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    Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 5142)

    eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
    neuester Beitrag 26.04.24 19:06:39 von
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      Avatar
      schrieb am 16.02.16 19:06:25
      Beitrag Nr. 15.099 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.761.257 von bruder-nikolaus am 16.02.16 19:00:43Ok, hat vielleicht auch etwas mit dem Marktsegment zu tun...... fuer eine AG im Freiverkehr gelten evtl. die von Dir oben genannten Richtlinien nicht.

      Auf jeden Fall gefaellt mir die erfolgreiche KE bei BF so gut, dass ich erstmals seit meinem Ausstieg bei 4,50 wieder eingestiegen bin. Allerdings erst einmal im kleinen Rahmen ;-)
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 19:05:31
      Beitrag Nr. 15.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.761.068 von Nachkaufer am 16.02.16 18:40:16Ich bin total gespannt wer der neue Aktionär ist. Wenn ich mich richtig erinnere ist bei der letzten KE auch nicht die Balaton AG als Aktionär dazugekommen, sondern eine Prvatperson, die im Vorstand der Balaton AG sitzt. Falls ich mich irre, bitte korrigieren.

      Allerdings bin ich persönlich enttäuscht vom Bezugspreis pro Aktie. Bei so einem Paket hätte ich mir einen klaren Aufpreis zum jetzigen Preis gewünscht....
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 19:00:43
      Beitrag Nr. 15.097 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.761.068 von Nachkaufer am 16.02.16 18:40:16Das wäre allerdings ein solcher Fall.
      Allerdings kenne ich die Hintergründe dort nicht.
      Vielleicht ist dort einfach getreu dem Motto verfahren worden "Wo kein Kläger, da kein Richter".
      Die Rechtsprechung geht heute jedenfalls immer mehr in die Richtung, speziell, wenn Aktionäre ausgeschlossen werden, um die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Gesellschaft zugunsten eines anderen Aktionärs signifikant zu verschieben.
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      Avatar
      schrieb am 16.02.16 18:40:16
      Beitrag Nr. 15.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.760.525 von bruder-nikolaus am 16.02.16 17:42:06Hallo Bruder Nikolaus......

      Wenn ich den Text richtig lese, waere dies genau so ein Fall.....

      "Darmstadt, 20. Oktober 2015 - Die CytoTools AG, eine Technologieholding mit Beteiligungen im Pharma- und Medizinproduktbereich, hat eine Kapitalerhöhung von rund 6% unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechtes erfolgreich platziert. Die 100.000 neugeschaffenen Aktien wurden von institutionellen Anlegern und Altaktionären zu einem Ausgabepreis von 40,00 EUR gezeichnet. Hierbei konnten auch neue institutionelle Anleger von dem Potential der CytoTools AG überzeugt werden. Mit den neuen finanziellen Mitteln schafft die Gesellschaft die Grundlage zur Ausweitung der klinischen Studien in die USA. Durch diese Kapitalerhöhung hat die CytoTools AG ihre finanzielle Basis deutlich gestärkt und die Weichen für eine erhebliche Vergrößerung des potenziellen Marktes gestellt."

      Quelle:
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-10/35306570…
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      Avatar
      schrieb am 16.02.16 18:20:36
      Beitrag Nr. 15.095 ()
      Genial! Mehr habe ich zu dieser unglaublich guten Nachricht eigentlich nicht zu sagen. Hm, vlt noch: Jetzt ist der Weg frei, da das Damokles-Schwert der Finanzierung vorerst mitigiert ist! An Herr Schaffer: Über Xing gabs zuletzt einen Rüffel von mir. An dieser Stelle bleiben mir nur Kudos: Gut gemacht und bitte weiter so!

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      Avatar
      schrieb am 16.02.16 17:49:12
      Beitrag Nr. 15.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.760.387 von Best-Invest am 16.02.16 17:30:16Noch was:
      Mit welcher Begründung und zu welchem Zweck sollten eigentlich einzelne Aktionäre zu Ungunsten anderer bevorzugt werden?

      Das Ganze ergäbe, abgesehen davon, dass man dem Mißbrauch damit Tür + Tor öffnen würde, recht wenig Sinn.
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 17:42:06
      Beitrag Nr. 15.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.760.387 von Best-Invest am 16.02.16 17:30:16Ich kenne keine aus dem bereits genannten Fall keine Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, in das Bezugsrecht einer Aktionäresgruppe zugunsten einer anderen Gruppe oder einzelnen Aktionären ausgeschlossen worden wäre und/oder die KE nicht von Gerichten gekippt worden wäre.

      Kennst Du Beispiele, in denen es anders gewesen ist?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 17:36:01
      Beitrag Nr. 15.092 ()
      Ich tippe auch auf amerikanische Investoren. Der Zeitpunkt (Man war gerade in Übersee) und der Preis lassen diesen Schluß zumindest naheliegend erscheinen.

      Balaton glaube ich wegen eben geführter Diskussion nicht, wenn doch werden wir es diese Woche wohl noch erfahren denn dann haben sie die 5% gerissen.

      Ansonsten doch eine sehr gute Nachricht. Man hat dem schlechten Umfeld getrotzt.

      Sollte der Deckel wegen der KE aufgesetzt worden sein war es mE ein echter Kraftakt denn die Studienergebnisse haben zu einem sehr hohen Volumen geführt. Das muss man erstmal ausbremsen. Ich glaube nicht, dass es vorbei ist würde mich aber gerne irren ;)
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 17:30:16
      Beitrag Nr. 15.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.759.793 von bruder-nikolaus am 16.02.16 16:45:30
      Zitat von bruder-nikolaus: Es ist nach der heutigen Rechtssprechung definitiv so, dass alle Aktionäre das gleiche Recht haben.

      Es gab in den letzten Jahren nur einen einzige Fall, bei dem das (und selbst das war höchstumstritten), bei dem das von den Gerichten tolieriert wurden.
      Dabei ging es allerdings um die Verstaatlichung der Hypo Real Estate und damit um einen absoluten Sonderfall.

      Balaton selbst führte übrigens mal so einen Prozess gegen ein Unternehmen, bei dem sie selbst Aktionär waren, aber von einer KE ausgeschlossen wurden, während sich ein anderer Aktionär selbst bedient hat.


      Ich glaube du liegst falsch.
      Auf der HV haben die Aktionäre Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrechte für Aktionäre im angesprochenen Umfang genehmigt. Damit haben die Aktionäre freiwillig auf das ihnen normalerweise zustehende Recht des Bezugs verzichtet. Somit haben sie den Vorstand dazu berechtigt, geeignete Investoren frei zu bestimmen und diesen Aktien anzudienen. Diese Investoren können selbstverständlich aus der Gruppe der Aktionäre kommen.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.16 17:24:08
      Beitrag Nr. 15.090 ()
      Vielleicht kann ich da etwas weiterhelfen. Bei Wikipedia heißt es

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bezugsrecht

      "Während ein Teilausschluss von Bezugsrechten bereits im AktG von 1861 vorgesehen war[4], ist dieser Teilausschluss, der z.B. einen großen Aktionär nicht ausschließt, alle anderen jedoch schon, nach heutiger Rechtsprechung eher problematisch[5]. Dies wird besonders unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Aktionäre so gesehen, während früher die Meinung vorherrschte, dass dies ein genereller Bezugsrechtsausschluss sei, mit der Besonderheit, dass die dritte Partei, der die jungen Aktien zugeteilt werden, bereits Aktionär ist. Diese Problemstellung würde insbesondere dann interessant, wenn mit einem solchen Konstrukt schrittweise versucht werden sollte, durch die Teilverwässerung eine 95-%-Dominanz zu erzielen, mit der dann die verbleibenden Aktionäre über einen Squeeze-out hinausdrängbar wären."

      Der Hypo Real Estate-Fall ist in dem Link auch erwähnt.
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