Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 2659)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 10.05.24 12:49:43 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.933 von Spondon am 01.08.18 15:32:27Wobei man sagen mus, dass jetzt schon angedient zu haben, nicht von besonderer Cleverness zeugt. Wenn man denn schon mit dem Gedanken spielt anzudienen, so wartet man schlauerweise noch ein wenig ab. Ansonsten beraubt man sich jeglicher Handlungsmöglichkeiten, falls der Kurs noch steigen sollte. Wenn hier dann noch geschrieben wird, das anscheinend Aktionäre irrtümlicherweise angedient haben, kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.981 von Schwabinho am 01.08.18 15:38:41ich aktualisiere die Balaton Biotech homepage immer gegen 15.30 Uhr....die waren wohl schneller auf der Webseite.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.933 von Spondon am 01.08.18 15:32:27is mir wurscht wird eh nix
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.933 von Spondon am 01.08.18 15:32:27Respekt Spondon!!! 2 Minuten vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger schon die Zahlen zu posten
01.08.2018, 15:35:03
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Sponti: 15:32:27
Schneller als beim 1000 Meterlauf
01.08.2018, 15:35:03
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Sponti: 15:32:27
Schneller als beim 1000 Meterlauf
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.882 von stockfreek am 01.08.18 15:27:32Der Andienungspegel steigt hui....da kam ja mal ein kleiner Schwung. 209.476 Aktien. Sehr schön.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.819 von Schwabinho am 01.08.18 15:21:43ja, es ist immer so : Fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker und lesen sie den beigelegten Zettel sorgfältig
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.762 von stockfreek am 01.08.18 15:14:314.5 Rücktrittsrecht
Den Aktionären der Biofrontera, die dieses Erwerbsangebot angenommen haben, steht
in den nachfolgenden Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu:
(i) Im Falle einer Änderung dieses Erwerbsangebots kann jeder Biofrontera-Aktionär,
der dieses Erwerbsangebot vor Veröffentlichung der Änderung des Angebots
angenommen hat, gemäß § 21 Abs. 4 WpÜG von dem durch die Annahme dieses
Erwerbsangebots geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist (vgl.
Ziffern 4.2 und 4.3 Buchstabe a)) zurücktreten.
(ii) Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein Konkurrierendes Angebot
abgegeben, können Inhaber von Biofrontera-Aktien, die das Angebot vor
Veröffentlichung des Konkurrierenden Angebots angenommen haben, gemäß § 22
Abs. 3 WpÜG von dem durch die Annahme dieses Erwerbsangebots
geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist (vgl. Ziffern 4.2 und 4.3
Buchstabe b)) zurücktreten.
Den Aktionären der Biofrontera, die dieses Erwerbsangebot angenommen haben, steht
in den nachfolgenden Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu:
(i) Im Falle einer Änderung dieses Erwerbsangebots kann jeder Biofrontera-Aktionär,
der dieses Erwerbsangebot vor Veröffentlichung der Änderung des Angebots
angenommen hat, gemäß § 21 Abs. 4 WpÜG von dem durch die Annahme dieses
Erwerbsangebots geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist (vgl.
Ziffern 4.2 und 4.3 Buchstabe a)) zurücktreten.
(ii) Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein Konkurrierendes Angebot
abgegeben, können Inhaber von Biofrontera-Aktien, die das Angebot vor
Veröffentlichung des Konkurrierenden Angebots angenommen haben, gemäß § 22
Abs. 3 WpÜG von dem durch die Annahme dieses Erwerbsangebots
geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist (vgl. Ziffern 4.2 und 4.3
Buchstabe b)) zurücktreten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.711 von Arne72 am 01.08.18 15:09:44Ich kenne zwar die Gründe nicht, aber als Anmerkung erlaube ich mir den Hinweis, dass 30 Tage vor den Quartalszahlen ein Handelsverbot für die Vorstände gilt.
Im Zuge der Neuregelung des Marktmissbrauchsrechts durch die MMVO wurde § 15a WpHG durch Art. 19 MMVO abgelöst. Diese Regelung ergänzt die Meldepflicht um ein Verbot für Führungskräfte, innerhalb von 30 Tagen vor Ankündigung eines Zwischen- oder Jahresabschlusses mit Finanzinstrumenten des Emittenten, dem sie angehören, zu handeln
Da noch im August die Halbjahreszahlen kommen, könnte dies Einfluss auf die Entscheidung genommen haben.
Halte aber den Verkauf während der Angebotsphase so oder so für sehr unglücklich!!!
Im Zuge der Neuregelung des Marktmissbrauchsrechts durch die MMVO wurde § 15a WpHG durch Art. 19 MMVO abgelöst. Diese Regelung ergänzt die Meldepflicht um ein Verbot für Führungskräfte, innerhalb von 30 Tagen vor Ankündigung eines Zwischen- oder Jahresabschlusses mit Finanzinstrumenten des Emittenten, dem sie angehören, zu handeln
Da noch im August die Halbjahreszahlen kommen, könnte dies Einfluss auf die Entscheidung genommen haben.
Halte aber den Verkauf während der Angebotsphase so oder so für sehr unglücklich!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.762 von stockfreek am 01.08.18 15:14:31ich bin nicht näher drauf eingegangen wie es dann einzeln gehandhabt wurde.
es geht ja vielmehr um das system
es geht ja vielmehr um das system
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.350.699 von walle1fc am 01.08.18 15:07:34ja ist es denn die possibility , die können doch wohl der Bank ein Storno geben, oder nicht
06.05.24 · 4investors · Biofrontera |
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