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    Anfängerfragen zur Einkommenssteuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.09 19:25:37 von
    neuester Beitrag 25.05.09 11:12:08 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.150.501
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      schrieb am 19.05.09 19:25:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      meine Schwester hat mich vor einigen Tagen gebeten, die Einkommenssteuererkärung für sie zu machen, oder besser gesagt, es mal zu versuchen.

      Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht. Bin also noch Neuling. Ich habe mir dann dann das Programm SteuerSparerklärung besorgt (weil es in diversen Tests gut abgeschnitten hat). Dann habe ich es mal mit meiner Schwester ausprobiert, wie weit wir kommen.
      Ich muss sagen, dass ich begeistert bin, das war alles super gut erklärt. Wir waren in knapp 2 Stunden durch und bekommen schön Geld zurück.

      Nun sind aber noch einige Fragen aufgetaucht, was mir noch nicht ganz klar ist:

      1) Man muss dort sehr viele Dinge von diversen Bescheinigungen in das Programm übertragen. (Bruttoarbeitslohn, Zinseinnahmen, VL-Betrag, Gewinne aus Wertpapierverkäufen u.s.w.) Dann kann man die Steuererklärung online einsenden. Und die diversen Papiere, von denen man die Beträge übertragen hat ? Glaubt einem das Finanzamt die Daten alle ? Muss man die nicht abgeben ? Welche Bescheinigungen müssen wie abgegeben werden ?

      2) Meine Schwester wohnt in einem Wohnblock. Bei der Miete sind bei den Nebenkosten anteilig auch ein Hausmeister und eine Putzfrau fürs Treppenhaus dabei. Kann man diese Kosten auch geltend machen ? Oder geht das nur, wenn eine Rechnung vorhanden ist, z.B. bei einem Eigenheim. Es kommt noch dazu, dass meine Schwester dort zwar gemeldet ist, doch der Mietvertrag auf ihren Freund läuft.

      3) In 2008 hat meine Schwester auch die Arbeitsstelle gewechselt, in der Steuersparerklärung kann man dafür auch Kosten für Bewerbung u.s.w. angeben. Welche Kosten werden denn da in welcher Höhe akzeptiert ? Belege von der Bewerbungsmappe, den Passfotos u.s.w. hat sie leider nicht mehr.

      4) Meine Schwester arbeitet als Pfegerin in einem Heim und hat dort keine Arbeitskleidung, sondern trägt während der Arbeit gewöhnliche Arbeitskleidung, die sie auch selber wäscht. Wo und wie und in welcher Höhe kann man die Daten in der Steuersparerklärung verwenden ?


      Ich bin mir im klaren, dass mir diese Fragen ein Steuerberater auch beantworten könnte. Jedoch soll die Frage, ob eine professionell gemacht Steuererklärung nicht besser wäre, nicht Gegenstand dieser Diskussion sein.

      Ich finde es wichtig, dass man auf dauer seine Steuererklärung selber machen kann. (Unter der Vorraussetzung, dass es sich um eine 0815 Erklärung handelt)

      Ich würde mich daher sehr freuen, wenn mir einige Profis von euch, einige Tipps geben könntet.

      Ganz netter Gruß und lieben Dank, heiko
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 20:08:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.211.793 von Lix1 am 19.05.09 19:25:37Hallo, hier die Antwort auf Deine Fragen:

      zu 1 + 2: Belege müssen nur noch auf Anforderung des Finanzamtes eingereicht werden, in den meisten Fällen, wenn keine exorbitanten Kosten erklärt werden, geht die Erklärung so durch.

      zu 3: pauschal werden 8 € pro Bewerbung anerkannt, ebenfalls ohne Beifügung von Belegen.

      zu 4: für Arbeitskleidung und -material erkennt das Finanzamt pauschal 110 € an.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 20:43:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ganz lieben Dank für deine Antworten.

      2: Welche Kosten kann ich da verwenden ? Die Kosten für Hausmeister und Putzfrau werden ja nicht extra ausgewiessen, sondern in den Nebenkosten versteckt, oder irre ich mich ? Da sie zu zweit in ihrer Wohnung lebt, gelten wohl nur 50% oder ?

      3: 8€ pro Bewerbung klingt schon mal gut. Das ist aber nur rein für die Bewerbung ohne dem Vorstellungsgespräch, oder ? Anfahrtskosten für Vorstellungsgespräch extra, oder ?

      4: In welchem Bereich der Steuererklärung muss ich dies angeben ?


      Tut mir leid, dass ich euch mit solchen Standartfragen langweile. Doch für mich ist das hald alles neu.

      Ich danke dir (euch) trotzdem ganz lieb dafür, Heiko
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 21:04:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.212.671 von Lix1 am 19.05.09 20:43:321. Normalerweise werden in der Nebenkostenabrechnung die Kosten für Hausmeister, Putzfrau, Gartenpflege, Heizungswartung und Schornsteinfeger (gehören auch dazu) gesondert ausgewiesen, dann kannst Du diese Kosten einfach übernehmen.

      2. Fahrtkosten zählen natürlich extra, 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Allerdings musst Du dann angeben, wo Du (bzw. Deine Schwester) Dich konkret vorgestellt hat.

      3. Anlage N, zweite Seite, Spalte Aufwendungen für Arbeitsmittel.

      Ich hab zwar Feierabend, ist mein Job, aber wenn ich helfen kann, gerne.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 21:09:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachtrag zu 2.: Normalerweise kann nur der im Mietvertrag Stehende auch die Kosten für sich geltend machen, es sei denn, Deine Schwester kann belegen, dass sie sich an der Miete finanziell beteiligt. Dann wird es von der Handhabung aber ein wenig komplizierter. Kann denn ihr Freund die Kosten denn nicht voll für sich nutzen?

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      schrieb am 19.05.09 21:23:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Noch ein Expertentipp :)

      Auf den Geldbetrag den man erwartet erst freuen, wenn der Bescheid angekommen ist, manchmal gibts da böse Überraschungen wenn man das Geld schon fest verplant hat.
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 21:33:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.213.128 von dubaitrader am 19.05.09 21:23:19Vernünftige Steuerprogramme rechnen die zu erwartende Erstattung korrekt aus, man kann sich da schon ziemlich sicher sein. Natürlich ist jedes Programm nur so gut wie sein Nutzer bzw. die Eingaben, die er macht:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 21:49:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.213.240 von merkur01 am 19.05.09 21:33:34So ist es :) Ich hab grosse Augen gemacht als mein Steuerberater mir erklärt hat, dass die neue Regelung zur Pendlerpauschale für mich schlecht wird wegen dem geldwerten Vorteil von Fahrten Wohnung/Arbeit, das ist bei meinem Dienstwagen leider ein Verlustgeschäft, da der geldwerte Vorteil teurer ist als die Pendlerpauschale Einnahmen bringt.
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 22:23:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      1. Wenn Elster genutzt wird, müssen trotzdem Gewinnermittlungen i.d.R. immer noch beleghaft geschickt werden. Alles andere nur auf Anforderung.

      2. Haushaltsnahe Dienstleistungen ist hier das Stichwort. § 35a EStG. Sollte jetzt verdoppelt werden. Im Rahmen eines Mietverhältnisses nur dem Mieter zurechenbar. Es sei denn, man macht einen Untermietvertrag, der vom FA nachvollzogen werden kann.

      3. + 4. dürften vom AN-Pauschbetrag abgedeckt sein. Eine Geltendmachung wäre unabhängig von der Anerkennung also ohne steuerliche Auswirkung.
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 10:40:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      keine Sorge, der Rückzahlungsbetrag ist nicht verplant. Doch bei 36 Kilometer zuer Arbeit sollte da schon ein wenig zusammen kommen.

      1) Ich habe vor, die Steuererklärung direkt von der Steuersparerklärungssoftware einzusenden.

      2) Dann soll das ihr Freund geltend machen, wenn es dann einfacher wird. Zudem hat er auch einen viel höhreren Gehalt und daher eine höhere Steuerbelastung.

      3+4) Aha, dann heisst das, dass ich weder Bewerbungskosten, noch eine Arbeitskleidungspauschale angeben muss/brauche ?
      So wie ich es eben nachgelesen habe, kann man für Arbeitskleidung, die nicht unbedingt eine Uniform, Arztkittel ... ist, nicht angeben. Dann können auch keine Reinigungskosten geltend gemacht werden. Bei meiner Schwester ist es gewöhnliche Alltagskleidung, die während der Arbeit getragen wird.


      Ich habe eben noch gesehen, dass auch die Depotgebühren für ein Ebase Depot und die Riesterrente angegeben werden können.

      Irgendwie bin ich etwas verwundert, dass man für die ganzen Sachen keine Bescheinigungen abgeben muss. Ich kann ja Depotgebühren, irgendwelche Lehrbücher, x-Bewerbungen u.s.w. angeben. Versteht mich nicht falsch, ich möchte dies nicht machen, mich wundert dies nur etwas. Weder Jahressteuerbescheinigungen von den geführten Konten, noch die Lohnsteuerkaste muss also eingereicht werden. Dass dem Bürgen so viel Vertrauen entgegengebracht wird ;-)

      Die Steuersparerklärung rechnet mir vor, dass wir über 400 Euro zurück bekommen, das lässt sich doch sehen. Mal gespannt, was es dann wirklich sein wird.

      Ganz netter Gruß und vielen Dank, Heiko
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 10:44:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.216.456 von Lix1 am 20.05.09 10:40:07Schau, dass das Finanzamt dir vertraut bei einer 400 Euro Erstattung passt zu dem Vorschlag der vor einigen Monaten in den Medien umgeisterte "pauschaler Bonus für Bürger die keine Erklärung einreichen" und der Betrag war ungefähr auf dem Level der Erstattung die du erwartest.

      Klingelts? :)

      Den Zeitaufwand den sie sparen weil sie euch bei der 400 Euro Erstattung vertrauen können sie investieren um bei Zumwinkel noch ein weiteres Schwarzkonto in den Belegen zu entdecken :D
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 10:53:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      ich habe eben ein Liste gefunden, welche Belege direkt mit eingereicht werden müssen:


      Spendenbescheinigungen (Zuwendungsnachweise)
      Bescheinigungen über anrechenbare Steuern zu Kapitaleinnahmen
      Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
      Bescheinigung nach § 10a Abs 5 EStG über Altersvorsorgebeiträge (zur Anlage AV)
      Nachweise über außergewöhnliche Belastungen
      Ermittlung des Gewinns aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit
      (falls keine Anlage EÜR abgegeben wird)
      Unterlagen nach § 60 EStDV (bei Bilanzierung)
      Nachweis der Behinderung
      Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

      Wären dann wohl bei meiner Schwester:
      - Zinseinnahmen bei Konten (Über Pauchbetrag)
      - Bescheinigung der Riesterrente
      - Bescheinigung über die VL-Fondssparvertrag (Arbeitnehmersparzulage)

      Habe ich das jetzt dann richtig verstanden :confused: ? Für mich Neuling ;-) ist das ja garnicht so einfach. :eek:

      Soll ich dann die Steuererklärung gleich ausdrucken, und die Belege dazuheften, oder die Erklärung mal online einsenden und auf die Nachforderung vom Finanzamt warten ?

      Ich bin allen in diesem Forum wirklich sehr dankbar für die Hilfe. Für einen Neuling ist dies anfangs schon recht komplex, doch durch eure tolle Hilfe kriege ich das gewiss hin, Vielen Dank dafür
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 10:39:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.211.793 von Lix1 am 19.05.09 19:25:37Hallo,

      dank eurer Hilfe bin ich jetzt bei der Steuererklärung meiner Schwester fast durch.


      Es ist lediglich noch eine Frage aufgetreten:
      Meine Schwester hat Zinseinnahmen, die über 801€ liegen. Diese werden ja auch in der Steuererklärung angegeben. Ich müsste doch normalerweise alle Angaben auf der Jahressteuerbescheinigung finden, die ich benötige.
      Jetzt weiss ich aber nicht genau, welche Beträge ich dort angeben muss. Da sie ja den Freistellungsantrag ausgeschöpft hat.
      Ich muss jetzt im wesentlichen 2 Werte eintragen:
      1) Einnahmen aus Zinsen
      2) ZASt
      Gebe ich bei 1 die kompletten Zinseinnahmen an, oder die Zinsen - 801€ ?
      Bei 2), wo finde ich die gezahlten ZASt ? Auf der Jahressteuerbescheinigung finde ich nur den Wert "anrechenbarer Zinsabschlag".
      Dieser ist mit einem Kommentar versehen ("Dieser Ertrag wurde ganz oder teilweise auf Ihre Freistellung angerechnet. Anrechnungsbetrag aller mit * gekennzeichneten Erträge gesamt EUR: 332.30")

      Ich bin jetzt etwas verwirrt, welche Werte ich nun für 1) und 2) angeben muss. Bitte daher um eure abermalige Hilfe.


      Wie ihr mir schon mitgeteilt habt, können Bewerbungskosten pauschal mit 8€ ohne Belege angegeben werden. Meine Schwester hat nach einer Bewerbung mal 1 Woche entgeltfrei Probearbeiten müssen/dürfen. Diese Stelle hat sie dann nicht angenommen. Kann sie diese Fahrtkosten auch geltend machen ?

      Ganz netter Gruß und vielen Dank, ihr seid super, Heiko
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 17:21:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Weiss denn niemand eine Antwort ?
      Avatar
      schrieb am 24.05.09 17:28:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.241.373 von Lix1 am 24.05.09 17:21:06Bist du bekloppt, am Sonntag hier kostenlose Steuerberatung zu erwarten?
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 11:12:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.241.397 von DerStrohmann am 24.05.09 17:28:05Hallo,

      sorry, wenn ich euch am Sonntag belästige. Ich weiss leider nicht, wann ihr in diesem Forum aktiv sein.

      Ich bin mir bewusst, dass ich hier sehr hochwertige kostenlose Hilfe erhalte, dafür bin ich auch sehr dankbar. Es ist so, dass dies meine erste Steuererklärung ist, die ich selbst mache. Ihr müsst zugeben, dass so ein komplexes Thema für einen Neuling nicht ganz einfach ist.

      Ich erhabe auch nicht den Anspruch die Steuererklärung professionell hinzukriegen. Es geht mir lediglich mal darum, die Erklärung hinnehmbar abzugeben, um langsam Erfahrungen zu sammeln.

      Bis auf die eine Frage habe ich alles hinbekommen. Es ist lediglich folgende Frage offen geblieben:
      Meine Schwester hat Zinseinnahmen, die über 801€ liegen. Diese werden ja auch in der Steuererklärung angegeben. Ich müsste doch normalerweise alle Angaben auf der Jahressteuerbescheinigung finden, die ich benötige.
      Jetzt weiss ich aber nicht genau, welche Beträge ich dort angeben muss. Da sie ja den Freistellungsantrag ausgeschöpft hat.
      Ich muss jetzt im wesentlichen 2 Werte eintragen:
      1) Einnahmen aus Zinsen
      2) ZASt
      Gebe ich bei 1 die kompletten Zinseinnahmen an, oder die Zinsen - 801€ ?
      Bei 2), wo finde ich die gezahlten ZASt ? Auf der Jahressteuerbescheinigung finde ich nur den Wert "anrechenbarer Zinsabschlag".
      Dieser ist mit einem Kommentar versehen ("Dieser Ertrag wurde ganz oder teilweise auf Ihre Freistellung angerechnet. Anrechnungsbetrag aller mit * gekennzeichneten Erträge gesamt EUR: 332.30")

      Ich bin jetzt etwas verwirrt, welche Werte ich nun für 1) und 2) angeben muss. Bitte daher um eure abermalige Hilfe.


      Wenn ihr mir daher noch ein letztes mal helfen könntet wäre ich sehr dankbar.

      Gruß, Heiko


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