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    Verluste alters Recht in neues Recht umwandelbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.11 14:01:41 von
    neuester Beitrag 06.09.11 14:00:18 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.164.751
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      schrieb am 17.03.11 14:01:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe noch einige 10T Verluste aus der Zeit der Bankenkriese, sprich nach altem Recht.

      Meine Frage: Kann ich durch einen Leerverkauf einen fiktiven Gewinn generieren den ich mit meinen alten Verlusten verrechne, um dann beim Kauf der Aktien und der folgenden Abrechnung dann Verluste nach neuem Recht zu erzeugen?

      Sinn soll natürlich sein die Verluste über 2012 hinaus zu retten um diese mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen.

      Ich wäre für jede Belehrung dankbar denn weder meine Bank noch drei von mir befragte Steuerberater hatten eine Meinung dazu.

      Gruss und Dank vorab.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 14:12:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.224.275 von DiBrod69 am 17.03.11 14:01:41Woher weisst Du denn, dass der Leerverkauf beim Closing mit Gewinn abgeschlossen wird?

      Bei einigen 10T bieten doch fast alle Banken Modelle an, zudem kann man das ja auch selbst mit Aktienanleihen und zwei Banken spielen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 14:53:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich meinte keinen echten Gewinn nach Abschluss des Leerverkaufs sondern die Fälle bei denen fiktiv 30% Gewinn berechnet werden.( Soweit ich weiss z.b. bei Leerverkauf über den 31.12. hinaus).

      Was für Modelle gibt es den um die Verlustvorträge zu retten?
      Bin bei Cortal Consors und die konnten mir nicht helfen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 16:17:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.224.695 von DiBrod69 am 17.03.11 14:53:23Das bringt doch nichts...

      Verkauf zu 10.000, davon 30% BMG, darauf AbgSt = 750,00
      Eindeckung zu 10.000, Lieferung wird als entgeltliche Übertragung gesehen, regelmäßig zum gleichen oder geringfügig veränderten Kurs.

      Dann hast Du zwar 3.000 Ersatzbemessungsgrundlage, die Du ggfs. mit Altverlusten verrechnen kannst, aber warum? Du gibst hier das Eindeckungsgeschäft an, erhältst die AbgSt zurück und hast noch den vollen Verlustvortrag....

      Ein Modell ist die Doppelzertifikate-Strategie (wird von Banken angeboten), ein anderes der Kauf von Anleihen mit Stückzins, Überrtragung zu anderer Bank und Verkauf.

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 17:05:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.225.250 von Taxadvisor am 17.03.11 16:17:51Altverluste kann man doch bis 31.12.13 und nicht bis 31.12.12 einsetzen oder liege ich da falsch?

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      schrieb am 17.03.11 19:26:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.225.250 von Taxadvisor am 17.03.11 16:17:51Danke Taxadvisor,

      endlich mal eine Auskunft von jemanden mit Fachwissen.

      Du hast mir sehr geholfen. Ich werde mich jetzt noch bezgl. der Doppelzertifikate-Strategie schlaumachen, da ich davon noch nie etwas gehört habe.
      Ansonsten hört sich die "Stückzinsstrategie" ja recht unkompliziert an.

      Nochmals vielen Dank.

      PS: An Mani2001: Ich bin mir nicht sicher. 2013 sind die Altverluste glaube ich verjährt.:rolleyes:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 21:45:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.226.555 von DiBrod69 am 17.03.11 19:26:23Altverluste bis 31.12.2013

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.03.11 03:02:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.227.469 von Taxadvisor am 17.03.11 21:45:24hallo taxadvisor,

      das die frist zum verrechnen von neuen gewinnen mit verlusten aus den jahren 2008 und davor, bis 31.12.2013 gilt, stimmt. ich hab auch bis zum jahr 2007 bei jeder steuererklärung vom finanzamt einen verlustfeststellungsbescheid machen lassen. weißt du zufällig ob ich jetzt noch meine steuererklärung für 2008 und 2009 abgeben kann, inklusive der aufstellung von verlusten aus diesen jahren? damit das finanzamt mir für 2008 und 2009 neue verlustfeststellungsbescheide machen kann? so weit ich weiß muß man doch jedes jahr die verluste neu berechnen lassen mit einem aktuellen verlustfeststellungsbescheid und kann nur dann eine verrechnung mit neuen gewinnen durchführen?

      gruß otc-zocker
      Avatar
      schrieb am 06.09.11 11:37:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Man kauft MiniFutures auf einen Basiswert und Strikepreis, einmal PUT und einmal CALL,

      man wartet eine bestimmte Zeit und hat dann -x Verlust und +x Gewinn, da der eine sich genau entgegengesetzt entwickelt als der andere...

      wie auch immer, das ganze muss sich in verschiedenen Depots bzw Banken abspielen, damit die Gewinne und Verluste nicht verrechnet werden

      man verkauft und zahlt auf +x AGS

      -x im anderen Depot wird in den Verlustverrechnungstopf 2 gestellt...

      im Rahmen der Veranlagung /Steuererklärung verrechnet man dann den Gewinn +x mit Altverlusten und bekommt die AGS zurück...Altverluste verschwinden und tauchen im Verlustverrechnungstopf auf, wo -x anfiel

      kein Denkfehler?!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.09.11 14:00:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.048.512 von JoePESCI am 06.09.11 11:37:26Nein, funktioniert nur nicht so gut und sicher wie die Zertifikate-Strukturen. Wenn der Preis um den Strike-Preis schwankt, kommt nicht viel bei rum.

      Gruß
      Taxadvisor


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