Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 3071)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 18.05.24 14:41:38 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.762.037 von Ahwas am 15.05.18 12:29:31
Zählt eigentlich die Position eines Geschäftsführers nicht auf eine wie o.a. Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen ?
Die Ziele bleiben unverändert, d.h. doch, dass die Ziele vorher auch Bestand hatten.
Durch die Besetzung eines Geschäftsführers von seitens Maruhos Deutschland bei der Biofrontera Bioscience GmbH (= Junichi Hamada) wurden dies doch gebrochen, oder?
Ich würde einen Geschäftsführer schon unter Leitungsorgan sehen.
Was soll uns diese doch überraschende Kehrwende von seiten
Maruhos sagen?
Da Biofrontera ja als Namensaktie geführt wird,
kann sie fortlaufend sehen, wenn bestimmte Aktionäre
ihren Aktienanteil erhöhen (oder verringern).
Sieht der Vorstand daraufhin etwa doch schon,
dass aus Heidelberg & Co. größere Gefahr der
25%-Annäherung seitens Balaton-Sympathisanten
bevorsteht?
Ich kann es mir zwar (noch) nicht vorstellen, aber
ausschliessen möchte ich es jetzt auch nicht mehr.
Maruho hat lange Zeit (über Jahre) seinen Anteil
um die 20% gehalten. Für mich einfach als eine Art
"Wachhund", der vor Übernehmerabsichten abhalten
soll. Oder eben doch die Rolle, die Balaton den
Japanern andichtet?
Wichtig finde ich jedenfalls, dass sich der Vorstand bzw.
Biofrontera jetzt nicht eine KE zu Gunsten der kaufwilligen
Maruho einlässt. Damit würden sie sich selbst als Zielscheibe
auf der HV für den Streubesitz machen und sich dort quasi
als "vogelfrei" präsentieren.
Ein Zeichen für Maruho in der Tat setzen, wenn sie über den
Markt zukaufen würden und damit Balatonskaufpreise höher
setzen.
Gruß
Paluru
Zitat von Ahwas: Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die Maruho Co. Ltd., Osaka, Japan, und die Maruho Deutschland GmbH, Leverkusen, Deutschland, (zusammen die 'Mitteilenden') haben der Biofrontera AG am 14.05.2018 gem. § 43 Abs. 1 Satz 2 WpHG folgendes mitgeteilt:
Die Mitteilenden erwägen gegenwärtig, in Abhängigkeit von der weiteren Marktentwicklung, innerhalb der nächsten 12 Monate in begrenztem Umfang weitere Stimmrechte an der Biofrontera AG zu erwerben oder in sonstiger Weise zu erlangen. Bis zu einer definitiven Entscheidung über eine solche Erwerbsabsicht werden die Mitteilenden die weitere Marktentwicklung genau verfolgen.
Im Übrigen bleiben die Ziele, die die Mitteilenden mit ihrer gegenwärtigen Beteiligung an der Biofrontera AG verfolgen, unverändert.
- Die Mitteilenden verfolgen ein langfristiges strategisches Engagement bei der Emittentin.
- Die Mitteilenden streben zurzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.
- Die Mitteilenden streben derzeit keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
......
Zählt eigentlich die Position eines Geschäftsführers nicht auf eine wie o.a. Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen ?
Die Ziele bleiben unverändert, d.h. doch, dass die Ziele vorher auch Bestand hatten.
Durch die Besetzung eines Geschäftsführers von seitens Maruhos Deutschland bei der Biofrontera Bioscience GmbH (= Junichi Hamada) wurden dies doch gebrochen, oder?
Ich würde einen Geschäftsführer schon unter Leitungsorgan sehen.
Was soll uns diese doch überraschende Kehrwende von seiten
Maruhos sagen?
Da Biofrontera ja als Namensaktie geführt wird,
kann sie fortlaufend sehen, wenn bestimmte Aktionäre
ihren Aktienanteil erhöhen (oder verringern).
Sieht der Vorstand daraufhin etwa doch schon,
dass aus Heidelberg & Co. größere Gefahr der
25%-Annäherung seitens Balaton-Sympathisanten
bevorsteht?
Ich kann es mir zwar (noch) nicht vorstellen, aber
ausschliessen möchte ich es jetzt auch nicht mehr.
Maruho hat lange Zeit (über Jahre) seinen Anteil
um die 20% gehalten. Für mich einfach als eine Art
"Wachhund", der vor Übernehmerabsichten abhalten
soll. Oder eben doch die Rolle, die Balaton den
Japanern andichtet?
Wichtig finde ich jedenfalls, dass sich der Vorstand bzw.
Biofrontera jetzt nicht eine KE zu Gunsten der kaufwilligen
Maruho einlässt. Damit würden sie sich selbst als Zielscheibe
auf der HV für den Streubesitz machen und sich dort quasi
als "vogelfrei" präsentieren.
Ein Zeichen für Maruho in der Tat setzen, wenn sie über den
Markt zukaufen würden und damit Balatonskaufpreise höher
setzen.
Gruß
Paluru
Einen AR der freien Aktionäre halte ich für wenig sinnvoll.
Das "Angebot" kommt ja von Zours und einige wenige haben auf diesen angebotenen Posten reagiert. Ich nenne jetzt keine Namen. Dieser AR dürfte wie alle anderen keine Informationen weiter geben. Also wären die freien Aktionäre dennoch ausgeschlossen.
Zudem sind die freien Aktionäre (Freefloat) mit ganz unterschiedlichen Interessen unterwegs.
Wessen Interessen soll also dieser AR schlussendlich vertreten
Eine bessere Information seitens Biofrontera wäre aber wünschenswert. Meist sind Meldungen zu verklausuliert und zu fach begrifflich abgefasst.
Der News Service von Biofrontera wäre eine ideale Plattform. (gerade von Biofrontera Post bekommen)
Das "Angebot" kommt ja von Zours und einige wenige haben auf diesen angebotenen Posten reagiert. Ich nenne jetzt keine Namen. Dieser AR dürfte wie alle anderen keine Informationen weiter geben. Also wären die freien Aktionäre dennoch ausgeschlossen.
Zudem sind die freien Aktionäre (Freefloat) mit ganz unterschiedlichen Interessen unterwegs.
Wessen Interessen soll also dieser AR schlussendlich vertreten
Eine bessere Information seitens Biofrontera wäre aber wünschenswert. Meist sind Meldungen zu verklausuliert und zu fach begrifflich abgefasst.
Der News Service von Biofrontera wäre eine ideale Plattform. (gerade von Biofrontera Post bekommen)
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.763.651 von Arne72 am 15.05.18 15:04:04In der Präsentation der letzten HV heißt die Phase 1:
Machbarkeitsstudie für den Europäischen Markt
Also diese ganzen Geschichten um Lizenzen in den USA und Asien können daher nur eine Ablenkung oder Provokation sein.
Einfach zusammengefasst kann man sagen, alles was Maruho eingebracht hat gehört Maruho, alles was Biofrontera eingebracht hat gehört Biofrontera. Die Ergebnisse (weil von Maruho bezahlt und natürlich von Interesse, ob es Sinn macht in die nächste Phase zu kommen) gehören Maruho.
Bei einer Machbarkeitsstudie gibt es aber noch nichts, was Maruho alleine verwerten kann.
Sie wissen dann, ob es funktioniert und wie gut die Ergebnisse sind.
Das man für nachher eine Art Konkurrenzklausel nutzt, dass die entwickelten Produkte nicht mit anderen Pharma-Konzernen in ähnlicher weise nachgebaut werden dürfen, versteht sich fast von selbst.
Man bekommt den Eindruck, wenn Lübbert sagt, die Verpackung von Ameluz ist weiß und blau, dann gibt es immer noch Leute die das bezweifeln.
Dennoch halte ich es für sehr sinnvoll, bei dieser fest gefahrenen Situation, dass ein neutraler Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat kommt. Mein Favorit ist Owehh, wenn er es denn macht.
Er steht für Kontrolle und Neutralität, aber nicht für ständige Störfeuer.
Es gibt einen Aufsichtsrat, der eine Kontrollfunktion besitzt. Wenn dann sogar noch der Balaton-Typ den Prüfungsausschuss leitet und offensichtlich nichts zu beanstanden hat, ist es entweder gut oder der Mann ist Fehl am Platz.
Machbarkeitsstudie für den Europäischen Markt
Also diese ganzen Geschichten um Lizenzen in den USA und Asien können daher nur eine Ablenkung oder Provokation sein.
Einfach zusammengefasst kann man sagen, alles was Maruho eingebracht hat gehört Maruho, alles was Biofrontera eingebracht hat gehört Biofrontera. Die Ergebnisse (weil von Maruho bezahlt und natürlich von Interesse, ob es Sinn macht in die nächste Phase zu kommen) gehören Maruho.
Bei einer Machbarkeitsstudie gibt es aber noch nichts, was Maruho alleine verwerten kann.
Sie wissen dann, ob es funktioniert und wie gut die Ergebnisse sind.
Das man für nachher eine Art Konkurrenzklausel nutzt, dass die entwickelten Produkte nicht mit anderen Pharma-Konzernen in ähnlicher weise nachgebaut werden dürfen, versteht sich fast von selbst.
Man bekommt den Eindruck, wenn Lübbert sagt, die Verpackung von Ameluz ist weiß und blau, dann gibt es immer noch Leute die das bezweifeln.
Dennoch halte ich es für sehr sinnvoll, bei dieser fest gefahrenen Situation, dass ein neutraler Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat kommt. Mein Favorit ist Owehh, wenn er es denn macht.
Er steht für Kontrolle und Neutralität, aber nicht für ständige Störfeuer.
Es gibt einen Aufsichtsrat, der eine Kontrollfunktion besitzt. Wenn dann sogar noch der Balaton-Typ den Prüfungsausschuss leitet und offensichtlich nichts zu beanstanden hat, ist es entweder gut oder der Mann ist Fehl am Platz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.763.204 von Spondon am 15.05.18 14:16:34Bezüglich der Fakten im SEC-Prospekt:
07/2016 ist Biofrontera ein "collaboration and partnership agreement" mit Maruho eingegangen, dessen erste Phase 3/2018 nun beendet ist. Ob und wie es weitergeht ist unbekannt, ebenfalls die Ergebnisse dieser Arbeit. Über den weiteren Verlauf in diesem Jahr wurde oder wird verhandelt. Nach meinem Verständnis ging es in der ersten Phase darum, zu untersuchen, ob 4 Wirkstoffe von Maruho mit Hilfe der patentierten Nano-Emulsionstechnologie von Biofrontera verbessert werden können (ähnlich wie bei AMELUZ, wo der bereits bewährte Wirkstoff ALA genutzt wurde).
"This agreement provides for the joint development of up to four branded generic pharmaceutical product candidates for the European market using our proprietary formulation technology. The current agreement covers the initial part of the collaboration, in which the feasibility of the product development is tested, which we expect to be completed by the end of the first quarter of 2018."
"If these product candidates progress to clinical development, the collaboration and partnership agreement provides that we will negotiate in good faith a new agreement with Maruho, without any obligation to enter into it."
Biofrontera würde bei Fortsetzung ein Exklusivrecht zur Vermarktung der Produkte in Europa erhalten. Alles außerhalb Europas ist ungeklärt und nicht Bestandteil des Agreements.
"Biofrontera would be granted an exclusive sublicensable right to market the product in Europe. As the agreement is related to Europe only, there are currently no firm understandings with respect to other geographical regions"
Ergebnisse, Informationen und Daten der ersten Phase sind das Eigentum Maruhos. Wobei das Know-How ja dennoch bei Biofrontera verbleibt, da dort die Ergebnisse erstellt wurden.
"The collaboration and partnership agreement further specifies that all results, information and data developed during the term of such agreement will be the property of Maruho."
"Any intellectual property (such as trade secrets, copyrights, patents and other patent rights, trademarks and moral rights) developed during the term of such agreement will be the joint property of us and Maruho."
Das einzig kritische ist wohl folgender Satz. Ich denke aber, dass wenn Maruho seine Wirkstoffe für Biofrontera offenlegt, um diese mit der Nano-Emulsionstechnologie zu kombinieren, es durchaus gerechtfertigt erscheint, sich irgendwie davor zu schützen, dass Biofrontera in Zukunft im Alleingang ähnliche Produkte vermarktet.
"The collaboration and partnership agreement prohibits us from manufacturing, selling or otherwise dealing in any products similar to and competitive with the product candidates developed under the agreement without Maruho’s consent."
07/2016 ist Biofrontera ein "collaboration and partnership agreement" mit Maruho eingegangen, dessen erste Phase 3/2018 nun beendet ist. Ob und wie es weitergeht ist unbekannt, ebenfalls die Ergebnisse dieser Arbeit. Über den weiteren Verlauf in diesem Jahr wurde oder wird verhandelt. Nach meinem Verständnis ging es in der ersten Phase darum, zu untersuchen, ob 4 Wirkstoffe von Maruho mit Hilfe der patentierten Nano-Emulsionstechnologie von Biofrontera verbessert werden können (ähnlich wie bei AMELUZ, wo der bereits bewährte Wirkstoff ALA genutzt wurde).
"This agreement provides for the joint development of up to four branded generic pharmaceutical product candidates for the European market using our proprietary formulation technology. The current agreement covers the initial part of the collaboration, in which the feasibility of the product development is tested, which we expect to be completed by the end of the first quarter of 2018."
"If these product candidates progress to clinical development, the collaboration and partnership agreement provides that we will negotiate in good faith a new agreement with Maruho, without any obligation to enter into it."
Biofrontera würde bei Fortsetzung ein Exklusivrecht zur Vermarktung der Produkte in Europa erhalten. Alles außerhalb Europas ist ungeklärt und nicht Bestandteil des Agreements.
"Biofrontera would be granted an exclusive sublicensable right to market the product in Europe. As the agreement is related to Europe only, there are currently no firm understandings with respect to other geographical regions"
Ergebnisse, Informationen und Daten der ersten Phase sind das Eigentum Maruhos. Wobei das Know-How ja dennoch bei Biofrontera verbleibt, da dort die Ergebnisse erstellt wurden.
"The collaboration and partnership agreement further specifies that all results, information and data developed during the term of such agreement will be the property of Maruho."
"Any intellectual property (such as trade secrets, copyrights, patents and other patent rights, trademarks and moral rights) developed during the term of such agreement will be the joint property of us and Maruho."
Das einzig kritische ist wohl folgender Satz. Ich denke aber, dass wenn Maruho seine Wirkstoffe für Biofrontera offenlegt, um diese mit der Nano-Emulsionstechnologie zu kombinieren, es durchaus gerechtfertigt erscheint, sich irgendwie davor zu schützen, dass Biofrontera in Zukunft im Alleingang ähnliche Produkte vermarktet.
"The collaboration and partnership agreement prohibits us from manufacturing, selling or otherwise dealing in any products similar to and competitive with the product candidates developed under the agreement without Maruho’s consent."
wenn ich Maruho wäre, würde ich ja Balaton bloßstellen und ebenfalls ein freiwilliges Erwerbsangebot abgeben -- 1 Mio Stück zu 6 Euro würde schon reichen, um einen entsprechenden Effekt zu erzielen
im übrigen wäre eine KE eine ganz normale Abwehrstrategie gegen unliebsame Aktionäre
im übrigen wäre eine KE eine ganz normale Abwehrstrategie gegen unliebsame Aktionäre
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.763.555 von Oberhoschi am 15.05.18 14:54:23Das SEC Prospekt ist kein Spam. Von Biofrontera selbst kommt das!
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.763.204 von Spondon am 15.05.18 14:16:34Aha, du ließt also die Spam-Nachrichten?
Was hier jetzt schon wieder gemutmaßt wird, nur weil ein Großaktionär Aktien nachkaufen möchte. Wartet doch ab und schaut was passiert, ändern kann man bis zur HV eh nichts. Ich finde es durchaus positiv und sehe es als gutes Zeichen.
Was hier jetzt schon wieder gemutmaßt wird, nur weil ein Großaktionär Aktien nachkaufen möchte. Wartet doch ab und schaut was passiert, ändern kann man bis zur HV eh nichts. Ich finde es durchaus positiv und sehe es als gutes Zeichen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.762.787 von biene463 am 15.05.18 13:32:58wenn das Thema eines AR aus dem Streubesitz wie z.b. Owehh noch aktuell ist, ist er sicher eine Alternative und dem Vorstand würde jemand auf die Finger schauen der weder dem einen noch dem anderen Lager angehört ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.763.171 von walle1fc am 15.05.18 14:10:25Na ja, das sind doch Fakten mit dem Exklusivrecht. SEC Prospekt Seite 97! Um auszuweichen, wird fleißig provoziert oder beleidigt. Da sieht man mal wo die Qualität ist. Fakten werden ignoriert, offenbar ggf. die sogenannten Maruho Diener Trolle.
😂😂😂 unglaublich dieser Kerl. Elite-Troll
06.05.24 · 4investors · Biofrontera |
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