Frage zur Einkommensteuer Anl. Kind - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.03.09 18:10:14 von
neuester Beitrag 02.03.09 20:23:26 von
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In der Anlage Kind muß man auf der ersten Seite
die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes eintragen.
Folgende Frage: wenn das Kind jetzt EUR 1000,00 Zinsen hatte und Aktienverluste von EUR 2500,00, muß ich überhaupt dort was eintragen?
(Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Danke für eure Antworten.
die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes eintragen.
Folgende Frage: wenn das Kind jetzt EUR 1000,00 Zinsen hatte und Aktienverluste von EUR 2500,00, muß ich überhaupt dort was eintragen?
(Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Danke für eure Antworten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.683.348 von Mani2001 am 02.03.09 18:10:14Ja du musst das eintragen, denn Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Verlust betrifft die sonstigen Einkünfte.
Verluste aus sonstigen Einkünfte dürfen nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunfts art verrechnet werden, können auch nicht vorgetragen werden!
Verluste aus sonstigen Einkünfte dürfen nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunfts art verrechnet werden, können auch nicht vorgetragen werden!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.684.251 von Lupi34 am 02.03.09 19:49:09Für 2008 gelten die zinsen als KapEinkünfte und die Verluste (soweit unter 1 Jahr Haltedauer) als Sonstige Einkünfte.
Die Verluste können dann auf 2007 auf Gewinne aus WP-Geschäften zurückgetragen werden oder bis 2013 vorgetragen werden und mit Gewinnen aus Veräußerungen verrechnet werden.
Ab 2009 sind beides Veräußerungsgewinne, eine Verrechnung der Aktienverluste kann aber nur mit Aktiengewinnen erfolgen.
Gruß
Taxadvisor
Die Verluste können dann auf 2007 auf Gewinne aus WP-Geschäften zurückgetragen werden oder bis 2013 vorgetragen werden und mit Gewinnen aus Veräußerungen verrechnet werden.
Ab 2009 sind beides Veräußerungsgewinne, eine Verrechnung der Aktienverluste kann aber nur mit Aktiengewinnen erfolgen.
Gruß
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