bitte um eure hilfe, angaben/funktion fiskus - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.12.10 10:39:05 von
neuester Beitrag 11.12.10 11:49:36 von
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hi,
ich möchte meine steuer auch weiterhinn selber machen. bei mir fällt eigentlich nie gross was an, daher auch mit einfacher software möglich.
nun bin ich aber seit diesem jahr wieder aktiv in aktien. nur aktien!
habe schon einen teil mit verlusten verkauft, sage mal einfach 1500 euro. nun habe ich aber auch schon 1000 gewinn realisiert.
mir sagte jemand das bei gewinnen alles automatisch (steuer) gebucht wird (wurde bei mir aber (noch)nicht) und das ich verluste selber angeben muss!?
was für unterlagen, verkauf und kaufsbescheinigungen meines brokers muss ich mit abgeben/ausdrucken?
kann mir jemand etwas dazu sagen oder einen link posten, wo diese sache (nur aktien und steuer) möglichst einfach beschrieben werden?
vorab vielen dank.
ich möchte meine steuer auch weiterhinn selber machen. bei mir fällt eigentlich nie gross was an, daher auch mit einfacher software möglich.
nun bin ich aber seit diesem jahr wieder aktiv in aktien. nur aktien!
habe schon einen teil mit verlusten verkauft, sage mal einfach 1500 euro. nun habe ich aber auch schon 1000 gewinn realisiert.
mir sagte jemand das bei gewinnen alles automatisch (steuer) gebucht wird (wurde bei mir aber (noch)nicht) und das ich verluste selber angeben muss!?
was für unterlagen, verkauf und kaufsbescheinigungen meines brokers muss ich mit abgeben/ausdrucken?
kann mir jemand etwas dazu sagen oder einen link posten, wo diese sache (nur aktien und steuer) möglichst einfach beschrieben werden?
vorab vielen dank.
Hallo dww,
ich gehe davon aus, dass Du die Aktien nach 2009 gekauft hast und diese in einem deutschen Depot lagen.
In diesem Fall "kümmert" sich Deine Bank um die Berechnung und Einbehalt der Abgeltungssteuer.
Dabei werden Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnet - da Deine realisierten Verlusten die realisierten Gewinne übersteigen fällt auch keine Abgeltungssteuer an.
Der evtl. verbleibende Verlustbetrag wird von Deiner Bank auf das nächste Jahr vorgetragen ... und dann mit weiteren Aktiengewinnen verrechnet.
Sollten die Aktiengewinnen irgendwann über den -verlusten liegen, wird die Bank von dem Gewinn 25% Abgeltunssteuer einbehalten. Dafür bekommst Du dann am Jahresende eine Bescheinigung.
In der Steuer musst Du in keinem der o.g. Fälle etwas dazu angeben.
Wenn Dein Grenzsteuersatz aber unter 25% liegt, würde es im letztgenannten Fall Sinn machen, das dann doch in der ESt-Erklärung anzugeben - dann bekommst Du ggf. einen Teil der Abgeltungssteuer wieder raus!
Rene
ich gehe davon aus, dass Du die Aktien nach 2009 gekauft hast und diese in einem deutschen Depot lagen.
In diesem Fall "kümmert" sich Deine Bank um die Berechnung und Einbehalt der Abgeltungssteuer.
Dabei werden Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnet - da Deine realisierten Verlusten die realisierten Gewinne übersteigen fällt auch keine Abgeltungssteuer an.
Der evtl. verbleibende Verlustbetrag wird von Deiner Bank auf das nächste Jahr vorgetragen ... und dann mit weiteren Aktiengewinnen verrechnet.
Sollten die Aktiengewinnen irgendwann über den -verlusten liegen, wird die Bank von dem Gewinn 25% Abgeltunssteuer einbehalten. Dafür bekommst Du dann am Jahresende eine Bescheinigung.
In der Steuer musst Du in keinem der o.g. Fälle etwas dazu angeben.
Wenn Dein Grenzsteuersatz aber unter 25% liegt, würde es im letztgenannten Fall Sinn machen, das dann doch in der ESt-Erklärung anzugeben - dann bekommst Du ggf. einen Teil der Abgeltungssteuer wieder raus!
Rene
Falls Aktiengewinne anfallen,
bzw. bereits zuvor bei der Bank die Religionszugehörigkeit angeben, neben der Abgeltungssteuer fallen auch Kirchensteuern an, falls man nicht ausgetreten ist.
Ansonsten kann das Finanzamt auch mal 10 Jahre rückwirkend prüfen und die Kirchensteuer nachträglich festsetzen.
Falls die Hinterziehung von Kirchensteuer auffliegt, hilft die Beichte im Höchtsfalle für das persönliche Seelenheil.
Fazit: Relitionszugehörigkeit bei der Bank angeben oder austreten aus den Klingelbeutelvereinen.
bzw. bereits zuvor bei der Bank die Religionszugehörigkeit angeben, neben der Abgeltungssteuer fallen auch Kirchensteuern an, falls man nicht ausgetreten ist.
Ansonsten kann das Finanzamt auch mal 10 Jahre rückwirkend prüfen und die Kirchensteuer nachträglich festsetzen.
Falls die Hinterziehung von Kirchensteuer auffliegt, hilft die Beichte im Höchtsfalle für das persönliche Seelenheil.
Fazit: Relitionszugehörigkeit bei der Bank angeben oder austreten aus den Klingelbeutelvereinen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.662.821 von Aark am 07.12.10 14:13:38Hallo,
>>>Fazit: Relitionszugehörigkeit bei der Bank angeben oder austreten aus den Klingelbeutelvereinen.
Das ist doch ziemlicher Unsinn, die Nacherhebung der Kirchensteuer ist eine Kleinigkeit, man muss nur die Zeilen 6, 49 und 50 der Anlage KAP ausfüllen (das sind zwei Zahlen, mehr nicht).
MfG Stefan
>>>Fazit: Relitionszugehörigkeit bei der Bank angeben oder austreten aus den Klingelbeutelvereinen.
Das ist doch ziemlicher Unsinn, die Nacherhebung der Kirchensteuer ist eine Kleinigkeit, man muss nur die Zeilen 6, 49 und 50 der Anlage KAP ausfüllen (das sind zwei Zahlen, mehr nicht).
MfG Stefan
wow, vielen dank für die teils sehr ausführlichen post.
klasse, dachte schon das sonem newbie keiner was sagen würde, da eventuell schon 1000x durchgekaut.
vielen dank!
ps: ja, bin erst 2009 wieder rein, nachdem ich 2001 schiffbruch mit dem neuen markt erlitten hatte.
somit ist dein, @renebbanker, beispiel zutreffend.
klasse, dachte schon das sonem newbie keiner was sagen würde, da eventuell schon 1000x durchgekaut.
vielen dank!
ps: ja, bin erst 2009 wieder rein, nachdem ich 2001 schiffbruch mit dem neuen markt erlitten hatte.
somit ist dein, @renebbanker, beispiel zutreffend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.665.498 von reckoner am 07.12.10 18:06:02Statt gleich von Unsinn zu Reden,
wäre der Hinweis, dass bei fehlender Angabe bei der Bank eine jährliche Nacherhebung, bzw. steuerliche Deklaration zwingend zu erfolgen hat, wäre ausreichend gewesen.
Mein Post war unvollständig, allerding kein Unsinn.
Viele fallen dem Glauben anheim, dass mit der Abgeltungssteuer alles erledigt sei, weshalb ich auf die Kirchensteuer hinweisen wollte.
Die Religionszugehörigkeit bei der Bank anzugeben erspart die von Dir zurecht geäußerte steuerliche Nacherhebung bei der KAP 6 aus 49 mit Sonderzahl 50.
Falls man sich die Nacherhebung sparen möchte und sich nicht in die Gefahr der Steuerhinterziehung bringen möchte, weil man von der erforderlichen Nacherhebung nichts wusste, ist die Angabe bei der Bank oder der Austritt aus den Klingenbeutelvereinen dauerhaft der einfachere Weg.
Bei der grassierenden Datensammelwut bevorzuge ich lieber den Weg über die Bank.
wäre der Hinweis, dass bei fehlender Angabe bei der Bank eine jährliche Nacherhebung, bzw. steuerliche Deklaration zwingend zu erfolgen hat, wäre ausreichend gewesen.
Mein Post war unvollständig, allerding kein Unsinn.
Viele fallen dem Glauben anheim, dass mit der Abgeltungssteuer alles erledigt sei, weshalb ich auf die Kirchensteuer hinweisen wollte.
Die Religionszugehörigkeit bei der Bank anzugeben erspart die von Dir zurecht geäußerte steuerliche Nacherhebung bei der KAP 6 aus 49 mit Sonderzahl 50.
Falls man sich die Nacherhebung sparen möchte und sich nicht in die Gefahr der Steuerhinterziehung bringen möchte, weil man von der erforderlichen Nacherhebung nichts wusste, ist die Angabe bei der Bank oder der Austritt aus den Klingenbeutelvereinen dauerhaft der einfachere Weg.
Bei der grassierenden Datensammelwut bevorzuge ich lieber den Weg über die Bank.
Hallo Aark,
OK, war vielleicht zu scharf formuliert. Du hattest aber neben den zwei genannten Möglichkeiten die dritte - und meiner Meinung nach beste - unterschlagen.
Ich würde meiner Bank meine Religion jedenfalls nicht anvertrauen. Der Staat (bzw. das Finanzamt) kennt die Daten eh schon, also ist das keine Offenbarung mehr.
Wer allerdings keine Anlage KAP mehr abgegeben muss oder möchte, dürfte mit deinem Vorschlag besser fahren, denn sämtliche Infos über das Vermögen würden dann geheim bleiben (Wiedereinführung der Vermögensteuer - ick seh dir kommen).
MfG Stefan
OK, war vielleicht zu scharf formuliert. Du hattest aber neben den zwei genannten Möglichkeiten die dritte - und meiner Meinung nach beste - unterschlagen.
Ich würde meiner Bank meine Religion jedenfalls nicht anvertrauen. Der Staat (bzw. das Finanzamt) kennt die Daten eh schon, also ist das keine Offenbarung mehr.
Wer allerdings keine Anlage KAP mehr abgegeben muss oder möchte, dürfte mit deinem Vorschlag besser fahren, denn sämtliche Infos über das Vermögen würden dann geheim bleiben (Wiedereinführung der Vermögensteuer - ick seh dir kommen).
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.675.534 von reckoner am 08.12.10 19:47:32Dann sind wir ja durch mit dem Thema reckoner,
schöne Zusammenfassung von Dir.
Entscheiden muss sich nun jeder selbst.
Gruss Aark
schöne Zusammenfassung von Dir.
Entscheiden muss sich nun jeder selbst.
Gruss Aark
das thema ks hat sich bei mir eh erledigt.
wie lange nimmt denn die bank die negativen einträge (verluste) mit? nur bis ein jahr?
danke für eure mühe!
wie lange nimmt denn die bank die negativen einträge (verluste) mit? nur bis ein jahr?
danke für eure mühe!
Hallo dawarwas,
>>>wie lange nimmt denn die bank die negativen einträge (verluste) mit? nur bis ein jahr?
Nein, jedes Jahr wieder. Wenn der aktuelle Verlust also nach 2011 übernommen wird, dort dann aber keine Gewinne realisiert werden, wird erneut nach 2012 vorgetragen u.s.w.
MfG Stefan
>>>wie lange nimmt denn die bank die negativen einträge (verluste) mit? nur bis ein jahr?
Nein, jedes Jahr wieder. Wenn der aktuelle Verlust also nach 2011 übernommen wird, dort dann aber keine Gewinne realisiert werden, wird erneut nach 2012 vorgetragen u.s.w.
MfG Stefan
ok, dann wirds jetzt etwas komplizierter.
ich habe noch aktien aus 2001 im depot, deren wert gerade mal, zum teil, nur noch 1% dess ehemaligen wertes haben (z.b. in-motion).
die werden in meinem depot ohne kaufsumme geführt.
ich denke mal das da fristen überschritten wurden, weil es einfach nicht mehr interessant ist zu welchem kurs ich die kaufte!?
hatte damals 5stellig verloren. ( für mich ne ganze menge geld.
ich habe noch aktien aus 2001 im depot, deren wert gerade mal, zum teil, nur noch 1% dess ehemaligen wertes haben (z.b. in-motion).
die werden in meinem depot ohne kaufsumme geführt.
ich denke mal das da fristen überschritten wurden, weil es einfach nicht mehr interessant ist zu welchem kurs ich die kaufte!?
hatte damals 5stellig verloren. ( für mich ne ganze menge geld.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.689.356 von dawarwas am 10.12.10 14:58:53Hallo dww,
nach altem Steuerrecht (Kauf vor 2009) waren Gewinne/Verluste steuerlich unbeachtlich/egal, sobald Du die Aktien länger als 12 Monate hattest.
Damit haben Deine Verluste aus den 2001er-Käufe steuerlich keine Auswirkung.
Sorry!
Schönes WE
Rene
nach altem Steuerrecht (Kauf vor 2009) waren Gewinne/Verluste steuerlich unbeachtlich/egal, sobald Du die Aktien länger als 12 Monate hattest.
Damit haben Deine Verluste aus den 2001er-Käufe steuerlich keine Auswirkung.
Sorry!
Schönes WE
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.689.356 von dawarwas am 10.12.10 14:58:53Hallo dawarwas,
meine Ausführungen galten nur für die von dir genannten Aktien, Kauf 2009 oder später.
Deine Aktien aus 2001 sind aber Altbestände, dabei gilt die einjährige Spekulationsfrist weiterhin (ist natürlich abgelaufen). Daher wären Gewinne und sind auch die Verluste nicht mehr steuerbar.
Denken wir mal 10 Jahre weiter und einige deiner 2011 gekauften Aktien standen nahe Null, dann könntest du sie Verkaufen und könntest gleichzeitig entsprechend hohe Gewinne steuerfrei vereinnahmen; ggf. würde der Verlust auch vorgetragen. Das ist die neuer Rechtslage (vorausgesetzt, die gilt 2020 noch).
MfG Stefan
meine Ausführungen galten nur für die von dir genannten Aktien, Kauf 2009 oder später.
Deine Aktien aus 2001 sind aber Altbestände, dabei gilt die einjährige Spekulationsfrist weiterhin (ist natürlich abgelaufen). Daher wären Gewinne und sind auch die Verluste nicht mehr steuerbar.
Denken wir mal 10 Jahre weiter und einige deiner 2011 gekauften Aktien standen nahe Null, dann könntest du sie Verkaufen und könntest gleichzeitig entsprechend hohe Gewinne steuerfrei vereinnahmen; ggf. würde der Verlust auch vorgetragen. Das ist die neuer Rechtslage (vorausgesetzt, die gilt 2020 noch).
MfG Stefan
nochmals, vielen danke für eure hilfe und mühe.
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