Quellensteuer Norwegen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.12.10 14:16:10 von
neuester Beitrag 03.01.11 15:15:07 von
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Ich habe seit Jahren Aktien aus Norwegen und bekam bisher über die Targobank bei Auszahlung der Dividenden 15% der Quellensteuer angerechnet, die restlichen 10% legte ich Norwegen vor und dieser Betrag wurde anstandslos von Norwegen überwiesen. Jetzt stornierte die Targobank nachträglich die Anrechnung der 15% für 2010, Norwegen bleibt auf Anfrage bei 10%, so dass ich wohl davon ausgehen muss, dass die 15% verloren sind, denn mit der Abgeltungsteuer gibt es ja keine Möglichkeit Auslandssteuern auf Wertpapiere abzurechnen.
Ist das bitte korrekt oder gibt es doch noch ein Hintertürchen?
Danke
be.
Ist das bitte korrekt oder gibt es doch noch ein Hintertürchen?
Danke
be.
Da niemand geantwortet hat, habe ich an die Targobank geschrieben und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr xxx,
wir sind darüber informiert worden, dass nach Rücksprache mit den kreditwirtschaftlichen Verbänden vom Bundeszentralamt für Steuern(BZSt) bestätigt wurde, dass bei Dividendenzahlungen aus Norwegen (und Spanien) im Rahmen des deutschen Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens keine Quellensteuer auf Ebene der Kreditinstitute gemäß § 43a Abs. 3 Satz 1 EStG angerechnet werden kann. Eine mögliche Anrechnung ist ausschließlich im Rahmen der Veranlagung zu klären (Rücksprache mit Stuerberater). Vor diesem Hintergrund weist unser Haus keine anrechenbare Quellensteuer bei Dividendenzahlungen aus den beiden Ländern mehr aus. Da es sich dabei um eine rückwirkende Änderung zum 01.01.2010 handelte, erfolgte eine automatische Bereinigung der betroffenen Transaktionen ab 01.01.2010. Das bedeutet für Sie, dass eine Reduzierung des zu versteuernden Ertrags durch Anrechnung der Quellensteuer nicht mehr erfolgt und so eine höhere Beanspruchung des Freistellungsauftrages oder ein höherer
Abgeltungssteuerabzug in Form einer Nachbelastung erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffentlich wird diese Vorgehensweise nicht auf weitere Länder übertragen.
be.
Sehr geehrter Herr xxx,
wir sind darüber informiert worden, dass nach Rücksprache mit den kreditwirtschaftlichen Verbänden vom Bundeszentralamt für Steuern(BZSt) bestätigt wurde, dass bei Dividendenzahlungen aus Norwegen (und Spanien) im Rahmen des deutschen Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens keine Quellensteuer auf Ebene der Kreditinstitute gemäß § 43a Abs. 3 Satz 1 EStG angerechnet werden kann. Eine mögliche Anrechnung ist ausschließlich im Rahmen der Veranlagung zu klären (Rücksprache mit Stuerberater). Vor diesem Hintergrund weist unser Haus keine anrechenbare Quellensteuer bei Dividendenzahlungen aus den beiden Ländern mehr aus. Da es sich dabei um eine rückwirkende Änderung zum 01.01.2010 handelte, erfolgte eine automatische Bereinigung der betroffenen Transaktionen ab 01.01.2010. Das bedeutet für Sie, dass eine Reduzierung des zu versteuernden Ertrags durch Anrechnung der Quellensteuer nicht mehr erfolgt und so eine höhere Beanspruchung des Freistellungsauftrages oder ein höherer
Abgeltungssteuerabzug in Form einer Nachbelastung erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffentlich wird diese Vorgehensweise nicht auf weitere Länder übertragen.
be.
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