checkAd

    Abgeltungssteuer und Stückzinsen bei Altbestand - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.11 12:58:39 von
    neuester Beitrag 28.02.11 10:08:31 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.162.716
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.240
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 12:58:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute in der FTD:
      http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:einigung-bei-abgeltungst…

      Das alte Thema von Stückzinsen, die auch beim Verkauf von Altbeständen (Kauf vor 2009) doch steuerpflichtig sind, aber nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Das hatte letztes Jahr schon dazu geführt, dass die Jahressteuerbescheinigungen einiger Banken sich Monate verspätet hatten.

      Das Nachmelden der Stückzinsen mit der neuen, nachträglichen Bescheinigung und Nachversteuerung mit steuerlichen Verzugszinsen betrifft aber doch m. E. nur diejenigen Steuerpflichtigen, die auf die abgeltende Wirkung der Abgeltungssteuer vertraut haben und die Erträge in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben haben, denn m. E. waren die Stückzinsen ja in der Steuerbescheinigung 2009 in der Summe der steuerpfichtigen Erträge enthalten, nur als solche nicht separat ausgewiesen, so dass man mit dieser Jahresbescheinigung 2009 die Stückzinsen nicht separat nachversteuern konnte. Anders hingegen die Thesaurierungsbeträge ausld. InvFonds, die separat ausgewiesen sind. Wenn man aber seine gesamten Kapitaleinkünfte mittels aller Jahressteuerbescheinigungen deklariert hatte, so hat man über die Gesamtsumme der Kapitalerträge inkl. Stückzinsen zuzüglich Thesaurierungsbeträge doch die Beträge bereits versteuert. Wie seht ihr das ?

      Ich habe bei mir noch mal nachgeguckt. Im Oktober 2009 habe ich die Steuer auf Stückzinsen eines Anleihenfonds aus Altbestand, der im Januar 2009 verkauft wurde, zurückerstattet bekommen. (Vermutlich, weil die Banken meinten es fehle an der Rechtsgrundlage zur Einbehaltung der Steuerabzüge). Dabei sanken in meiner Steuerübersicht die Werte bei den abgeführten Steuern, aber nicht die steuerpflichtigen Erträge insgesamt. Die Werte in der Jahresbescheinigung 2009 entsprachen dann den Endwerten meiner Steuerübersicht Ende 2009. Damit sind die vereinnahmten Stückzinsen in den ausgewiesenen steuerpflichtigen Erträgen nach wie vor enthalten.

      Gruß,
      Markus
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 13:51:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Markus,
      das musst Du mir nochmal genauer erklären:
      "...Steuer auf Stückzinsen eines Anleihenfonds aus Altbestand..."

      Bei einem Fonds (auch wenn er ausschließlich in Anleihen investiert) gibt es keine Stückzinsen!

      Für 2009 gab es (zumindest bei vielen Banken) keine Jahresbescheinigung mehr - nur noch eine Jahres-Steuerbescheinigung.
      Sofern Du eine ESt-Erklärung mit allen Kapitalerträgen gemacht hast ist ja alles o.k.!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 16:06:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.846.513 von Marky_Mark am 12.01.11 12:58:39Bei Fonds gibt es nur Zwischengewinne, keine Stückzinsen, diese sind auch weiterhin als Kapitalertrag steuerpflichtig.

      Ich kenne KEINE Steuerbescheinigung, in der die Stückzinsen beim Verkauf von Altanleihen enthalten waren, die wurden zwar regelmäßig gesondert mit angedruckt, haben aber in keinem Fall der AbgSt unterlegen.

      Wer dies nicht korrigiert hat und nachträglich AbgSt gezahlt hat, muss also ggfs. nachmelden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 09:17:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lt. Presse sollen Banken bis 30.04.11 Zusammenstellungen von genau diesen Fällen den Kunden zusenden. Da es mich betrifft, werde ich dem Finanzamt diese Einnahmen nachträglich deklarieren, aber wo?
      Mein jetziger Kenntnisstand ist die Anlage KAP, Zeilen 15 und 16, mehr nicht. Bezweifele aber, dass dann die Steuer 25% beträgt, sondern vermute, dass das als generelle Einnahme zählt und mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet wird. Hat jemand eine Idee? Danke!
      be.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 09:43:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.115.598 von dr.wssk am 28.02.11 09:17:0625% auf Alles, wie bei Praktiker!

      Einfach den Zettel der Bank hinschicken. Wenn man drei Jahre braucht, um Gesetze per BMF-Schreiben anders auszulegen, als der Rest der Welt, würde ich den FA nicht auch noch die arbeit abnehmen. Außerdem besteht dann die Chance das der Finanzbeamte das nur abheftet...

      Gruß
      Taxadvisor

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,3700EUR -15,11 %
      Die nächste 700% NASDAQ-Crypto-Chance? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 10:08:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank, Taxadvisor!
      be.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Abgeltungssteuer und Stückzinsen bei Altbestand