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    Stückzinsen - Steuer - Wer kann helfen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.09 12:19:17 von
    neuester Beitrag 13.12.09 12:06:38 von
    Beiträge: 16
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      Avatar
      schrieb am 30.03.09 12:19:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      meine Frage ist folgende,

      angenommen ich habe im Jahr 2007 eine Inhaberschuldverschreibung gekauft Endfälligkeit wäre der 30.06.2009 gewesen. Nun verkaufe ich am 15.05.2009 meine IHS. Was gilt für die steuerliche Behandlung der Stkzinsen ?

      Ist die folgende Aussage richtig?

      " Die gezahlten Nominalzinsen sind grundsätzlich steuerpflichtig, im Falle eines vorzeitigen Verkaufs des Wertpapiers werden die Zinsen für den Verkäufer taggenau ermittelt und über die Stückzinsregelung durch den Käufer mitbezahlt. Der niedrigere Kupon führt aber im Vergleich zu regulären Anleihen zu geringeren Zinseinkünften und somit auch zu einer geringeren Steuerlast beim Besitzer derartiger Anleihen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer kommen nur noch Inhaber von niedrigverzinsten Anleihen mit Kaufterminen vor dem 01.01.2009 in den Genuß der bisher geltenden Steuerregelung."


      oder ist diese Falsch gibt es da einen § ?

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 13:09:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Experten hier? :cry:
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 14:35:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.878.995 von RiseTrade am 30.03.09 13:09:35Details zur Inhaberschuldverschreibung

      Die Kombination aus Nominalzins und Kursgewinn ist der entscheidende Vorteil einer Inhaberschuldverschreibung. Der auf den ersten Blick „niedrig“ erscheinende Zinssatz wird dadurch korrigiert, dass der Ausgabekurs unter 100% liegt. Der garantierte Rückgabekurs bei Fälligkeit der IHS ist jedoch 100%, sodass Kursgewinne entstehen.

      Wie sieht die Sachlage nun nach Einführung der Abgeltungssteuer aus? Die Kursgewinne bleiben steuerfrei, sofern die Anlage vor dem 1.1.2009 erworben wird – es greift der so genannte Bestandsschutz. Auf die Zinserträge fallen pauschal 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz bisher höher als 25% ist, werden die Zinserträge der Inhaberschuldverschreibung zukünftig also nur noch mit 25% besteuert.


      [urlQuelle]http://www.raiba-ried.de/anlegen_u__sparen/abgeltungssteuer/produkte_abgeltungssteuer/ihs_abgeltungssteuer.html[/url]
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 14:44:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ok es macht auch keinen Unterschied wenn die IHS vor 2008 gekauft worden ist... ( Hätte deinen Sachverhalt auch als richtig angesehen ).
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 21:55:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.879.792 von RiseTrade am 30.03.09 14:44:55Hallo RiseTrade,
      da gibt es eine "Regelungslücke" ...

      In 2008 waren beim Verkauf erzielte Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (also Zinsen) zu versteuern.

      In 2009 erhöhen beim Verkauf erzielte Stückzinsen den Kursgewinn.
      Sofern der Kauf der IHS in 2009 ist, führt das zu keinen Unterschied, da der Stückzins-Kursgewinn steuerpflichtig ist.
      Sofern aber der Kauf der IHS in 2008 lag und länger als 12 Monate zurück lag, ist der Stückzins-Kursgewinn steuerfrei und unterliegt auch nicht der Abgteltungssteuer.

      Von daher ... alles richtig gemacht. Hättest Du bis zur Fälligkeit gewartet, hättest Du die Zinsen versteuern müssen. So hast Du sie steuerfrei erhalten!

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 15.06.09 17:20:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.883.647 von ReneBanker am 30.03.09 21:55:41Obwohl mir Deine Ausführungen immer sehr kompetent und plausibel erscheinen, konnte ich das nicht glauben - eine "Regelungslücke" zum Vorteil der Anleger.
      Aber nun erhalte ich heute die Abrechnung über den Verkauf eines Pfandbriefs mit Haltezeit knapp über 1 Jahr: keinerlei Abgeltungssteuer auf die Stückzinsen! :kiss:

      Nebenbei: Meine Altverluste habe ich schon komplett mit aufgelaufenen "Stückzins-Kursgewinnen" kompensiert. Das funktionierte am besten mit Aktienanleihen auf ausgebombte Aktien wie Infineon, HRE, usw., wo die Stückzinsen nicht selten doppelt so hoch wie der Anleihenkurs waren.
      Avatar
      schrieb am 18.06.09 10:20:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      das kann ich mir auch nicht vorstellen, denn dann wuerden wir alle diese regelungsluecke fuer altpositionen ausnuetzen - zumindest ein einziges mal!

      die erhaltenen stueckzinsen sind mit sicherheit in einem ewig langen neuen formular anlage kap 2009 in irgendeine zeile einzutragen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.09 21:36:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.416.705 von angkorwat am 18.06.09 10:20:25Hallo Kambodschaner,
      die Rechtslage ist aber tatsächlich so.

      Es werden aber die wenigsten diese Rechtslage auch ausnutzen, da viele davon nichts wissen und bei anderen sich die Sache nach den VErkaufsgebühren auch nicht mehr rechnet (wenn es kleinere Anlagebeträge sind, geringer Grenzsteuersatz oder eine niedrigverzinste Anleihe ist).

      Ausserdem greift die Rechtslücke nur bei Käufen vor 2009 und einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 18.06.09 21:37:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.395.353 von joergi61 am 15.06.09 17:20:33Hallo joergi,
      vielen Dank!

      Schön, dass es auch mal steuerliche Vorteile geben kann!

      Schöne Woche noch!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 25.07.09 02:15:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi
      Andere Frage:
      Kann ich allgemein durch Anleihenkauf mit hohem Stueckzins dieses Jahr einen Verlust erzeugen und damit Gewinne ins naechste Jahr transferieren? Letztes Jahr war das ja doppelt lukrativ, da 2008 noch mit pers. Steuersatz versteuert werden musste, dieses ja "nur" mit Abgeltungssteuersatz...
      Dennoch: Auch dieses Jahr wuerde ich gerne einen steuerl. Verlust machen und Gewinn transferieren. Geht das also noch unter Abgeltungssteuerbedingungen?
      Beispiel:
      Kauf Anleihe am 20.12.09, Stueckzinsen von 1000.- zu zahlen (=steuerl. Verlust)
      23.1.: Erhalt von Zinszahlung (zu versteuern)
      Verkauf der Anleihe am 3.2.10 mit geringem Steuckzinsertrag (zu versteuern)
      Danke!!!!
      Avatar
      schrieb am 25.07.09 18:48:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.644.931 von bernau am 25.07.09 02:15:08Hallo Bernau,
      ich kapiere den Sinn nicht so ganz?
      Früher hat das ja noch geklappt, da die Verluste aus Zinseinkünften mit anderen Gewinnen (anderer Einkunftsarten) verrechenbar waren aber das klappt unter Abgeltungssteuer nicht mehr.

      Dein Beispiel:
      Kauf 20.12.2009 = bezahlte Stückzinsen von 900 Euro (als Beispiel) wandern in den "Sonstigen Verrechnungstopf"
      Der Sonstige Verrechnungstopf wird zum Jahresende (grundsätzlich) nicht geleert.
      Zinszahlung am 23.01.2010 = Zinszahlung von 1.000 Euro - nach Abzug des "Verrechnungstopfes" sind dann noch 900 Euro steuerpflichtig und mit 25% Abgeltungssteuer zu versteuern.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 11.08.09 13:44:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.646.492 von ReneBanker am 25.07.09 18:48:00Hallo ReneBanker,

      ist der Stückzinstrick nicht jedenfalls für den Fall weiter (sinnvoll) nutzbar, dass jemand in diesem Jahr Zinseinnahmen hat (z.B. wegen auslaufender Sparbriefe oder Bundesschatzbriefe) und den Freibetrag (von 801€ bzw. 1602€) sicher überschreitet, der Anleger aber für das folgende Jahr 2010 aufgrund der derzeitigen Kapitalmarktsituation den Freibetrag nicht überschreiten wird, da Tages- und Festgeldkonditionen ihm keine Möglichkeit geben, mit seinem Vermögen derzeit Zinseinnahmen zu erzielen, die diesen Freibetrag überschreiten werden?

      Beispiel: Anleger (verheiratet) hat 40.000€ zu 5% angelegt (Anlage aus besseren Zeiten):
      Gesamt(zins)einnahmen in 2009 2.000€
      (damit Überschreitung des Freibetrags von 1602€ um 398€).

      Derzeit kann er sein Kapital zu 3 % für zwei Jahre anlegen, d.h. er wird in 2010 und 2011 lediglich 1.200€ Zinsen bekommen.

      In diesem Fall müsste der Stückzinstrick doch funktionieren, oder?
      Der Anleger müsste im Dezember kurz vor Sylvester z.B. für 7.500 nom. die Bundesanleihe WKN 113513 (Kupon 5,375) kaufen, die am 4.1.2010 fällig wird, so dass er ca. 400€ Stückzinsen in 2009 zahlt und somit seine Einnahmen auf unter 1.602€ drücken, so dass er in 2009 keine ABgeltungssteuer auf seine Zinseinnahmen zahlt. Er erhält die Summe ca. 7-10 Tage später inkl. Zinsen wieder. Gegenzurechnen wäre nur die Ordergebühr.
      Es geht hier zwar nicht um Riesensummen (nur 25% + Soli + Kirchensteuer von 398€), aber man muss ja nichts verschenken, oder?

      Das Beispiel gilt natürlich nur, wenn der Anleger keine weiteren Kapitaleinnahmen hat oder plant, weil er z.B. grds. keine Fonds, Aktien und Zertifikate kauft.

      Gruß,
      TT.
      Avatar
      schrieb am 11.08.09 20:55:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.753.625 von TheoTiger_is_back am 11.08.09 13:44:19Hallo Theo,
      Du hast Recht - unter diesen Punkten macht eine Verschiebung über die Stückzinsen noch Sinn!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 29.11.09 21:40:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Funktioniert das auch mit Aktienanleihen? Kann im web irgendwie keine eindeutigen Aussagen finden.

      Ist folgende Betrachtung richtig:

      Kauf Ende 2009: negative Zinseinnahmen mit postivinen Zinseinnahmen 2009 verrechenbar
      Verkauf Anfang 2010 vor Endfälligkeit: alles Kursgewinne mit Alterverlusten verrechenbar
      Avatar
      schrieb am 11.12.09 14:50:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      sparfux schrieb;

      >Ist folgende Betrachtung richtig:
      >Kauf Ende 2009: negative Zinseinnahmen mit postivinen >Zinseinnahmen 2009 verrechenbar
      >Verkauf Anfang 2010 vor Endfälligkeit: alles Kursgewinne mit >Alterverlusten verrechenbar


      Genau dies frage ich mich auch. Damit müsste man doch elegant seine Altverluste abbauen können, oder ?
      (dafür suche ich noch eine Lösung)

      Hat da jemand eine Antwort ? Vielen Dank dafür !

      Grüsse v psst
      Avatar
      schrieb am 13.12.09 12:06:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      -> für weitere Interessierte: Verweis auf das Steuer-Forum

      "Stückzinstrick auch noch für das Jahr 2009/2010"


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