Eilmeldung#####Aus für Schwarz-Gelb in Kiel: Verfassungsgericht verlangt Neuwahl im Norden##### - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.08.10 13:14:57 von
neuester Beitrag 30.08.10 22:41:11 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 40.066.796 von derwahrepeanuts am 30.08.10 13:14:57die merkel muss weg, die merkel muss weg
Schleswig (dpa) - Neuwahl im Norden: Die Schleswig-Holsteiner müssen ihren Landtag zwei Jahre früher wählen als geplant. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig ordnete am Montag eine Neuwahl bis spätestens 30. September 2012 an. Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen. Außerdem verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 zu ändern. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP ließ das Gericht jedoch unangetastet.
Seltsames Urteil des Landesverfassungsgerichts SH. Da soll also eine nicht rechtmäßig zustande gekommene Mehrheit weitere zwei Jahre regieren bis es zu Neuwahlen kommt. In der Zwischenzeit soll sie auch noch ein neues Wahlgesetz erarbeiten und verabschieden. Welch ein horrender Unsinn! Dieses Gesetz wird mit Sicherheit so aussehen, dass weiterhin die CDU bevorteilt wird.Da haben die Richter den Bock zum Gärtner gemacht. Und warum erst in zwei Jahren gewählt werden soll, hat wahrscheinlich mit den Pensionsansprüchen einiger Minister und denen des Ministerpräsidenten zu tun. Welch eine Verhöhnung des Parlaments und der Wähler.
Man stelle sich vor es würde schon in einigen Monaten gewählt-der Bundesrat würde für Merkel zum Durchlauferhitzer ihrer baldigen Abwahl.
Man stelle sich vor es würde schon in einigen Monaten gewählt-der Bundesrat würde für Merkel zum Durchlauferhitzer ihrer baldigen Abwahl.
Die Richter haben bestimmt alle 100,--€ von Frau Merkel bekommen!!!!!!!!
Über manche Urteile kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Natürlich sind sofortige Neuwahlen nicht möglich, da zunächst ein neues Wahlgesetz verabschiedet werden muß. Dafür wurde vom Gericht eine Frist bis Mai 2011 gesetzt. Was spräche dagegen, die Neuwahlen direkt im Anschluss daran durchzuführen? Warum soll eine unrechtmäßig im Amt befindliche Regierung darüberhinaus weitere knapp 1,5 Jahre regieren dürfen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.068.625 von MFC500 am 30.08.10 17:10:56Was hätte dagegen gesprochen, wenn das Gericht entschieden hätte, die Neuwahlen früher stattfinden zu lassen und erst den neuformierten Landtag mit der Änderung des Wahlgesetzes zu beauftragen. Das Urteil hat einen starken Kungeleigeruch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.068.940 von Prospel7 am 30.08.10 17:51:13es macht doch keinen Sinn, eine Wahl mit derselben verfassungswidrigen Regelung bei den Überhangmandaten zu wiederholen. Das Ergebnis wäre erneut unrechtmäßig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.069.344 von MFC500 am 30.08.10 18:43:39Sicher macht es wenig Sinn mit der alten Verfassung wählen zu lassen. Macht es aber mehr Sinn, eine illegale Regierung zwei Jahre weiter regieren zu lassen und sie ein neues Wahlgesetz auf den Weg bringen zu lassen? Der einzig richtige Weg, ist meines Erachtens, schnellstmögliche Neuwahlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.069.738 von Prospel7 am 30.08.10 19:47:55Der einzig richtige Weg, ist meines Erachtens, schnellstmögliche Neuwahlen.
sehe ich ja genauso. Voraussetzung ist jedoch ein neues Wahlrecht. Vorgabe: Mai 2011. Danach sollte es umgehend Wahlen geben. Sofern die Beteiligten nur ein Mindestmaß an Respekt vor der Verfassung, ihrem Amtseid und den Wählern haben, müssten sie entsprechend agieren. Das wird aber nur dann geschehen, wenn die Umfragewerte positiv sind. Die zusätzlich gewährten maximal knapp 1,5 Jahre halte ich auch für indiskutabel.
sehe ich ja genauso. Voraussetzung ist jedoch ein neues Wahlrecht. Vorgabe: Mai 2011. Danach sollte es umgehend Wahlen geben. Sofern die Beteiligten nur ein Mindestmaß an Respekt vor der Verfassung, ihrem Amtseid und den Wählern haben, müssten sie entsprechend agieren. Das wird aber nur dann geschehen, wenn die Umfragewerte positiv sind. Die zusätzlich gewährten maximal knapp 1,5 Jahre halte ich auch für indiskutabel.
Wie schnell ein Gesetz verabschiedet werden kann, hat ja das Gesetz zum EURO-Hilfsfonds gezeigt.
Die Neufassung eines Wahlgesetzes wäre in wenigen Wochen möglich. Zu jeder Wahl wurde ein neues Wahlgesetz beschlossen und im Prinzip stand jedesmal das gleiche drin.
Es müßten lediglich die verfassungswidrigen Passagen ersatzlos gestrichen werden. Der Rest war ja bisher auch schon in den beschlossenen Wahlgesetzen und könnte genauso wieder beschlossen werden.
Konsequenz des Verfassungsgerichtsurteil muß es sein, wegen böswilliger willkürlicher Verzögerung der Neuwahl der Landesregierung jegliche demokratische Legitimation abzusprechen. Gegen eine geschlossenen Ablehnungsfront würde sich eine verfassungswidrige Regierung keine drei Tage im Amt halten. Wenn sie länger im Amt bleibt, sind diejenigen daran schuld, die das zulassen und dulden.
Die Neufassung eines Wahlgesetzes wäre in wenigen Wochen möglich. Zu jeder Wahl wurde ein neues Wahlgesetz beschlossen und im Prinzip stand jedesmal das gleiche drin.
Es müßten lediglich die verfassungswidrigen Passagen ersatzlos gestrichen werden. Der Rest war ja bisher auch schon in den beschlossenen Wahlgesetzen und könnte genauso wieder beschlossen werden.
Konsequenz des Verfassungsgerichtsurteil muß es sein, wegen böswilliger willkürlicher Verzögerung der Neuwahl der Landesregierung jegliche demokratische Legitimation abzusprechen. Gegen eine geschlossenen Ablehnungsfront würde sich eine verfassungswidrige Regierung keine drei Tage im Amt halten. Wenn sie länger im Amt bleibt, sind diejenigen daran schuld, die das zulassen und dulden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.070.024 von Borealis am 30.08.10 20:29:48das sagst du so einfach. Laut Kubicki (FDP) ist die vom Gericht gesetzte Frist "ambitioniert". Na ja, hier geht´s ja auch nur um eine Verletzung der Verfassung, während das Bankenrettungspaket 2.0, pardon, muß natürlich "EURO-Hilfsfonds" heißen, bekanntlich alternativlos war...
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