NXP Semiconductors (Seite 3)
eröffnet am 07.02.11 16:11:20 von
neuester Beitrag 29.05.23 01:05:22 von
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ISIN: NL0009538784 · WKN: A1C5WJ · Symbol: VNX
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Hallo Leute,
die Aktionäre sollten das Angebot von 110 $ annehmen,
denn ein besseres Angebot gibt es nicht.
die Aktionäre sollten das Angebot von 110 $ annehmen,
denn ein besseres Angebot gibt es nicht.
Das Angebot wurde wieder bis zum 31. Mai 2017 5:00 Uhr (New York City) Zeit verlängert.
Ich hoffe, dass sie bald ihre 80% erreichen und dann das Geld auszahlen. Bei aktuellen Dollar Kurs 1,09 würden wir knapp über 100€ erhalten.
https://www.thestreet.com/story/14113227/1/qualcomm-extends-…
Ich hoffe, dass sie bald ihre 80% erreichen und dann das Geld auszahlen. Bei aktuellen Dollar Kurs 1,09 würden wir knapp über 100€ erhalten.
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Hallo Leute,
würde mich auch interessieren
wann die Auszahlung beginnt,
nichts Genaues weiß man
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Wie läuft das jetzt ab, wenn man das Übernahmeangebot angenommen hat? Die Annahmefrist geht ja bis 07.03. Kann man dann, wenn genügend angenommen haben, am 08.03. schon mit dem Geld rechnen oder dauert das länger bis es ausgezahlt wird?
Hallo MrTrost
Ich hatte nur einen Termin von der
Bank bis wann ich mich entscheiden
muss.
Eine Auszahlung wird erst kommen
wenn sich der Großteil entschieden hat.
Beitrag erstellen funktionierte nicht
deshalb hat meine Antwort solange gedauert
Ich hatte nur einen Termin von der
Bank bis wann ich mich entscheiden
muss.
Eine Auszahlung wird erst kommen
wenn sich der Großteil entschieden hat.
Beitrag erstellen funktionierte nicht
deshalb hat meine Antwort solange gedauert
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.161.378 von pota8 am 25.01.17 13:08:15Hi pota8,
würdest du uns dann bitte mitteilen, wann die Auszahlung erfolgt ist? Würde mich einfach interessieren.
Aktuell habe ich eine Annahmefrist Verlängerung bis zum 02.03.2017 erhalten.
würdest du uns dann bitte mitteilen, wann die Auszahlung erfolgt ist? Würde mich einfach interessieren.
Aktuell habe ich eine Annahmefrist Verlängerung bis zum 02.03.2017 erhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.231.502 von linkshaender am 03.02.17 12:53:38Wichtig sind die Gesetze aus USA, weil Qualcomm das Unternehmen übernimmt und der Hauptsitz in USA ist.
Ein kleiner Vergleich noch:
Die Studie behandelt die Rechtsfragen und Probleme aller deutschen Squeeze-out Varianten unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und vergleicht diesen mit dem Squeeze-out des US-amerikanischen Rechts. Als Hauptunterschiede sind zu nennen, dass das Squeeze-out in den USA immer transaktionsbezogen ist und dort in der Regel im Rahmen eines Squeeze-out Merger als Abschluss einer Übernahmetransaktion dient, während es in Deutschland auch unabhängig von Übernahmen als gesetzliches Gestaltungsrecht des Hauptaktionärs denkbar ist. In Deutschland ist das Squeeze-out gesetzlich geregelt, während es in den USA primär durch case law des Delaware Supreme Court gestaltet wird. Die für ein Squeeze-out erforderliche Beteiligungsquote ist in den USA wesentlich niedriger als in Deutschland und erlaubt somit einen Zwangs¬ausschluss der Minderheitsaktionäre bereits bei wesentlich geringerer Beteiligung des Hauptaktionärs. Dies wirft auch verfassungs¬rechtliche Fragen im Hinblick auf den Schutz des privaten Eigentums auf, die in den USA und Deutschland unterschiedlich beantwortet werden.
http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-6636-1.htm
Ein kleiner Vergleich noch:
Die Studie behandelt die Rechtsfragen und Probleme aller deutschen Squeeze-out Varianten unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und vergleicht diesen mit dem Squeeze-out des US-amerikanischen Rechts. Als Hauptunterschiede sind zu nennen, dass das Squeeze-out in den USA immer transaktionsbezogen ist und dort in der Regel im Rahmen eines Squeeze-out Merger als Abschluss einer Übernahmetransaktion dient, während es in Deutschland auch unabhängig von Übernahmen als gesetzliches Gestaltungsrecht des Hauptaktionärs denkbar ist. In Deutschland ist das Squeeze-out gesetzlich geregelt, während es in den USA primär durch case law des Delaware Supreme Court gestaltet wird. Die für ein Squeeze-out erforderliche Beteiligungsquote ist in den USA wesentlich niedriger als in Deutschland und erlaubt somit einen Zwangs¬ausschluss der Minderheitsaktionäre bereits bei wesentlich geringerer Beteiligung des Hauptaktionärs. Dies wirft auch verfassungs¬rechtliche Fragen im Hinblick auf den Schutz des privaten Eigentums auf, die in den USA und Deutschland unterschiedlich beantwortet werden.
http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-6636-1.htm
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.231.325 von MrTrost am 03.02.17 12:29:04Ich bin in solchen Fällen immer etwas unsicher, weil hier ein Unternehmen in der NL übernommen wird. Für DE stimme ich zu, gilt das aber auch in den NL oder sogar EU weit?
Die in DE erforderlichen Wasserstandsmeldungen und andere Regularien sind mir sonst nicht bekannt.
Die in DE erforderlichen Wasserstandsmeldungen und andere Regularien sind mir sonst nicht bekannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.231.160 von RoChMe am 03.02.17 12:06:53Ja, nach „Squeeze-out“ verfahren, erst aber wenn der Großaktionär über 95% der Aktien hält.
Das Verfahren dauert aber ne weile bis zu mehrere Jahre, aber die Dauer lässt sich öfters auszahlen, weil danach die Auszahlungen wie höher sind als das Angebot.
Bevor es aber zur allerletzt zum Gerichtsverfahren kommt, können noch andere Baarabfindungen meist höhere angeboten werden. Wichtig: Alle Gerichtskosten trägt das Unternehmen.
Das Verfahren dauert aber ne weile bis zu mehrere Jahre, aber die Dauer lässt sich öfters auszahlen, weil danach die Auszahlungen wie höher sind als das Angebot.
Bevor es aber zur allerletzt zum Gerichtsverfahren kommt, können noch andere Baarabfindungen meist höhere angeboten werden. Wichtig: Alle Gerichtskosten trägt das Unternehmen.
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