Hilfe mein Vermieter spinnt doch !! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.10.09 09:12:58 von
neuester Beitrag 08.10.09 09:53:47 von
neuester Beitrag 08.10.09 09:53:47 von
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Hallo Gemeinde,
folgender Fall. Mein Vermieter ( große Immobude ca. 25.000 Einheiten/ nicht börsennotiert) weigert sich meine Wohung einbruchssicher zu machen.
In den letzte 4 Jahren gabs 2 Einbrüche, meine Hausrat hat 2.500 für einen sichere Balkontür und 450 € für ein Fenster bezahlt. Es sind noch 4 Fenster über die gesichert werden müssen ( zB andere Beschläge).
Mehr kosten sind 1.400 €. Jetzt sagt der Vermieter ist ihm zu teuer , es würde Begehrlichkeiten bei andern Mietern wecken. Und was es mit der Wert wäre die Miete zu erhöhen damit die es machen !
Meine Frage was kann ich tun ? ( will nicht unbedingt die Whg wechseln). Immerhin hat meine Hausrat schon ca 3.000 für sichere Tür und Fenster bezahlt.
Ist Mietminderung möglich
folgender Fall. Mein Vermieter ( große Immobude ca. 25.000 Einheiten/ nicht börsennotiert) weigert sich meine Wohung einbruchssicher zu machen.
In den letzte 4 Jahren gabs 2 Einbrüche, meine Hausrat hat 2.500 für einen sichere Balkontür und 450 € für ein Fenster bezahlt. Es sind noch 4 Fenster über die gesichert werden müssen ( zB andere Beschläge).
Mehr kosten sind 1.400 €. Jetzt sagt der Vermieter ist ihm zu teuer , es würde Begehrlichkeiten bei andern Mietern wecken. Und was es mit der Wert wäre die Miete zu erhöhen damit die es machen !
Meine Frage was kann ich tun ? ( will nicht unbedingt die Whg wechseln). Immerhin hat meine Hausrat schon ca 3.000 für sichere Tür und Fenster bezahlt.
Ist Mietminderung möglich
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.400 von Latinl am 06.10.09 09:12:58Als Vermieter wuerde ich folgendes sagen: sorry, aber Du hast die Wohnung im derzeitigen Stand (Ausstattung, ...) gemietet.
Wenn Du jetzt mehr moechtest, musst Du dafuer bezahlen.
Entweder ueber die Miete oder Du zahlst selbst.
Wenn Du jetzt mehr moechtest, musst Du dafuer bezahlen.
Entweder ueber die Miete oder Du zahlst selbst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.400 von Latinl am 06.10.09 09:12:58Ist Mietminderung möglich
Mietminderung ist immer möglich. Dazu mußt Du lediglich in eine Wohnung umziehen, in der Du weniger Miete zahlst.
Nix für ungut, aber wenn Du so vermögend bist, wie Du hier an anderer Stelle mal angemerkt hast, warum kaufst Du Dir dann nicht etwas eigenes, das Du nach Deinen Sicherheitsbedürfnissen ausgestalten kannst? Dann sparst Du Dir etwaige Formalitäten wegen irgendwelcher "Mietereinbauten".
Gruß
Silberpfeil
Mietminderung ist immer möglich. Dazu mußt Du lediglich in eine Wohnung umziehen, in der Du weniger Miete zahlst.
Nix für ungut, aber wenn Du so vermögend bist, wie Du hier an anderer Stelle mal angemerkt hast, warum kaufst Du Dir dann nicht etwas eigenes, das Du nach Deinen Sicherheitsbedürfnissen ausgestalten kannst? Dann sparst Du Dir etwaige Formalitäten wegen irgendwelcher "Mietereinbauten".
Gruß
Silberpfeil
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.400 von Latinl am 06.10.09 09:12:58Ich würde meinen Vermieter zur Kostenübernahme des Klopapierverbrauchs auffordern - schließlich hebt das den Wohnungswert, eine verkackte Wohnung kann er nämlich später mal nicht weitervermieten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.607 von Silberpfeil1 am 06.10.09 09:40:47
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.626 von selbstaendiger am 06.10.09 09:43:10
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.562 von Vivian664 am 06.10.09 09:34:16
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.607 von Silberpfeil1 am 06.10.09 09:40:47Nix für ungut, aber wenn Du so vermögend bist, wie Du hier an anderer Stelle mal angemerkt hast
wo tz tz tz da schreibt einer ein Buch über mich
wo tz tz tz da schreibt einer ein Buch über mich
da schreibt einer ein Buch über mich Keks
Wenn Du ein Keks wärst, dann wohl unbestritten der Meistverdienende (ich nehme an, Deine Angaben waren in Euro).
Da schau her (war doch erst vor wenigen Tagen):
möchte mich anschliessen
2008 = 45k verdient
2009 = 53k ( gehaltserhöhung)
2010 = 55k
kann ich bereits 1.1.10 wechseln verwirrt
ich single , 29, wenig krank ( 1-2 mal kleine wehwechen). Will in 10 heiraten, frau arbeitet , wollen zuwachs kriegen ( 2010/2011)
lohnt ein wechsel verwirrt
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1153156-1-10/soll…
Obwohl, wenn ich es nochmal lese - Du hast nicht geschrieben, daß Du das Geld verdienst - es steht lediglich da, daß "frau arbeitet".
Aber wie ich sehe, betrachtest auch Du die Diskussion als sehr erheiternd...
Wenn Du ein Keks wärst, dann wohl unbestritten der Meistverdienende (ich nehme an, Deine Angaben waren in Euro).
Da schau her (war doch erst vor wenigen Tagen):
möchte mich anschliessen
2008 = 45k verdient
2009 = 53k ( gehaltserhöhung)
2010 = 55k
kann ich bereits 1.1.10 wechseln verwirrt
ich single , 29, wenig krank ( 1-2 mal kleine wehwechen). Will in 10 heiraten, frau arbeitet , wollen zuwachs kriegen ( 2010/2011)
lohnt ein wechsel verwirrt
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1153156-1-10/soll…
Obwohl, wenn ich es nochmal lese - Du hast nicht geschrieben, daß Du das Geld verdienst - es steht lediglich da, daß "frau arbeitet".
Aber wie ich sehe, betrachtest auch Du die Diskussion als sehr erheiternd...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.796 von Silberpfeil1 am 06.10.09 10:06:20Gehoert man jetzt in Deutschland mit Jahreseinkommen von 53K zum vermoegenden Kreis?
53K brutto, bleiben vielleicht 32K netto...
53K brutto, bleiben vielleicht 32K netto...
Gehoert man jetzt in Deutschland mit Jahreseinkommen von 53K zum vermoegenden Kreis?
Allein deswegen wird man wohl nicht in die Verlegenheit kommen, Vermögenssteuer entrichten zu müssen, so sie denn wieder eingeführt werden sollte.
Jedoch ausgehend vom Existenzminimum nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt man deutlich darüber und sollte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Frage der Threaderöffnung, so sie sich denn stellt, lösen können.
Für einen ersten Anhaltspunkt dient http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum
Gruß
Silberpfeil
Allein deswegen wird man wohl nicht in die Verlegenheit kommen, Vermögenssteuer entrichten zu müssen, so sie denn wieder eingeführt werden sollte.
Jedoch ausgehend vom Existenzminimum nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt man deutlich darüber und sollte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Frage der Threaderöffnung, so sie sich denn stellt, lösen können.
Für einen ersten Anhaltspunkt dient http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum
Gruß
Silberpfeil
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.796 von Silberpfeil1 am 06.10.09 10:06:202008 = 45k verdient
2009 = 53k ( gehaltserhöhung)
2010 = 55k
in deinen aufen bin ich also vermögend
hmm da ist wohl jemand neidisch
2009 = 53k ( gehaltserhöhung)
2010 = 55k
in deinen aufen bin ich also vermögend
hmm da ist wohl jemand neidisch
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.973 von Vivian664 am 06.10.09 10:27:26Gehoert man jetzt in Deutschland mit Jahreseinkommen von 53K zum vermoegenden Kreis?
laut silberpfeil schon, weiss ja nicht wo er wohnt , in Frankfurt Main ist es eher "normal" bzw. man hat andere Kosten , Whg etc.
Aber egal
Nennt mich ab heute Latinl Gates
ich habe es in einem Frageforum gepostet
laut silberpfeil schon, weiss ja nicht wo er wohnt , in Frankfurt Main ist es eher "normal" bzw. man hat andere Kosten , Whg etc.
Aber egal
Nennt mich ab heute Latinl Gates
ich habe es in einem Frageforum gepostet
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.121.206 von Silberpfeil1 am 06.10.09 10:53:48Allein deswegen wird man wohl nicht in die Verlegenheit kommen, Vermögenssteuer entrichten zu müssen, so sie denn wieder eingeführt werden sollte.
Jedoch ausgehend vom Existenzminimum nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt man deutlich darüber und sollte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Frage der Threaderöffnung, so sie sich denn stellt, lösen können.
oha... bist DU Lehrer oder Beamter sorry nehme mir das DU raus, hast mich auch GEDUZT
ich habe soviel Geld das ich jedem der was haben möchte nen Zehner zustecke
oder zahlst DU freiwillig überall mehr ohne es mal zu hinterfragen ( Reperaturenm, Urlaub, Einkauf etc.)
Ich habe eine ganz normale Frage gestellt die mir mit sorry schwachen Antworten bis auf Vivi beantwortet wurden.
Ich habe jetzt von ner Kollegin erfahren das man sehr wohl möglichkeiten hat ( auch wenn es einen Mietvertrag gibt). Es haben sich seit den 2 Einbrüchen die Wohnumstände geändert. Dazu muß der Mieter erstmal in Vorleistung tretten und ein Gutachten anstossen.
Wird wohl doch ein Umzug fällig sein
Jedoch ausgehend vom Existenzminimum nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt man deutlich darüber und sollte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Frage der Threaderöffnung, so sie sich denn stellt, lösen können.
oha... bist DU Lehrer oder Beamter sorry nehme mir das DU raus, hast mich auch GEDUZT
ich habe soviel Geld das ich jedem der was haben möchte nen Zehner zustecke
oder zahlst DU freiwillig überall mehr ohne es mal zu hinterfragen ( Reperaturenm, Urlaub, Einkauf etc.)
Ich habe eine ganz normale Frage gestellt die mir mit sorry schwachen Antworten bis auf Vivi beantwortet wurden.
Ich habe jetzt von ner Kollegin erfahren das man sehr wohl möglichkeiten hat ( auch wenn es einen Mietvertrag gibt). Es haben sich seit den 2 Einbrüchen die Wohnumstände geändert. Dazu muß der Mieter erstmal in Vorleistung tretten und ein Gutachten anstossen.
Wird wohl doch ein Umzug fällig sein
Latinl Gates,
Du scheinst ja ein ernsthaftes Interesse daran zu haben, in die Top Ten bei WO zu kommen...
in deinen aufen bin ich also vermögend
Ich bin nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
hmm da ist wohl jemand neidisch
Worauf? Daß Du mehr Smilies als ich posten kannst?
oder zahlst DU freiwillig überall mehr ohne es mal zu hinterfragen
Warum sollte ich. Aber ich denke zu wissen, wo es Grenzen gibt.
Ich habe jetzt von ner Kollegin erfahren das man sehr wohl möglichkeiten hat ( auch wenn es einen Mietvertrag gibt). Es haben sich seit den 2 Einbrüchen die Wohnumstände geändert. Dazu muß der Mieter erstmal in Vorleistung tretten und ein Gutachten anstossen. Wird wohl doch ein Umzug fällig sein
Ich bin mal sehr gespannt, wie Du Dich in einer PKV verhalten würdest, in die Du ja evtl. wechseln möchtest - meist sind das Vereine "auf Gegenseitigkeit". Was das ausmacht, kannst Du hier ja schon mal üben.
Ich dachte, es sollte eine kurzweilige und unterhaltsame Diskussion sein. Bevor sie jetzt in andere Fahrwasser abdriftet, wünsche ich Dir viel Erfolg mit dem urplötzlichen (und hoffendlich gehaltvollen?) Tip Deiner Kollegin.
Du scheinst ja ein ernsthaftes Interesse daran zu haben, in die Top Ten bei WO zu kommen...
in deinen aufen bin ich also vermögend
Ich bin nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
hmm da ist wohl jemand neidisch
Worauf? Daß Du mehr Smilies als ich posten kannst?
oder zahlst DU freiwillig überall mehr ohne es mal zu hinterfragen
Warum sollte ich. Aber ich denke zu wissen, wo es Grenzen gibt.
Ich habe jetzt von ner Kollegin erfahren das man sehr wohl möglichkeiten hat ( auch wenn es einen Mietvertrag gibt). Es haben sich seit den 2 Einbrüchen die Wohnumstände geändert. Dazu muß der Mieter erstmal in Vorleistung tretten und ein Gutachten anstossen. Wird wohl doch ein Umzug fällig sein
Ich bin mal sehr gespannt, wie Du Dich in einer PKV verhalten würdest, in die Du ja evtl. wechseln möchtest - meist sind das Vereine "auf Gegenseitigkeit". Was das ausmacht, kannst Du hier ja schon mal üben.
Ich dachte, es sollte eine kurzweilige und unterhaltsame Diskussion sein. Bevor sie jetzt in andere Fahrwasser abdriftet, wünsche ich Dir viel Erfolg mit dem urplötzlichen (und hoffendlich gehaltvollen?) Tip Deiner Kollegin.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.120.400 von Latinl am 06.10.09 09:12:58Vielleicht solltest Du mal drüber nachdenken aus dem Keller/Unter - oder Erdgeschoss in die 1. Etage oder höher zu ziehen?
Ist dann zwar keine sozial - oder Hartzmiete mehr möglich, doch ein bischen höher ist bestimmt sicherer und dann der Ausblick
sausebraus2000
Ist dann zwar keine sozial - oder Hartzmiete mehr möglich, doch ein bischen höher ist bestimmt sicherer und dann der Ausblick
sausebraus2000
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.121.660 von Silberpfeil1 am 06.10.09 11:41:31Ich bin mal sehr gespannt, wie Du Dich in einer PKV verhalten würdest, in die Du ja evtl. wechseln möchtest - meist sind das Vereine "auf Gegenseitigkeit". Was das ausmacht, kannst Du hier ja schon mal üben.
Ich dachte, es sollte eine kurzweilige und unterhaltsame Diskussion sein. Bevor sie jetzt in andere Fahrwasser abdriftet, wünsche ich Dir viel Erfolg mit dem urplötzlichen (und hoffendlich gehaltvollen?) Tip Deiner Kollegin.
bei solchen Kommentaren finde ich den Sarazzin und seine Ansichten gut (auch wenn er ein SPDler ist). Ich zahle den Höhstbeitrag in die GKV, machst du es auch
Sorry habe aber kein Geld über bei den ganzen Abzügen die direkt an Hartz 4 und andere liebevolle Neubürger gehen.
Bevor mir was unterstellt wird, bin selbst in einem anderem Land geboren.
War meine Frage denn so dumm Nimmst du alles hin und zahlst freiwillig 1.400 € an den armen Vermieter
Ach sorry ich vergass, bist ja Beamter / Lehrer, ihr habt so viel Zeit und Geld über
Ich dachte, es sollte eine kurzweilige und unterhaltsame Diskussion sein. Bevor sie jetzt in andere Fahrwasser abdriftet, wünsche ich Dir viel Erfolg mit dem urplötzlichen (und hoffendlich gehaltvollen?) Tip Deiner Kollegin.
bei solchen Kommentaren finde ich den Sarazzin und seine Ansichten gut (auch wenn er ein SPDler ist). Ich zahle den Höhstbeitrag in die GKV, machst du es auch
Sorry habe aber kein Geld über bei den ganzen Abzügen die direkt an Hartz 4 und andere liebevolle Neubürger gehen.
Bevor mir was unterstellt wird, bin selbst in einem anderem Land geboren.
War meine Frage denn so dumm Nimmst du alles hin und zahlst freiwillig 1.400 € an den armen Vermieter
Ach sorry ich vergass, bist ja Beamter / Lehrer, ihr habt so viel Zeit und Geld über
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.121.742 von sausebraus2000 am 06.10.09 11:50:52Ist dann zwar keine sozial - oder Hartzmiete mehr möglich
siehe oben, schön wärs muß ja schon deine sozialmiete sponsern
siehe oben, schön wärs muß ja schon deine sozialmiete sponsern
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.122.270 von Latinl am 06.10.09 12:48:04Wieso sollte dein Vermieter die Kosten übernehmen? Weil in 4 Jahren 2x eingebrochen worden ist? Würde ich als Vermieter auch nicht machen. Dann zieh eben aus, wenns Dir nicht passt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.122.454 von Magicdax am 06.10.09 13:08:27Wieso sollte dein Vermieter die Kosten übernehmen?
1. Meine Hausrat hat 1 Fenster + Balkontür bezahlt ( die sind auch laut Polizei und Fensterbauer sicher)
2. Es geht um die restlichen unsicheren Fenster
1. Meine Hausrat hat 1 Fenster + Balkontür bezahlt ( die sind auch laut Polizei und Fensterbauer sicher)
2. Es geht um die restlichen unsicheren Fenster
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.122.277 von Latinl am 06.10.09 12:48:45Ich zahle den Höhstbeitrag in die GKV, machst du es auch
Bist arm dran wenn es zu keiner privaten Kranenversicherung reicht. Das dort gesparte Geld könntest Du nehmen und paar Etagen höher zu ziehen oder paar einbruchsichere Gitter vor den Fenstern anzubringen.
muß ja schon deine sozialmiete sponsern
siehe oben
------------
Ist schon ein starkes Ding was hier manche Mieter abziehen. Beziehen eine Wohnung, haben diese geprüft, haben einen Mietvertrag und dann kommen die Sonderwünsche
sausebraus2000
Bist arm dran wenn es zu keiner privaten Kranenversicherung reicht. Das dort gesparte Geld könntest Du nehmen und paar Etagen höher zu ziehen oder paar einbruchsichere Gitter vor den Fenstern anzubringen.
muß ja schon deine sozialmiete sponsern
siehe oben
------------
Ist schon ein starkes Ding was hier manche Mieter abziehen. Beziehen eine Wohnung, haben diese geprüft, haben einen Mietvertrag und dann kommen die Sonderwünsche
sausebraus2000
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.122.627 von sausebraus2000 am 06.10.09 13:30:15Krankenversicherung
sausebraus2000
sausebraus2000
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.122.627 von sausebraus2000 am 06.10.09 13:30:15Bist arm dran wenn es zu keiner privaten Kranenversicherung reicht
nö siehe oben, konnte noch net wechseln werde es aber auich nicht tun weil nachwuchs kommt und dann du mich(meinen Sohn und Frau mit der GKV mitragen darfst
Ist schon ein starkes Ding was hier manche Mieter abziehen. Beziehen eine Wohnung, haben diese geprüft, haben einen Mietvertrag und dann kommen die Sonderwünsche
ja schon ein Ding sowas.... man mietet einen Wohnung in der Hoffnung das jemand einbricht und man dann unsicher wohnt und das beste ist : Die wohnung dann einbruchssicher machen darf
NEN DING SOWAS
nö siehe oben, konnte noch net wechseln werde es aber auich nicht tun weil nachwuchs kommt und dann du mich(meinen Sohn und Frau mit der GKV mitragen darfst
Ist schon ein starkes Ding was hier manche Mieter abziehen. Beziehen eine Wohnung, haben diese geprüft, haben einen Mietvertrag und dann kommen die Sonderwünsche
ja schon ein Ding sowas.... man mietet einen Wohnung in der Hoffnung das jemand einbricht und man dann unsicher wohnt und das beste ist : Die wohnung dann einbruchssicher machen darf
NEN DING SOWAS
Warum hat denn die Hausratversicherung die anderen Fenster nicht auch bezahlt?
Warum soll der Vermieter die von der Versicherung abgelehnten Kosten bezahlen?
fragt nachdenklich
Gernfried2000
Warum soll der Vermieter die von der Versicherung abgelehnten Kosten bezahlen?
fragt nachdenklich
Gernfried2000
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.122.831 von Latinl am 06.10.09 13:58:57Wirf mal ein Blich ins BGB, §§ 535 ff. Der Vermieter ist dazu verpflichtet die Sache in einem der Vermietung entsprechenden Zustand zu erhalten. Wurde der Mietvertrag also abgeschlossen als die alten Fenster drine waren und ist vertraglich nichts abweichendes geregelt worden besteht keinerlei Anspruch auf das Nachrüsten von einbruchshemmenden Vorrichtungen.
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass du dein Vermieter üerredest, etwas entsprechendes gegen eine adäquate Erhöhung des Mietzinses zu installieren. Aber auch hier wäre es ein entgegenkommen von Seiten des Vermieteres.
Weitere Möglichkeit. Du installierst selbst entsprechende Vorrichtungen. Würde ich aber nicht empfehlen. Wenn ichs jetzt recht im Kopf habe besteht bei Auszug lediglich ein Wegnahmerecht, der Mieter hätte dann aber den vorherigen Zustand wieder herzustellen - und das wird teuer.
Im Ergebnis - außer einen Wohnungswechsel - keine befriedigende Lösung in Sicht.
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass du dein Vermieter üerredest, etwas entsprechendes gegen eine adäquate Erhöhung des Mietzinses zu installieren. Aber auch hier wäre es ein entgegenkommen von Seiten des Vermieteres.
Weitere Möglichkeit. Du installierst selbst entsprechende Vorrichtungen. Würde ich aber nicht empfehlen. Wenn ichs jetzt recht im Kopf habe besteht bei Auszug lediglich ein Wegnahmerecht, der Mieter hätte dann aber den vorherigen Zustand wieder herzustellen - und das wird teuer.
Im Ergebnis - außer einen Wohnungswechsel - keine befriedigende Lösung in Sicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.122.910 von Gernfried2000 am 06.10.09 14:10:26Warum hat denn die Hausratversicherung die anderen Fenster nicht auch bezahlt?
Sie bezahlt nur das Einbruchfenster, ist im Allgemeinen so und finde ich auch in Ordnung. Warum soll Sie den Baupfusch ausbessern Wobei es Fairerhalber zu sagen ist das es vor 15 Jahren wohl der Standrad war so zu bauen.
Warum soll der Vermieter die von der Versicherung abgelehnten Kosten bezahlen?
Nochmal meine Hausrat hat beim 1 Einbruch die aufgeknackte Tür und beim 2 das Fenster bezahlt. Die anderen 4 Fenster nicht und es ist gut so.
Im übrigen hat die Gebäudeversicherung des Vermieters alles abgelehnt !
Sie bezahlt nur das Einbruchfenster, ist im Allgemeinen so und finde ich auch in Ordnung. Warum soll Sie den Baupfusch ausbessern Wobei es Fairerhalber zu sagen ist das es vor 15 Jahren wohl der Standrad war so zu bauen.
Warum soll der Vermieter die von der Versicherung abgelehnten Kosten bezahlen?
Nochmal meine Hausrat hat beim 1 Einbruch die aufgeknackte Tür und beim 2 das Fenster bezahlt. Die anderen 4 Fenster nicht und es ist gut so.
Im übrigen hat die Gebäudeversicherung des Vermieters alles abgelehnt !
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.123.008 von Scorpio2002 am 06.10.09 14:22:15Danke schön, endlich mal ne gescheite antwort
+++ Achtung, achtung! An alle Vermieter +++
Wenn zukünftig ein junger stinkreicher potentieller Mieter eine Wohnung bei mir mieten möchte, fragt ich ihn, ob er unter dem Namen "Latinl" bei Waktiv ist.
Antwortet er mit "ja", antworte ich, daß die Wohnung leider schon weg ist. Genau so wie ich et handhabe, wenn ich erfahre, daß ein potentieller Mieter als Anwalt tätig ist.
Mit solchen Leuten hat man nur Streß.
+++ Achtung, achtung! An alle Vermieter +++
Wenn zukünftig ein junger stinkreicher potentieller Mieter eine Wohnung bei mir mieten möchte, fragt ich ihn, ob er unter dem Namen "Latinl" bei Waktiv ist.
Antwortet er mit "ja", antworte ich, daß die Wohnung leider schon weg ist. Genau so wie ich et handhabe, wenn ich erfahre, daß ein potentieller Mieter als Anwalt tätig ist.
Mit solchen Leuten hat man nur Streß.
+++ Achtung, achtung! An alle Vermieter +++
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.123.112 von Latinl am 06.10.09 14:35:08Wenn nicht eingebrochen worden wäre, hätte die Versicherung auch nicht gezahlt. Sieh halt zu das der Einbrecher das nächste Mal durchs andere Fenster kommt. Im Laufe der Zeit erledigt sich so das ganze. Nur noch 4x zittern und ärgern.
"ja schon ein Ding sowas.... man mietet einen Wohnung in der Hoffnung das jemand einbricht und man dann unsicher wohnt und das beste ist : Die wohnung dann einbruchssicher machen darf"
Dann sollten am besten jetzt alle Vermieter in den von ihnen vermieteten Wohnungen die Fenster auswechseln. Könnte man glatt ein neues Konjunkturpaket draus machen.
"ja schon ein Ding sowas.... man mietet einen Wohnung in der Hoffnung das jemand einbricht und man dann unsicher wohnt und das beste ist : Die wohnung dann einbruchssicher machen darf"
Dann sollten am besten jetzt alle Vermieter in den von ihnen vermieteten Wohnungen die Fenster auswechseln. Könnte man glatt ein neues Konjunkturpaket draus machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.123.228 von Magicdax am 06.10.09 14:47:34na du schaust dir auch ne wohnung genau an was
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.123.155 von pardon am 06.10.09 14:38:45ein junger stinkreicher potentieller Mieter
echt danke für die komplimente
ich fühle mich mit meinem gehalt jetzt eindeutig in der Oberliga der Steuerzahler
echt danke für die komplimente
ich fühle mich mit meinem gehalt jetzt eindeutig in der Oberliga der Steuerzahler
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.123.112 von Latinl am 06.10.09 14:35:08...mmmh..schon ein bißchen seltsam
1. Unklar bleibt, warum deine Hausratversicherung Schäden am Eigentum des Vermieters (Tür, ect) ausgleicht..richtigerweise hätte die gebäudehaftpflichtversicherung deines vermieters eintreten müssen.Wahrscheinlich lief ein Ausgleich im Innenverhältnis der Versicherer.
2. Einbruchshäufigkeit ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund und auch kein Mietminderungsgrund...wenn dir allerdings aufhrund der Einbruchshäufigkeit die Hausrat kündigt, sieht das anders aus...
(In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (16.12.96, Az.: 1 U 175/96) ist die Kündigung eines Gewerberaummieters als wirksam erachtet worden, in dessen Räumen in zwei Jahren sechsmal eingebrochen worden war. Daraufhin wurde der Geschäftsversicherungsvertrag durch den Versicherer gekündigt. Diese Nichtversicherbarkeit, so die Naumburger Richter, sei eine erhebliche Beeinträchtiung des vertragsgemäßen Gebrauchs.
Auch das Kammergericht Berlin (Az.: 20 U 4599/97) befand jetzt, daß solche Übergriffe einen Mangel einer Mietsache darstellen können. Im entschiedenen Fall war in den Laden eines Mieters, den er auch zum Verkauf von Sicherheitstechnik (!) benutzen wollte, ebenfalls in zwei Jahren sechsmal versucht worden, einzubrechen. Gestohlen wurde nichts. Die Versicherung kündigte dennoch den Vertrag, weil sie die zu Bruch gegangenen Schaufensterscheiben bezahlen mußte.
Die Berliner Richter stellten jedoch klar, daß das Nichtvorhandensein von Rollgittern kein Mangel der Mietsache sei. Der Mieter habe auch nicht behauptet, daß der Nutzungszweck seines Ladens "einen das Maß des üblichen übersteigenden Sichheitsstandard erfordert hätte". Entgegen der Ansicht des OLG Naumburg stelle aber nicht die Versagung des Versicherungsschutzes den Mangel der Mietsache dar. Das könne allenfalls Folge eines solchen Mangels durch Übergriffe Dritter sein.
Der Mieter konnte sich jedoch deshalb nicht wirksam auf die Einbruchversuche berufen, weil Ihm bei Anmietung bekannt war, daß dieser über keine Sicherheitsvorkehrungen verfüge und er die Miete auch nach dem Einbruchversuch über Monate vorbehaltlos in voller Höhe weiter gezahlt habe)
Gruss Brom
1. Unklar bleibt, warum deine Hausratversicherung Schäden am Eigentum des Vermieters (Tür, ect) ausgleicht..richtigerweise hätte die gebäudehaftpflichtversicherung deines vermieters eintreten müssen.Wahrscheinlich lief ein Ausgleich im Innenverhältnis der Versicherer.
2. Einbruchshäufigkeit ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund und auch kein Mietminderungsgrund...wenn dir allerdings aufhrund der Einbruchshäufigkeit die Hausrat kündigt, sieht das anders aus...
(In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (16.12.96, Az.: 1 U 175/96) ist die Kündigung eines Gewerberaummieters als wirksam erachtet worden, in dessen Räumen in zwei Jahren sechsmal eingebrochen worden war. Daraufhin wurde der Geschäftsversicherungsvertrag durch den Versicherer gekündigt. Diese Nichtversicherbarkeit, so die Naumburger Richter, sei eine erhebliche Beeinträchtiung des vertragsgemäßen Gebrauchs.
Auch das Kammergericht Berlin (Az.: 20 U 4599/97) befand jetzt, daß solche Übergriffe einen Mangel einer Mietsache darstellen können. Im entschiedenen Fall war in den Laden eines Mieters, den er auch zum Verkauf von Sicherheitstechnik (!) benutzen wollte, ebenfalls in zwei Jahren sechsmal versucht worden, einzubrechen. Gestohlen wurde nichts. Die Versicherung kündigte dennoch den Vertrag, weil sie die zu Bruch gegangenen Schaufensterscheiben bezahlen mußte.
Die Berliner Richter stellten jedoch klar, daß das Nichtvorhandensein von Rollgittern kein Mangel der Mietsache sei. Der Mieter habe auch nicht behauptet, daß der Nutzungszweck seines Ladens "einen das Maß des üblichen übersteigenden Sichheitsstandard erfordert hätte". Entgegen der Ansicht des OLG Naumburg stelle aber nicht die Versagung des Versicherungsschutzes den Mangel der Mietsache dar. Das könne allenfalls Folge eines solchen Mangels durch Übergriffe Dritter sein.
Der Mieter konnte sich jedoch deshalb nicht wirksam auf die Einbruchversuche berufen, weil Ihm bei Anmietung bekannt war, daß dieser über keine Sicherheitsvorkehrungen verfüge und er die Miete auch nach dem Einbruchversuch über Monate vorbehaltlos in voller Höhe weiter gezahlt habe)
Gruss Brom
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.124.655 von brombeeren am 06.10.09 16:53:37Vielen Dank für diesen aufschlußreichen Beitrag - da hat es sich gelohnt, noch einmal in die Diskussion hereinzuschauen.
Wie sieht es denn bitte im umgekehrten Fall aus? Gibt es auch entsprechende Rechtsprechung, die es einem Vermieter gestattet, einen Mietvertrag vorzeitig zu beenden unter Berufung auf mehrere Einbrüche, die währen der Anmietung eines Mieters erfolgten und offenbar hiermit in kausalem Zusammenhang stehen?
Gruß
Silberpfeil
Wie sieht es denn bitte im umgekehrten Fall aus? Gibt es auch entsprechende Rechtsprechung, die es einem Vermieter gestattet, einen Mietvertrag vorzeitig zu beenden unter Berufung auf mehrere Einbrüche, die währen der Anmietung eines Mieters erfolgten und offenbar hiermit in kausalem Zusammenhang stehen?
Gruß
Silberpfeil
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.124.655 von brombeeren am 06.10.09 16:53:371. Unklar bleibt, warum deine Hausratversicherung Schäden am Eigentum des Vermieters (Tür, ect) ausgleicht..richtigerweise hätte die gebäudehaftpflichtversicherung deines vermieters eintreten müssen.Wahrscheinlich lief ein Ausgleich im Innenverhältnis der Versicherer.
beim ersten Einbruch haben wir uns überrumpeln lassen.... haben gar nicht nachgefragt.. beim 2 haben wir nachgehakt und der vermieter hat uns ein schreiben seiner gebäudeversicherung geschickt das er nur "allgemeine" kosten trägt , nicht einer abgeschlossenen einheit
2. Einbruchshäufigkeit ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund und auch kein Mietminderungsgrund...wenn dir allerdings aufhrund der Einbruchshäufigkeit die Hausrat kündigt, sieht das anders aus...
ja da sagts du was.... deswegen steht der entschluß fest die wohnung zu wechseln , nicht das wir den kündigungsschutz verlieren. der 2 Einbruch war was den regulierten Betrag angeht heftig...
beim ersten Einbruch haben wir uns überrumpeln lassen.... haben gar nicht nachgefragt.. beim 2 haben wir nachgehakt und der vermieter hat uns ein schreiben seiner gebäudeversicherung geschickt das er nur "allgemeine" kosten trägt , nicht einer abgeschlossenen einheit
2. Einbruchshäufigkeit ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund und auch kein Mietminderungsgrund...wenn dir allerdings aufhrund der Einbruchshäufigkeit die Hausrat kündigt, sieht das anders aus...
ja da sagts du was.... deswegen steht der entschluß fest die wohnung zu wechseln , nicht das wir den kündigungsschutz verlieren. der 2 Einbruch war was den regulierten Betrag angeht heftig...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.126.933 von Silberpfeil1 am 06.10.09 20:31:14Vielen Dank für diesen aufschlußreichen Beitrag - da hat es sich gelohnt, noch einmal in die Diskussion hereinzuschauen.
Wie sieht es denn bitte im umgekehrten Fall aus? Gibt es auch entsprechende Rechtsprechung, die es einem Vermieter gestattet, einen Mietvertrag vorzeitig zu beenden unter Berufung auf mehrere Einbrüche, die währen der Anmietung eines Mieters erfolgten und offenbar hiermit in kausalem Zusammenhang stehen?
super Frage ! wäre auch für mich ineteressant ! um evtl um die 3 Monaten Kündigungsfrist einzuhalten
Wie sieht es denn bitte im umgekehrten Fall aus? Gibt es auch entsprechende Rechtsprechung, die es einem Vermieter gestattet, einen Mietvertrag vorzeitig zu beenden unter Berufung auf mehrere Einbrüche, die währen der Anmietung eines Mieters erfolgten und offenbar hiermit in kausalem Zusammenhang stehen?
super Frage ! wäre auch für mich ineteressant ! um evtl um die 3 Monaten Kündigungsfrist einzuhalten
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.126.933 von Silberpfeil1 am 06.10.09 20:31:14nicht einzuhalten meinte ich
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.129.490 von Latinl am 07.10.09 10:13:44Hi Latini,
ich bin ebenfalls Vermieter einer Erdgeschosswohnung in München - und wäre ich Dein Vermieter, würde ich Dir ebenfalls die Kosten für neue Fenster nicht übernehmen.
Nur weil bei Dir zweimal eingebrochen wurde, heisst das noch lange nicht, dass dies ein drittes oder viertes mal passieren wird. Solange die aktuellen Fenster dicht sind und somit ihre Funktion erfüllen, würde ich ebenfalls die Kosten für neue Fenster nicht übernehmen. Ein weiterer Grund ist die einheitliche Optik einer Hausfassade - vermutlich würden die neuen Fenster anders aussehen als die bisher eingebauten Fenster. Vor diesem Hintergrund werden i.d.R. alle Fenster einer Wohnanlage erneutert - i.d.R. auch im Zusammenhang mit einer neuen, besser isolierten Hausfassade. Natürlich liegt das auch daran, dass man dann diese gesamte "Aktion" Hausmodernisierung nennen kann und via einer Mieterhöhung den Mieter indirekt an den Kosten beteiligt.
Hast Du schon mal versucht Dich mit dem Vermieter dahingehend zu einigen, dass man sich die anfallenden Kosten teilt ? Auf einer seiner Basis könnte ich mir als Vermieter eine Kostenbeteiligung vorstellen.
ich bin ebenfalls Vermieter einer Erdgeschosswohnung in München - und wäre ich Dein Vermieter, würde ich Dir ebenfalls die Kosten für neue Fenster nicht übernehmen.
Nur weil bei Dir zweimal eingebrochen wurde, heisst das noch lange nicht, dass dies ein drittes oder viertes mal passieren wird. Solange die aktuellen Fenster dicht sind und somit ihre Funktion erfüllen, würde ich ebenfalls die Kosten für neue Fenster nicht übernehmen. Ein weiterer Grund ist die einheitliche Optik einer Hausfassade - vermutlich würden die neuen Fenster anders aussehen als die bisher eingebauten Fenster. Vor diesem Hintergrund werden i.d.R. alle Fenster einer Wohnanlage erneutert - i.d.R. auch im Zusammenhang mit einer neuen, besser isolierten Hausfassade. Natürlich liegt das auch daran, dass man dann diese gesamte "Aktion" Hausmodernisierung nennen kann und via einer Mieterhöhung den Mieter indirekt an den Kosten beteiligt.
Hast Du schon mal versucht Dich mit dem Vermieter dahingehend zu einigen, dass man sich die anfallenden Kosten teilt ? Auf einer seiner Basis könnte ich mir als Vermieter eine Kostenbeteiligung vorstellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.129.913 von schulzse am 07.10.09 10:56:55Hi Latini,
ich bin ebenfalls Vermieter einer Erdgeschosswohnung in München - und wäre ich Dein Vermieter, würde ich Dir ebenfalls die Kosten für neue Fenster nicht übernehmen.
Nur weil bei Dir zweimal eingebrochen wurde, heisst das noch lange nicht, dass dies ein drittes oder viertes mal passieren wird. Solange die aktuellen Fenster dicht sind und somit ihre Funktion erfüllen, würde ich ebenfalls die Kosten für neue Fenster nicht übernehmen. Ein weiterer Grund ist die einheitliche Optik einer Hausfassade - vermutlich würden die neuen Fenster anders aussehen als die bisher eingebauten Fenster. Vor diesem Hintergrund werden i.d.R. alle Fenster einer Wohnanlage erneutert - i.d.R. auch im Zusammenhang mit einer neuen, besser isolierten Hausfassade. Natürlich liegt das auch daran, dass man dann diese gesamte "Aktion" Hausmodernisierung nennen kann und via einer Mieterhöhung den Mieter indirekt an den Kosten beteiligt.
Hast Du schon mal versucht Dich mit dem Vermieter dahingehend zu einigen, dass man sich die anfallenden Kosten teilt ? Auf einer seiner Basis könnte ich mir als Vermieter eine Kostenbeteiligung vorstellen.
es sollen nicht die kompletten Fenster gewechselt werden ( Optik bleibt erhalten) sondern die Beschläge ausgewcheselt ( Pilzkopfverrieglung o.ä.)
HMMMM gut Frage warum möchte ich mich nicht daran beteiligen, aus dem Grund weil meine Hausrat ( also ich mit meinen Beiträgen) schon eine Tür und Fenster gesponsert haben.
Naja wenn ich ausziehe werde ich dem Vermieter nen gefallen tun und die neuen Mieter auf das Risiko des Einbruchs hinweisen
ich bin ebenfalls Vermieter einer Erdgeschosswohnung in München - und wäre ich Dein Vermieter, würde ich Dir ebenfalls die Kosten für neue Fenster nicht übernehmen.
Nur weil bei Dir zweimal eingebrochen wurde, heisst das noch lange nicht, dass dies ein drittes oder viertes mal passieren wird. Solange die aktuellen Fenster dicht sind und somit ihre Funktion erfüllen, würde ich ebenfalls die Kosten für neue Fenster nicht übernehmen. Ein weiterer Grund ist die einheitliche Optik einer Hausfassade - vermutlich würden die neuen Fenster anders aussehen als die bisher eingebauten Fenster. Vor diesem Hintergrund werden i.d.R. alle Fenster einer Wohnanlage erneutert - i.d.R. auch im Zusammenhang mit einer neuen, besser isolierten Hausfassade. Natürlich liegt das auch daran, dass man dann diese gesamte "Aktion" Hausmodernisierung nennen kann und via einer Mieterhöhung den Mieter indirekt an den Kosten beteiligt.
Hast Du schon mal versucht Dich mit dem Vermieter dahingehend zu einigen, dass man sich die anfallenden Kosten teilt ? Auf einer seiner Basis könnte ich mir als Vermieter eine Kostenbeteiligung vorstellen.
es sollen nicht die kompletten Fenster gewechselt werden ( Optik bleibt erhalten) sondern die Beschläge ausgewcheselt ( Pilzkopfverrieglung o.ä.)
HMMMM gut Frage warum möchte ich mich nicht daran beteiligen, aus dem Grund weil meine Hausrat ( also ich mit meinen Beiträgen) schon eine Tür und Fenster gesponsert haben.
Naja wenn ich ausziehe werde ich dem Vermieter nen gefallen tun und die neuen Mieter auf das Risiko des Einbruchs hinweisen
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.131.210 von Latinl am 07.10.09 13:28:13und die neuen Mieter auf das Risiko des Einbruchs hinweisen
Die Neuen sind vielleicht nicht so reich wie Du oder die machen beim Geldzählen die Rollläden runter.....
sausebraus2000
Die Neuen sind vielleicht nicht so reich wie Du oder die machen beim Geldzählen die Rollläden runter.....
sausebraus2000
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.135.456 von sausebraus2000 am 07.10.09 21:26:41
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