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    Kann man auch nachträglich für geistig unzurechnungsfähig erklärt werden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.09 09:22:13 von
    neuester Beitrag 27.05.09 13:11:56 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.150.594
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      Avatar
      schrieb am 25.05.09 09:22:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen, ich finde einen Psychiater, der mir bescheinigt, daß ich seit mindestens 3 Jahren geistig unzurechnungsfähig bin.
      Dann wird ja jemand zu meinem Vormund bestellt, weil ich einen an der Waffel habe. Kann dieser Vormund dann beantragen, daß meine Börsen-Verlustgeschäfte der letzten 3 Jahre wieder rückgängig gemacht werden?
      (Lacht nicht, wenn man intensiver darüber nachdenkt, wird die Genialität meiner Idee deutlich! :rolleyes:)
      Und was wären die weiteren Konsekuenzen:
      - ich bräuchte nicht mehr arbeiten und würde hartz4 bekommen?
      - weiterhin könnte ich ungestraft andere Leute beleidigen und beschimpfen, da ich ja nicht mehr strafmündig bin?
      - in eine Psychoklinik müßte ich doch nicht, oder?

      hab mal bei http://de.wikipedia.org/wiki/Unzurechnungsf%C3%A4higkeitnachgekuckt, aber soganz scheck ich den juristischen bäckground nicht. klingt aber interessant:
      # 2 § 20 StGB (Deutschland): "Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen"
      tiefgreifende Bewußtseinsstörung
      Bewusstseinsveränderungen
      emotionale Verwirrtheitszustände

      nun?
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 09:45:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bist Du schon in Behandlung ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 09:45:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Thaha, waten geiler Thread...

      Ich denke nicht das man im nachhinein für Psychisch Labil erklärt werden kann. Schon garnicht 3 Jahre danach...
      Desweiteren würd ich mit sowas keinen Spass machen, solch Krankheit wünscht man sich nicht...
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 09:50:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.243.151 von Wayne_Runi am 25.05.09 09:22:13Benutzername: Wayne_Runi
      Registriert seit: 16.06.2006 [ seit 1.074 Tagen ]

      zeig das Deinem Psychiater dann bekommst du einen Jagdschein.
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 09:53:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      wenn du tatsächlich unerkannt geisteskrank bist (und diese Frage legt das Nahe ;) ), sind deine Verträge nichtig, d.h. sie existieren defakto gar nicht. Es fände dann eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung statt, ob hierbei aber tatsächlich was zurückkommen würde ist fraglich.

      Ungestraft Leute beleidigen oder beschimpfen wird aber dennoch nicht drin sein, auch geistig benachteiligte Personen haben die Gesetze zu berücksichtigen. Im Stafmaß würde das aber sicherlich berücksichtigt werden. (Bis § 20 erreicht wird dauert das etwas ;) und dem Beleidigten bleibt immer noch das Notwehrrecht, da dein Verhalten lediglich entschuldigt wäre. D.H. er wird dir den Mund stopfen :D )

      Kannst das ganze ja mal versuchen und berichtest uns dann aus der JVA was schief gegangen ist nachdem sie dich eingebuchtet haben. Betrug und die paar andere Kleinigkeiten die ein solches Vorgehen verwirklcihen würden bringen schon ein paar Jahre. :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Solche Ideen würde ich mal ganz schnell in der Schublade verschwinden lassen.

      MfG Scorpio2002

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      Avatar
      schrieb am 25.05.09 09:58:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.243.151 von Wayne_Runi am 25.05.09 09:22:13Sag einfach Du bist Schalke-Fan, dass sollte denke ich reichen :p
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 10:00:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.243.360 von Scorpio2002 am 25.05.09 09:53:21Der hat eher ein ADS Syndrom ;)
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 10:06:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.243.393 von GOTOX am 25.05.09 09:58:47ne ne bei Bayern gehts schneller. Ist wie PKV :D
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 10:20:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und ich dachte immer auf w:o gibt es nur Börsengewinner. Mal wieder was gelernt. :eek:

      lg
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 10:35:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.243.552 von Jeha am 25.05.09 10:20:24nee, hier gibts nur bekloppte.... :D
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 10:53:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kann man auch nachträglich für geistig unzurechnungsfähig erklärt werden?

      Die Regierenden vieler Länder scheinen ja auch drauf zu spekulieren...... Man nennt es auf Regierungsebene nur anders.

      es gab Sachzwänge....., war zwar unsinnig, aber leider wegen der Mehrhältsverhältnisse nicht anders möglich....., die Wirtschaftkrise ist ja unverschuldet über uns gekommen und wir mussten doch handeln....., die Lösung war zwar nicht ganz glücklich aber wir haben ja leider gerade Demokratie und irgendwie musste ich ja an Wählerstimmen kommen.....

      besteste Grüße von
      Gernfried2000
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 11:46:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.243.393 von GOTOX am 25.05.09 09:58:47:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 11:48:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.243.151 von Wayne_Runi am 25.05.09 09:22:13das strafgesetzbuch hat nix damit zu tun, ob du privatrechtlich geschäftsfähig bist. da gehts nur drum ob du straffähig bist.

      und wegen nachträglich geschäftsunfähig werden wegen psychischen störungen? das rennt nur wenn du es beweisen kannst. und selbst wenn dir das gelingt kannst du die verträge nicht mehr rückabwickeln. und bereicherungsrechtlich kannst auch nichts zurückverlangen. in dem fall würde man deine vertragspartner bei deinen börsengeschäften als schutzwürdiger erachten, das bedeutet du müsstest alle nachteile selber tragen.

      sorry
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 11:53:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.243.393 von GOTOX am 25.05.09 09:58:47:laugh::laugh:

      @#1

      ich glaube du kommst damit nicht durch, wenn dir bewusst ist das du einen an der Waffel hast, sollte dein doch halbgenialer Plan nicht umsetzbar sein.


      Wenn du Harz 4 bekommen willst, das geht auch ohne Klapse...frag mal im Stadion nach die kennen sich damit aus. beleidigen geht auch im Stadion, meist ungestraft.

      ja und mit den Verträgen wird schwer, kommt drauf an was du für Verträge hast, lohnt es sich wirklich? Stell dir vor dein Vormund macht dir dein Leben noch schwerer oder missbraucht dich. Du hast keine Chance etwas zu verändern

      trotzdem viel Erfolg:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 13:37:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      Probiers doch mal mit dem "Tourette-Syndrom",
      dann kannst du nach Herzenslust

      "Prinz Sudellippe" spielen
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


      Apropos:
      Kennst du "South Park"???
      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 13:55:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.244.898 von infilTRADER am 25.05.09 13:37:48das ist gut :laugh::laugh:

      werde es nächstes mal dem axxoch pexxer drecksxxck MOD so verkaufen wenn er mich mal wieder sperren will :D
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 14:07:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.243.151 von Wayne_Runi am 25.05.09 09:22:13Sollte kein Problem sein, dass der Psychiater das bescheinigt; falls Du ihm nachweisen kannst, dass Du vor drei Jahren schon solche Threads eroeffnet hast...
      Avatar
      schrieb am 25.05.09 15:35:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      Also ich finde die Idee gut. Ich würde aber größer denken:

      Solltest Du damit Erfolg haben, dann würden sicherlich auch andere versuchen, Deinen Weg zu gehen...erst einzelne...dann hunderte...und schliesslich Millionen.

      Das gute daran wäre, dass wir somit jegliche Krise einfach wegnegieren. Die Indizes würden durch die Rückabwicklungen (auch der toxischen) Transaktionen eine klare NULL-Linie ohne jegliche Einbruchstendenzen ausbilden. Kein Einbruch, keine Krise...

      Problematisch ist natürlich die große Anzahl der Anträge auf Unzurechnungsfähigkeit. Ich würde das von daher ganz oben aufhängen. So über ne Sammelklage. Da müßte man dann nur allgemein klären, ob die Menschheit generell und in gänze unzurechnungsfähig ist. Die einzigen, die dafür plädieren würden, dass die Mennschheit zurechnungsfähig ist, sind die, die jetzt schon unzurechnungsfähig sind; von daher hätte das maximale Erfolgschancen. Ausserdem hättest Du eine breite Unterstützung derer, die ihre Unzurechnungsfähgigkeit dutzende Male perfekt inszeniert haben, durch solch eine Aktion aber schlagartig rehabilitiert wären (z.B. G.W.Bush, etc.). Nebst Millionen an Sponsoren-Geldern winkt da locker noch das Bundes-Verdienstkreutz!

      Also, weitermachen, das wird was!
      Avatar
      schrieb am 26.05.09 18:47:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      Erklär Dich ruhig für Unzurechnungsfähig und beleidige die Leute...Dann kommt PsychKG und die sperren dich auf eine geschlossene Station...viel Spaß dort.:D
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 13:11:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das mit der Unzurechnungsfähigkeit dürfte das gerinkste Problem sein. Hab da schon eine nette Therapeutin gefunden. Spätestens wenn ich iihr meine W.O.-Threads zeige, gibt die mir bestimmt den Schein.
      Zb hier mein Diskussionsbeitrag zum Thema Schweinegrippe:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1150020-51-60/sch…

      Worum es mir aber geht: Angenommen ich krieg den Schein, daß ich seit ein paar Jahren unzurech... bin. Kann mein Vormund dann meine Börsengeschäfte aus 2008 (waren leider einige viele Dausend Euros Verlust :( ) rückabwickeln lassen?
      Gibt es da Präzedentzfälle?
      Oder Urteile, wo das Gericht die Rückabwicklung entschieden hat?


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