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    Vom Makler getäuscht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.09 12:18:54 von
    neuester Beitrag 04.01.10 21:45:47 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.154.681
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      Avatar
      schrieb am 07.12.09 12:18:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe w:o-Gemeinde,
      ich hab mal wieder ein Problem.
      Derzeit spiele ich ernsthaft mit dem Gedanken, mir ein Einfamilienhaus zuzulegen. Das Objekt meiner Begierde wurde gleichzeitig von 2 Immobilienmaklern bei einem bekannten Internet-Portal offeriert. Ich schrieb einem der beiden Makler eine Kontaktmail und ich musste den üblichen Vertrag unterschreiben, worauf mir ein ausführliches Exposee versprochen wurde.
      Das kam aber dann nicht, stattdessen wurde ein Besichtigungstermin vereinbart, den ich dann auch wahrgenommen habe.
      Beim Gespräch mit dem Verkäufer stellte sich dann heraus, dass dieser den Vertrag mit dem Makler schon vor 3 Monaten gekündigt hatte und der andere Makler (von dem die 2. Annonce war) einen Alleinauftrag hat. D.h., dass der Verkäufer beim Verkauf in jedem Fall an den Makler eine Provision zu zahlen hat und der Käufer in diesem Falle von der Provision "verschont" bleibt. Ich fühle mich nun von dem Makler, bei dem ich mich gemeldet habe, getäuscht, da er meiner Meinung nicht das Recht hatte, die Anzeige 3 Monate nach Kündigung noch noch einmal zu schalten. Hätte es diese Annonce nicht gegeben, hätte ich mich bei dem anderen Makler gemeldet und wäre kostenfrei geblieben. Der Makler beruft sich übrigens auf seinen Kundenschutz, der ihm Provision auch nach Ablauf des Vertrages zusichert.
      Hat jemand ne Ahnung, wie man sich in einem solchen Fall verhalten soll?
      Gruß
      hostmi
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 13:30:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.091 von hostmi am 07.12.09 12:18:54Wo liegt das Problem?

      Wenn mit dem anbietenden Makler keine Kostenbeteiligung vereinbart und schon gar kein Maklervertrag unterschrieben worden ist, dann ist das ein Problem des Maklers und nicht des Kunden.

      Kniffliger wird es, wenn es zu einem Kauf kommen und dafür der andere Makler zuständig sein soll. In diesem Fall würde ich zwingend eine Klausel haben wollen, die mich vor evtl. Regressforderungen des ersten Maklers freistellt.
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 13:43:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.557 von selbstaendiger am 07.12.09 13:30:15Aber ich habe doch die Verpflichtung unterschrieben, bei Kauf die Provision zu zahlen. Das ist das Problem.

      Der 2. Makler bekommt seine Provision sowieso, und zwar vom Verkäufer aufgrund des derzeitigen Exklusivauftrags.
      D.h., nur weil 'mein' Makler das Haus lange nach Vertragskündigung noch einmal inserierte, soll nun von Käufer und Verkäuferseite jeweils eine Provision zu zahlen sein. Ich möchte also wissen, hatte er 1. das Recht, das Haus nach Kündigung seines Maklervertrags noch einmal neu zu inserieren und 2. wenn nein, steht ihm dann trotzdem eine Provision zu?
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 13:59:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 14:18:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.625 von hostmi am 07.12.09 13:43:17Der 2. Makler bekommt seine Provision sowieso, und zwar vom Verkäufer aufgrund des derzeitigen Exklusivauftrags.

      Das ist aber für Dich unerheblich. Er könnte sich ja auch auch verpflichten, seiner Oma im Falle des Verkaufs einen Blumenstrauß aufs Grab zu legen - das hätte dieselben Auswirkungen für Dich - keine.

      D.h., nur weil \'mein\' Makler das Haus lange nach Vertragskündigung noch einmal inserierte, soll nun von Käufer und Verkäuferseite jeweils eine Provision zu zahlen sein. Ich möchte also wissen, hatte er 1. das Recht, das Haus nach Kündigung seines Maklervertrags noch einmal neu zu inserieren und 2. wenn nein, steht ihm dann trotzdem eine Provision zu?

      Es zählt erstens nicht der Kündigungszeitpunkt, sondern die Vertragslaufzeit. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Und innerhalb der Vertragslaufzeit steht dem Makler die Provision erstmal zu.

      Und zweitens kann man i.d.R. auch ohne Ermächtigung des Besitzers mit jemandem einen Vertrag abschließen, im Falle dieses oder jenes Ereignisses so oder so zu verfahren. Manche machen das ja bekanntermaßen z.B. mit Fußballspielen, die sie noch nicht einmal beeinflussen können :laugh:

      Strittig wäre also höchstens, ob dem Makler die Vermittlungsgebühr auch noch *nach Ablauf* der Vertragslaufzeit zusteht. Ich denke, dazu dürfte es bereits genügend Urteile geben, würde aber vermuten, daß nicht. Ein entsprechender Fachanwalt wird dies ohne nachdenken zu müssen beantworten können.

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      Avatar
      schrieb am 07.12.09 14:20:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich möchte noch hinzufügen, dass ich der Provisionsvereinbarung in der Annahme zugestimmt habe, dass er einen Maklervertrag und dass er mir das ausführliche Exposee liefert. Das konnte er aber nicht, da der Verkäufer es ihm untersagt hat, weiterhin detaillierte Informationen herauszugeben.
      Darf ich den Link von Friseuse so verstehen, dass sich Makler fast alles erlauben dürfen und trotzdem meistens Recht bekommen?
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 14:42:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.805 von selbstaendiger am 07.12.09 14:18:27Die Leistungsfähigkeit von Fachanwälten ist allein bei der Gebührenschneiderei gesichert.

      Immerhin hat der erste Makler eine Leistung erbracht, mithin besteht ein erhebliches Risiko auf Kostensteigerung durch einen Anwalt. Worst Case dann 2*Makler-+Anwalts-+ evtl. Gerichtskosten.

      Der Vorschlag #2 hat was, sollen die Makler und der Verkäufer unter sich für ein klares Angebot sorgen. Sonst bleibt Unsicherheit und Kostenrisiko.

      Makler2 wird bei einer einfachen Auflösungsmöglichkeit einen Hinweis geben können. Sonst ist das nicht nur Buschjustizgelände, sondern schaut unter dem Gesichtspunkt der Ursächlichkeit glatt schlecht aushttp://www.brennecke-partner.de/115619/Ursaechlichkeit-zwisc…
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 14:47:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Makler komt also nicht von makellos

      sondern von mankeln (= betrügen - über den Tisch ziehen ) ;)
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 14:54:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.957 von Friseuse am 07.12.09 14:42:15<Immerhin hat der erste Makler eine Leistung erbracht...


      Ja, aber aufgrund eines gekündigten Maklervertrages und des mittlerweile gültigen Alleinauftrags des 2. Maklers hätte er die Annonce nicht schalten dürfen, oder?. Er hat mir die 100%ige Wahrscheinlichkeit, bei dem für mich kostenlosen Makler zu landen, um 50% gemindert. Genau in diesem Punkt sehe ich mich getäuscht.
      Dann könnte ja jeder Makler hingehen und x-beliebige Annoncen, von denen er die Adresse kennt, als seine eigenen Anbieten und die jeweils beauftragten Makler um ihre Provision prellen.
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 16:15:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.957 von Friseuse am 07.12.09 14:42:15Die Leistungsfähigkeit von Fachanwälten ist allein bei der Gebührenschneiderei gesichert.
      sagt jeder Feld-Wald-Wiesen-Advokat :-)
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 16:51:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      hostmi,
      warum kümmerst du dich schon jetzt um die Maklerkosten? Du hast eine Preisvorstellung inklusive deiner Maklerkosten. Kannst du dem Verkäufer ruhig sagen. Der Verkäufer schlägt seine Maklerkosten ja auch auf den Verkaufspreis auf.

      Wenn der Verkäufer deine Maklerkosten nicht gelten lassen will: ER wird NICHT sicherstellen, daß der Makler dich verschont.

      Könnt ihr euch trotzdem auf einen Preis einigen – gut. Anschließend überlegst du, ob du gegen deine Maklerkosten vorgehst.
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 17:03:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.521.660 von selbstaendiger am 07.12.09 16:15:00Es sollten Fachanwälte und Anwälte ohne Fach als eingeschlossen gelten, deshalb Fach_anwalt.

      Den ganzen Berufsstand kann man knicken, die können man eben glasklare KFZ-Schäden mit einer Versicherung nach Anleitung regeln. Für mehr langts in aller Regel nicht, wenige Ausnahmen mag es geben.

      #9 hostmi

      Ich verstehe die Suche nach einer Vermeidung der Makler1Kosten schon. Dagegen steht ein Vertrag mit Zahlungspflicht zwischen euch, rechtliche Unsicherheit eher weniger und Aussicht auf Ärger und Kosten sicher. Die bescheidene Situation muß weg.

      Ersuch doch den Verkäufer und Makler2 um eine Klärung der Angelegenheit. So ist das Angebot unklar, die haben ein eigenes Verkaufsinteresse und sollen sich dafür strecken.

      Außerdem signalisiert ein wechselhafter Verkäufer einen Hang zur Schlamperei, war da schon ein Bausachverständiger dabei:confused: Die Kosten sind vielleicht gut investiert. Besser als bei einem schleimenden Anwalt:rolleyes:

      Aus Käufersicht springt der Wunsch vor dem Kauf leicht auf das Objekt der Begierde über, die Denkphase hat total menschlich ihren Schwerpunkt nach Kauf.

      Die Situation würde ich weiter screenen, sie ist halt nicht klar. Spätestens bei einem Richter ist alles offen, je nach dessen Laune und Vortrunk. Das gibt man sich nicht.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 21:35:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.522.037 von Friseuse am 07.12.09 17:03:52also die pauschale verunglimpfung eines ganzen berufsstandes finde ich absolut unangebracht
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 18:40:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nach meinem Rechtsempfinden hat der Makler ohne Auftrag gehandelt
      und deshalb keinen Anspruch auf Vergütung.
      Das würde ich dem auch mitteilen und Bezug auf den Verkäufer
      nehmen.
      In diesem Fall war der ehemals bestehende Maklervertrag
      sogar ausdrücklich gekündigt worden.
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 20:18:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      lass das Problem den Verkäufer lösen, kauf einfach und lass Dir bestätigen, dass evtl. Maklerkosten zu lasten des verkäufers gehen, und zwar im notariellen Vertrag.
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 21:45:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.521.660 von selbstaendiger am 07.12.09 16:15:00Servus,
      wo ist dein problem ?? Der Makler hat doch seien teil der aufabe / vertrags erfüllt. er hat dir das haus gezeigt und dich mit dem verkäufer zusammengebracht, so dass du nun die möglichkeit hast das aus zu erwerbe. Dass war seine aufgabe die du bei ihm mit unterschrift gebucht hast.
      Du hast ales bekommen was du wolltest. die möglichkeit das ding zu kaufen und den makler dafür zu entlohnen. Das wusstest du ja bei unterschrift udn da war dir die möglichkeit dashaus zu erwerben auch noch das geld wert.
      wieso ist dir jetzt nach erbrachter leistung durch den makler seine leistung das geld nicht mehr wert ??
      Scheint ja die reinegier zu sein oder ?? Der makler hat seinen job getan und dafr sollte er geld bekommen. Du wirst doch nicht schlechter gestellt im vergleich zu deinem informationsstand bei vertragsabschluss. Es kommen auch keine extra kosten auf dich zu. Insofern ist doch ales fair gelaufen.
      Da kommst du nicht raus aus der nummer.
      Servus
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 21:56:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      Manfred,
      hört sich gut an, der Verkäufer wird sich darauf aber kaum einlassen. Er weiß ja nicht genau, was hostmi mit seinem ehemaligen und gefeuerten Makler vereinbart hat. Toll wäre es, beide Makler bei der Beurkundung dabei sein zu lassen.

      Zwei (drohende) Maklerprovisionen belasten also den Preis für das Haus. Ob sich so Käufer und Verkäufer einig werden? Wie weit liegen ihre Preisvorstellungen überhaupt auseinander?
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 06:37:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Servus,
      @ manfred. Leider ist das so nicht möglich. Er hat einen privatrechtlichen vertrag mit demmakler geschlossen und dieser hat seinen vertragspart erfüllt. Er hat ihm die möglichkeit geschaffen das objekt zu erwerben.
      Insofern ist die proision bereits verdient und der rechtsanspruch des maklers darauf begründet.
      Anderst wäre gewesen hätte der eigentümer des hauses die tür nicht aufgemach und zum fenster raus geschrien dass er den makler gekündigt hat, er verschwinden soll da er keien geschäfte mehr mit ihm macht. Aber so war es ja nicht.
      Insofern ist jetzt nru die frage wer den makler bezahlt.
      Servus
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 13:28:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.532.913 von schlier am 09.12.09 06:37:52Hallo schlier,
      wieso verstehst du mein Problem nicht?
      Der Makler hat mir durch seine Annonce meiner Meinung nach widerrechtlich die Möglichkeit genommen, bei dem für mich kostenlosen anderen Makler zu landen. Er hat sogar in der Annonce behauptet, dass er für den Auftraggeber arbeitet, was aber seit der Kündigung definitiv nicht mehr der Fall war.
      Der Verkäufer hat ihn deshalb nicht von Hof gejagt, weil er davon ausging, dass ich mich noch auf eine alte Katalogannonce bei dem Makler gemeldet habe. Davon, dass der Makler noch einmal weit nach der Kündigung inseriert hatte, wusste der Verkäufer auch nichts, er hätte das auch nicht gebilligt und es ihm sofort untersagt. Am nächsten Tag war die Annonce dann auch raus ausm Internet.
      Der Makler hat zwar eine Leistung erbracht; er war aber ausdrücklich nicht dazu beauftragt. Wenn ich jemandem ohne Auftrag den Rasen mähe aber ich auch keinen Anspruch auf Vergütung; schon gar nicht wenn der Rasenbesitzer einen Vertrag mit einem anderen Gärtner hat, den er jeden Monat sowieso bezahlen muss.
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 13:31:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      @schlier

      >Er hat einen privatrechtlichen vertrag mit demmakler geschlossen.

      Der Vertrag ist aber nur unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entstanden.
      Der Makler hat behauptet, im Auftrag des Verkäufers zu handeln und weitere, detaillierte Informationen zu liefern.
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 18:17:30
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi,
      ich verstehe dich durchaus. Ich äußere eben nur meine meinung.

      Du hast mit demmakler einen vertrag geschlossen in dem er sich verpflichtet dir die möglichkeit zu schaffen das objekt zu dem genannten KP zu erwerben (das ist zumindets die hauptaufgabe des vertrages). Du warst damit einverstanden. er hat seinen teil erfüllt.
      Sollte er natürlich in seinem vertrag ausdrücklich stehen haben dass er im alleinauftrag des verkäufers handelt könntest du eventuell einen minimalen anstz haben und mit dem makler dich eventuell auf eine geringere courtage treffen.
      Allein die tatsache dass ein objekt vone inem makler provisionsfrei und von zig anderen provisionspflichtig angeboten wird ist völlig normal. Auch muss der makler keinen ausdrücklichen vertrag mit dem verkäufer haben. Diesre kann auch konkludent geschlossen werden in dem er dem akler die tür auf macht wenn er mit kunden kommt und dieen das haus zeigt.
      Güße
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 18:37:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.538.032 von schlier am 09.12.09 18:17:30<Ich äußere eben nur meine meinung.

      Darum hatte ich gebeten; dafür vielen Dank.
      Aber wie kann ein Vertrag rechtsgültig sein, wenn einer der Vertragspartner essentiell falsche Angaben macht, nämlich dass er im Auftrag handelt, und dass er weitere Informationen liefern kann?
      Avatar
      schrieb am 25.12.09 22:19:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.524.121 von invest2002 am 07.12.09 21:35:23@invest2002: Bist Du auch so einer? Der Beispielfall zeigt wieder einmal, mit welchen Methoden dieser Berufsstand handelt? :cry:
      Wer kann sich denn Makler nennen? Welche Qualifikation braucht er denn? Solange diese Fragen nicht gelöst sind, wird es viele schwarze Schafe in der Abzockerherde geben.

      P.S. Ich mache meine Immo-Geschäfte ganz gut - ohne Makler. Die exzellenten Preise und Margen erziele ich lieber selber und laß mir meinen Kuchen nicht verkleinern!:laugh:

      Gruß
      Murdo
      Avatar
      schrieb am 04.01.10 21:45:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      Man kann es immer nur von neuen sagen, man sollte sich Immos immer privat kaufen, soweit dies Möglich is.


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