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    Internist greift Notarzt an – Patient (81) tot! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.10 22:49:05 von
    neuester Beitrag 24.02.12 14:28:23 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.159.253
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      schrieb am 09.08.10 22:49:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Streit um Wiederbelebung
      Internist greift Notarzt an – Patient (81) tot!


      Von Pilar May
      Darf ein Mediziner so ausrasten? Weil er die Wiederbelebung seines Patienten verhindern wollte, ging Internist Dr. Peter L. (54) auf Notarzt Dr. Hans-Gerald F. (47) los. Der Dialyse-Arzt schubste den Notarzt gegen die Rettungswagentür, Rauferei und Ärger. Ergebnis: Notarzt verletzt, Opa (81) tot.

      Es geschah am 31. Juli: Der todkranke Senior (Nekrosen an beiden Beinen, septischer Schock, stark ausgetrocknet) wurde samstags in die Dialyse-Praxis von Dr. L. in Alzey (Rheinland-Pfalz) gebracht. Der Arzt gab dem Senior anderthalb Liter Flüssigkeit. Dann brach er die Behandlung ab. Dr. L. zu BILD: „Jeder konnte sehen, dass der Mann sterbend war. Ich wollte ihn zum Sterben in die Klinik zurück bringen lassen.“

      Noch auf dem Praxis-Gelände, im Rettungswagen, ging‘s dem Senior schlechter, der Notarzt wollte ihn wiederbeleben. Da stürmte Dr. L. ran, rief: „Stellen Sie die Wiederbelebung ein!“ Notarzt Dr. F. versperrte dem Internisten den Weg. Da ging‘s los.

      Der Notarzt zu BILD: „Er stieß mich gegen die Rettungswagentür. Ich erlitt Prellungen am Thorax, an der Wirbelsäule und Schürfwunden an den Beinen.“ Das Gerangel dauerte eine Weile, die Wiederbelebung verzögerte sich, der Patient starb. Dialyse-Arzt Dr. L.: „Ich habe den Senior sterben lassen, wie sich das gehört.“

      Alzey ist entsetzt. Notarzt Dr. F.: „So etwas habe ich noch nicht erlebt!“ Bezirksärztekammer und Staatsanwaltschaft sind eingeschaltet. Klaus-Peter Mieth, Leitender Oberstaatsanwalt von Mainz: „Es liegt ein Todesermittlungsverfahren vor.“

      http://www.bild.de/BILD/regional/frankfurt/aktuell/2010/08/0…
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 22:51:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich finde der Internist hat er Richtig gemacht, denn manche NOTärtze sind übereifrig und handeln so nicht mehr in Interesse der Patienten.

      Eine Bekannte ist Betreuerin und erzälte von einer Betrteuten, welche durch Wiederbelebung noch 5 Jahre als Totale Pflegefall, leben mußte .
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 23:02:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Notarzt heißt eben Notarzt und nicht Totarzt. :p
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 00:13:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      unserem Autobahn-Notarzt wäre das nicht passiert, er kann Karate! :cool:

      Ergebnis:
      - Opa lebt
      - Internist auf der Intensivstation
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 01:14:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Lasst "einfach" Sterbende sterben und Lebende leben.

      Das ist natürlich leider nicht so einfach, wenn man sich seiner Funktion unterordnet und seine emotionale Intelligenz ignoriert.

      Notärzte haben's da besonders schwer, verständlcherweise ...

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      Avatar
      schrieb am 10.08.10 07:46:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.955.362 von GueldnerG45S am 09.08.10 22:49:05immer wieder erfreulich,das sich jemand die Mühe macht,uns hochwertigen Journalismus nahezubringen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 08:34:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ein Zeichen wohl dafür - wie sehr es doch nur ums Geld geht, welches im Ressort "alter + kranker Mensch" als Einnahmequelle schlummert.

      Ärzte vergessen immer mehr ihren einmal geschworenen Eid des Hyppokrates und sind oft nur noch Geschäftsleute mit überwiegendem Interesse für Bares.
      Der Patient hat das Nachsehen - die Krankenkassen erschlechtern ihre Leistungen von Jahr zu Jahr und übertreffen sich gegenseitig mit Beitragserhöhungen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 09:14:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich sprach kürzlich mit meiner Tochter drüber, die auch Ärztin ist. Sie behauptet, dass man als Profi sehr gut erkennen kann, wenn es wirklich zu Ende geht. Und sie hätte wohl auch so entschieden wie der Internist.

      Andererseits haben Notärzte auch ein berechtigtes, großes Interesse daran, dass der Patient nicht in ihrem Einsatz stirbt. 20 Minuten später ist ihnen das vielleicht auch wieder recht...
      Das sollte man auch in Betracht ziehen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 09:16:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.956.212 von Siemenspush am 10.08.10 08:34:15Ärzte vergessen immer mehr ihren einmal geschworenen Eid des Hyppokrates und sind oft nur noch Geschäftsleute mit überwiegendem Interesse für Bares.

      nicht nur das,angeblich eröffnen Ärzte eine Praxis um Geld zu verdienen :mad:
      (aber das bleibt unter uns)
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 09:39:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.956.212 von Siemenspush am 10.08.10 08:34:15:eek: eine Krankenschwester sagte: Bei uns werden die alten Menschen solange Behandelt bis sie als Pflegefall entlassen werden können :eek:
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 10:44:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.955.362 von GueldnerG45S am 09.08.10 22:49:05Jaja, die "Notärzte"...oder
      Hilfe die Retter kommen!

      Ich denke mal, der Internist wußte genau, was er tat.
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 14:50:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn ein Arzt (z.B. Dr. Peter L.) mit Gewalt die Lebensrettungsversuche eines Notarztes verhindert hat (es reicht die Gewaltanwendung, der Patient muss dabei nicht sterben), dann muss der Arzt (z.B. Dr. Peter L.) mindestens ein Berufsverbot bekommen. Naheliegenderweise kann man hier erstmal mit dem Verdacht auf § 240 Nötigung (http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html) (gegenüber dem Notarzt) und § 212 Totschlag (http://dejure.org/gesetze/StGB/212.html) (gegenüber dem Patienten) gegen Dr. Peter L. ermitteln. Wenn Dr. Peter L. fahrlässig oder gar absichtlich den lebensbedrohlichen Zustand des Patienten (http://de.wikipedia.org/wiki/Sepsis) hebeigeführt hat, muss wegen Mordverdacht (§ 211 Mord http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html) ermittelt werden. Wichtig ist jetzt eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung, wie es zum lebensgefährlichen Zustand des Patienten gekommen ist. Alles, was Dr. Peter L. jetzt noch retten könnte, wäre ein notariell beglaubigter Todeswunsch des Patienten aber ich nehme nicht an, dass der existiert. (imho)
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 15:37:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die kosten die der 81 Jährige jetzt verursacht hat sollten seiner Familie aufgebrummt werden!
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 20:58:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Oh je!
      Rein sachlich betrachtet lief hier wirklich etwas völlig aus dem Ruder.
      Der dargestellte Sachverhalt wirft hier Fragen auf.
      Der alte Herr kam also wie beschrieben in die Dialyse- Praxis.
      Wo kam er den her? Aus der Klinik, wo der alarmierte Notarzt den Patienten hin bringen wollte. Kam er von Zuhause?
      Kam der Patient aus einer medizinischen Einrichtung und wurde zur Dialyse verlegt, in einem dehydrierten Zustand, könnte man sicherlich von fahrlässigen Handeln ausgehen, die die Medizinische-Einrichtung als Erstes zu verantworten hätte.
      Kam der Patient von Zuhause in die Dialyse-Praxis, kann man sich nur fragen, warum der Dialyse- Arzt so großzügig mit der lebenspendenden Flüssigkeit umgegangen ist. Hier müsste man genügend Erfahrung mit Flüssigkeiten und Krankheitsbildern voraussetzen. Egal!
      Ein spontan auftretendes Lungenödem bei dem beschrieben Status des Patienten dürfte den Dialysearzt wohl ziemlich nervös gemacht haben.
      Hört sich halt nicht schön an, wenn jemand auf diese Art um seine letzten Minuten des Lebens röchelt. Egal!
      Es gibt doch die Gelben-Seiten. Einfach anrufen und es kommt jemand der etwas davon versteht.
      So geschehen.
      Ein Notarzt hat den Auftrag Leben zu retten, welches mit den vorhanden Rüstzeug gerettet werden kann.
      Er kann selten vor Ort auf eine lückenlose und glaubhafte Krankengeschichte blicken, aber die verrinnende Zeit lässt nur Zeit zum aktiven Handeln. Er würde sich strafbar machen, wenn er nicht plausibel handelt und dieses unter umständen auch so plausibel vor Gericht vortragen kann. .
      Alle Informationen die vorhanden sind, liegen zum größten Teil beim Patienten selbst, und der äußert sich recht unverständlich.
      Keine eigenen Willensbekundungen liegen vor, aber der Patient ist womöglich zu Fuß in die Dialyse-Praxis gekommen und hat dort Hilfe erbeten.
      Aber egal.
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 12:20:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.985.939 von hundediebeissenbellennicht am 14.08.10 20:58:49Ich denke mal, der Internist hatte auch die Krankenakte. Überreaktion des Notarztes?
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 18:13:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nee, nun wirklich nicht!
      Er wurde gerufen um einen Notfall zu sichten, sich eine Meinung über die Krise des Patienten zu bilden und plausibel mit dieser Krise umzugehen. Dies ist mit allgemein bekannten Richtlinien, Standards und gesetzlichen Auflagen, klar für diese Berufsgruppe definiert.
      Eine vorläufige Rettung ist zwingend geboten. Wenn der Patient es dann bis in ein Krankenhaus schafft, kann dort unter erneuter Betrachtung der aktuellen Anamnese eine weite Vorgehensweise besprochen werden. Die hinzugezogene medizinische Fakultät oder Fakultäten entscheiden gemeinsam, über einen Abbruch der invasiven Therapie oder dem Beginn einer invasiven Therapie.
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 14:28:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      :rolleyes: Haben die Notärzte KEIN Hirn, wie kann er sowas tun :rolleyes:



      Wolfgang Koller berichtet über den ernsten Zustand des Prinzen.
      (Foto: AP)


      Freitag, 24. Februar 2012

      50 Minuten Reanimationszeit
      Friso erleidet Hirnschaden


      Der schwer verletzte niederländische Prinz Friso hatte nach seinem Skiunfall in Österreich 50 Minuten Herzstillstand. Ob der erst nach mehreren Versuchen reanimierte 43-Jährige jemals wieder das Bewusstsein erlangt, ist nach Angaben seiner Ärzte unklar.

      Der Sohn von Königin Beatrix war am Freitag beim Skilaufen in Lech von einer Lawine erfasst worden und hatte 20 Minuten unter den Schneemassen gelegen, ehe er von Einsatzkräften geborgen werden konnte. Laut Koller erlitt er einen 50-minütigen Herzstillstand und musste während dieser gesamten Zeit reanimiert werden.


      http://www.n-tv.de/panorama/Friso-erleidet-Hirnschaden-artic…


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