchgefühl einer schlanken Elite richtet muss nicht besser sein. Regeln sind ja änderbar! Wobei ein konsequentes Anwenden der Regeln hin zu gefühlter Gerechtigkeit imho auch schon etwas helfen würde.

      Im Übrigen ist die Implikation, dass das Bauchgefühl der breite Masse unpräzise ist, etwas arrogant. Blos gut, dass das die breite Masse in ihrer anerzogenen Dummheit noch nicht so richtig schnallt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 14:52:56
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:00:49
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.658.977 von T.Hecht am 26.02.09 14:47:38Wieso arrogant? Nochmal: Das Bauchgefühl der breiten Masse ist deshalb oft falsch, weil die meisten Menschen die Gesetze nur unzureichend kennen und ihre Informationen über den jeweiligen Sachverhalt nur aus den Medien kennen, die naturgemäß nicht ausufernd berichten können. Ein Richter hingegen kennt das jeweilige Recht (hier: Arbeitsrecht) sehr genau, kennt den Sachverhalt lückenlos und kann ihn zudem weiter aufklären, z. B. durch Zeugenvernehmungen.

      Um die Feststellung zu treffen, ein Richter hätte "mal wieder ein Fehlurteil" gefällt, bedarf es daher mehr, als nur eines Bauchgefühls, das in diesen typischen Fällen ohnehin oft genug nichts anderes ist als Ausdruck von Mißtrauen, Frustration, Angst oder Ohnmachtsgefühlen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:03:47
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.022 von erfg am 26.02.09 14:52:56Du wist ja schon wieder ausfallend! Kannst du nicht diuskutieren, ohne persönlich zu werden? Ab in die Ecke mir dir und schäm dich. Wenn du dich wieder gefangen hast, kannst du gern wiederkommen, bis dahin ist erstmal Pause. :D
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:15:54
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.090 von Sozialphysiker am 26.02.09 15:00:49Du hast den von mir dargestellten Zusammenhang nicht verstanden oder verstehen wollen.

      Es ging mir nicht darum ob die Gerichte in diesem Fall korrekt geurteilt haben. Es stellt sich die Frage was mit unserem Rechtssystem (Richter/Gesetze/Strafverfolgung) nicht stimmt, dass die Konsequenzen von Fehlverhalten so unterschiedlich und eben auch als ungerecht "empfunden" ausfallen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:17:19
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.658.977 von T.Hecht am 26.02.09 14:47:38Leider scheinst auch du die Verhältnismäßigkeit des Falles nicht richtig einordnen zu können.
      "Emily" ist weder bestraft noch verurteilt worden. Sie ist auch nicht schlechter behandelt worden als ein Banker.
      Obwohl sie höchstwahrscheinlich eine Unterschlagung begangen hat, wird sie dafür nie verurteilt, ja nicht einmal angeklagt werden.
      D.h. die Frau bleibt straffrei.
      Der Arbeitgeber hat lediglich das Recht eingeräumt bekommen, jemanden der beim mopsen erwischt wird zu entlassen.
      Da vor dem Gesetz alle Menschen gleich sein sollten, ist die gute Frau sehr sehr gut davon gekommen.

      Ich sage mal provokant, wäre die Frau nicht arm, schlecht bezahlt und dämlich, würde kein Hahn nach ihr krähen.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:20:27
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.240 von diggit am 26.02.09 15:17:19Was die Beurteilung der Verhältnismässigkeit angeht, befinde ich mich zumindest in guter Gesellschaft eines Horst Seehofers.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:22:24
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.240 von diggit am 26.02.09 15:17:19Vielleicht habe ich im Zusammenhang mit Babsy versehentlich von Starfe gesprochen, soweit ich mich erinnere jedoch nur von zu tragenden Konsequenzen. Und die fallen bei den Bankern ja doch sehr human aus "goldener Handschlag" und so.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:23:06
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.090 von Sozialphysiker am 26.02.09 15:00:49Um die Feststellung zu treffen, ein Richter hätte "mal wieder ein Fehlurteil" gefällt, bedarf es daher mehr, als nur eines Bauchgefühls, das in diesen typischen Fällen ohnehin oft genug nichts anderes ist als Ausdruck von Mißtrauen, Frustration, Angst oder Ohnmachtsgefühlen.

      Und warum sprechen dann Fachleute von AN-freundlichen bzw. AG-freundlichen Gerichten ?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:24:00
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.224 von T.Hecht am 26.02.09 15:15:54Wo sind Konsequenzen aus Fehlverhalten denn so unterschiedlich? Wenn du Zumwinkel meinst, der hat nochmal oben drauf 2 Jahre Bewährung bekommen. Eine sehr hohe Bewährungsstrafe.

      Barbara E. hat keinerlei strafrechtliche Folgen zu fürchten. Sie kommt sozusagen mit einem blauen Auge davon.

      Meintest du das mit unterschiedlichen Konsequenzen?

      Und ferner muß ich dich fragen, wenn du denn meinst, das Volk empfinde dies subjektiv als ungerecht, was die Umfragen eben nicht hergeben (siehe Welt/Spiegel/Focus....), was willst du als Alternative einführen? Ein Volkstribunal womöglich noch mit politisch inszenierten Schauprozesses?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:26:00
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.224 von T.Hecht am 26.02.09 15:15:54Ich weiß nicht, was du willst. Die meisten Skandal-Banker sind ausgetauscht worden, die haben also auch ihren Job verloren. Funke und Kollegen (HRE) klagen übrigens wie Emmely gegen ihren alten Arbeitgeber. Willst du dich daran aufhängen, daß die wohlhabend sind und fianziell in absoluten Zahlen nicht so darunter leiden wie Emmely? Gehts wieder um "die da oben" und "wir hier unten"? Diese alte Nummer? Außerdem weiß ich nicht so recht, was das für eine Rolle spielen soll, das ist doch populistisch, paßt allenfalls in Seehofers Aschermittwochsrede. Oder sollen die Arbeitsrichter vor der Ureteilsverkündung in der Zeitung blättern, über die vielen versenkten Milliarden und über Herrn Zumwinkels Wohnsitzwechsel jammern und der Emmely deswegen Recht geben? Meinst du das?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:26:58
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.240 von diggit am 26.02.09 15:17:19Du schilderst es genau. Hier muß zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht unterschieden werden, was manche offenbar nicht verstehen können. So existiert im Arbeitsrecht auch keine Unschuldsvermutung wie im Strafrecht.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:30:53
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.331 von Sozialphysiker am 26.02.09 15:26:00 Gehts wieder um "die da oben" und "wir hier unten"? Diese alte Nummer?


      Das ist der Kern der ganzen Diskussion. Das Wiederaufleben alter Ressentiments gepaart mit dem Wunsch, es "denen da oben" mal so richtig zu zeigen. Wen es auch immer treffen mag, Hauptsache er trägt Anzug und Krawatte.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:31:48
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.295 von T.Hecht am 26.02.09 15:22:24Den "Goldenen Handschlag". d.h fristgerechte Kündigung mit 7 Monaten vollem Gehalt bei Freistellung vom Arbeitsplatz hatte sie abgelehnt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:31:50
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.302 von Ballyclare am 26.02.09 15:23:06#122

      Arbeitsgerichtsbarkeit ist m. W. AN-freundlich. Das mag in der 2. Instanz nicht so ausgeprägt sein, aber hier hat sie ja auch schon in der ersten Instanz verloren.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:40:56
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.331 von Sozialphysiker am 26.02.09 15:26:00Gehts wieder um "die da oben" und "wir hier unten"?

      Es geht mir mehr um die, die Verantwortung tragen und die die keine tragen. Verantwortung tragen bedeutet für mich auch, wenn ich der Verantwortung nicht gerecht geworden bin, entsprechende Konsequenzen zu tragen. Unsere Eliten sind indes nicht bereit die Verantwortung anzuerkennen, mit den entsprechenden Konsequenzen.
      Die Einhaltung der Corporate Governance (D&O-Versicherung/Selbstbehalt) zeigt dies auch deutlich.
      Ich bin durchaus dafür und meine postings haben das ja auch deutlich gemacht, dass Babsy fliegt (wenn sie geklaut hat), ich fordere nur ebenso der Verantwortung angemessene Konsequenzen für unsere "Eliten".
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:41:23
      Beitrag Nr. 130 ()
      Tobias Tuchlenski, Regionalmanager Servicecenter Berlin Kaiser's Tengelmann AG, der Chef von Barbara

      Zitat

      Doch Mitleid empfindet Tuchlenski für Barbara E. nicht: „In keiner Weise....

      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:44:01
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.331 von Sozialphysiker am 26.02.09 15:26:00Funke und Kollegen (HRE) klagen übrigens wie Emmely gegen ihren alten Arbeitgeber. Willst du dich daran aufhängen, daß die wohlhabend sind und fianziell in absoluten Zahlen nicht so darunter leiden wie Emmely?

      Babsy kostet es die Existenz, was spricht dagegen, dass es Funke und Kollegen auch die Existenz kostet?
      Etwa der Umstand dass der Sturz bei Babsy nicht so tief ist?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:50:39
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.379 von Sexus am 26.02.09 15:30:53Das ist der Kern der ganzen Diskussion. Das Wiederaufleben alter Ressentiments gepaart mit dem Wunsch, es "denen da oben" mal so richtig zu zeigen. Wen es auch immer treffen mag, Hauptsache er trägt Anzug und Krawatte.

      ...dass du das gemerkt hast!

      Wobei ich es eben nicht am Anzug und auch nicht an der Krawatte festmachen will, sondern am "der Verantwortung gerecht werden".
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 15:54:01
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.395 von diggit am 26.02.09 15:31:48Den "Goldenen Handschlag". d.h fristgerechte Kündigung mit 7 Monaten vollem Gehalt bei Freistellung vom Arbeitsplatz hatte sie abgelehnt.

      Man wollte verhindern, das sie vor Gericht geht ! Da sie sich keiner Schuld bewußt war, ist das wohl auch verständlich !

      Übrigens - nach dem ganzen Wirbel hat man ihr jetzt die fristgemäße Kündigung angeboten .
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:04:47
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.603 von T.Hecht am 26.02.09 15:50:39Warum ist so schwer einzusehen, daß die Frau sich schuldig gemacht hat?

      Sie ist in zwei Instanzen verurteilt worden. Sie ist eine Diebin und trotz bewiesener Schuld sogar noch so dreist, Gegenteiliges zu behaupten. Denn für eine Verdachtskündigung braucht es mehr als einen bloßen Verdacht, sondern Beweise. Diese Tatsachen hat Barbara E. geschaffen. Sie hat ihren Diebstahl geleugnet, sie hat sich immer wieder in Widersprüche verstrickt und am Ende sogar eine Kollegin, die mit der Sache absolut nichts zu tun hatte, beschuldigt, nur um ihre eigene Haut zu retten. Das ist absolut schamlos.

      Die Welle der medialen Sympathien für diese Starftäterin, die nur von Glück sagen kann, daß Kaisers sie nicht auch noch strafrechtlich zur Verantwortung zieht, bestärkt sie und ihren Anwalt nur noch, das Thema politisch und natürlich auch ganz persönlich durch "Spendenaufrufe" auszuschlachten. Dabei nutzt sie die Naivität der Ehrlichen nur für sich aus. Und leider bei vielen auch deren Dummheit.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:09:10
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.525 von T.Hecht am 26.02.09 15:44:01Babsy kostet es die Existenz, was spricht dagegen, dass es Funke und Kollegen auch die Existenz kostet?
      Etwa der Umstand dass der Sturz bei Babsy nicht so tief ist?


      Du machst schon wieder den Fehler Strafrecht mit Arbeitsrecht zu verwechseln.
      Arbeitsrecht straft nicht. Der Verlust der Existenz ist keine Strafmaßnahme des Gerichts. Das Arbeitsrecht regelt nur die Verhältnisse zwischen den Personen. Wie z.B. das Scheidungsrecht auch.
      Wer reich einheiratet bekommt bei der Scheidung eben mehr, wer jemand armen heiratet bekommt nichts und muss am Ende vielleicht noch draufzahlen.
      Ist das gerecht?
      Es ist egal, den es geht nur um das Verhältnis der Ehepartner zueinander. Also Mann zu Frau und nicht reiche Ehefrau zu armer Ehefrau.
      Und wenn eine Bank einen Banker Millionen hinterher schnmeissen will, kann man ihr das nicht verbieten.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:09:50
      Beitrag Nr. 136 ()
      Hier nochmal die Urteilsbegründung des Gerichtes:


      Anders als von der Klägerin – und in Teilen der Öffentlichkeit – dargestellt, genüge für eine Verdachtskündigung nicht ein „bloßer“ Verdacht auf eine Straftat. Voraussetzung sei vielmehr das Vorliegen eines „dringenden“ Verdachts einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen, nicht aber auf bloße Unterstellungen des Arbeitgebers gründen und die Begehung einer Straftat massiv nahe legen müsse.

      Das Vorliegen solcher dringender Verdachtsmomente (Tatsachen) müsse im Übrigen vom Arbeitgeber bewiesen werden. Es sei völlig falsch, wenn gelegentlich so getan werde, als müsse der Arbeitnehmer seine „Unschuld beweisen“. Das oft gebrauchte Argument der „Unschuldsvermutung“ greife hier im Übrigen nicht; es gehe nicht um eine Verurteilung aufgrund des
      Strafrechts, vielmehr werde das (arbeitsrechtliche) Kündigungsrecht vom „Prognoseprinzip“ beherrscht, das danach frage, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts dringender Verdachtsmomente für das Vorliegen einer Straftat des Arbeitnehmers noch zumutbar sei oder nicht. Das sei etwas völlig anderes als eine strafgerichtliche Verurteilung wegen eines begangenen Vermögensdeliktes.

      Im zu entscheidenden Rechtsstreit sei das Berufungsgericht unter Würdigung aller Umstände dabei unabhängig von der Rechtfertigung der Kündigung bereits als Verdachtskündigung sogar davon ausgegangen, dass hier nicht nur ein „Verdacht“ gegeben sei, sondern dass die Tatbegehung durch die Klägerin zur Überzeugung des Gerichts feststehe.

      Bei Begehung von Straftaten durch den Arbeitnehmer sei eine vorherige Abmahnung entbehrlich; der Arbeitnehmer könne nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber gegen sein Vermögen gerichtete Straftaten auch nur einmalig dulden werde.

      Bei der Interessenabwägung sei zwar das Alter der Klägerin und ihre langjährige Beschäftigungszeit zu ihren Gunsten zu berücksichtigen gewesen. Zu ihren Lasten allerdings sei ins Gewicht gefallen, dass sie als Kassiererin unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit zeigen müsse. Der ihr obliegende Umgang mit Geld, Bons etc. setze absolute Ehrlichkeit voraus, der Arbeitgeber müsse sich bei einer Kassiererin auf diese unabdingbaren Voraussetzungen verlassen können. Insofern könne es auch nicht auf den Wert der entwendeten Ware ankommen, das Eigentum des Arbeitgebers stehe auch nicht für geringe Beträge zur Disposition, und das auch nicht bei längerer Betriebszugehörigkeit. Durch eine entsprechende Tatbegehung einer Kassiererin entstehe ein irreparabler Vertrauensverlust. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass gerade dieser Vertrauensverlust gegenüber der als Kassiererin beschäftigten Klägerin, nicht aber der Wert der Sache (1,30 €) maßgeblicher Kündigungsgrund sei.

      Der Vertrauensverlust sei im zu entscheidenden Fall noch nachhaltiger gewesen, weil die Klägerin im Rahmen der Befragungen durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht habe, die sie dann, als sie vom Arbeitgeber widerlegt waren, einfach fallengelassen hat. So habe sie beispielsweise ohne Grund und Rechtfertigung eine Kollegin belastet, die nichts mit der Sache zu tun gehabt hatte.

      Nach alledem sei die Interessenabwägung zuungunsten der Klägerin ausgefallen; die Kündigung sei gerechtfertigt gewesen.



      Dem ist nichts mehr hinzuzufügen
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:13:26
      Beitrag Nr. 137 ()
      Hier spricht der Kaisers-Chef

      Selten wurde ein Urteil so kontrovers diskutiert wie dieses: Das Berliner Landesarbeitsgericht bewertete die Kündigung der Kassiererin Barbara E. (50, drei Kinder, zwei Enkelkinder) in zweiter Instanz als rechtens. Sie soll im Januar 2008 zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent aus dem Kassenbüro bei Kaiser’s in Hohenschönhausen genommen und eingelöst haben.

      Das Gericht begründete sein Urteil (AZ: 7 Sa 2017/08) mit dem zerstörten Vertrauensverhältnis zwischen E. und ihrem Arbeitgeber.

      Barbara E., die seit 31 Jahren in der Filiale gearbeitet hatte, brach bei der Verkündung des Urteils in Tränen aus: "Bei Kaiser’s habe ich 1793 Euro brutto verdient, jetzt lebe ich von Hartz IV, habe 500 Euro weniger im Monat."

      Entlassen wegen 1,30 Euro - Freunde und Gewerkschafter hielten die Kündigung für unverhältnismäßig und gründeten ein Solidaritätskomitee. Die Gewerkschaft Verdi rückte während des Verfahrens jedoch von ihrem Ex-Mitglied ab. Grund: Die Kassiererin hatte eine Einigung zwischen der Gewerkschaft und dem Unternehmen auf eine fristgerechte Kündigung abgelehnt, nach der sie noch bis September Gehalt bekommen hätte.

      In der B.Z. erklärt Kaiser’s Regionalmanager Tobias Tuchlenski (45), warum er in dem Fall nicht Gnade vor Recht ergehen lassen konnte.

      Haben Sie Mitleid mit ihr?

      In keiner Weise. Wir waren 31 Jahre lang ein guter Arbeitgeber für Frau E. Ich kann nicht verstehen, dass sie uns trotzdem beklaut hat. Wir haben in Berlin 5000 Mitarbeiter. Stellen Sie sich mal vor, jeder von ihnen würde jeden Tag 1,30 Euro unterschlagen.

      Warum haben Sie keinen Kompromiss, z.B. eine Abmahnung, gesucht?

      Wir haben in dieser Hinsicht keinerlei Wahlfreiheit. Jemand klaut 5, 10 oder 100 Euro, wo soll man die Grenze ziehen? Wir haben interne Grundsätze, die jedem Mitarbeiter bekannt sind. Wer klaut, kann nicht damit rechnen, dass wir nicht konsequent vorgehen. Deshalb die Kündigung! Dass Frau E. von ihren eigenen Kolleginnen überführt wurde, zeigt deren Gerechtigkeitsempfinden. Es war ja nicht so, dass wir sie beobachtet oder überwacht haben.

      Wie haben die Kolleginnen von Frau E. den Sachverhalt geschildert?

      Eine Kassiererin hat sie selbst abkassiert, was eine weitere Kollegin beobachtet hat. Die Pfandgutscheine lagen vorher im Büro. Sie waren sehr auffällig, da es sich um zwei krumme Beträge handelte. Die Gutscheine waren später verschwunden. Es war eindeutig, dass sie sie sich angeeignet und zu Unrecht eingelöst hat. Während des Prozesses war es katastrophal, dass sie ihre Kolleginnen wiederholt zu Unrecht angeschuldigt hat.

      Kennen Sie sie persönlich?

      Ich kenne fast alle Mitarbeiter vom Sehen. Persönlich gesprochen habe ich aber nie mit ihr. Während des Verfahrens war das die Aufgabe der Personalleitung.

      Die Gewerkschaft sagt, Frau E. sei v.a. gekündigt worden, weil sie unbequem war und sich an Streiks beteiligte.

      Totaler Blödsinn. Sehr viele Kolleginnen in der Filiale waren an dem Streik beteiligt, darunter auch einige, die Frau E. überführt haben. Wir waren im Einzelhandel die Ersten, bei denen sich ein Betriebsrat gegründet hat, und unsere Betriebsratschefin ist seit 30 Jahren Verdi-Mitglied. Die Entscheidung haben Geschäftsführung und Betriebsrat geschlossen getroffen.

      Wenn Frau E. zu Ihnen käme und Reue zeigte - würden Sie sie wieder anstellen?

      Das könnte ich in dieser Weise nicht, denn das Vertrauen zu ihr wurde im Laufe des Verfahrens noch nachhaltiger gestört, u.a. auch, weil sie ihre Kolleginnen in nicht nachvollziehbarer Weise angegriffen hat. Diese Kolleginnen müssen wir schützen. Ich könnte allerdings das Angebot erneuern, sie fristgerecht statt fristlos zu kündigen.



      http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/hier-spricht-der-kaisers-chef-article380232.html
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:15:15
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.766 von Sexus am 26.02.09 16:04:47Warum ist so schwer einzusehen, daß die Frau sich schuldig gemacht hat?

      Ich verstehe es auch nicht, dass soviele "Gutmenschen" Partei für diese Diebin ergreifen!!:confused::confused:

      Werden die Menschen tatsächlich immer dümmer???
      Sind mittlerweile Diebe hoffähig???
      Ich, als Arbeitgeber hätte diese "Damen" ebenfalls gekündigt! Nicht wegen den läppigen 1,30euro, sondern wegen Vertrauensbruch!
      Gerade in dieser Branche wo es sooo leicht ist zu klauen, muss man Vertrauen in seinen Angestelleten haben!
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:16:54
      Beitrag Nr. 139 ()
      @Sexus, Diggit

      versucht doch mal meine Diskussion nachzuvollziehen. Ich habe nirgends gesagt, dass ich das Urteil des Arbeitsgerichts in Frage stelle. Ich führe hier insofern keine juristische Debatte um Schuld oder Unschuld von Babsy oder auch nur der Angemessenheit der Kündigung. Im Gegenteil: wenn Babsy geklaut hat soll sie rausfliegen!
      Also ich verstehe nicht was ihr mit euren postings wollt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:37:09
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.874 von Frenchmen am 26.02.09 16:15:15Werden die Menschen tatsächlich immer dümmer???
      Sind mittlerweile Diebe hoffähig???



      Es scheint so. Jedenfalls solange sie nur aus einer bestimmten sozialen Schicht kommen. Und eben hier trifft man auf eine Doppelmoral sondergleichen, die da sagt, hängt "die da oben", aber "die hier unten" lass bitte so davon kommen.

      Wenn ein Zumwinkel eine Million unterschlägt, diese freilich zurückzahlt und noch eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren bekommt, was eine sehr hohe Freiheitsstrafe darstellt, so wird das als ungerecht empfunden. Einige meinen, er hätte wohl für Jahre in den Knast gemusst. Daß man selbst womöglich mal was schwarz macht oder machen läßt, ja das ist eher unwichtig. Ist ja nur für ein paar hundert Euro. Und diese 1,30 Euro, das dafür jemand gekündigt wird, wird gar nicht nachvollzogen. Es scheint kein Gerechtigkeitsempfinden bei den Leuten zu geben. Umgemünzt hieße das konsequenterweise, daß wenn ich einen Rentner schlüge, womöglich sogar halbtod, ihm aber die 10 Euro in der Tasche lasse, die er bei sich trug, dann müßte mir diese Nachsicht und Milde nach Logik der Verteidiger der Barbara E. als strafmindernd angerechnet werden. Oder konkret hätte Barbara E. ja mehrere hundert Euro unterschlagen können. Imgrunde müßte ihr man also noch dankbar sein, daß sie es bei 1,30 belassen hat.

      Ich denke, an diesen Beispielen sieht man ganz gut, daß es um absolute Beträge nicht geht. Es geht auch nicht darum, wer unterschlagen oder hinterzogen hat. Nur die Straftat an sich ist von Belang. Und hier ist Barbara E. eindeutig schuldig. Das haben zwei unabhängige Gerichte festgestellt. Anhand von Zeugenaussagen und der Aussage Barbara E.s selbst, die widersprüchlich war und nicht davor zurückschreckte, Unschuldige belasten zu wollen. Es ist traurig, daß manche Menschen diese Frau als moralisch sehen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:39:42
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.892 von T.Hecht am 26.02.09 16:16:54Babsy kostet es die Existenz, was spricht dagegen, dass es Funke und Kollegen auch die Existenz kostet?
      Etwa der Umstand dass der Sturz bei Babsy nicht so tief ist?


      Das war der Satz auf den ich mich bezogen hatte. Ich möchte dir in manchen gerne Recht geben, nur ist es nicht haltbar an dem Fall Babsy die alte Nummer aufzumachen:" Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen". Diese implizierte Ungleichbehandlung gibt es einfach nicht. Vor allem wenn dieser Vorwurf in Hinblick auf das Rechtssystem gemacht wird. Da wird alles miteinander verquirlt, um Stimmung zu machen. Denn Babsy macht klar - je kleiner der Fisch, desto einfacher ist es durch`s Netz zu schüpfen.
      Das Rechtssystem muss alle Menschen gleich behandeln. Und wenn ungleiche Menschen gleich behandelt werden, wird die Lebenskonsequenz immer ungleich bleiben.
      Wenn man mehr Konsequenz bei den Eliten einfordert, ist dies legitim und auch nötig. Nur muss man dabei seriös bleiben, diese ständige Schreierei ohne Sinn und Verstand ist doch eine Zumutung.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:41:26
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.892 von T.Hecht am 26.02.09 16:16:54Gut, dann mußt du anerkennen, daß sie von zwei unabhängigen Gerichten aufgrund von Beweisen wie Zeugenaussagen schuldig befunden wurde, den Diebstahl begangen zu haben, was im Arbeitsrecht die fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtens macht.

      Wäre der Fall als Strafsache verhandelt worden, so hätte ihr neben einer Geldbuße womöglich auch eine Bewährungsstrafe gedroht. Ebenso wie Herrn Zumwinkel. Und nur das wäre in meinen Augen gerecht gewesen. Aber stattdessen ist sie ungeschoren davon gekommen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:43:36
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.114 von diggit am 26.02.09 16:39:42" Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen"

      Im Fall Barbara E. verhält es sich ja eben nicht so. Hier wird "die Kleine" laufen gelassen, obwohl zwei Gerichte ihre Schuld als erwiesen angesehen haben. Sie hatte nur Glück, daß allein das Arbeitsrecht entscheidend war und nicht das Strafrecht.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 16:47:42
      Beitrag Nr. 144 ()
      Bekommt die Frau jetzt eigentlich Geld vom Staat ?
      Trotz des nachgewiesenen selbstverschuldeten Diebstahls ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 17:15:43
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.114 von diggit am 26.02.09 16:39:42Wenn man mehr Konsequenz bei den Eliten einfordert, ist dies legitim und auch nötig. Nur muss man dabei seriös bleiben, diese ständige Schreierei ohne Sinn und Verstand ist doch eine Zumutung.

      Das ist richtig aber die heutige Medienwelt erlegt uns diese Zumutung auf.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 17:19:03
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.659.525 von T.Hecht am 26.02.09 15:44:01"Babsy kostet es die Existenz, was spricht dagegen, dass es Funke und Kollegen auch die Existenz kostet?"

      Fr. E. hat ihren Arbeitsplatz verloren, Funke und Kollegen auch. Bitte keine dramatischen Übertreibungen, Arbeitsrecht ist nicht Strafrecht. Das haben andere dir ja schon zu erklären versucht. Übrigens wird gegen Funke und Kollegen strafrechtlich ermittelt, gegen Fr. E. nicht. Nun gilt es abzuwarten, ob Funke und Kollegen überhaupt etwas angestellt haben, denn das entscheidet (wieder mal) ein Gericht und nicht der Bauchgefühlgradmesser des gesunden Volksempfindens.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 17:32:20
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.201 von Blue Max am 26.02.09 16:47:42Bekommt die Frau jetzt eigentlich Geld vom Staat ?

      Sieht wohl so aus, wobei sie von Kaisers noch 9 Monate vollen Lohn hätte bekommen können. :eek:

      "...
      Die Gewerkschaft Verdi rückte während des Verfahrens jedoch von ihrem Ex-Mitglied ab. Grund: Die Kassiererin hatte eine Einigung zwischen der Gewerkschaft und dem Unternehmen auf eine fristgerechte Kündigung abgelehnt, nach der sie noch bis September Gehalt bekommen hätte.
      ...
      "
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 17:43:05
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.515 von Sozialphysiker am 26.02.09 17:19:03Willst du mich mit dem Arbeits-/Strafrecht nerven?
      Ich sprach hier von Konsequenzen (im übrigen sogar direkt zu dir posting#129)

      Übrigens wird gegen Funke und Kollegen strafrechtlich ermittelt...

      Freut mich ungemein!

      ...gegen Fr. E. nicht.

      das wäre mir sowas von egal.

      Nun gilt es abzuwarten, ob Funke und Kollegen überhaupt etwas angestellt haben, denn das entscheidet (wieder mal) ein Gericht und nicht der Bauchgefühlgradmesser des gesunden Volksempfindens.

      Da befürchte ich, dass es kein für mich befriedigendes Ergebnis geben wird.
      Indes was angestellt haben sie in jedem Fall. Sie sind ihrer Verantwortung beim Management der HRE nicht gerecht geworden. Haben sich derweil aber anständig die Taschen gefüllt. Die Konsequenzen löffelt jetzt der Steuerzahler aus. Und der Funke prasst noch den Rest seiner Tage. Das stört mich und wahrscheinlich eine ausreichend große Menge Anderer um von Volksempfinden zu sprechen. Warum soll also der Rechtsstaat nicht dafür sorgen, dass unser Rechtsempfinden befriedigt wird. Sind die ausreichend große Menge der Staat oder die versagenden Eliten?
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 17:45:16
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.082 von Sexus am 26.02.09 16:37:09Es ist traurig, daß manche Menschen diese Frau als moralisch sehen.

      Sehr traurig!:cry:
      Das "Volk" (das dumme Volk, meine ich!) kann man sehr leicht manipulieren, wie man sieht!)

      Ansonsten gebe ich Dir absolut recht mit Deinem Beitrag!:)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 18:02:49
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.710 von T.Hecht am 26.02.09 17:43:05Ich wäre für die Wiedereinführung des öffentlichen Prangers.
      Ganz ohne Spaß.

      :)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 18:11:00
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.201 von Blue Max am 26.02.09 16:47:42Bekommt die Frau jetzt eigentlich Geld vom Staat ?
      Trotz des nachgewiesenen selbstverschuldeten Diebstahls ?



      Und ob. Und nicht nur das. Auch die Spendenaufrufe werden sich für Barbara E. und ihren Anwalt gelohnt haben.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 18:29:03
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.884 von diggit am 26.02.09 18:02:49Die Forderung habe ich hier auch schon irgendwo aufgemacht.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 18:40:37
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.939 von Sexus am 26.02.09 18:11:00...Und nicht nur das. Auch die Spendenaufrufe werden sich für Barbara E. und ihren Anwalt gelohnt haben.

      Nur kein Neid. Starte doch auch einen Spendenaufruf. Vielleicht nach dem Motto: "Benötige Gehirntransplantation". Von mir haste allerdings nichts zu erwarten.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 18:46:57
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.199 von T.Hecht am 26.02.09 18:40:37 Starte doch auch einen Spendenaufruf. Vielleicht nach dem Motto: "Benötige Gehirntransplantation". Von mir haste allerdings nichts zu erwarten.

      War mir auch klar, daß du mir für eine Gehirntransplantation nichts abgeben könntest.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 18:49:35
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.199 von T.Hecht am 26.02.09 18:40:37Starte doch auch einen Spendenaufruf. Vielleicht nach dem Motto: "Benötige Gehirntransplantation". Von mir haste allerdings nichts zu erwarten.


      Du kannst ja richtig witzig sein. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 18:53:38
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.710 von T.Hecht am 26.02.09 17:43:05"Da befürchte ich, dass es kein für mich befriedigendes Ergebnis geben wird."

      Du kannst kaum ermessen, wie egal das Herrn Funke nebst Kollegen, allen anderen Bankern, der Justiz, der Bundesregierung, dem Kölner Karnevalsverein, den Wildegger Herzbuben, sogar Herrn Seehofer und auch mir ist. Vermutlich ist es auch Fr. E. egal, die will wieder einen Job bei Kaisers. Finde dich einfach damit ab, daß der Rechtsstaat dein Rechtsempfinden nicht befriedigen wird.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 18:55:50
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.244 von Sexus am 26.02.09 18:46:57Wieso? Als Organspender wär er doch genau der Richtige, seins ist fast neu, nur selten benutzt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 19:03:59
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.310 von Sozialphysiker am 26.02.09 18:55:50..mir schwebte mehr das mit den Perlen und den Säuen vor.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 19:07:58
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.291 von Sozialphysiker am 26.02.09 18:53:38Seehofer kritisierte in seiner ersten Rede beim politischen Aschermittwoch eine wachsende soziale Ungerechtigkeit in Deutschland. Er verstehe es nicht, wenn einer Kassiererin wegen 1,30 Euro gekündigt werde und Manager, die Milliarden verscherbelt hätten, noch im Amt seien. Die CSU wolle sich als "Anwalt für die redlichen Bürger und den gesunden Menschenverstand" profilieren. Zugleich machte Seehofer der CSU nach ihrer Wahlschlappe vom vergangenen Herbst Mut. "Die CSU ist wieder da", rief der bayerische Ministerpräsident unter dem Beifall von mehreren tausend Anhängern.

      siehe posting #48

      ...sogar Herrn Seehofer und auch mir ist.

      Ich glaub, dass dem Seehofer das eigentlich egal ist. Aber aus purem Populismus ist es ihm rausgerutscht. ;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 19:08:44
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.373 von T.Hecht am 26.02.09 19:03:59Perle stimmt auch, jedenfalls von der Größe her.

      :laugh:

      Jetzt kommt Stimmung in die Bude! ;)

      Avatar
      schrieb am 26.02.09 19:13:27
      Beitrag Nr. 161 ()
      Ich würde einigen Diskutierenden hier dringendst empfehlen, die Anne Will - Diskussion vom 01.02.09 anzusehen, um besseres Hintergrundwissen zu erlangen. Man sollte nicht so blind sein wie anfangs in der genannten Sendung der EX-BDI-Präsident Michael Rogowski, der ein jämmerliches Bild abgab, da er die tatsächlichen Verhältnisse im Discounter-Bereich als Einzelfälle verstanden wissen wollte (es kann nicht ja sein, was nicht sein darf), aber in der Sendung ganz schnell erkennen musste, dass er da leider falsch liegt. Wenn man weiß, dass es gängige Praxis ist, dass unliebsame Arbeitnehmer im Discounter-Bereich unter Druck gesetzt und aufgrund fadenscheiniger Unterstellungen gekündigt werden, ist dann die Wahrscheinlichkeit höher, dass Barbara E. nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit, in denen sie sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, wegen 1,30 Euro eine Kündigung riskiert oder ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass hier eine Anklage konstruiert worden ist, um sie los zu werden?
      Wenn man dann noch das Faktum, das TomTrader gerade dankenswerterweise ins Spiel gebracht hat, zur Kenntnis nimmt \"...
      Die Gewerkschaft Verdi rückte während des Verfahrens jedoch von ihrem Ex-Mitglied ab. Grund: Die Kassiererin hatte eine Einigung zwischen der Gewerkschaft und dem Unternehmen auf eine fristgerechte Kündigung abgelehnt, nach der sie noch bis September Gehalt bekommen hätte.
      ...
      \"

      komme ich zunächst einmal eher zu dem Schluss, dass Barbara E. sich wohl wirklich nichts zu Schulden hat kommen lassen: Verdi ahnte bestimmt, dass aufgrund der vorliegenden, wenn auch manipuliert zu scheinenden Faktenlage ein Gericht zu keinem anderen Urteil gelangen könnte als es dann auch geschehen ist; Barbara E. hingegen lehnt ab! Weil es ihr zu gut geht und sie das Geld nicht nötig hat? Nein, weil sie sich ihrer Unschuld bewusst ist und sich im Recht fühlt.
      Ein paar User gebärden sich hier genauso dummdreist wie der JU-Schnösel Mißfelder, der jede Bodenhaftung zum normalen Volk verloren hat, weil er deren Welt nur vom Hörensagen kennen: sie verurteilen hier eine Frau, weil sie nur Kassiererin ist, Kassiererinnen ja nichts gelernt haben, also zunächst einmal dumm sind und dummen Menschen alles zuzutrauen ist, also auch ein Diebstahl nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit.
      Auch in den unteren Schichten und gerade bei den Älteren gibt es viele Menschen, für die Werte wie Ehrlichkeit wirklich noch eine Bedeutung besitzen!
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 19:16:03
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.414 von T.Hecht am 26.02.09 19:07:58"Ich glaub, dass dem Seehofer das eigentlich egal ist. Aber aus purem Populismus ist es ihm rausgerutscht."

      Seehofer ist nicht nur ein Geizkragen und Egozentriker, er ist auch ein begnadeter Populist. Die (Ex-DDR'lerin) Emmely ist dem doch völlig egal, beim nächsten Mal holt er wie er sein Vorgänger wieder heftig gegen die Ossis und den Solidarpakt aus.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 19:27:14
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.422 von Sozialphysiker am 26.02.09 19:08:44Und du weisst wie du deins auch so groß bekommst?!

      Tief Luft holen, alle Löscher verschliessen und versuchen die Luft nach oben zu drücken. Oder eben jemand anders blasen lassen.;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 19:30:08
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.458 von Astroem am 26.02.09 19:13:27"Ein paar User gebärden sich hier genauso dummdreist wie der JU-Schnösel Mißfelder, der jede Bodenhaftung zum normalen Volk verloren hat, weil er deren Welt nur vom Hörensagen kennen..."

      Wird Zeit, daß der Mißfelder seine Bodenhaftung nebst Kontakt zum normalen Volk wiederfindet, am besten durch einen Crashkurs bei Emmely zum Thema: "Pfandbons mopsen - leichtgemacht!" Der Schnösel hat vermutlich noch nie geklaut, der ist ja auch katholisch. Höchst verdächtig!

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 19:34:22
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.661.561 von T.Hecht am 26.02.09 19:27:14Hab ich schon probiert, es wird nicht größer, dafür aber was anderes. :laugh:

      (Jetzt wird bestimmt wieder der Altherrenclub schimpfen, weil wir sie wieder an die wilden 70er-Jahre erinnert haben!) :D
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 08:31:09
      Beitrag Nr. 166 ()
      Es rentiert sich nicht hier zu argumentieren. Klugscheissende Realitätsverweigerer halten es für gerecht wenn Jemand für nicht gänzlich bewiesene 1.30 € die Existenz genommen wird.

      Und wie sieht es mit dieser "Strafe" aus ?

      http://www.faz.net/s/Rub8E1390D3396F422B869A49268EE3F15C/Doc…
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 09:04:23
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.663.882 von farniente am 27.02.09 08:31:09Beamte haben einen Sonderstatus. Das weißt du doch selber.
      Außerdem ist eine Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses keine Strafe.
      Stell dir vor, die Kassiererin hätte aus eigenen Stücken gekündigt, weil sie woanders was besseres gefunden hätte, und Kaoisers würde die Frau auf Weiterbeschäftigung verklagen.

      Nur weil die Zeiten für Kassiererinen hart ist, wird aus Recht nicht gleich Unrecht.

      :)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 09:24:09
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.144 von diggit am 27.02.09 09:04:23Schon Dein erster Satz spiegelt ein verbogenes Rechtsverständnis wider. "Sonderstatus" für Beamte ? Ne mein Lieber. Verwechsel da mal nicht die Ausgestaltung des Dienstverhältnisses mit Gleichheit vor dem Gesetz.

      Darf ich zitieren ?

      2003 verurteilte das Landgericht Freiburg Friedl rechtskräftig wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung zu 270 Tagessätzen, er musste 24.300 Euro zahlen.

      Wegen vorsätzlicher Körperverletzung !!!

      weiter:

      Die Staatsanwaltschaft wollte Friedl im dem 2003 geführten Verfahren zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro sowie zu einem dreijährigen Berufsverbot verurteilen. Doch das Gericht entschied wegen der angeblich unzureichenden Aktenlage milder, was vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde und nun dazu geführt hat, dass Friedl aus dem Etat des Klinikums eine Abfindung in Höhe von 1,98 Millionen Euro erhält, damit er aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden kann. Wäre das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt und wäre das Urteil härter ausgefallen, dann hätte der Arzt ohne Abfindung aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können.

      Man hat also die Aktenlage als unklar bezeichnet um eine milde Strafe zu erreichen die dann automatisch die Abfindung brachte ?

      Da stellen sich bei Dir nicht die Nackenhaare ?

      Hör Dir doch die Rechtstheoretiker im Fernsehen an. Da wird das "Bienenstichurteil" vor sich hergetragen wie eine Monstranz. Ohne Sinn und ohne Verstand !!!!!

      Längst ist jedem Verkehrsrichter geläufig daß ein Fahrverbot für eine Hausfrau etwas anderes bedeutet als für einen LKW-Fahrer.

      Diebstahl von 1,30 € soll bestraft werden. Aber mit Existenzvernichtung ?????

      Ein rechtskräftig verurteilter Arzt wird durch die die Aktenlage geschont und bekommt eine Millionenabfindung ?

      Genau Dein mangelndes Rechtsempfinden, wie bei vielen anderen hier im Board, wird mittlerweile von Wirtschaftsbossen und Politik gezielt benutzt um den Ständestaat wieder zu etablieren.

      Wenn Du willst gebe ich Dir (ohne Besserwisserei und Häme) gerne ein paar Buchtipps zum Verbessern des eigenen Rechtsverständnisses.
      Allerdings wäre eine philosophische Grundausbildung nicht schlecht.

      Das was unsere Justiz praktiziert ist Tendenzjuristerei, es sind einfach furchtbare Juristen.

      Nach dem Frankfurter Auschwitz Prozeß hat der damalige Generalstaatsanwalt Bauer völlig resigniert gesagt:

      "Recht hat mit Gerechtigkeit soviel zu tun wie die Müllabfuhr mit der Seuchenbekämpfung."

      Genau so ist es.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 09:46:35
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.334 von farniente am 27.02.09 09:24:09Rede nicht so einen Blödsinn. Ich verteidige das Urteil gegen den Arzt nicht. Im Gegenteil. Nur macht es keinen Sinn, diese Diskussion jetzt auch noch auf Beamte auszuweiten, von denen jeder weiss, dass sie in dieser Republik einen gesonderten Status besitzen.

      Was du nicht einsiehst ist, das das Arbeitsrecht kein Strafrecht ist. Es werden vor dem Arbeitsgericht also keine Strafen ausgehandelt.
      Das einzige was Babsy straft sind die Umstände. Und die können mal so sein und mal so.
      Wäre Babsy eine 20jährige BWL-Studentin aus reichen Elternhaus, die nebenbei an der Kasse jobt, würde sich keiner über die Entlassung aufregen.
      Im Gegenteil, man wäre der Meinug das Kind aus reichem Hause hätte das stehlen wohl vom Papi gelernt.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 09:52:49
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.549 von diggit am 27.02.09 09:46:35Was gibt Dir eigentlich das Recht auf ein sachliches Posting zu antworten ich würde "Blödsinn" reden ?

      Daß Du nicht begreifst was "Beamtenstratus" bedeutet ?

      Daß Du nicht begreifst daß man nicht "Strafgericht" benannt werden muß um bei der Existenzvernichtung eine "Strafe" auszusprechen ?

      Daß Du nicht begreifst daß die Richter vile "Zwischentöne" überdenken können.

      Bevor Du Jemand bezichtigst "Blödsinn" zu schreiben sollte man
      1. lesen
      2. denken
      3. bei Nichtwissen das Maul halten
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:09:14
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.612 von farniente am 27.02.09 09:52:49"Was gibt Dir eigentlich das Recht auf ein sachliches Posting zu antworten ich würde "Blödsinn" reden ?"

      Deine Äußerung ein paar Postings vorher, die da war: "Klugscheissende Realitätsverweigerer halten es für gerecht..."

      "Es rentiert sich nicht hier zu argumentieren."

      Dann bleib doch einfach weg. Gibt noch einen zweiten Thread über die gemopsten Pfandbons. Da kannst du ja weiter auf den Pudding hauen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:11:39
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.549 von diggit am 27.02.09 09:46:35"Wäre Babsy eine 20jährige BWL-Studentin aus reichen Elternhaus, die nebenbei an der Kasse jobt, würde sich keiner über die Entlassung aufregen. Im Gegenteil, man wäre der Meinung, das Kind aus reichem Hause hätte das stehlen wohl vom Papi gelernt."

      Gutes Beispiel, aber du mühst dich vergeblich.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:18:24
      Beitrag Nr. 173 ()
      Hier ist etwas oberfaul.Wegen 1.30 Euro sofort die Kündigung und das nach über 30 Arbeitsjahren.Fakt ist wer einmal stehlt, stehlt auch öfter.In unseren modernen Überwachungswelt wäre es durchaus möglich gewesen die Frau auf längere Zeit zu beobachten und beim zweiten Diebstahl sie dann zu überführen.Was sind das für Gesetze in unserem Land.Ein mutmaßlicher Kindermörder kommt auf freien Fuss da man ihm die Tat nicht 100% nachweisen kann und in einem Bagatellfall reicht schon die Vermutung für ein Rechtsspruch.Das stinkt zum Himmel und etwas kann in unserem System nicht mehr in Ordnung sein.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:26:11
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.612 von farniente am 27.02.09 09:52:49Ich weiss nicht was du willst?
      Der Arzt ist strafrechtlich belangt worden und musste eine Geldstrafe zahlen.
      Babsy ist wegen der 1,30 Euro nicht strafrechtlich belangt worden.

      So nun zum Arbeitsverhältnis, den nur das interessiert bei Babsy.

      Nehmen wir an, dass bei Babsy die "Strafe" lebenslänglich Hartz4 ist. Muss der Richter die Babsy dann als unkündbar einstufen, weil die "Strafe" zu hart wäre?
      Und der Arbeitnehmer muss die Babsy egal was kommt weiterbeschäftigen, weil er ja Geld wie Heu hat?

      :)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:33:26
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.801 von Sozialphysiker am 27.02.09 10:11:39Da haben sich ja zwei "Kapazitäten" getroffen!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:38:14
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.961 von diggit am 27.02.09 10:26:11Die Diskussion hat wiederholt gezeigt, daß es einigen beim Begriff "Gerechtigkeit" darum geht, wohlhabende Menschen unabhängig vom Tatvorwurf, der Schwere der Tat und der Beweislage drakonisch zu bestrafen, weil Babsy ihren Job verloren hat. Das ist zwar absurd, tiefenpsychologsich aber sicher erklärbar. Man denke nur an die Ängste, die den Durchschnittsmenschen angesichts der Krise plagen und an seine daraus resultierende Wut über "die da oben".
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:38:26
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.869 von AHEO am 27.02.09 10:18:24Hier ist etwas oberfaul.

      Ja, oberfaul ist das extrem asymetrische deutsche Arbeitsrecht, das einen Arbeitgeber zwingt so eine, an sich schitzophrene Methode, zu wählen, um einen unliebsamen Arbeiter los zu werden.

      Ohne dieses beschissene Arbeitsrecht, könnte der Unternehmer seine Arbeiter beiseite nehmen und sagen: "Du paßt hier nicht rein, ich gebe dir 4 Wochen Zeit, dich einzuordnen oder dir einen anderen Job zu suchen". So einfach kann Vertragsfreiheit sein.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:39:30
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.031 von erfg am 27.02.09 10:33:26Na, bist wieder zum stänkern hier? :D
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:39:46
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.961 von diggit am 27.02.09 10:26:11Übertrag mal diese 1,30 Story auf die HRE wo vermutlich über eine halbe Billion gar nicht in den Büchern auftaucht.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:48:43
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.664.869 von AHEO am 27.02.09 10:18:24in einem Bagatellfall reicht schon die Vermutung für ein Rechtsspruch.

      wieso Vermutung????????
      Sie hat geklaut! Es ist eindeutig!!
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:52:10
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.099 von AHEO am 27.02.09 10:39:46Und noch mal extra für dich. Strafrechtlich hat Babsy nichts zu befürchten.
      Das einzige was passiert ist, ist dass die Gruppe Kaisers für sich beschlossen hat, das sie mit der Diebin Babsy nichts mehr zu tun haben wollen.
      Und das ist ihr gutes Recht.
      Hääten sie Babsy weiter beschäftigt, dann wäre auch das ihr gutes Recht gewesen.
      Die Entscheidung von Kaisers ist hart, sehr hart, aber eben ihre Entscheidung. Und die muss es auch bleiben. Auch Kaisers hat Rechte, das vergessen hier irgendwie alle.

      Und nochmal.
      Es ist nur eine vertragsrechtliche Angelegenheit zwischen Babsy und Kaisers. Das Urteil wird nicht im Namen des Volkes gesprochen. Kein Strafrecht, sondern Zivilrecht.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:54:17
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.175 von Frenchmen am 27.02.09 10:48:43Jetzt sind sie fast alle beinander, unsere "Sozialethiker".
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 10:55:26
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.230 von erfg am 27.02.09 10:54:17Los, ab in die Ecke, du stänkerst schon wieder! :D
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 11:12:11
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.087 von Sozialphysiker am 27.02.09 10:38:14Die Diskussion hat wiederholt gezeigt, daß es einigen beim Begriff "Gerechtigkeit" darum geht, wohlhabende Menschen unabhängig vom Tatvorwurf, der Schwere der Tat und der Beweislage drakonisch zu bestrafen, weil Babsy ihren Job verloren hat.

      Solltest du dich dabei auch auf mich beziehen, so möchte ich betonen, dass ich Tatbestandsmerkmale wie wohlhabend, anzug- oder krawattetragend nicht als strafbestimmend dargestellt habe. Auch eine Losgelöstheit von Tatvorwurf oder auch Schwere der Tat bei der Bestrafung wurde nicht gefordert sondern eine Ausrichtung an der getragenen Verantwortung der Person. Was die Beweislage angeht wäre ich insofern nicht pingelig, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt.

      Babsy ist nur dienlich, da sie mit ihrem Jobverlust, der gleichzeitig einen Existenzverlust/-absturz bedeutet (obwohl sie ja so tief nicht fällt) ja eine Basis herstellt für die Verhältnismässigkeit der Strafe.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 11:19:11
      Beitrag Nr. 185 ()
      Finde auch, wenn sie geklaut hat ist die Kündigung, egal um welchen Betrag es geht, gerechtfertigt.
      Aber in diesen Fall sagt einen doch schon der gesunde Menschenverstand, dass hier etwas Oberfaul ist.
      Erst liegen die Bons Tagelang freizugänglich herum. Was ist eigentlich Praxis in solchen Fällen, wenn solche Dinge gefunden werden?
      Wo sind die Bons geblieben bzw. anhand der Kassenbelege müßte man doch auch feststellen können, wann solche Beträge abgerechnet worden. Denke doch, dass wenn Mitarbeiter selber im Markt einkaufen sie sich nicht selber abkassieren dürfen und es außerhalb ihrer Arbeitszeit tun müssen.. Würde auch schon die Tatzeit eingrenzen. Kein Wort aber dazu.
      Wieso hat die Kassererin nichts gesagt bzw. ihre Vorgesetzten sofort gerufen und die andere Beobachterin natürlich auch nicht, aber gut daran erinnern können sich natürlich beide daran. Sind die jetzt auch ihre Jobs los, weil sie nicht eingegriffen haben? Diebstahl beobachtet und nichts unternommen?
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 11:24:27
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.413 von T.Hecht am 27.02.09 11:12:11Da ich den Kündigungschutz in Deutschland in der geltenden Form für pervers halte, auch aus Sicht der Arbeitslosen, die damit praktisch ausgesperrt bleiben, kann ich nicht finden, daß Fr. E. irgendwie schlechter dran ist als all die anderen Arbeitlosen. Warum sie als jetzt Arbeitslose die "Basis" für eine harte Bestrafung anderer Arbeitnehmer sein soll, die möglicherweise gar kein strafbaren Handlungen begangen haben, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. Da gibt es überhaupt keien Zusammenhang, der ist konstruiert. Es geht doch vielmehr um diese Haß- und Neidgeschichten. Ich find das unschön.

      Damit wir uns nicht mißverstehen, ich finde den Funke zum kotzen, vor allem aktüll wegen seiner popligen Klage um 150 Riesen, der Mann hat einfach den letzten Schuß nicht gehört. Aber er ist mir so egal wie Fr. E., auch sein weiteres Schicksal. Landet er im Bau, wärs mir so recht wie sein Freispruch.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 11:35:57
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.211 von diggit am 27.02.09 10:52:10Du begreifst die einfachsten Zusammenhänge nicht.
      Alleine Deine formelhafte Wiederholung des Unterschieds zwischen Zivilrecht und Strafrecht deutet auf ziemlich viel Unkenntnis und eine einfache geistige Strukturierung hin.

      Es geht auch nicht um die Rechte von Kaisers, es geht um Richterrecht das in sich in einer völlig unzulässigen Weise verselbständigt und von Firmen wie Kaisers ausgenutzt wird.

      Auch ein Arbeitsrichter muß die Folgen seines Urteils beachten. Ja gerade ein Arbeitsrichter hat hier eine soziale Verantwortung.
      Diese Verantwortung hat selbst das Schiedsgericht des Kaninchenzüchtervereins von Castrop-Rauxel wenn es Streitigkeiten schlichtet und dabei Existenzen gefährden würde.

      Ich habe Dir schon einmal das Beispiel mit dem Fahrverbot für einen Hausfrau und einem LKW-Fahrer geschrieben. Das Strafrecht geht in dieser Richtung noch viel weiter.

      Das Übergreifen von Rechtsgrundsätzen auf nicht strafbewehrte Prozesse zu verneinen ist schlicht albern. Juristischer Formalismus wird immer dort angewandt wenn juristisches Unrecht zur Richternorm erhoben wird.

      Eine verantwortungsvolle Kammer wäre in diesem Fall niemals zur Betätigung der Kündigung gekommen, oder, wenn Kaisers hätte glaubhaft belegen können daß jede weitere Zusammenarbeit unzumutbar gewesen wäre, wie lächerlich, nur mit ganz bestimmten Vereinbarungen.
      So hätte es für die Frau sicher Beschäftigungen ohne Verbindung mit Geld gegeben.

      Und nehme ich mir die Samthandschuhe des von mir eingestellten Arzturteils zum Vorbild, dann wäre die Frau mit einer erheblichen Summe abgefunden worden, gekürzt um den Betrag des Eigenverschuldens.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 11:38:16
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.543 von Sozialphysiker am 27.02.09 11:24:27Es geht doch vielmehr um diese Haß- und Neidgeschichten.

      Dass ich mir ernsthaft um mein Erspartes (hart erarbeitet) Sorgen machen muss (siehe Geldthread), rechtfertigt meinen Hass alle mal. Den haben sich die Herrschaften redlich verdient. Dass mit dem Neid ist relativ. Was sich jemand redlich verdient hat, darauf bin ich nicht neidig. Es macht mich jedoch unzufrieden, wenn jemand wie der Funke (ein Totalversager) mehr oder weniger ungeschoren davon kommt. Das was er jetzt noch verprassen darf, ist unverdient. Wenn das Neid ist bekenne ich mich schuldig.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 11:46:53
      Beitrag Nr. 189 ()
      Die Vermutung daß es hier nur um einen verdeckten Klassenkampf geht und "um Reiche" zu bestrafen, ist reiner Unsinn und zeigt nur, daß viele Dauerquatscher hier nicht den blassesten Schimmer haben.

      Alleine der Fakt, daß bei der Aufnahme der Personalien durch das Gericht, nach dem persönlichen Einkommen gefragt wird, sollte auch jedem juristischen Laien zum Nachdenken bringen.
      Damit wird bei einer Bestrafung nach Tagessätzen sehr wohl ein sozialer Unterschied gemacht, da eben 1000 nicht gleich 1000 ist.

      Manchmal wäre es gut weniger zu quatschen und mehr zu denken.

      Die sozialen Folgen eines Urteils in einem Arbeitsgerichtsprozeß zu verneinen zeigt eigentlich nur daß sich hier viel zu viele mit einer pseudowirtschaftlichen Härte profilieren wollen.

      Klar, ist es doch einfacher aus dem Steuertopf 2 Mio zu bezahlen um einen Beamten loszuwerden, als Kaisers für eine völlig überzogene Kündigung bluten zu lassen.
      Das laden wir in Form von Hartz 4 wieder dem Steuerzahler auf.

      Eine völlig neue Form der Sozialpartnerschaft. Ich bin beeindruckt.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 12:30:52
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.668 von farniente am 27.02.09 11:46:53Da es sich um Zivilrecht handelt, kann man die sozialen Folgen nur bedingt berücksichtigen. Denn deren Berücksichtigung wäre klar zu Lasten von Kaisers gegangen. Das hieße, Kaisers muss sich nicht nur beklauen lassen, sondern muss zusätzlich noch dafür sorgen, dass es dem Dieb auch in Zukunft gut geht.
      Das ist nur bedingt möglich und wurde laut dem Richter im Prozeß auch beachtet.
      Das Gericht stellte fest, dass auch das nachträgliche Verhalten ausschlaggebend für das Urteil war. Die fristgerechte Kündigung hat sie abgelehnt.
      Die Frau hat auf Alles oder Nichts gespielt und geht jetzt mit nichts nach Hause. Sie hat mit ihrem Verhalten das Tischtuch endgültig zerschnitten. Da kann kein Richter mehr anders entscheiden. Ohne Einsicht der Tat (und zusätzlicher Beschuligung der Kollegen) kann es zu keinen vertrauenswürdigen Beschäftigung mehr kommen.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 12:43:02
      Beitrag Nr. 191 ()
      Damit die Diskussion nicht zu verbiestert wird, etwas zum Schmunzeln, auch wenn einem irgendwie fröstelt dabei.

      Josef Ackermann, Vorstandsvorsitzender Deutsche Bank: „Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität. Ich bin der Überzeugung: Jeder, der sich selbst bereichert oder falsch abrechnet, hat das Recht auf angemessene Bonuszahlungen in Millionenhöhe.“

      Philipp Mißfelder, Bundesvorsitzender Junge Union: „In meinen Augen ist die Entlassung von Barbara E. ein weiterer Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie.“

      Benedikt XVI., Papst: „Ich vergebe Barbara E. In Argentinien wäre jetzt auch wieder ein Plätzchen frei, wo sie sich verstecken könnte.“

      Maria-Elisabeth Schaeffler, Übernehmerin: „Ich wäre Barbara E. sehr verbunden, wenn sie mir die 1,30 Euro zur Verfügung stellen würde.“

      Kati Witt, Supermarkt-Kassiererin: „Kein Kommentar. Von dicken Hartz-IV-Empfängern habe ich gerade genug.“

      Heidi Klum, Topfmodel: „Die Kandidatinnen von ,Germany’s Next Topmodel’ sammeln alle Zeitungsausschnitte über den Fall. Sie finden es nämlich zum Kotzen, wie Barbara E. mitgespielt wurde. Aber ich habe auch schon Leute wegen 1,30 gefeuert. Das ist doch viel zu klein für eine Modelkarriere!“

      Barack Obama, US-Präsident: „Auch um dieses Problem werde ich mich sofort kümmern, wenn ich nächste Woche den US-Haushalt saniert, den Sumatra-Tiger vorm Aussterben gerettet und Schalke 04 zum Deutschen Meister gemacht haben werde.“

      Gefunden in "Welt-online, Satire"
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 12:54:39
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.614 von farniente am 27.02.09 11:35:57Auch ein Arbeitsrichter muß die Folgen seines Urteils beachten

      Korrekt, und das wurde auch getan. Die lange und bis daton scheinbar problemlose Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber wurde wohl beachtet. Dennoch ist es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, eine überführte Diebin -auch noch als Kassierin- weiterhin im Unternehmen zu belassen.

      Eine ganz einfache Sache. Nur wollen gewisse Individuen diesen Vorfall gleichwohl als politische Monstranz vor sich hertragen. Dies wird nicht gelingen. Schon allein deswegen nicht, weil jeder Dritte in Deutschland schwarz arbeiten läßt und es wohl auch nicht gern sähe, wenn sich die Putze oder der Handwerker im Portemonnaie bedienen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 12:56:11
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.626 von T.Hecht am 27.02.09 11:38:16Ich schreib dir ja nicht vor, wie du zu fühlen hast, ich hab durchaus Verständnis für diese Gefühle, das ist allzu menschlich. Aber ich glaube, daß es eher schädlich als hilfreich ist, so emotional an die Sache heranzugehen. Viel wichtiger finde ich, sich auf die vermutlichen Folgen einzustellen, das Kind ist ja längst im Brunnen ertrunken. Wenn mich die Ursachen überhaupt interessieren, dann eher von der theoretischen Seite her: Wie konnte sowas überhaupt passieren? Das einfach als maßlose Gier oder Neoliberalismus abzuhaken, halte ich für zu kurz gedacht. Die meisten von uns, auch der Wütenden hier im Thread, sind nämlich nicht ehrlich, wenn sie die Gelegenheit haben, sich die Taschen zu füllen. Und das, was die Banken gemacht haben, hat eher was mit Sozialismus als mit Neoliberalismus zu tun.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 12:57:50
      Beitrag Nr. 194 ()
      Heir mal ein schöner Artikel zu Absurditäten unserer Rechtssprechung.
      :)


      ''Der irre Reifenstecher hat wieder zugeschlagen!''
      Im Kiez am Charlottenburger Savignyplatz geht ein Reifenstecher um, der seit 2004 Hunderte Autoreifen in der Gegend zerstochen hat. Der psychisch-kranke Mann wird nun Thema im Innenausschuss.

      Im Kiez am Charlottenburger Savignyplatz hieß es am Donnerstag erneut: „Der irre Reifenstecher war wieder am Werk.“ So nennen Anwohner den Mann, der seit 2004 hunderte Autoreifen in der Gegend zerstochen haben soll. Am frühen Morgen standen die Besitzer von sieben Autos vor platten Reifen. Erst Dienstag waren dort alle Reifen an fünf Fahrzeugen aufgeschlitzt worden. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass sämtliche Behörden nichts gegen den Mann tun können“, sagt Birgit L., eine Anwohnerin. Die 50-Jährige musste einen Satz neuer Reifen für ihren Mini kaufen. Kostenpunkt: „Mit Montage mindestens 250 Euro“, schimpft sie.

      Der Verdächtige, der die Anwohner terrorisieren soll, ist ein 57-jähriger Vietnamese. Seit 2004 soll der wohnungslose und psychisch kranke Mann hunderte von Reifen im Kiez plattgemacht haben. Doch es scheint so, sagt Birgit L., als ob seine psychische Krankheit ihm einen „Freifahrtsschein“ für seine Taten beschere. Denn Polizei und Justiz erklären, dass sie den schuldunfähigen Mann nicht strafrechtlich belangen können. Die Polizei muss ihn immer wieder freilassen.

      Kriminelle Energie ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht im Spiel. Denn der Mann gilt wegen der psychischen Erkrankung als „schuldunfähig“. „Deshalb kann er nicht bestraft werden“, sagt Justizsprecher Michael Grunwald. Allenfalls eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt sei theoretisch möglich. Doch davor stellten Bundesgerichtshof und Verfassungsgericht hohe Hürden: „Selbst Belästigungen gröberer Art muss die Allgemeinheit hinnehmen“, sagt Peter Faust. Der Vorsitzende Richter am Landgericht nennt als Beispiel einer Unterbringung den Fall eines Serientäters, „dem Allah eingegeben haben sollte, alle rothaarigen Frauen umzubringen, weil diese Sinnbild der Sünde seien“. Erst bei „schwerwiegenden existenziellen Gefahren oder Schäden“ könnten Richter eine Unterbringung veranlassen. Brandstiftungsdelikte nennt Stefan Finkel, stellvertretender Vorsitzender beim Richterbund Berlin, als Beispiel.

      Die hohe Schwelle ist Faust zufolge deshalb erwünscht, weil die Unterbringung in einer Anstalt in der Regel länger dauere als eine Haftstrafe für das gleiche Delikt. Denn es sei außerordentlich schwer, behandelnde Ärzte und einen externen Gutachter von einer Genesung zu überzeugen. Zu dem Fall des Reifenstechers sagte Faust: „Bei Sachbeschädigung und kleinen Eigentumsdelikten wird man sich im Zweifel immer gegen eine Verwahrung aussprechen.“ Auch eine ständige Wiederholung kleiner Delikte führe nicht dazu; die Taten könnten nicht zu einer größeren zusammengerechnet werden. Erst wenn Gefahr im Verzug sei für Menschen, die den Betreffenden zum Beispiel auf frischer Tat ertappen, liege der Fall anders. Auch abschieben könne man den Verdächtigen nicht – sein Heimatland sperrt sich dagegen.

      Und die Anwohner? Die sind hilflos, seit so vielen Jahren schon. Auch die Reifen des Toyotas von Sabine Reichwein, 67, wurden zerstochen. Vollkasko versichert ist sie nicht. „Die Vollkasko würde hier auch nicht zahlen“, habe der Versicherungsmann ihr gesagt. „Werden eigentlich die Täter beschützt oder die Opfer?“, empört sie sich. Auch Birgit L. hat sich die Frage gestellt. Die Anwohner fordern mehr Zivilstreifen in der Gegend. „Die Polizei wird schließlich dafür bezahlt, auch Taten zu verhindern“, sagt Birgit L. „Die Polizei muss sich nicht wundern, wenn sich Betroffene mal zusammentun und dem einen auf die Nuss hauen.“

      Bei seinen Taten benutzt der Mann offenbar kein Messer, berichtet ein Ermittler. „Der nimmt sämtliche Metallgegenstände, die er vorher anspitzt.“

      Nun wird sich die Politik dieser Problematik annehmen: Am Montag wird über den Reifenstecher vom Savignyplatz im Innenausschuss gesprochen.

      (Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 27.02.2009)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 13:06:11
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.666.156 von farniente am 27.02.09 12:43:02"Damit die Diskussion nicht zu verbiestert wird..."

      Und vorher im Thread mit dem Morgenstern wild herumdreschen:

      "reiner Unsinn, Dauerquatscher, nicht den blassesten Schimmer, begreifst die einfachsten Zusammenhänge nicht, einfache geistige Strukturierung."

      Du bist ja 'ne Marke! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 13:19:43
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.666.401 von Sozialphysiker am 27.02.09 13:06:11Morgenstern ?

      Na da wieder nix verstanden. Denk mal über folgendes nach:

      „Es war einmal ein Lattenzaun, mit Zwischenraum, hindurchzuschaun“
      Christin Morgenstern

      Alles eine Frage der perspektive, oder ?
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 13:21:53
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.666.559 von farniente am 27.02.09 13:19:43Ich meinte diesen Morgenstern, mein Augenstern:

      Avatar
      schrieb am 27.02.09 13:24:54
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.666.156 von farniente am 27.02.09 12:43:02Der ist absolute Spitze:

      Maria-Elisabeth Schaeffler, Übernehmerin: „Ich wäre Barbara E. sehr verbunden, wenn sie mir die 1,30 Euro zur Verfügung stellen würde.“

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 13:39:59
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.666.586 von Sozialphysiker am 27.02.09 13:21:53Habe ich auch gemeint, selbigen Morgenstern.
      Aber wie man sieht hat jede Sache mindestens 3 Seiten, oder ?

      Zumindest unter Juristen ist es ein bewiesenes Axiom daß es bei zwei Juristen wenigstens drei Meinungen gibt.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 13:45:42
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.211 von diggit am 27.02.09 10:52:10Dann lieber von Hartz IV leben,als von einem skrupellosen Verein sich ausbeuten zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 13:52:51
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.489 von Krabata am 27.02.09 11:19:11Wenn das wirklich stimmen sollte,dass junges Personal für nur noch 5,xx Euro/Brutto pro Stunde eingestellt wird,ist doch der Fall xy gelöst,da braucht man doch keine überstudierten Rechtsprecher diesen Fall zu klären.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 14:21:18
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.666.281 von Sozialphysiker am 27.02.09 12:56:11Das einfach als maßlose Gier oder Neoliberalismus abzuhaken, halte ich für zu kurz gedacht....Und das, was die Banken gemacht haben, hat eher was mit Sozialismus als mit Neoliberalismus zu tun.

      Maßlose Gier ist systemneutral. Und dem Neoliberalismus habe ich nicht die Schuld gegeben, sondern den Handelnden in ihrer konkreten Verantwortung.

      Wenn ich mich gelegentlich gegen Neoliberalismus äußere, dann richtet sich das in erster Linie gegen seine Marktschreier.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 14:30:14
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.666.281 von Sozialphysiker am 27.02.09 12:56:11...Aber ich glaube, daß es eher schädlich als hilfreich ist, so emotional an die Sache heranzugehen. Viel wichtiger finde ich, sich auf die vermutlichen Folgen einzustellen,...

      Ich glaube du verkennst meine Prioritäten. Das "Rumhetzen" betreibe ich doch nur aus Spass an der Freud.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 14:57:54
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:09:11
      Beitrag Nr. 205 ()
      Hat bei diesem Fall auch einmal jemand an die Millionen Arbietslosen gedacht, die alle gerne so eine Stelle als Kassierer/in hätten ?

      Und das ohne den Arbeitgeber zu beklauen...

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:15:47
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:16:10
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.667.841 von Blue Max am 27.02.09 15:09:11Bin mir sicher das 99,99% aller Arbeitnehmer auf solch ein Arbeitgeber am liebsten verzichten besser gesagt aus dem Weg gehen würden.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:24:53
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.667.380 von T.Hecht am 27.02.09 14:30:14Das "Rumhetzen" betreibe ich doch nur aus Spass an der Freud.

      Wenn du sowas als Ventil brauchst, solls mir recht sein. Aus diesem Grund sind ja die meisten hier. Immerhin besser, als in einer roten Horde Molotov-Cocktails zu werfen oder in einer braunen Horde Ausländer zu vertrimmen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:30:21
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.667.923 von erfg am 27.02.09 15:15:47Daß sie die Pfandbons (nicht Fandbons) gemopst hat, steht fest:

      "Im zu entscheidenden Rechtsstreit sei das Berufungsgericht unter Würdigung aller Umstände dabei unabhängig von der Rechtfertigung der Kündigung bereits als Verdachtskündigung sogar davon ausgegangen, dass hier nicht nur ein „Verdacht“ gegeben sei, sondern dass die Tatbegehung durch die Klägerin zur Überzeugung des Gerichts feststehe."

      Lies mal in #136 nach und hör endlich mit deinen ständigen Pöbelein auf, sonst mußt du wieder in die Ecke. :D
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:31:12
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.667.841 von Blue Max am 27.02.09 15:09:11Es sei denn Sie werden vom Arbeitsamt gezwungen sich bei solchen
      Sklaventreiber zu bewerben.Im Kommunismus wäre wäre
      so ein Fall(1,30 Euro) nie und nie möglich gewesen genau so wenig wie Kinderficker auch ein Fremdwort in diesen Länder war.Deswegen genügten auch eine hanvoll Anwälte für ein ganzes Land.Wie sagt ein Sprichwort "Die Angst hütet den Wald".
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:37:32
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.121 von AHEO am 27.02.09 15:31:12"Im Kommunismus wäre wäre so ein Fall(1,30 Euro) nie und nie möglich gewesen..."

      Stimmt, da wärens 1,30 Rubel gewesen, die hatten ja keinen Euro. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:38:28
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:44:26
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.233 von erfg am 27.02.09 15:38:28Na und? Was zählt denn nun, deine gebetsmühlenartig vorgetragene Meinung oder die Auffassung des Gerichts? Na also, das hätten wir dann auch geklärt... :D
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 15:58:47
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.217 von Sozialphysiker am 27.02.09 15:37:32Im Prinzib geht es bei mir gar nicht ob gestohlen oder nicht gestohlen.Für mich zählen über 30 Jahre Betriebsangehörigkeit dazu eine lächerliche Summe von 1,30 Euro.Wenn ein Azzubi das eingeschoben hätte wäre klar gewesen der ist für diesen Job nicht geeignet und basta ohne viel damm damm und Richter usw.Was mich stört,über 30 Jahre geht alles gut und plötzlich hat man mit einem langjährigen Dieb zu tun.Gut das der Chef dieses Betriebs nicht gesagt hat wir schauen uns dieses Spiel schon über 30 Jahre an jetzt muss endlich Schluss sein mit stehlen.
      Ein klarer Menschenvestand signalisiert sofort das etwas nicht stimmen kann.Für mich lagen die Probleme zu 100%(obwohl es 100%-ge Sachen nicht gibt)wo anderst.Bei dem Fall haben mehrere Menschenhirne total versagt egal was das Gesetz schreibt.Schliesslich muss ein Mensch auch mit seinen Gefühlen arbeiten.Sind Gefühle gestört ist der Mensch krank und darf nicht verantwortungsvolle Posten vertreten.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:01:15
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.217 von Sozialphysiker am 27.02.09 15:37:32Stimmt, da wärens 1,30 Rubel gewesen, die hatten ja keinen Euro

      Ok,sei stolz auf deinen Euros solange noch welche in der Tasche hast.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:24:00
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.482 von AHEO am 27.02.09 15:58:47Ein vernünftiger Chef beschäftigt keine Kassiererin, die unehrlich ist. Und daß sie unehrlich ist, hat das Gericht eindeutig festgestellt, es steht also fest. Außerdem hat sie bei Kaisers keine 30 Jahre gearbeitet, höchstens 18 Jahre, die haben ihre Beschäftigung im DDR-Einzelhandel mitgezählt. Da wurde übrigens auch geklaut.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:31:01
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.803 von Sozialphysiker am 27.02.09 16:24:00Da wurde übrigens auch geklaut.

      Gab's da was zum klauen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:33:48
      Beitrag Nr. 218 ()
      Hat zwar mit dem Fall wenig zu tun, aber im Einzelhandel wird eh heftigst geklaut.

      http://wirtschaft.t-online.de/c/14/68/96/50/14689650.html

      In der Baubranche dürfte es sicher noch einiges schlimmer sein...
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:34:29
      Beitrag Nr. 219 ()
      HRE.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:48:18
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.482 von AHEO am 27.02.09 15:58:47#214

      Due meinst also , jemand der schon 30 Jahre lang ein Gehalt kassiert hat, darf fröhlich seinen Arbeitgeber beklauen, ein junger Azubi dagegen nicht ?

      Und nur weil jemand erst nach 30 Jahren erwischt wird, heisst das ja noch lange nicht, das der nicht auch schon früher seinen Arbeitgeber beklaut hat...

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:50:24
      Beitrag Nr. 221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.121 von AHEO am 27.02.09 15:31:12#210

      "...Es sei denn Sie werden vom Arbeitsamt gezwungen sich bei solchen Sklaventreiber zu bewerben..."

      Da wird doch niemand zu gezwungen.

      Steht doch jedem frei sich beim Arbeitsamt abzumelden und auf staatliche Gelder zu verzichten...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:53:58
      Beitrag Nr. 222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.313 von Sozialphysiker am 27.02.09 15:44:26Auffassung des Gerichts

      Die Auffassung des Gerichts ist erstens anfechtbar, weil nicht letztinstanzlich entschieden wurde und zweitens nicht zwingend die Wahrheit!
      Deshalb steht auch nichts fest, was das Gericht feststellt,
      wie Du weiter unten fälschlich behauptest.
      Aber das scheint Dir ja zu hoch zu sein!
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:54:52
      Beitrag Nr. 223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.482 von AHEO am 27.02.09 15:58:47"Ein klarer Menschenverstand signalisiert sofort das etwas nicht stimmen kann."

      Unverständlicherweise scheint ein paar Usern hier, die ansonsten nicht unbedingt dümmlich wirken, dieser klare Menschenverstand nicht gegeben oder abhanden gekommen zu sein.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 17:02:34
      Beitrag Nr. 224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.669.099 von Blue Max am 27.02.09 16:50:24Sobald Du dich beim Arbeitsamt meldest wirdst Du gezwungen ein Job anzunehen wenn du dein Geld nicht verlieren willst.Was die dir anbieten sind meist so Fake Jobs wo man schon am ersten Tag hinschmeist und natürlich sich eine Sperre einhandelt.Ist möglicherweise Sinn und Zweck der ganzen Sache.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 17:05:03
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.669.150 von Astroem am 27.02.09 16:54:52Gegeben wird jedem ein gesunden Menschenverstand,nur leider während der Entwicklung läuft einiges schief.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 17:34:09
      Beitrag Nr. 226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.668.891 von T.Hecht am 27.02.09 16:31:01Klar gabs auch da was zu klauen, bei administrierten Preisen gehen die begehrten Waren eben nicht zu Minipreisen über den Ladentisch. Ich hatte 1990 beruflich mit einem Typen aus dem Innenministerium der DDR zu tun, der war dort für Wirtschaftskriminalität zuständig. Ich hab ihn scherzhaft gefragt, wie denn das möglich sei, daß er überhaupt zu tun hätte, es gehöre doch alles dem Volk. Der hat mir dann so einiges erzählt, schlimmer als bei uns waren da die die Sitten in den Betrieben.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 17:39:23
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.669.138 von erfg am 27.02.09 16:53:58"Die Auffassung des Gerichts ist erstens anfechtbar, weil nicht letztinstanzlich entschieden wurde..."

      Doch, die zweite Instanz war die letzte, weil eine Revision nicht zugelassen wurde. Und was der Anwalt da sonst noch machen will, Bundesverfassungsgericht, Menschenrechtskommission, UNO-Kinderhilfswerk, Erzbischof von Canterbury oder was sonst noch, kannst du unter Ulk abhaken, da kommt nichts bei raus. Außerdem steht ja zweifelsfrei fest, daß sie die Pfandbons gemopst hat.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 17:44:47
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 17:50:08
      Beitrag Nr. 229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.669.690 von erfg am 27.02.09 17:44:47Steht doch alles im Thread: Erdrückende Beweise, Augenzeugen, sie verwickelte sich in Widersprüche, beschuldigte Unbeteiligte, alles gerichtsbekannt. Sie ist als Täterin eideutig überführt, rechnet man die extrem hohe Dunkelziffer bei Personaldiebstählen im Einzelhandel ein, dürfte sie ungleich mehr gestohlen bzw. unterschlagen haben. In 30 Jahren kommt als "Beute" schnell der Preis eines EFHs zusammen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 17:51:13
      Beitrag Nr. 230 ()
      Diebstahl ist Diebstahl, und damit ist Vertrausensbasis weg!
      Kündigung also absolut gerechtfertigt.

      Anscheinend haben viele Arbeitnehmer jetzt Angst, da sie es nicht so genau nehmen:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 17:53:16
      Beitrag Nr. 231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.669.765 von Adam Riese am 27.02.09 17:51:13Den Eindruck habe ich auch, bei einigen spürt man regelrecht das schlechte Gewissen. :D
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 17:58:02
      Beitrag Nr. 232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.669.754 von Sozialphysiker am 27.02.09 17:50:08Sie ist als Täterin eideutig überführt, rechnet man die extrem hohe Dunkelziffer bei Personaldiebstählen im Einzelhandel ein, dürfte sie ungleich mehr gestohlen bzw. unterschlagen haben.

      Mit solchen Aussagen disqulifizierst Du Dich hier vollends. Ich hoffe, ihr Anwalt liest hier mit und zeigt Dich wegen Verleumdung an!
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 18:39:56
      Beitrag Nr. 233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.669.840 von erfg am 27.02.09 17:58:02Warum zeigt der Anwalt nicht auch noch die Arbeitsrichterin an, die es als erwiesen ansieht, daß Emmely geklaut hat? Oder die Kolleginnen, die sie belastet haben? Und natürlich alle anderen, die behauptet haben, sie wäre ein Diebin, alles Verleumder! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 18:43:01
      Beitrag Nr. 234 ()
      Die Börse läuft schlecht, da haben viele Foristen chronisch schlechte Laune. :D
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 18:46:25
      Beitrag Nr. 235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.246 von Sozialphysiker am 27.02.09 18:39:56Du begreifst mal wieder nicht, worin die Unbedachtheit Deiner Äußerungen besteht.
      Einfach nur unterirdisch was Du hier ablässt!
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 18:51:54
      Beitrag Nr. 236 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.302 von erfg am 27.02.09 18:46:25Seit Tagen pöbelst du in diesem Thread herum, was willst du überhaupt? Wenn du Frust schiebst, dann mach doch mal Sport oder was anderes, was dich entspannen könnte. Vom Herumpöbeln wirds nämlich nicht besser. Was hättest du davon, wenn ich sagen würde, daß ich die Dicke für unschuldig halte und alles für eine Riesensauerei? Meinst du etwa, dein Frust wär dann weg? Hier gibts ja viele Verkniffene, aber sowas wie du ist eine echte Rarität, seit du hier im Thread bist, wirst du mit jedem Posting ausfallend.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 18:54:29
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 18:57:05
      Beitrag Nr. 238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.246 von Sozialphysiker am 27.02.09 18:39:56Sag mal: kannst du überhaupt nicht lesen?
      erfg hat doch schon deine nun wirklich saudumme Schlussfolgerung dürfte sie ungleich mehr gestohlen bzw. unterschlagen habendick gekennzeichnet! und hat das richtigerweise als Verleumdung bezeichnet. In deiner Oberflächlichkeit ziehst du das natürlich wieder ins Lächerliche Warum zeigt der Anwalt nicht auch noch die Arbeitsrichterin an, die es als erwiesen ansieht, daß Emmely geklaut hat? Oder die Kolleginnen, die sie belastet haben? Und natürlich alle anderen, die behauptet haben, sie wäre ein Diebin, alles Verleumder! und beziehst jetzt das Verleumden ganz einfach nur auf die Anklage.
      Nicht die schlecht laufende Börse, sondern User wie du machen schlechte Laune.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 19:07:38
      Beitrag Nr. 239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.389 von Astroem am 27.02.09 18:57:05Dann bleibt doch einfach weg, wenn ich euch störe, ihr kriecht mir doch hinterher nicht ich euch. Wenn ihr nicht damit leben könnt, daß ich eine andere Meinugn habe, dann lest mal, was in den Regeln steht: "Gerade im Internet ist das Recht auf Meinungsfreiheit von großer Bedeutung. Versuchen Sie deshalb niemandem Ihre Meinung aufzuzwingen." Genau das macht ihr nämlich permanent, obendrein werdet ihr ständig beleidigend.

      Warum wohl wird bei 1,30 € gekündigt? Diese ganzen Kram mit dem Vertrauen habt ihr Genies ja wohl selber gelesen. Weil man nämlich davon ausgeht, daß meist niemand hinguckt, wenn geklaut wird, also wegen der hohen Dunkelziffer. Gerade deshalb ist die Summe völlig irrelevant.

      Und jetzt ab in die Ecke mit euch, schämt euch gefälligst, ihr seid intolerante Diskutierer! :D

      PS: Die einzige Entschuldigung für euer unmögliches Verhalten wär, daß es sich bei der Dicken um eure Mutter handelt. Möglich wärs ja.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 19:16:02
      Beitrag Nr. 240 ()
      Und noch was, das hier aus #228: "Dir haben sie wirklich das Gehirn zugekleistert..." an mich gerichtet ist eindeutig eine strafbare Beleidigung. Ich nehm ja sowas nicht genau, werde das auch nicht melden, aber daß jemand, der sowas und andere Beleidigungen einfach so rausknallt, dann auch was von einer Anzeige faselt, ist schon mehr als lächerlich. Aber es paßt ins Bild, es sind ja immer die anderen schuld. :D
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 19:22:44
      Beitrag Nr. 241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.479 von Sozialphysiker am 27.02.09 19:07:38Du drehst dir die Aussagen wie es dir passt und weichst darauf angesprochen einfach aus, indem du alles ins Lächerliche ziehst. Unfassbar! Und dann soll man einem wie dir auch noch das Feld überlassen, damit du ungestört deine Meinung hier kundtun kannst?
      Du meinst, du hättest alles im Griff, oder? Bleib' mal auf dem Teppich.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 19:44:32
      Beitrag Nr. 242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.479 von Sozialphysiker am 27.02.09 19:07:38PS: Die einzige Entschuldigung für euer unmögliches Verhalten wär, daß es sich bei der Dicken um eure Mutter handelt. Möglich wärs ja.

      :laugh: Danke für den Spruch, jetzt kann ich mit einem fetten Grinsen zu Tisch gehen.

      Und betrachte es als Kontraindikator, wenn Dich das linke Gutmenschenpack anpöbelt. Dann liegst Du meist goldrichtig.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 19:52:28
      Beitrag Nr. 243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.580 von Astroem am 27.02.09 19:22:44"...indem du alles ins Lächerliche ziehst."

      Irrtum, es kommt von Herzen, ich finde das Gejammere, Geschimpfe, die Beleidigungen, die Unterstellungen, die Wut, die gebetsmühlenartigen Wiederholungen und all die anderen verkrampften Reflexe wirklich lächerlich. Seid nicht so verkniffen Leute, wenn ihr was Gutes tun wollt, dann schließt euch dem Solidaritätskommitee "Emmily klagt - wir jammern mit!" an und unterstützt die dortigen Macher. Ihr paßt da bestimmt prima rein. Und schreibt eure Erfahrungsberichte ins Forum, damit wir mitfiebern können.

      :laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 19:52:45
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.776 von AlterMann am 27.02.09 19:44:32;)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 20:00:32
      Beitrag Nr. 245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.833 von Sozialphysiker am 27.02.09 19:52:45Das gefällt Dir, nicht wahr, wenn Leute ihre ethische und moralische Verkommenheit öffentlich zur Schau stellen (natürlich anonym)!
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 20:03:24
      Beitrag Nr. 246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.776 von AlterMann am 27.02.09 19:44:32Du passt ja 100%ig in das von mir genannte Personenschema, das ich erfg vorgestern noch dargelegt habe:

      verschwende nicht deine Zeit damit, deine Meinung immer wieder Personen nahe bringen zu wollen, die selbst bei einem solchen Fall wie dem vorliegenden eingebrachte moralische Aussagen ihrem kleingeistigen Lebensbild entsprechend in ziemlich überkommene und hier völlig deplatzierte Scheuklappenkategorien wie "rechts" und "links" einteilen oder die - wie es schon eine Zeitlang üblich ist - zur Demonstration vermeintlicher Stärke jeden, der nur ein Fünkchen moralische Gedanken in eine Diskussion einbringt, primitiver Weise sogleich als "Gutmenschen" abstempeln und damit gleich in eine unbeliebte Schublade stecken wollen.

      Ich hoffe, du bist noch lernfähig, mal deine Scheuklappen abzunehmen.
      Wünsche dir einen gesegneten Appetit.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 20:07:57
      Beitrag Nr. 247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.928 von Astroem am 27.02.09 20:03:24Bei dem ist "Hopfen und Malz" verloren!
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 20:10:54
      Beitrag Nr. 248 ()
      Gebt alles, die 250 machen wir noch voll, dann gehts auf die 300 zu! ;)
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 20:15:41
      Beitrag Nr. 249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.670.831 von Sozialphysiker am 27.02.09 19:52:28Interessant! Wie würdest du es denn deuten, wenn jede deiner Aussagen mit einem :laugh: am Ende kommentiert wird? Und wenn wir uns mal die Anzahl der Postings in diesem Thread anschauen - inklusive meiner in den letzten beiden Stunden getätigten 5 Postings komme ich da auf 7 - kann da wohl in keiner Weise davon die Rede sein, dass ich hier gebetsmühlenartig Wiederholungen vorbringe; im Gegenteil: du postetst doch andauernd - was ich aber jetzt auch nicht negativ sehe, da du ja immerhin den Thread eröffnet hast.
      Das war's jetzt für mich heute. Wünsche dir trotzdem noch einen schönen Abend.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 20:20:51
      Beitrag Nr. 250 ()


      #250
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 20:31:46
      Beitrag Nr. 251 ()
      Vielleicht noch ein paar andere "kuriose" Kündigungen. Die gingen aber sicher nicht durch den Blätterwald...

      http://www.mcadvo.com/DE/de/184_news_view_235_fristlose-kuen…

      "...
      Ein Mitarbeiter eines Baumarktes hatte zwei Kartons mit fehlerhaften und zum Teil defekten Fliesen, so genannten „Fliesenbruch“, ohne Genehmigung des Vorgesetzten und ohne zu bezahlen, mitgenommen. Zur Entschuldigung führte er an, er habe geglaubt, die Ausschußware sei für den Arbeitgeber wertlos.
      ..."

      http://www.gehaltsabrechnung.de/news/?p=726

      "...
      So habe etwa vor Jahren in einem Fall eine Bäckereiverkäuferin ihren Job verloren, weil sie einen Bienenstich im Wert von 1,20 Mark gegessen hatte. «Alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht, an die sich die Frau gewendet hatte, bestätigten die Kündigung», so der Arbeitsrechtler.
      ..."

      http://www.competence-site.de/arbeitsrecht.nsf/fbfca92242324…

      "...
      Das LAG Köln hält die Mitnahme zweier vom Mittagessen übriggebliebener Schollenfilets im Wert von 10 DM durch eine Küchenhelferin für eine ordentliche Kündigung für ausreichend.
      ..."

      http://www.wdr.de/radio/wdr4/rat_tat/rechtstipp/2006_0529.ph…

      "...
      Wer zum Beispiel ein paar mehr Kilometer abrechnet, als wirklich gefahren wurden oder Taxikosten berechnet, die er selbst gar nicht aufgebracht hat, kann einige Euros nebenbei kassieren. Doch so mancher Arbeitnehmer hat sich da verkalkuliert, denn als seine Unkorrektheiten herauskamen, wurde er fristlos entlassen.
      ..."

      oder

      "...
      Er hatte doch nur ein bisschen bei der Abrechnung der Arbeitszeiten geschummelt. Wenn er um 15:18 Uhr aufs Betriebsgelände kam, hatte er 15:30 Uhr geschrieben, wenn er um 16:05 Uhr aufhörte zu arbeiten, schrieb er 16:20 Uhr auf. Er hatte also die Zeiten mehr oder weniger großzügig aufgerundet. Deswegen eine fristlose Kündigung? Sein Rechtsanwalt Ulrich Voget erklärte ihm die gängige Rechtsprechung.
      ..."
      Avatar
      schrieb am 28.02.09 00:17:42
      Beitrag Nr. 252 ()
      Wenn alle im Land so denken würden wie einige beklopte hier
      (Political Correctness)aus eigener Angst und verbohrenheit noch dem Vorgesetzen in den Hintern kriechen ,bloß um Vorteile sich zu schaffen seien es auch nur 10 cent mehr Lohn pro Stunde dafür noch lästern über den Kollegen von nebenan bis die Balken sich biegen dann braucht man sich nicht wundern wenn wir am Ende immer mit leeren Händen da stehen.Im letzten Jahrhundert hat der deutsche Michel es zweimal schmerzhaft erfahren müssen.

      Ein Euro und 30 cent.Leck Fett was dieses Land für Probleme hat.
      Wir werden auch den dritten Weltkrieg verlieren und werden den Sklaven bis zum vierten machen.Unbelehrbar.
      Avatar
      schrieb am 28.02.09 00:27:38
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.672.314 von AHEO am 28.02.09 00:17:42Beklopte? Was ist denn das? :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.02.09 00:34:09
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.672.332 von Sozialphysiker am 28.02.09 00:27:38"bekloppte" wenn Du großen Wert darauf legst.
      Avatar
      schrieb am 28.02.09 00:36:37
      Beitrag Nr. 255 ()
      Du musst auch berücksichtigen, ich denke in einer Sprache und schreibe in einen anderen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.09 00:37:27
      Beitrag Nr. 256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.672.336 von AHEO am 28.02.09 00:34:09Ach so, du meinst die Bekloppten. Hast du viel getrunken? ;)
      Avatar
      schrieb am 28.02.09 22:20:49
      Beitrag Nr. 257 ()
      Ob der folgende Sachverhalt hier schon publiziert wurde weiss ich nicht,sicherheitshalber tu ich´s mal.Nach der Quelle bitte selber im www suchen,danke.

      Die für das Urteil verantwortliche Richterin, Daniel R., gibt u. a. Seminare für das ´FORUM ? Institut für Management GmbH´. Dort heißt es auf der Webpräsenz (Zitat):
      Das Forum Institut für Management ist eine internationale Institutsgruppe, die sich mit der Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft befasst.
      Am 01.04.2009 organisiert das ´FORUM - Institut für Management GmbH´ u. a. ein Seminar in Frankfurt. Titel: Die besten Kündigungsstrategien - So beenden Sie effektiv Arbeitsverhältnisse.
      Die Themen:
      Geeignete Kündigungsgründe identifizieren
      Außerordentliche Kündigung
      Alternativen zur Kündigung
      Prozessvorbereitung
      Vermeidung typischer Fehler
      Wie kündigt man ´Unkündbare´?
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 11:00:59
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.674.946 von Eddy_Merckx am 28.02.09 22:20:49:cool:


      Top-User 24 Stunden: Sozialphysiker - 85 Beiträge!


      Na Sozialphysiker, nix zu tun.... Hartz IV und trotzdem hier?



      :laugh::laugh::laugh:
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 11:26:10
      Beitrag Nr. 259 ()
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 11:48:57
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.772.974 von Sozialphysiker am 16.03.09 11:26:10:cool:

      Tja 86 Beiträge in 24 Stunden??!!??

      Trotzdem ist es wahrscheinlich besser als Counterstrike und Paintball.

      ;););)
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 12:02:55
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.773.129 von Heidi_Klum am 16.03.09 11:48:57Scheint dir ja keine Ruhe zu lassen, Heidi. Ich schaff auch 100 in 24h, wenns sein muß. :D
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 13:02:53
      Beitrag Nr. 262 ()
      Vielleicht ein neuer Gesichtspunkt.

      Wenn einer, der bereits Millionen, besitzt wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur vorbestraft wird (Wäre mir egal wenn ich eben mal 20 Millionen Rente bekomme), wie soll dann von einer Kassiererin die sowenig verdient, dass sie keine Rücklagen bilden kann, verlangt werden, wegen 1,30€ ein Unrechtsbewustsein zu haben????

      Der Fisch stinkt vom Kopfe!
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 15:12:36
      Beitrag Nr. 263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.773.780 von kaktus7 am 16.03.09 13:02:53Du meinst den Zumwinkel, der hat aber nicht so wahnsinnig viel Steuern hinterzogen. Und nötig hatte er es auch nicht, denn der hatte fett von seinem Vati geerbt. Als seine Karriere begann, hatte er eigentlich schon ausgesorgt. Diese Sache mit den Steuern war genau so dämlich wie die Sache mit den Pfandbons. Und nun sind beide ihren Job los. Zumwinkel wurde außerdem noch strafrechtlich belangt, die Dicke nicht. OK, die Strafe hätte höher ausfallen können, aber immerhin.

      Was mich bei der Story der Dicken so wundert, ist die Tatsache, daß solche Leuten trotz dieses Medienechos keinen Job finden. Eigentlich wunderts mich ja nicht wirklich, ich kanns mir schon denken. Erinnert sich noch jemand an den Typen, dem der Beck damals geraten hatte, sich zu waschen und zu rasieren, dann bekäme er auch eien Job? Sogar bei dem hats geklappt, obwohl der objektiv betrachtet wg. Alk und so bestimmt schwerer vermittelbar war als die Dicke.
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 16:33:41
      Beitrag Nr. 264 ()
      Es geht darum, daß die Strafe gleich unangenehm sein sollte.
      z.B. 1 Monatsnettogehalt bei 1 Promille. Wer mehr verdient zahlt mehr.

      Jetzt ist aber die Kündigung für die Dicke wesentlich schmerzhaften als die die Strafe für den Dünnen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 16:41:33
      Beitrag Nr. 265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.775.823 von kaktus7 am 16.03.09 16:33:41Ja, das stimmt, ich fand die Geldstrafe viel zu niedrig, das hat ihm nicht weh getan. Bei derartigen Delikten würde ich noch mal ordentlich abschöpfen, bevor diese Typen ins Ausland ziehen. Sozusagen Lösegeld. :D
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 16:46:09
      Beitrag Nr. 266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.774.883 von Sozialphysiker am 16.03.09 15:12:36Sorry, Du denkst heute sehr verquert.
      Wofür Zumwinkel angeklagt wurde waren ja nur die noch nicht verjährten Steuern. Das Spiel lieft ja schon viel, viel länger.
      Geh mal davon aus, dass auf einen entdeckten Euronen noch einmal die zehnfache Menge kommt. Ist ein Erfahrungswert.
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 16:58:32
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.775.823 von kaktus7 am 16.03.09 16:33:41Na so dolle ist die Kassiererin doch auch nicht bestraft worden, jedenfalls nicht finanziell. Ich glaube nicht, dass sie mit Hartz4 viel schlechter wegkommt, als mit ihrem Kassiererinnengehalt.
      Die Fallhöhe wird bei beiden nicht so unterschiedlich sein.

      :)
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 20:06:22
      Beitrag Nr. 268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.775.958 von kiska am 16.03.09 16:46:09Also was er dort in Liechtenstein gebunkert und hinterzogen hatte, ist vollumfänglich bekannt. Es ging nur darum, ob er die Mio. überschreitet und dann möglicherweise in den Bau muß. Ich hab bei der entlassenen Dicken provokativ gesagt, daß die ja möglicherwiese schon jahrelang gemopst hat, einfach so aus Erfahrung. Die Folge war, daß mir jemand aus deiner Fraktion eine Verleumdungsklage in Aussicht gestellt hast. Und jetzt machst du das beim Zumwinkel, was ich bei der Dicken nicht durfte. :D
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 20:11:32
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 20:19:52
      Beitrag Nr. 270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.777.919 von erfg am 16.03.09 20:11:32Geht das schon wieder los? :rolleyes:

      Jemand der klaut, und sich dann auch noch großmäulig in die Öffentlichkeit wagt, kann sich nicht beklagen, wenn andere darüber reden. Und diese kleinen Mopsereien am Arbeitsplatz sind erfahrungsgemäß nunmal keine Einzelfälle.
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 20:24:48
      Beitrag Nr. 271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.776.092 von diggit am 16.03.09 16:58:32
      Ich glaube nicht, dass sie mit Hartz4 viel schlechter wegkommt, als mit ihrem Kassiererinnengehalt.


      Sie wird schon spürbar weniger haben. Ich gönne ihr das auch, und vielleicht lernt sie was fürs Leben, nämlich daß Frechheit nicht immer siegt.
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 20:37:13
      Beitrag Nr. 272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.777.876 von Sozialphysiker am 16.03.09 20:06:22Sorry, Du missverstehst mich. Auf den Tisch kam nur, was nicht mehr zu verheimlichen war. Wie aus den Akten hervorgeht, hat er den Statt nicht nur seit 2002 beschissen, sondern seit Mitte der 80er Jahre.
      Somit ist dem Staat incl. Zinsen nach § 233 AO und der Geldbuße mindestens ein Schaden von 5 Mio € entstanden. Zu der Zeit war er auch noch Bundesbediensteter.
      Jeder kleine Angestellter oder Beamter wäre aus dem Dienst entfernt worden und bei Beamten wären alle Pensionsansprüche futsch gewesen.

      Zu diesen dienstlichen Verfehlungen kommt noch das nicht abgeschlossene Verfahren wegen Bespitzelung.

      M.E. hätte die Auszahlung noch nicht erfolgen dürfen, da nicht alle Verfahren abgeschlossen sind.

      Andere Fälle, wie Politiker mit ihren Bonusmeilen, nicht versteuerten Honoraren wurden in Bezug auf den Fall mit der Kassiererin, wo nur eine Verdachtskündigung (ein schreckliches Wort) erfolgte, nicht weiter verfolgt.

      Ich denke, Dir fehlt hier das Augenmaß.
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 20:37:55
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 21:40:20
      Beitrag Nr. 274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.778.057 von Sozialphysiker am 16.03.09 20:24:48Ich glaube nicht, dass sie mit Hartz4 viel schlechter wegkommt, als mit ihrem Kassiererinnengehalt.

      Sie wird schon spürbar weniger haben. Ich gönne ihr das auch, und vielleicht lernt sie was fürs Leben, nämlich daß Frechheit nicht immer siegt.


      Vielleicht macht sie sich auch selbständig und stellt ehemalige Klaubrüder und -schwestern an die Kasse.

      Das wäre dann eine sich selber tragende Sozialisierung der Vereinigung der Diebe.
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 22:16:19
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.778.146 von kiska am 16.03.09 20:37:13
      Wie aus den Akten hervorgeht, hat er den Statt nicht nur seit 2002 beschissen, sondern seit Mitte der 80er Jahre. Somit ist dem Staat incl. Zinsen nach § 233 AO und der Geldbuße mindestens ein Schaden von 5 Mio € entstanden. Zu der Zeit war er auch noch Bundesbediensteter.


      Hast du mal Quellen dafür? Bundesbediensteter war er meines Wissens nie. Prüf das mal bei Wiki oder sonstwo ab und melde dich dann weider, mir kommt das etwas durcheinander vor.

      PS: Gehörst du auch zum Unterstützerkommitee von der Dicken, die bei Kaisers geflogen ist? ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 22:22:53
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 07:36:23
      Beitrag Nr. 277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.779.059 von Sozialphysiker am 16.03.09 22:16:19Wikipedia:
      Nach dem Tod seines Vaters übernahm Zumwinkel zusammen mit seinem älteren Bruder Hartwig die Geschäftsführung des elterlichen Handelsunternehmens. Dieses wurde 1971 an Rewe verkauft und umfasste damals zehn Kaufhäuser und fünfzig Discounter-Läden.[2] So erwarb er bereits vor seiner ersten Angestelltentätigkeit ein erhebliches Vermögen.

      In den Jahren 1974 bis 1984 war er bei McKinsey beschäftigt, ab 1979 als Partner und Mitglied der deutschen Geschäftsführung, zuletzt seit 1984 als Senior Partner und Mitglied der weltweiten Geschäftsführung. 1985 verließ er das Unternehmen und übernahm den Vorstandsvorsitz beim Großversandhaus Quelle, wo er seit 1984 bereits als Berater beschäftigt war.[3] 1990! Fünf Jahre später ernannte man ihn kurz nach der ersten Postreform zum Geschäftsführer der Deutschen Bundespost. Seit Gründung der Aktiengesellschaft 1995 war er bis zu seinem Rücktritt 2008 auch deren Vorstandsvorsitzender und damit zuletzt der dienstälteste Vorsitzende eines Dax-Unternehmens.[

      Frühe Vergehen bereits verjährt
      Die Staatsanwaltschaft warf Zumwinkel, der allein bei seinem Konzern 2006 knapp drei Millionen Euro verdiente, damals vor, rund eine Million Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Zur genauen Höhe der Zumwinkel aktuell zur Last gelegten Steuerhinterziehung wollte Güroff keine Angaben machen. Laut "Süddeutscher Zeitung" soll Zumwinkel der Anklage zufolge in den Jahren 2002 bis 2007 rund 1,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Seine Stiftung habe Zumwinkel bereits 1986 gegründet, mögliche frühere Verstöße vor 2002 seien jedoch verjährt.

      http://wirtschaft.t-online.de/c/16/78/13/46/16781346.html

      Einigen wir uns darauf, er war Geschäftsführer einer zu 100% im Bundesbesitz befindlichen Firma und erhält aus dieser Tätigkeit Pensionsansprüche. Wie das mit dem Verlust von Pensionsansprüchen aussieht, müsste noch geprüft werden.
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 10:10:10
      Beitrag Nr. 278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.779.844 von kiska am 17.03.09 07:36:23
      Einigen wir uns darauf, er war Geschäftsführer einer zu 100% im Bundesbesitz befindlichen Firma und erhält aus dieser Tätigkeit Pensionsansprüche.


      OK!

      Wie das mit dem Verlust von Pensionsansprüchen aussieht, müsste noch geprüft werden.


      Das sind vertraglich zugesicherte Ansprüche. Verträge müssen eingehalten werden.
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 03:13:15
      Beitrag Nr. 279 ()
      Kassiererin Emmely beschwert sich in Karlsruhe

      Die wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gekündigte Kassier…



      Der Rechtsanwalt der wegen Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro gekündigten Kassiererin Barbara E. hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, das die fristlose Kündigung von Barbara E., genannt Emmely, als rechtmäßig zugelassen hatte. Die frühere Mitarbeiterin eines Kaiser’s-Supermarkts steht im Verdacht, zwei Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro unterschlagen zu haben.

      „Nach unserer Auffassung hat das Landesarbeitsgericht beim Urteil die Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten“, sagte Emmelys Anwalt Benedikt Hopmann WELT ONLINE. „Wir glauben, dass das Interesse der gekündigten Emmely anders gewichtet werden muss, da sie zuvor 31 Jahre lang beschäftigt gewesen war.“

      Die Kassiererin und ihr Anwalt sind der Meinung, dass in dem Pfandbon-Fall eine Abmahnung der Mitarbeiterin durch Kaiser’s ausgereicht hätte. Der Arbeitgeber hatte Emmely gekündigt, da sie zwei von Kunden verlorene Pfandbons bei einem eigenen Einkauf entgegen der Vorschriften bei einer Kollegin an der Kasse vorgelegt und verrechnet haben soll.

      Nach Ansicht des Verteidigers berücksichtigte das Urteil in zweiter Instanz im Januar 2009 das Alter der Kassiererin, die lange Zeit als unbescholtene Mitarbeiterin und den geringen Vermögensschaden von 1,30 Euro für Kaiser’s zu wenig. „Vom Verfassungsgericht erwarten wir uns eine Neubesinnung in der Frage der Interessenabwägung“, sagte Hopmann.

      Emmely selbst hofft, dass mit einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts klargestellt wird, dass ihr mit der Kündigung Unrecht angetan worden sei. Die 50-Jährige bestreitet, dass sie die beiden Kunden-Pfandbons an einer Kasse zu ihrem Vorteil einlöste. Emmely will nicht länger als Lügnerin abgestempelt werden.

      Doch bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe können zwei Jahre vergehen. Alternativ will der Anwalt der Kassiererin Ende April 2009 eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Berliner Urteil beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einreichen. Auch dieses Verfahren dürfte etwa ein Jahr dauern.

      Vor diesem Hintergrund und auch für den Fall, dass die Beschwerden keinen Erfolg haben, starten Emmely und ihr Anwalt zugleich eine Kampagne zur Änderung des Kündigungsschutzrechts in Deutschland. „Es haben sich ja schon bekannte Politiker gemeldet und ein solches Urteil ungerecht genannt“, sagte Benedikt Hopmann zum Vorstoß.

      Er fordert, dass Arbeitgeber künftig „weder außerordentlich noch ordentlich“ kündigen dürften, „wenn der geltend gemachte Schaden geringwertig ist und eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens nicht vorliegt“. Außerdem müsse das Gesetz Nachweise des Arbeitgebers, die eine Kündigung rechtfertigen, verlangen, sagte der Jurist.

      Einen besseren Kündigungsschutz für Arbeitnehmer unterstützt die Gewerkschaft Ver.di, die nun die Kosten für Emmelys Gang nach Karlsruhe übernimmt. Bei Ver.di gibt es nach Informationen von WELT ONLINE ähnliche Überlegungen zu einem neuen Gesetz, das der Bundestag beschließen müsste. Laut Gewerkschaftern sind unverhältnismäßige Kündigungen wie bei Emmely „keine Einzelfälle“. Vermehrt würden Rechtsanwälte bei Arbeitgebern dafür werben, dass man mit ihrer Hilfe eigentlich unkündbare Betriebsratsmitglieder loswerden könne.

      Vor ihrer Entlassung hatte sich die Kassiererin Emmely bei einem Streik für mehr Geld und sichere Spätschicht-Zuschläge eingesetzt. Die gelernte Verkäuferin erklärt so ihren Rauswurf nach 31 Jahren im Job.

      Barbara E. ist inzwischen seit mehr als einem Jahr arbeitslos und bezieht Hartz IV. Angesichts der Bekanntheit ihres Falls und der gerichtlich begründeten Kündigung ist es ihr bisher nicht gelungen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. „Ein schwerer Kampf“, sagte ihr Anwalt Hopmann, er sieht aber einen Hoffnungsschimmer für Arbeitnehmer in ähnlicher Lage. Er verweist auf den Fall zweier Bäcker in Nordrhein-Westfalen, die nach dem Verkosten eines Brötchenbelags wegen Diebstahls rausflogen, aber wieder eingestellt werden müssen: „Die Sensibilität für solche Kündigungen hat zugenommen.“
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:07:00
      Beitrag Nr. 280 ()
      Kündigung wegen 59 Cent unwirksam

      Wuppertal (RPO). Gute Nachricht für eine 48-jährige Discounter-Mitarbeiterin: Ihre fristlose Kündigung wegen 59 Cent ist unwirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Wuppertal. Die Frau hatte nach Kassenschluss eine Packung Damenbinden benötigt und das Geld dafür im Aufenthaltsraum auf den Tisch gelegt.



      Man sei nicht überzeugt, dass die Frau eine Schädigungsabsicht hatte, sagte Richterin Doris Budde-Haldenwang. Die Höhe des Betrages sei für die Entscheidung hingegen ohne Bedeutung gewesen: "Der Wert spielt keine Rolle."

      Die 48-jährige Frau hatte an einem Samstag nach Kassenschluss noch eine Packung Damenbinden benötigt und das Geld dafür nach Absprache mit einer Kollegin im Aufenthaltsraum der Filiale auf den Tisch gelegt. Am Montag lag es noch dort, als sie mit der Bezirksleiterin in den Raum kam. Die Angestellte berichtete, ihre Vorgesetzte habe gefragt, wem das Geld gehöre, und gesagt, sie wolle nicht, dass Geld dort liege. Daraufhin habe sie es wieder eingesteckt.

      Sie habe gewusst, dass es ihr gehöre, weil nur ihre Sachen dort gelegen hätten, sagte die Klägerin. Doch sie habe sich in dem Moment nicht erinnert, wofür sie es dorthin gelegt hatte. "Mir ging es nicht gut. Und ich hatte noch so viele Dinge zu erledigen." Unter Tränen beschrieb sie den Stress am Tag des Vorfalls und beteuerte: "Ich habe nur daran gedacht, was ich jetzt noch alles machen muss." Sie habe nichts stehlen wollen. Eine gütliche Einigung auf eine fristgerechte Kündigung lehnte die Klägerin ab: "Ich arbeite gerne dort und möchte meinen Job behalten."

      Die Arbeitgeberseite betonte, die Frau hätte an diesem Tag nicht arbeiten müssen. Jeder könne sich krankmelden, wenn es ihm schlechtgehe, sagte Rechtsanwalt Till Wegmann. Überdies sieht der Discounter schon das Mitnehmen der Waren als Verstoß, wenn das Geld nicht korrekt abkassiert wird. Der Anwalt fügte hinzu, wenn man einen Vorfall wie den vorliegenden nur mit einer Abmahnung ahnde, schnitze man "die Handlungsanleitung zum Nachmachen". Jeder könne dann etwas mitnehmen, nicht sofort bezahlen, das Geld hinlegen und es später wieder einstecken.
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:10:08
      Beitrag Nr. 281 ()
       
      Auch so ein Moppelchen, aber diesmal keine Gewerkschafterin.
       

       
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:12:17
      Beitrag Nr. 282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.894.467 von Sozialphysiker am 01.04.09 10:07:00Eine gütliche Einigung auf eine fristgerechte Kündigung lehnte die Klägerin ab: "Ich arbeite gerne dort und möchte meinen Job behalten."

      Verständlich, zumal es schwer sein dürfte, in ihrem Alter und nach solch einer Kündigung einen adäquaten Job zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:19:21
      Beitrag Nr. 283 ()
       
      Nochmal, aber mit einer genaueren Schilderung des Sachverhalts:
       
      Wuppertal. Gestern entschied das Arbeitsgericht in Wuppertal…

      Für das Gericht blieben Zweifel, ob die Angestellte ihrem Arbeitgeber bewusst schädigen wollte. Nach Meinung der Richterin reiche das weder für eine fristlose, noch für eine arbeitsgerechte Kündigung aus. Der geringe Betrag von 59 Cent habe bei der Entscheidung des Gerichtes keine Rolle gespielt, betonte die Richterin.

      Am 8. Dezember 2008 hatte Aldi Heidi S. fristlos entlassen. Was war passiert? An einem Samstagabend - nach Feierabend - benötigte die stellvertretende Filialleiterin dringend Damenbinden. Da die Kasse zu diesem Zeitpunkt schon geschlossen war, hinterlegte Heidi S. 59 Cent in dem Aufenthaltsraum des Aldi-Marktes. Eine Kollegin, die an diesem Samstag mit der 48-Jährigen Dienst gehabt hatte, bat sie den Betrag direkt am Montagmorgen „nachzubongen”. „Das ist in vielen Filialen ein durchaus üblicher Vorgang, auch wenn es eine Abmahnung zur Folge haben kann”, sagte Andreas Weber vom Aldi-Betriebsrat.

      Am folgenden Montag war der Betrag jedoch nicht nachkassiert. Stattdessen lag das Geld immer noch in dem Aufenthaltsraum herum. Die Aldi-Bezirksleiterin, die an diesem Tag die Arbeit der Angestellten kontrollierte, ermahnte Heidi S. das Geld dort wegzunehmen. Ohne zu überlegen steckte sie es ein. Später dachte sie nicht mehr daran, die Binden „nachzubongen”. Für Aldi ein klarer Fall von Diebstahl, die fristlose Kündigung folgte kurze Zeit später.

      Eine Entscheidung, die das Arbeitsgericht Wuppertal dann gestern außer Kraft setzte. Heidi S. brach nach der Urteilsverkündung vor Erleichterung in Tränen aus. „Ich habe einen Fehler gemacht, aber bin keine Kriminelle. Ich habe nichts Schlimmes getan und wollte daher einfach meinen Job behalten, an dem ich sehr hänge”, sagte die alleinerziehende Mutter, die seit 2001 bei Aldi arbeitet. Ob sie auch die nächsten Jahre bei Aldi beschäftigt sein wird - darüber könnte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf neu entscheiden, sollte der Prozess dort weitergeführt werden. So weit will Heidi S. jedoch nicht denken: „Ich gehe morgen wieder ganz normal zu Arbeit!”
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:20:23
      Beitrag Nr. 284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.894.467 von Sozialphysiker am 01.04.09 10:07:00Siehst du, wenn man sich vor Gericht vernünftig verhält, kann man damit rechnen, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird.
      Man gesteht den Fehler ein, denn Fehler können passieren. Und schon wird aus einem Diebstahl eine Unachtsamkeit, die auch vom Gericht als solche angesehen wird. Das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann auf dieser Basis auch wieder hergestellt werden.
      Emmily entgegen hat ihren Arbeitgeber und Arbeitskollegen der Lüge und des Betrugs bezichtigt. Da ist das Vertrauensverhältins nicht mehr zu reparieren. Emmily hat sich selbst gefeuert.

      :)
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:23:26
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.894.603 von diggit am 01.04.09 10:20:23Stimmt, die Fälle sind nicht vergleichbar, ich nehme an, Aldi wird nicht in die Berufung gehen, besser wärs jedenfalls.

      Nach den beiden Moppelchen jetzt mal was schlankeres:

      Avatar
      schrieb am 05.04.09 07:57:31
      Beitrag Nr. 286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.894.633 von Sozialphysiker am 01.04.09 10:23:26:cool:

      Bring erst mal dein Hormonhaushalt in Ordnung.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.04.09 09:55:48
      Beitrag Nr. 287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.921.510 von Heidi_Klum am 05.04.09 07:57:31Könnte nicht besser sein, Heidi. Neidisch? :D


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      Gekündigt wegen 1,30 Euro - zu Recht