ICH WEISS NICHT MEHR WIE ICH HEISSE - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.02.10 20:37:11 von
neuester Beitrag 29.03.10 23:34:07 von
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WER KANN HELFEN????
bärbel
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.015.239 von ka.sandra am 25.02.10 20:37:11Sandra oder Mia
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.015.239 von ka.sandra am 25.02.10 20:37:11Guck mal in deinen Personalausweis.
#1 Am Telefon 110 wählen, abwarten bis sich ein Mensch meldet und sagen "ich weiß nicht mehr wie ich heiße, bitte helft mir".
PS: ich melde Beitrag Nr. 39.015.239 nicht, weil die Fähigkeit bei WO zu schreiben nicht auf eine diesbezüglich ernsthafte Notlage schließen läßt.
PPS: aber nur diesbezüglich, ich kann eine Notlage (Geistesstörung) nicht nur nicht ausschließen, ja es gibt sogar Indizien dafür, so dass ich mich doch ein bisschen unwohl fühle.
PPPS: Was tun? Oh, ich weiß, WO hat ja Name und Adresse eines jeden Users, ich melde einfach diesen meinen Beitrag als Hinweis auf diesen Thread und mit der Bitte, dem User ka.sandra zu helfen.
PS: ich melde Beitrag Nr. 39.015.239 nicht, weil die Fähigkeit bei WO zu schreiben nicht auf eine diesbezüglich ernsthafte Notlage schließen läßt.
PPS: aber nur diesbezüglich, ich kann eine Notlage (Geistesstörung) nicht nur nicht ausschließen, ja es gibt sogar Indizien dafür, so dass ich mich doch ein bisschen unwohl fühle.
PPPS: Was tun? Oh, ich weiß, WO hat ja Name und Adresse eines jeden Users, ich melde einfach diesen meinen Beitrag als Hinweis auf diesen Thread und mit der Bitte, dem User ka.sandra zu helfen.
Verdammt, jetzt habe ich mich aber in die Scheiße geritten (poetisch-bildhafte Formulierung).
Ich glaube nämlich, dass auch andere User vielleicht geistesgestört sind. (nicht ich, ich bin geistig topfit)
Was tun? Muss man die melden?
Nur ein paar ungewöhnlicher Beiträge reichen da nicht unbedingt als Grund (wie man an mir sehen kann). Bloß, weil ich vielleicht eine gewisse Begabung habe, potentielle Straftäter oder Irre anhand ihrer Beiträge zu erkennen, kann ich doch nicht alle möglichen User melden.
Tricky.
Was meint ihr?
Ich glaube nämlich, dass auch andere User vielleicht geistesgestört sind. (nicht ich, ich bin geistig topfit)
Was tun? Muss man die melden?
Nur ein paar ungewöhnlicher Beiträge reichen da nicht unbedingt als Grund (wie man an mir sehen kann). Bloß, weil ich vielleicht eine gewisse Begabung habe, potentielle Straftäter oder Irre anhand ihrer Beiträge zu erkennen, kann ich doch nicht alle möglichen User melden.
Tricky.
Was meint ihr?
@ HeWhoEnjoysGravity: Bloß, weil ich vielleicht eine gewisse Begabung habe, potentielle Straftäter oder Irre anhand ihrer Beiträge zu erkennen, kann ich doch nicht alle möglichen User melden.
Nein, Du solltest aber die User melden wenn dein Satz wie folgt lauten würde:
Bloß, weil ich tatsächlich eine gewisse Begabung habe, wirkliche Straftäter oder wirkliche Irre anhand ihrer Beiträge zu erkennen, kann ich doch nicht alle erkannten User melden.
Dann wäre es deine Pflicht, sonst wärst Du ebenfalls straffällig - ausserdem möchten wir doch alle ein besseres Deutschland
Nein, Du solltest aber die User melden wenn dein Satz wie folgt lauten würde:
Bloß, weil ich tatsächlich eine gewisse Begabung habe, wirkliche Straftäter oder wirkliche Irre anhand ihrer Beiträge zu erkennen, kann ich doch nicht alle erkannten User melden.
Dann wäre es deine Pflicht, sonst wärst Du ebenfalls straffällig - ausserdem möchten wir doch alle ein besseres Deutschland
#7 (39.017.124) > ... Dann wäre es deine Pflicht, sonst wärst Du ebenfalls straffällig ...
Mmm, ja, vielleicht nach § 138 - zumindest im Falle von Straftätern, bei denen weitere Straftaten zu befürchten sind.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Übrigens hat ein User in einem derzeit nicht mehr sichtbaren Beitrag Nr. 39.007.348 folgende Aussage gemacht, ich zitiere
"Ich bin sogar für mehr Straftaten die der Verdeckung der Verschwörung dienen.
Außerdem plane ich einen Angriffskrieg. "
Muss man das jetzt zur Anzeige bringen?
Hätte WO reagieren müssen?
Das ist nicht so einfach, denn zumindest eine konkrete Planung eines Angriffskrieges erscheint in diesem Fall doch eher unwahrscheinlich gewesen zu sein.
Mmm, ja, vielleicht nach § 138 - zumindest im Falle von Straftätern, bei denen weitere Straftaten zu befürchten sind.
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§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
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Übrigens hat ein User in einem derzeit nicht mehr sichtbaren Beitrag Nr. 39.007.348 folgende Aussage gemacht, ich zitiere
"Ich bin sogar für mehr Straftaten die der Verdeckung der Verschwörung dienen.
Außerdem plane ich einen Angriffskrieg. "
Muss man das jetzt zur Anzeige bringen?
Hätte WO reagieren müssen?
Das ist nicht so einfach, denn zumindest eine konkrete Planung eines Angriffskrieges erscheint in diesem Fall doch eher unwahrscheinlich gewesen zu sein.
Ich bin für Geldstrafe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.015.239 von ka.sandra am 25.02.10 20:37:11WER KANN HELFEN????
Ich!
Du heisst Nicole Moore!!
Und so siehst du aus:
Wir hatten mal "geschäftlich" miteinander zu tun.
Erinnerst du dich jetzt wieder?
Ich!
Du heisst Nicole Moore!!
Und so siehst du aus:
Wir hatten mal "geschäftlich" miteinander zu tun.
Erinnerst du dich jetzt wieder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.018.843 von Datteljongleur am 26.02.10 11:33:39Vielmann zum Nulltarif?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.015.239 von ka.sandra am 25.02.10 20:37:11Teuerste ... vergiss die vielen unnützen Ratschläge meiner Vorredner ...
... es ist für Dich gar nicht wichtig, wie Du heisst ... anderen ist es ohnehin scheissegal!
Solange Du noch weisst, wie man sich nackig macht ... zerbrich Dir nicht Dein hübsches Köpfchen über Vor-und Nachnamen
... es ist für Dich gar nicht wichtig, wie Du heisst ... anderen ist es ohnehin scheissegal!
Solange Du noch weisst, wie man sich nackig macht ... zerbrich Dir nicht Dein hübsches Köpfchen über Vor-und Nachnamen
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.019.134 von technostud am 26.02.10 12:02:35Solange Du noch weisst, wie man sich nackig macht
Nen kleinen Stück müßt ihr aber auslassen.
Denn im wunderbarsten Fiction-Buch, das ich je las, dem "Das Grundgesetz", heißt es, die Würde sei unantastbar ...
Denn im wunderbarsten Fiction-Buch, das ich je las, dem "Das Grundgesetz", heißt es, die Würde sei unantastbar ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.015.239 von ka.sandra am 25.02.10 20:37:11Bis wann etwa wusstest Du denn noch wie Du heißt? Vielleicht kann man da ansetzen?
Telekom: Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung
Nach dem Selbstmord eines 18-jährigen Mannes im münsterländischen Greven hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Telekom aus Hannover aufgenommen. Nach einem Bericht des Spiegel hat die Polizei Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt. Die Telekom-Beschäftigten hätten sich geweigert, die Identität des Mannes zu offenbaren, nachdem dieser in einem Internetforum seinen Selbstmord angekündigt hatte. Als die Polizei seine Adresse nach drei Stunden durch einen anderen Anbieter herausfand, hatte sich der 18-Jährige bereits das Leben genommen.
Die Telekom sei der einzige Internetanbieter, mit dem es laut Polizei regelmäßig solche Probleme gebe, berichtet der Spiegel. Ein Sprecher der Telekom sagte gegenüber der dpa am Samstag, das Telekommunikationsgesetz erlaube die Herausgabe von Nutzerdaten nur, wenn eine unmittelbare Bedrohung für Leib und Leben bestehe. Es sei häufig schwer abzuschätzen, ob es sich bei Selbstmordankündigungen im Internet nur um einen Jux oder Ernst handelte.
"Die Mitarbeiter machen sich auf jeden Fall strafbar – entweder wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz oder wegen unterlassener Hilfeleistung", so der Sprecher. Nur in Rheinland-Pfalz erlaube das Landesgesetz in solchen Fällen die Herausgabe von Nutzerdaten. Zu dem konkreten Fall wollte das Unternehmen keine Angaben machen, um mögliche Ermittlungen nicht zu beeinflussen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Telekom-Ermittlungen-…
Nach dem Selbstmord eines 18-jährigen Mannes im münsterländischen Greven hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Telekom aus Hannover aufgenommen. Nach einem Bericht des Spiegel hat die Polizei Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt. Die Telekom-Beschäftigten hätten sich geweigert, die Identität des Mannes zu offenbaren, nachdem dieser in einem Internetforum seinen Selbstmord angekündigt hatte. Als die Polizei seine Adresse nach drei Stunden durch einen anderen Anbieter herausfand, hatte sich der 18-Jährige bereits das Leben genommen.
Die Telekom sei der einzige Internetanbieter, mit dem es laut Polizei regelmäßig solche Probleme gebe, berichtet der Spiegel. Ein Sprecher der Telekom sagte gegenüber der dpa am Samstag, das Telekommunikationsgesetz erlaube die Herausgabe von Nutzerdaten nur, wenn eine unmittelbare Bedrohung für Leib und Leben bestehe. Es sei häufig schwer abzuschätzen, ob es sich bei Selbstmordankündigungen im Internet nur um einen Jux oder Ernst handelte.
"Die Mitarbeiter machen sich auf jeden Fall strafbar – entweder wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz oder wegen unterlassener Hilfeleistung", so der Sprecher. Nur in Rheinland-Pfalz erlaube das Landesgesetz in solchen Fällen die Herausgabe von Nutzerdaten. Zu dem konkreten Fall wollte das Unternehmen keine Angaben machen, um mögliche Ermittlungen nicht zu beeinflussen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Telekom-Ermittlungen-…
Wer Namen/Identitäten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
also Vorsicht ka.sandra mit nem neuen nick
also Vorsicht ka.sandra mit nem neuen nick
es ist nicht wichtig wie du heist,:
Namen sind Schall und Rauch
Wichtig ist:
Wer Du bist
KP
Namen sind Schall und Rauch
Wichtig ist:
Wer Du bist
KP
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.018.843 von Datteljongleur am 26.02.10 11:33:39Mein lezter Wille, eine mit Brille.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.239.582 von antarra am 29.03.10 19:39:39Benutze ne Hupe,
guckt sie mit der Lupe.
guckt sie mit der Lupe.
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