Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 4669)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 10.05.24 12:49:43 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 52.563.647 von biene463 am 07.06.16 22:12:05Für mich komplett unverständlich, warum kein Big Player hier zulangt (Übernahmeangebot). Eine solche Konstellation (Superprodukt mit hervorragenden Zukunftsaussichten, FDA-Zulassung, aberwitzig niedrige Marktkapitalisierung) findet man eigentlich NIE.
@biene463 wg. Lübbert/Balaton (Beitrag 19855): bei BEIDEN muß man wachsam sein. Balaton als Gegengewicht zu Lübbert ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht verkehrt, wenn auch trotzdem etwas heikel. Aber Balaton kann das Investment auch ohne miese Spielchen lohnenswert machen. Womit wir im besten Fall wieder bei einer Übernahme wären. Bei z.B. 10 Euro pro Aktie wären wahrscheinlich alle Seiten zufrieden, auch der Käufer.
@biene463 wg. Lübbert/Balaton (Beitrag 19855): bei BEIDEN muß man wachsam sein. Balaton als Gegengewicht zu Lübbert ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht verkehrt, wenn auch trotzdem etwas heikel. Aber Balaton kann das Investment auch ohne miese Spielchen lohnenswert machen. Womit wir im besten Fall wieder bei einer Übernahme wären. Bei z.B. 10 Euro pro Aktie wären wahrscheinlich alle Seiten zufrieden, auch der Käufer.
Nach längerer Zeit mal wieder etwas von mir:
@oweeh: Top-Job....!! - Vielen Dank !!
1) "Gesetz geht vor Satzung": Da bin ich mir nicht so sicher. - Soviel ich weiß, funktioniert das Veto-Recht für das Land Niedersachsen bei VW deshalb, weil in der Satzung steht, dass 20% aller Stimmrechte für eine Veto reichen......
2) Hier geistert immer das Thema Auslizensierung durch das Forum. - Nach meiner Meinung bringt das nichts. BF hat nur wenig Interesse an Frankreich, die Preisfindung ist gefährlich, weil es das Preisgefüge in ganz Europa in Gefahr bringen kann....außerdem läuft das Geschäft mit AK ja eher mau.....von daher sehe ich den Kapitalbringer zur Zeit - ohne BCC - eher nicht......
Gruß, Smine
@oweeh: Top-Job....!! - Vielen Dank !!
1) "Gesetz geht vor Satzung": Da bin ich mir nicht so sicher. - Soviel ich weiß, funktioniert das Veto-Recht für das Land Niedersachsen bei VW deshalb, weil in der Satzung steht, dass 20% aller Stimmrechte für eine Veto reichen......
2) Hier geistert immer das Thema Auslizensierung durch das Forum. - Nach meiner Meinung bringt das nichts. BF hat nur wenig Interesse an Frankreich, die Preisfindung ist gefährlich, weil es das Preisgefüge in ganz Europa in Gefahr bringen kann....außerdem läuft das Geschäft mit AK ja eher mau.....von daher sehe ich den Kapitalbringer zur Zeit - ohne BCC - eher nicht......
Gruß, Smine
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.565.987 von angoli77 am 08.06.16 09:57:53Stimmt, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Für geschätzt weitere 10 Mio. Euro könnte Balaton durch ein billiges Übernahmeangebot hier die HV-Mehrheit erreichen. Wenn sich Balaton hier nicht als Minderheitsaktionär begnügen will, wird man mit so etwas wohl tatsächlich rechnen müssen.
Was mich übrigens von Seiten Lübbert wundert, ist dass dieser bei den letzten 3 KE keine einzige Aktie gekauft hat. Wenn jetzt auch noch Frau Lübbert einen führenden Posten im Unternehmen hat (Jahresgehalt geschätzt 200.000 Euro ?), kriegen die Lübberts jährlich über 600.000 Euro von unserem Unternehmen. Vielleicht ist ja auch noch Sohn oder Tochter Lübbert im Unternehmen angestellt? Hinzu kommen Dienstwagen etc. Da fragt man sich doch, was die Lübberts mit all dem ganzen Geld machen und warum sie selbst zu Discountpreisen keine einzige Aktie mehr kaufen.
Vielleicht ist es ja gar nicht Balaton, vor denen man sich als Aktionär hüten muss, sondern jemand anders...
Was mich übrigens von Seiten Lübbert wundert, ist dass dieser bei den letzten 3 KE keine einzige Aktie gekauft hat. Wenn jetzt auch noch Frau Lübbert einen führenden Posten im Unternehmen hat (Jahresgehalt geschätzt 200.000 Euro ?), kriegen die Lübberts jährlich über 600.000 Euro von unserem Unternehmen. Vielleicht ist ja auch noch Sohn oder Tochter Lübbert im Unternehmen angestellt? Hinzu kommen Dienstwagen etc. Da fragt man sich doch, was die Lübberts mit all dem ganzen Geld machen und warum sie selbst zu Discountpreisen keine einzige Aktie mehr kaufen.
Vielleicht ist es ja gar nicht Balaton, vor denen man sich als Aktionär hüten muss, sondern jemand anders...
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.563.647 von biene463 am 07.06.16 22:12:05
ich halte dieses Szenario ebenfalls für wahrscheinlich, der Kurs ist so aberwitzig niedrig , dass man aktuell nur noch mit 83 Mio bewertet wird
neben den o.g. sehe ich noch Allmiral und ich würde es nicht ausschließen, dass sich auch Zours mit einem Pflichtangebot weitere Stimmen sichern möchte ... so dumm wie sich das anhört, aber selbst bei einem Angebot von 3,20 würde man sicherlich 5-15 % der Stimmrechte bekommen , was mE über den Markt nicht möglich ist
Zitat von biene463: Die Frage aller Fragen zu Deiner Umsatzschätzung (die sicher etwas für sich hat):
Warum schlägt DUSA dann nicht jetzt sofort zu? Man würde die Mehrheit am Unternehmen problemlos für den 3-fachen von Dir geschätzten Jahresumsatz kriegen. Wäre ein absolutes Schnäppchen bei den allgemeinen Umsatzrenditen im Pharmabereich!
Aus meiner Sicht daher immer noch das wahrscheinlichste Szenario, dass Dusa oder Galderma hier doch noch zeitnah günstig zuschlagen, wenn der Kurs nicht bald in Schwung kommt.
ich halte dieses Szenario ebenfalls für wahrscheinlich, der Kurs ist so aberwitzig niedrig , dass man aktuell nur noch mit 83 Mio bewertet wird
neben den o.g. sehe ich noch Allmiral und ich würde es nicht ausschließen, dass sich auch Zours mit einem Pflichtangebot weitere Stimmen sichern möchte ... so dumm wie sich das anhört, aber selbst bei einem Angebot von 3,20 würde man sicherlich 5-15 % der Stimmrechte bekommen , was mE über den Markt nicht möglich ist
was für ein manipulierter Rotz ...
Aha die Kiwi passt auch nicht, da bin ich doch mal wirklich beruhigt
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.563.887 von hhochdrei am 07.06.16 22:45:14Mir waren die Hintergründe durch ein Posting eines anderen Foristen bereits bekannt.
Und ich kann auch nachvollziehen, dass auf Messen und in Arztpraxen andere Maßstäbe angelegt werden, als in Frauenzeitschriften oder beim HomeShopping-TV.
Vermutlich unterschätze ich einfach die assoziative Kraft, die die aufgeschnittene Kiwi ausstrahlt.
Wenn die Botschaft beim Dermatologen ankommt, freut mich das selbstverständlich.
Vielen Dank für die Erläuterungen.
Und ich kann auch nachvollziehen, dass auf Messen und in Arztpraxen andere Maßstäbe angelegt werden, als in Frauenzeitschriften oder beim HomeShopping-TV.
Vermutlich unterschätze ich einfach die assoziative Kraft, die die aufgeschnittene Kiwi ausstrahlt.
Wenn die Botschaft beim Dermatologen ankommt, freut mich das selbstverständlich.
Vielen Dank für die Erläuterungen.
@ bruder-nikolaus - ein paar Anmerkungen zur KIWI-Betrachtung
1. - für unvorbelastete Betrachter ist diese Bildkomposition nicht kreiert worden - Laien-Werbung für
verschreibungspflichtige Präparate ist verboten.
2. - dieses Bild - die KIWI als sogenannter Eyecatcher für Messe -und Prospektmaterial ist selbstver-
ständlich von einer Werbeagentur entworfen ( genau wie der Produktname Ameluz) und meiner
Meinung nach hervorragend geeignet, Ameluz beim Dermatologen einzuprägen. Die halbierte
Kiwi symbolisiert Gesundheit ( hoher Vitamin C Anteil) - pralle Feuchtigkeit wie eine jugendliche,
gesunde Haut und einiges mehr.
3. - ich habe in über 20 Berufsjahren alle großen und wichtigen dermatologischen Kongresse
betreut, davon 14 Jahre für Galderma, inclusive der Metvix und Aktilite Einführung und habe
oft genug den Bezug zwischen Eyecatcher und Produkt nicht verstanden, weil kein Bezug zu
sehen war.
4. Fazit: nur der Dermatologe plus Fachpersonal soll immer dann, wenn er eine Kiwi sieht - z.B im
Obstsalat - immer sofort an die PDT mit Ameluz denken! Das ist die Idee, die hinter der KIWI
Kampagne steht
1. - für unvorbelastete Betrachter ist diese Bildkomposition nicht kreiert worden - Laien-Werbung für
verschreibungspflichtige Präparate ist verboten.
2. - dieses Bild - die KIWI als sogenannter Eyecatcher für Messe -und Prospektmaterial ist selbstver-
ständlich von einer Werbeagentur entworfen ( genau wie der Produktname Ameluz) und meiner
Meinung nach hervorragend geeignet, Ameluz beim Dermatologen einzuprägen. Die halbierte
Kiwi symbolisiert Gesundheit ( hoher Vitamin C Anteil) - pralle Feuchtigkeit wie eine jugendliche,
gesunde Haut und einiges mehr.
3. - ich habe in über 20 Berufsjahren alle großen und wichtigen dermatologischen Kongresse
betreut, davon 14 Jahre für Galderma, inclusive der Metvix und Aktilite Einführung und habe
oft genug den Bezug zwischen Eyecatcher und Produkt nicht verstanden, weil kein Bezug zu
sehen war.
4. Fazit: nur der Dermatologe plus Fachpersonal soll immer dann, wenn er eine Kiwi sieht - z.B im
Obstsalat - immer sofort an die PDT mit Ameluz denken! Das ist die Idee, die hinter der KIWI
Kampagne steht
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.563.719 von biene463 am 07.06.16 22:20:30Das ist leider wieder eine Fehlnterpretation, aber jetzt kapituliere ich endgültig.
Bitte nicht persönlich nehmen, aber meine pädagogischen Fähigkeiten sind ganz offensichtlich noch begrenzter als ich ohnehin schon immer geahnt hatte.
Bitte nicht persönlich nehmen, aber meine pädagogischen Fähigkeiten sind ganz offensichtlich noch begrenzter als ich ohnehin schon immer geahnt hatte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.558.967 von bruder-nikolaus am 07.06.16 12:59:28
Von mir auch nochmal ein letztes Gegenargument (aber ich denke, wir werden hier nicht einig und sollte das Thema jetzt auf sich beruhen lassen )
182 Aktiengesetz lässt für reguläre Kapitalerhöhungen mit BZR auch kleinere Mehrheiten per Satzungsregelung zu (nur nicht für die hier nicht vorliegende Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, da dürfen nur größere Mehrheiten in der Satzung geregelt sein):
"Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. "
Und TOP 6+7 wurden nicht angenommen, da es sich hier um genehmigtes Kapital handelte (202 Aktiengesetz), nicht um eine reguläre KE nach 182 Aktiengesetz. 202 Aktiengesetz lässt aber für Satzungsregelungen tatsächlich nur eine größere Mehrheit zu, daher konnte TOP 6+7 nicht angenommen werden.
Also, reguläre KE mit BZR (182 Aktiengesetz) ist auch mit einfacher Mehrheit möglich, genehmigtes Kapital (202 Aktiengesetz) aber nur mit 75%-Mehrheit. Meine Meinung!
Zitat von bruder-nikolaus: Ich versuch´s nochmal.
Unstrittig sollte sein: Gesetz geht vor Unternehmenssatzung.
Das Aktiengesetz schreibt eine Dreiviertelmehrheit, die sogenannte "qualifizierte Mehrheit" zur Beschlussfassung in Sachen Kapitalmaßnahmen vor.
Das Gesetz lässt aber andere Regelung auf Basis einer Unternehmenssatzung zu.
Per Satzung dürfen aber nur größere Mehrheiten zugelassen sein.
Eine "einfache Mehrheit" ist zur Beschlussfassung definitiv nicht möglich.
Und auch das noch einmal:
Wenn die Abstimmung tatsächlich auf Basis von §22 (2) der Satzung der Biofrontera AG erfolgt wäre, wären TOP 6+7 angenommen worden, denn die Zustimmung zu den Vorschlägen des Vorstandes lag bei jeweils über 60% des vertretenden Kapitals - ist einfach nur logisch.
Tut mir leid, besser kann ich den Sachverhalt nicht erklären.
Andernfalls einfach mal googlen, ob Du irgendwo Beispiele einer AG finden kannst, bei denen eine einfache Mehrheit zur Beschlussfassung in Sachen Kapitalmaßnahmen ausgereicht hat.
Von mir auch nochmal ein letztes Gegenargument (aber ich denke, wir werden hier nicht einig und sollte das Thema jetzt auf sich beruhen lassen )
182 Aktiengesetz lässt für reguläre Kapitalerhöhungen mit BZR auch kleinere Mehrheiten per Satzungsregelung zu (nur nicht für die hier nicht vorliegende Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, da dürfen nur größere Mehrheiten in der Satzung geregelt sein):
"Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. "
Und TOP 6+7 wurden nicht angenommen, da es sich hier um genehmigtes Kapital handelte (202 Aktiengesetz), nicht um eine reguläre KE nach 182 Aktiengesetz. 202 Aktiengesetz lässt aber für Satzungsregelungen tatsächlich nur eine größere Mehrheit zu, daher konnte TOP 6+7 nicht angenommen werden.
Also, reguläre KE mit BZR (182 Aktiengesetz) ist auch mit einfacher Mehrheit möglich, genehmigtes Kapital (202 Aktiengesetz) aber nur mit 75%-Mehrheit. Meine Meinung!
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