checkAd

    Sind Verwalterkosten für haushaltnahe Dienstleistung umlagefähig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.11 15:55:45 von
    neuester Beitrag 09.01.11 15:27:15 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.162.616
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 5.041
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.01.11 15:55:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin Vermieter einer Wohnung. Folgende Fakten sind mir bekannt:
      1.) Verwaltergebühren sind nicht umlagefähig
      2.) ein Verwalter kann für die Ausweisung von haushaltsnahen Dienstleistungen zusätzliche Verwaltergebühren verlangen.
      So - nun zu meiner Frage:
      Als Vermieter kann ich ja mit der separaten Ausweisung von haushaltsnahen Dienstleistungen nichts anfangen, da es ja nicht mein Haushalt ist?
      Wenn dem so wäre, könnten diese Kosten durch den Mieter abgesetzt werden? Dann müssten doch auch die separat ausgewiesenen zusätzlichen Verwalterkosten umlagefähig werden, oder?
      Ich hoffe es war verständlich formuliert...
      Danke für Antworten...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.11 17:16:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.825.767 von Hassi-Nassi am 08.01.11 15:55:45Wenn ein Verwalter im Rahmen einer besonderen Vereinbarung die Kosten für den Ausweis von §35a also den haushaltsnahen Dienstleistungen als Sonderkosten in die Abrechnung einstellt, sind dies meiner Meinung nach keine Lohnkosten im Sinne des §35a. Die Kosten sind eher den Verwaltungskosten zuzurechnen und somit keine haushaltsnahen Dienstleistungen.

      Haushaltsnahe Dienstleistungen können meiner Meinung nach sowieso nur in einer Abrechung der WEG-Gemeinschaft ausgewiesen werden, wenn diese auf dem Grundstück der WEG erbracht werden, was in obigen Fall nicht zutreffen sollte.
      Avatar
      schrieb am 08.01.11 17:50:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielleicht habe ich es missverständlich ausgedrückt:-(
      Es sind zwei Positionen hierbei zu beachten:
      1. die separat ausgewiesenen haushaltsnahen Dienstleistungen - diese können vom Mieter steuerlich geltend gemacht werden, die sind auch auf dem Grundstück der wEG erbracht worden.
      2. die separat ausgewiesenen Verwaltungskosten meiner Hausverwaltung
      - diese wurden in der Abrechnung als nicht umlagefähig dargestellt und meine Frage geht nun darum, ob diese nicht umlagefähig sind?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.11 20:13:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.826.092 von Hassi-Nassi am 08.01.11 17:50:261. Absolut richtig, die ausgewiesenen Dienstleistungen können jeweils von der Person geltend gemacht werden der in der Wohnung wohnt bzw. die Kosten auch bezahlt. In deinem Fall also der Mieter.

      2. Verwaltungskosten sind definitiv nicht umlagefähig als haushalts. Dienstleistungen. Diese sind ja auch keine Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung.
      Avatar
      schrieb am 09.01.11 15:27:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Sind Verwalterkosten für haushaltnahe Dienstleistung umlagefähig?