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    In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern (Seite 16)

    eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
    neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von
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      Avatar
      schrieb am 16.03.16 23:23:39
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.987.632 von sy5643 am 15.03.16 22:08:13Hallo sy5643,

      am besten bei OnVista nachfragen ob der Tax-Voucher als eine Zusammenstellung für alle 3 Jahre erstellt werden kann.
      Bei der DiBa wird der Tax-Voucher pro Dividendenzahlung, also pro Jahr, mit angehängt an die Dividendenabrechnung. Ich sende mit der Post, also für 3 Jahre, pro Unternehmen, 3 Tax-Voucher mit der Rückerstattungsforderung in die Schweiz.

      Viele Grüße
      Michael
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.16 22:08:13
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.208.851 von Steveguied am 13.10.11 16:39:33Hallo,
      eine Frage dazu. Wenn ich nach drei Jahren gesammelt die Quellensteuer zurückholen möchte, brauche ich dann drei Tax Vouchers? Immerhin kosten die bei Onvista 20 Euro pro Voucher.... :(
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.03.16 23:27:30
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.968.079 von BlackorWhite83 am 13.03.16 09:04:52Hallo BlackorWhite83,

      es reicht wenn Du in 3 Jahren die Rückerstattung beantragst. Habe ich mit Nestle auch so gemacht.
      Zu den Gebühren folgendes: Die deutschen und schweizer Steuerbehörden haben nichts an Gebühren einbehalten. Die Post verlangt halt Porto in die Schweiz für Deinen Antrag (wenn ich mich recht erinnere waren es 3-4 €)
      Und jetzt kommt es auf Deine Bank an. Ich bin bei der Diba und habe keine Gebühren gezahlt. Weder für den Tax-Voucher noch für die Gutschrift bzw. Währungsumrechnung. Das was ich beantragt habe, bekam ich auch überwiesen.

      Viele Grüße
      Michael
      Avatar
      schrieb am 13.03.16 09:04:52
      Beitrag Nr. 77 ()
      Hab mit der Rückerstattung noch keine eigene Erfahrung, deshalb zwei kurze Fragen. Vielleicht kann ja jemand helfen, wäre sehr nett.

      Um ganz praxisnah zu fragen: ich habe Novartis Aktien gekauft dieses Jahr, jetzt also zum ersten Mal Dividende bekommen. Wenn ich den ersten Beitrag in diesem Thread sehe, reicht es also wenn ich in drei Jahren die Rückerstattung für 2016, 2017 und 2018 beantrage?

      Und welche Gebühren entstehen mir dabei? Also lohnt es sich auch, wenn man wie ich im Fall von Novartis derzeit nur 50 Aktien hat und dementsprechend die Summe der Dividende nicht riesig ist?

      Vielen Dank!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.15 07:01:52
      Beitrag Nr. 76 ()
      Meine Erstattung landete gestern auf dem Konto (Antrag Ende Juni eingereicht). Es wurden an Courtage und Gebühren insgesamt 7,50 € einbehalten (Sparkasse). Das ist zwar ärgerlich, aber ok - dafür hat man mir diesmal auch keine Gebühren für die tax-voucher berechnet.

      Die Bearbeitungszeit von ca. 4 Monaten ist auch nicht zu beanstanden, insofern unterscheiden sich Schweizer Aktien eben deutlich von den Wertpapieren in Frankreich.

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      schrieb am 03.11.15 22:11:06
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.995.224 von heriogi am 03.11.15 16:08:57Sehr merkwürdig. Ich höre das zum allerersten mal in all den Jahren. Die können doch nicht einfach die Überweisungssumme kürzen. Du bist ja gar nicht Kunde von denen. Das machen die ja als Dienstleistung für die Eidgenössische Steuerverwaltung. Wenn dann müssen die das bezahlen. Ich würde da nochmal versuchen nachzubohren. Aber es ist halt schwer einen Ansprechpartner in der Schweiz zu fnden und wo soll man sich hin wenden an die UBS ? Oder an die Steuerverwaltung?

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 03.11.15 16:08:57
      Beitrag Nr. 74 ()
      Meine Diba hat nichts einbehalten, mit inzw. den Zahlungsweg mitgeteilt:

      Die eidgen. Steuerverwaltung überwies den Betrag ohne Abzug in CHF.
      Es waren zwei Anträge (2012-14 + 2015), somit zwei Überweisungen zeitgleich.
      Vom erstbeauftragten Institut SNB CH ging es über die UBS CH an meine Bank in D.
      Die UBS hat die CHF 25 bei einer der beiden Überweisungen einbehalten (bei der anderen nichts).
      Gem. UBS-Gebührentabelle kostet eine "Auslandsüberweisung extra" eigentlich 10 CHF.
      Wegen der zwei Überweisungen wären 2 x 10 = CHF 20 Abzug nachvollziehbar.

      Es wäre natürlich günstiger, wenn die eidg. Steuerverwaltung in EUR überweisen würde. Das wäre dann eine SEPA-Überweisung, würde 0,50 statt 10,00 CHF kosten.
      Aber die zahlen verständlicherweise in ihrer Landeswährung aus.

      Evtl. mal beim nächsten Erstattungsantrag darum bitten, in EUR zu überweisen. Versuch kostet nichts.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.11.15 10:16:39
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.870.244 von heriogi am 17.10.15 12:44:54hast du auch überprüft ob deine bank nicht etwa umrechnungsgebühren einbehalten hat?

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 19.10.15 06:14:01
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.870.244 von heriogi am 17.10.15 12:44:54Dann müßte es bei mir ja auch bald kommen. Ich habe die Erstattung am 29. 06. 15 beantragt. Bin mal gespannt, ob da auch gekürzt wurde.
      Avatar
      schrieb am 17.10.15 12:44:54
      Beitrag Nr. 71 ()
      Am 04.06.15 beantragt (Nestle), Bescheid am 10.09.15 erhalten.
      Allerdings wurden CHF 25,00 weniger überwiesen als angekündigt und beantragt.
      Mal sehen, was Sie dazu sagen.

      Hier ist nochmal der aktuelle Link zum Formular:

      https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/di…
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