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    Altverluste anerkannt!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.01.10 20:55:51 von
    neuester Beitrag 20.01.10 00:39:45 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.155.390
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      Avatar
      schrieb am 18.01.10 20:55:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hatte schon mal ein Thema diesbezüglich hier eröffnet.
      Ist vielleicht für einige für euch auch interessant.

      Erläuterung:
      Ich hatte 2005 und 2006 erhebliche Verluste aus Aktien/Termingeschäfte realisiert. Diese Verluste hatte ich nie bei einer Steueerklärung angegeben (also 2005, 2006, 2007 nichts angegeben). Mit der Steuererklärung für das Jahr 2008 habe ich versucht mir diese alten Verluste rückwirkend anerkennen zu lassen. Erst nach einem Widerspruch hat das FA jetzt alles anerkannt.

      Ich habe bekommen:
      " Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur ESt 2005/2006" für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Ich hatte ja im Sommer einen Widerspruch eingelegt da das Finanzamt überhaupt nicht auf die ganzen Belege usw. reagiert hatte.

      Das dürfte doch einige von euch auch freuen.


      Jetzt meine Bedenken und Frage an die Experten:

      Ich habe also jetzt 10.01.2010 ca. 5000 Euro Altverluste festgestellt bekommen aus 2005/2006. Ich kann doch in meiner Steuererklärung für das Jahr 2009 die Altverluste eintragen und bekomme darauf die Abgeltungssteuer zurück. Habe 2009 auch ein paar tausend Euro Abgeltungssteuer vom Depotkonto abgezogen bekommen.

      Oder sagt das FA wenn ich jetzt im Februar/März die Steuerklärung mache das ich diese 5000 Euro Altverluste hätte vortragen lassen müssen auch in 2007. Ist aber eigentlich quatsch da ich die Festellung ja jetzt erst bekommen habe.

      Da ist doch kein Haken dran. Dann sollten sich einige AltAnleger von euch auch freuen.

      VG
      Killer
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 21:55:26
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 19.01.10 18:35:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.760.074 von Killer_001 am 18.01.10 20:55:51Moin, moin!

      Aus rein technischen Gründen wird das FA zunächst Verlustfestellungsbescheide auf die Stichtage 31.12.2006, 31.12.2007 und 31.12.2008 erlassen müssen.

      Erst dann steht dem FA-Programm im Rahmen der ESt-Bearbeitung 2009 ein festgestellter Verlust auf den 31.12. des Vorjahres zur weiteren Verfügung.

      Sofern das FA keine entsprechenden Bescheide erlässt, einfach einen kurzen Antrag stellen - geht auch telefonisch.

      Ggf. erfolgen aber noch Rückfragen, ob sich in den zwischenjahren Gewinne ergeben haben, die zunächst zu verrechnen wären.
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 00:39:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.767.056 von sedum am 19.01.10 18:35:38Danke für Deine Antwort.

      Könnte das denn jetzt zum Problem werden????

      Ich habe ja jetzt am 10. Januar nur die Verlustfeststellunsbescheide für 2005 und 2006 bekommen (kummuliert).

      Also reicht ein Anruf und die schicken mir dann die Verlustfeststellungsbescheide für 2007 und 2008 zu?
      Die Summe würde dann so bleiben da ich keine Anlage
      in diesen Jahren hatte.


      Oder kann das FA jetzt noch eine Strick draus drehen???

      Danke für die Antwort.


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