checkAd

    Steuerbemessungsgrundlage und Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.09 10:42:27 von
    neuester Beitrag 18.07.09 16:54:25 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.151.831
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.726
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.07.09 10:42:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute habe ich eine Ertragsgutschrift für einen Fonds erhalten, die ich gerne verstehen würde (Baring Intl-Hong Kong China Fd, WPKN 972840).
      Ausgewisen ist nach Umrechnung des Dollarbetrags in Euro ein "Bruttobetrag" von 118,00€. Weitere Zahlen enthält die Gutschrift nicht.
      In der Anlage zur steurelichen Behandlung, taucht dieser Betrag ebenfalls auf unter dem Titel "Zu Ihren Gunsten vor Steuern".

      Dann erscheint aber eine "Steuerbemessungsgrundlage" in Höhe von 131,11€, von der dann auch die Kapitalertragsteuer und der Soli berechnet werden.
      Kann mir jemand sagen, wie dieser Betrag zustande kommt?

      Interesanterweise erscheint auf der Rückseite des Blatte folgende Aufstellung:

      Hinweise zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage:
      kapitalertragstuerpflichtig Erträge aus
      - inländischen Dividenden_____________________________EUR 0,00
      - Zinsen / Mieten / sonstigen Ertägen____________________EUR 131,12
      - ausländischen Dividenden / Veräußerungsgewinnen....____EUR 0,00
      ___________________________________________________________________
      Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung______EUR 131,11

      Kann mir jemand diese Rechnung erklären? Vor allem (wenn's auch nur um einen Cent geht) wieso die Summe aus 2 mal 0,0 und 131,12 den Wert 131,11 ergibt?
      Vielen Dank im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 18.07.09 16:54:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.598.488 von quotiks am 18.07.09 10:42:27Bei I-Fonds unterscheidet man Ausschüttung und steuerpflichtigen Wert, die grundsätzlich völlig unterschiedlich ermittelt werden und nichts mit einander zu tun haben.

      Der eine cent wird evtl. dadurch zustande kommen, dass die Fondsgesellschaft den Wert bis auf die 4./5. Nachkommastelle ermittelt, die Nullen lauten daher u.U. 0,0009, bei der Addition kommt dann der eine cent mehr raus.

      Gruß
      Taxadvisor


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerbemessungsgrundlage und Abgeltungssteuer