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    Gekündigt wegen 1,30 Euro - zu Unrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.06.10 16:31:43 von
    neuester Beitrag 12.06.10 19:21:07 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.158.288
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      schrieb am 11.06.10 16:31:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin erstaunt, dass es hier noch keinen Thread gibt, in dem das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Emmily diskutiert wird.
      Denn ich erinnere mich noch sehr gut an damalige Diskussionen wie z.B. "Gekündigt wegen 1,30 Euro - zu Recht" als so arrogante Rechthaber wie der Threaderöffner (A)Sozialphysiker mit Berufung auf das damalige gesprochene Urteil mit Vehemenz die Richtigkeit der Kündigung verteidigten und einfach den Einwand der Unverhältnismäßigkeit des Urteils gegenüber dem Fehlverhalten der Angeklagten nicht gelten lassen wollten.
      Aber Gott sei Dank hat sich in diesem Fall der Diskussion u.a. wieder bewahrheitet: Wer am lautesten schreit, hat nicht unbedingt recht!
      Anscheinend gibt es wohl deshalb keine Diskussion, weil die Schreihälse sich jetzt nicht mehr wie damals auf ein scheinbar unantastbares Gerichtsurteil berufen können. Tja, ab und zu ist es besser, sich einfach mal auf seinen gesunden Menschenverstand zu verlassen, anstatt sich nur auf Paragraphen zu stützen; denn schon Cicero hat erkannt: summum ius summa iniuria!
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 17:06:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.670.539 von Astroem am 11.06.10 16:31:43Soweit ich der Presse entnommen habe war es schon ein fehlverhalten,
      aber eben nicht so hart dass eine unmittelbare Kündigung erfolgen durfte.

      Gruß Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 17:34:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.670.757 von AndreasBernstein am 11.06.10 17:06:40Zweifelsohne war es ein Fehlverhalten! Das war auch damals zumeist nicht Gegenstand der Diskussionen, sondern es ging fast immer um die Unverhältnismäßigkeit des Urteils.
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 18:12:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.670.757 von AndreasBernstein am 11.06.10 17:06:40massgebend für die unverhältnismässigkeit war das vorherige langjährige ungestörte arbeitsverhältnis
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 18:28:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      da geht die Arbeit viel besser von der Hand :laugh: es muß eine Wonne sein,für eien Arbeitgeber tätig zu sein bei dem man das Arbeitsverhältnis gerichtlich erstritten hat.

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      schrieb am 11.06.10 19:23:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.671.232 von zocklany am 11.06.10 18:28:32na zumindest muss der ag sie die ganze zeit nachbezahlen...auch ein teurer spass
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 19:25:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.671.232 von zocklany am 11.06.10 18:28:32und er trägt alle gerichts- und anwaltskosten
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 20:03:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Als vor kurzem bekannt wurde, dass Richter und Staatsanwälte ihre Privatautos kostenlos in den Werkstätten der Justiz warten liessen, gab es keine Abmahnungen oder Entlassungen, geschweige denn Anklagen.
      Diese Vorfälle wurden mit freiwilligen Spenden von 500 oder 1000 Euro in die Justizkasse unter den Teppich gekehrt.

      Das nur mal als Hinweis wie in Deutschland die Verhältnismäßigkeit bei kleinen Leuten und großen Leuten unterschiedlich ausgelegt wird.
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 21:02:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.671.704 von bares@nobles am 11.06.10 20:03:13:confused:

      gut, dass nicht die todesstrafe verhängt werden konnte, weil diese bei uns abgeschafft ist...

      für einige furchtbare juristen (ich kenne selber genug sadisten in dieser zunft) hätte es m.e. für diese unzweifelhaft nachvollziehbare zwingende juristische gründe gegeben, diese für das vergehen zu verhängen...

      wenn man sie denn gelassen hätte..
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 21:20:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich halte es für durchaus positiv, im vorliegenden Fall besonders, wenn Arbeitsrecht und gerade Arbeitsrecht zu einer guten Portion schon immer Richterrecht war, also Recht hier in Paragraphen, Artikeln und Ziffern immer einen Anteil an Auslegung zulassen.

      So geht das Urteil nun in Ordnung, auch wenn es erst den Weg über die Instanzen gebraucht hat.

      Denn hier wirkte doch kein Leergutbon ... das war doch allen klar.
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 21:30:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.046 von TimeTunnel am 11.06.10 21:20:09:confused:

      Denn hier wirkte doch kein Leergutbon ... das war doch allen klar.


      für die juristen war der leergutbon der aufmacher und sie machten ihr unmenschliches sadistisches urteil auch nur daran fest...

      für das neue urteil hat sich im grunde nur die verhältnismäßigkeit geändert... nach meinen beobachtungen aus den zugänglichen hergangsbeschreibungen ergibt sich das urteil des diebstahls nur aus einer vorher gefakten situation

      hier sollte m.e. erfolgreich noch einmal revision eingelegt werden.. und auf die sogenannten zeuginnen mehr eingewirkt werden..
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 21:42:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.092 von Nannsen am 11.06.10 21:30:48:confused::confused:immerhin hat der arbeitgeber das ganze veranlasst, indem er das arbeitsverhältnis kündigte und im einzelhandel ist man bei sowas ganz schnell draussen
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 21:43:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.092 von Nannsen am 11.06.10 21:30:48ausserdem ist eine revision keine tatsacheninstanz mehr
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 21:48:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.092 von Nannsen am 11.06.10 21:30:48man kann natürlich auch endlos prozesszieren und als Beklagte nun einen neuen Prozess um falsche Zeugenaussagen anleiern auf Grund derer man zu Unrecht in die Mühlen einer Justiz gezogen wurde, aber ob all das nun nach der letztinstanzlichen Entscheidung noch sinnvoll ist ?

      Und mit welchem Nutzen oder Gewinn ? Mal ganz abgesehen von den Kosten.

      Der künftige Arbeitsfrieden dieser Kassierern ist nach ihrer Wiedereinstellung ohnehin lädiert, wenn nicht gar ein Spießrutenlaufen.
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 22:00:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.172 von TimeTunnel am 11.06.10 21:48:06:D:D wohl klägerin
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 22:03:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.220 von invest2002 am 11.06.10 22:00:33ja natürlich, sorry ... in dem Fall dann natürlich als Klägerin :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 22:10:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.240 von TimeTunnel am 11.06.10 22:03:41:D:D kann ja mal passieren
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 22:10:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.671.145 von invest2002 am 11.06.10 18:12:56Genau so hatte ich das auch in Erinnerung :yawn:
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 22:23:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      ausserdem hat sich das bag nur deswegen mit dem fall befasst, weil nach seiner ansicht eine rechtliche frage, die grundsätzliche bedeutung für die entscheidung hatte noch nicht entschieden wurde und das war die frage, dass das berufungsgericht das spätere prozessuale verhalten der klägerin zu ihrem nachteil auslegte...das wird jetzt hier wohl nicht jeder verstehen...ist aber auch egal
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 23:13:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.172 von TimeTunnel am 11.06.10 21:48:06Der künftige Arbeitsfrieden dieser Kassierern ist nach ihrer Wiedereinstellung ohnehin lädiert, wenn nicht gar ein Spießrutenlaufen.

      Da wäre ich aber als Arbeitgeber vorsichtig. Sonst gibt es die nächste Klage wegen Diskriminierung bzw. Mobbing.
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 23:18:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.497 von INTERSHOP27 am 11.06.10 23:13:43das sehe ich auch so
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 23:30:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.497 von INTERSHOP27 am 11.06.10 23:13:43Wenn ein Arbeitgeber sich der Streitbarkeit einer Arbeitnehmerin in gerichtlichen Arbeitsprozessen sicher ist, so wird er sicher künftig im Verhalten Rechtssicher agieren. Aber auch unter diesem Aspekt bieten sich vielfältigste Spielmöglichkeiten für AG, immer im Rahmen des Arbeitsvertrages und hart an der Grenze des Machbaren bzw. Legalen. Das wird schon so sein bzw. in vielen Fällen so sein.

      Da kann es Versetzungen geben, andere Aufgabenzuteilung, längere Anfahrtwege zu neuen Standorten, und und und.

      Wer es als Arbetgeber also drauf anlegt, der kann sicher für verlorene Prozesse Retourkutschen ohne Ende fahren ... bis hin zur psychologischen Selbstaufgabe und Eigenkündigung der "Opfer".
      Avatar
      schrieb am 12.06.10 18:48:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.172 von TimeTunnel am 11.06.10 21:48:06
      Und mit welchem Nutzen oder Gewinn ? Mal ganz abgesehen von den Kosten.
      Geht man davon aus, daß die Mitarbeiter aus Angst um ihre eigenen Arbeitsplätze die Unwahrheit gesagt haben, wäre es ein großer Nutzen für die Gesellschaft, wenn hier weiter prozessiert würde.
      Avatar
      schrieb am 12.06.10 19:21:07
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.673.829 von Rammelyo am 12.06.10 18:48:28na da musst du aber lange weiterträumen


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