Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 5396)
eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
neuester Beitrag 10.05.24 12:49:43 von
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rumms 223 K gehandelt , 40 K ins Geld
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In Deutschland gehört die Stimmrechtsmitteilung beim Erreichen bestimmter Meldeschwellen zu den Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten von Aktienbesitzern oder einem entsprechenden Vertreter über das Depotstimmrecht und fällt unter die Ad-hoc-Publizität. Wird eine der in dem WpHG genannten Schwellen (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75) erreicht oder über- bzw. unterschritten, so muss dieses (§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a WpHG) gegenüber dem Emittent sowie gegenüber der BaFin unverzüglich angezeigt werden. Das bedeutet, dass diese beiden Institutionen innerhalb von maximal vier Handelstagen über den entsprechenden Besitz informiert werden müssen. Bei Überschreitung der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien eines deutschen Emittenten, muss diesem nach § 27 a WpHG, innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen der Schwelle, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die für den Erwerb verwendeten Mittel mitgeteilt werden. Eine Änderung dieser Ziele muss wiederum innerhalb von 20 Handelstagen mitgeteilt werden.
In Deutschland gehört die Stimmrechtsmitteilung beim Erreichen bestimmter Meldeschwellen zu den Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten von Aktienbesitzern oder einem entsprechenden Vertreter über das Depotstimmrecht und fällt unter die Ad-hoc-Publizität. Wird eine der in dem WpHG genannten Schwellen (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75) erreicht oder über- bzw. unterschritten, so muss dieses (§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a WpHG) gegenüber dem Emittent sowie gegenüber der BaFin unverzüglich angezeigt werden. Das bedeutet, dass diese beiden Institutionen innerhalb von maximal vier Handelstagen über den entsprechenden Besitz informiert werden müssen. Bei Überschreitung der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien eines deutschen Emittenten, muss diesem nach § 27 a WpHG, innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen der Schwelle, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die für den Erwerb verwendeten Mittel mitgeteilt werden. Eine Änderung dieser Ziele muss wiederum innerhalb von 20 Handelstagen mitgeteilt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.040.152 von Schwabinho am 09.11.15 11:40:434 Handelstage darf man bis zu einer Meldung verstreichen lassen...
Spätestens Freitag müssten wir schlauer sein!
Spätestens Freitag müssten wir schlauer sein!
180 K und es wird wieder ins Geld geballert .. zu mindestens musste der VK heute schon rd. 140 K Stücke aufwenden um den Kurs 10 C runterzuziehen
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.040.152 von Schwabinho am 09.11.15 11:40:43
Die Meldung muss spätestens nach vier Handelstagen kommen. Man hat also noch Zeit.
Zitat von Schwabinho: Bei ca. 700.000 liegt die 3% Meldeschwelle, die 5% bei 1,2 Mio Stück.
Nur es meldet sich keiner ;-)
Weder Verkäufer - noch Käufer
Die Meldung muss spätestens nach vier Handelstagen kommen. Man hat also noch Zeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.040.152 von Schwabinho am 09.11.15 11:40:43Man hat meines Wissens eine Frist von einer Woche um Meldeschwellen zu melden...
Es wird auch viele Kleine geben die unter Emissionspreis ein Schnäppchen machen wollen.
Die Meldefrist ist erst in Wochenmitte erreicht.
aktioleer
Die Meldefrist ist erst in Wochenmitte erreicht.
aktioleer
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.040.152 von Schwabinho am 09.11.15 11:40:43Wie zeitnah müssen den Meldeschwellen verkündet werden? Sofort? Und wer meldet? Bei Namensaktien kann es ja eigentlich Biofrontera selber machen
Bei ca. 700.000 liegt die 3% Meldeschwelle, die 5% bei 1,2 Mio Stück.
Nur es meldet sich keiner ;-)
Weder Verkäufer - noch Käufer
Nur es meldet sich keiner ;-)
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Wir sind jetzt mit Freitag schon über eine Million. Langsam aber sicher fällt Abshagen als Verkäufer weg, denn der hatte knapp unter einer Million.
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