checkAd

    Wertpapier-Verluste im Verlusttopf länger verrechenbar - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.11 14:25:30 von
    neuester Beitrag 08.07.11 16:55:22 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.167.412
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 6.597
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.07.11 14:25:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich Wertpapierverluste im Verlusttopf bei der Bank belasse, könnte ich diese dann über 2013 hinaus mit Gewinnen verrechnen?
      Leider habe ich mir eine Verlustbescheinigung v. meiner Bank ausstellen lassen und vermute, dass bei der EKST die Verluste vor Sonderausgaben ect.verrechnet werden. Damit würde ich die Verluste "vergeuden" da ich auch so das gleiche Ergebnis erziehlt hätte und mir im nächsten Jahr weniger Verluste zur Verrechnung mit Gewinnen habe.
      Avatar
      schrieb am 06.07.11 15:19:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bie bescheinigten Verluste musst du in dem Jahr bei der Steuererklärung mit einreichen.

      Du kannst aber in Zukunft die Verlusttöpfe einfach weiterlaufen lassen. Werden dann im Folgejahr bei Gewinnrealisierungen automatisch kleiner bzw. auf dann null gesetzt.

      Das ganze hat mit 2013 nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 06.07.11 16:00:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo betiena,

      Wenn ich Wertpapierverluste im Verlusttopf bei der Bank belasse, könnte ich diese dann über 2013 hinaus mit Gewinnen verrechnen?
      Ja, die 2013-Grenze gilt nur für Altverluste (Kauf vor 2009 und Verkauf innerhalb der - damals noch geltenden - einjährigen Spekulationsfrist).

      Leider habe ich mir eine Verlustbescheinigung v. meiner Bank ausstellen lassen und vermute, dass bei der EKST die Verluste vor Sonderausgaben ect.verrechnet werden.
      Auch das ist korrekt, es werden im ersten Schritt die Kapitaleinkünfte saldiert, die Sonderausgaben kommen erst danach.

      Damit würde ich die Verluste "vergeuden" da ich auch so das gleiche Ergebnis erziehlt hätte und mir im nächsten Jahr weniger Verluste zur Verrechnung mit Gewinnen habe.
      Leider ja, du hättest die Verluste wirklich stehen lassen sollen.
      Aber weniger als Null Euro Kapitalerträge geht auch nicht, in diesem Fall gäbe es wieder einen Verlustvortrag vom Finanzamt (und diesen kann man dann u.U. auch mehrere Jahre mitschleppen).

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.07.11 18:18:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo, könnte ich die Verluste, mithilfe der Verlustbescheinigung zu einer anderen Bank übertragen?
      Avatar
      schrieb am 06.07.11 18:23:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann ich die Verlustbescheinigung, damit die Verluste zu einer anderen Bank übertragen?
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2230EUR +6,19 %
      Unfassbare Studie – LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.07.11 21:52:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.751.426 von betiena am 06.07.11 18:23:36Hallo betiena,
      NEIN - das geht nicht. Die Verlustbescheinigung kannst Du nur bei Deiner EST-Erklärung verwenden!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 06:02:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.750.586 von reckoner am 06.07.11 16:00:16Ja, die 2013-Grenze gilt nur für Altverluste (Kauf vor 2009 und Verkauf innerhalb der - damals noch geltenden - einjährigen Spekulationsfrist).

      hallo,

      so weit ich informiert bin gilt doch für jeden der bis zum 31.12.2008 und auch ab dem 01.01.2009 aktien gekauft hat und diese nach dem 01.01.2009 irgendwann mal verkauft, das er seine verluste aus alten jahren und die aus aktuellen jahren, das heißt z.bsp. aus diesem oder dem vergangenen jahr (2011 und 2010) wenn er sie in dem jahr wo sie enstanden sind auf der steuererklärung (verlustvortrag) angibt und vom finanzamt jedes jahr einen neuen verlustfeststellungsbescheid bescheinigen läßt, mit aktuellen gewinnen verrechnen kann um somit die abgeltungssteuer zu sparen.

      für eine antwort zu dieser aussage wäre ich sehr dankbar

      und mich interessiert vor allem auch wie das jetzt läuft mit der abgeltungssteuer.

      wenn ich z.bsp. dieses jahr schon (seit 01.01.2011) bei meiner direktbank verluste von 5000 euro (summe aller bisherigen verluste aus 2011) realisiert hab, da ich die in diesem jahr gekauften aktien auch schon dieses jahr mit verlust wieder verkauft hab,

      ......werden mir dann bei gewinnen die ich dieses jahr mit aktien welche ich in diesem jahr gekauft hab (2011) die bisherigen verluste gleich mitverrechnet, so das ich praktisch bei 5000 euro gewinn keine abgeltunssteuer zahle, das heißt es wird überhaupt keine 25 % steuer direkt von meinem gewinn abgezogen und ans finanzamt abgeführt ???????

      vielen dank im voraus

      gruß otc-zocker
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 11:46:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo otc-zocker,

      also sorry, wer soll das denn verstehen?

      gilt doch für jeden der bis zum 31.12.2008 und auch ab dem 01.01.2009 aktien gekauft hat
      Also doch immer???
      Allein dieser Teilsatz ist völlig konfus, und die Feststellungen danach sind auch noch falsch.
      Den erste Absatz solltest du nochmal anders formulieren.

      Ich hatte doch extra von Altgeschäften geschrieben (Kauf vor 2009), du darfst jetzt nicht alles in einen Topf schmeißen

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 08.07.11 16:55:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,
      es geht bei mir um EKST-Erklärungen 2006-2010(darf man ja mit Verzögerung von 4 Jahren noch abgeben.
      Frage zu Festellungsbescheid Spekulationsverluste:
      Habe 2008 Spekuverluste gehabt, die Steuerbescheide 2006,2007,2008, 2009 sind noch offen(Ermittlung der Spekuverluste macht Schwierigkeiten, da Belege nachgefordert werden müssen).
      Jetzt die Frage:
      Für 2008 ist Feststellungsbescheid ergangen des Verlustvortrages: Muß ich expliziet angeben, daß der zurückgetragen werden muß? Oder wie geht da das Fa vor? Ich weiß noch nicht genau, was für mich besser ist, 2007 Rücktrag oder auf 2009 Vortrag. Wie gesagt: Sind leider nicht nur ein paar Euro, die 2007 unklar sind. Das geht von evtl Verlust bis sogar zum möglichen Gewinn am Ende. Und Bescheid von 2008 wird bald rechtsgültig, da Widerspruchsfrist abläuft.
      Der Feststellungsbescheid ist vor knapp einem Monat ergangen, ist damit auch Vor oder Rücktrag "festgelegt"? Steht zumindnest nicht drin im Bescheid. Wahlmöglichkeit würde ich gerne offenhalten
      MfG
      Elfi


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wertpapier-Verluste im Verlusttopf länger verrechenbar