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    United Mobility Technology !!!!! (Seite 212)

    eröffnet am 17.02.12 09:12:07 von
    neuester Beitrag 20.04.24 17:53:33 von
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      schrieb am 22.10.22 20:57:16
      Beitrag Nr. 16.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.622.859 von Snoopykilla am 22.10.22 20:42:47Snoopy, genau das ist ja der Vergleich, wie der Kauf abgelaufen ist. Langsam beginne ich ja an deinem Oberstübchen zu zweifeln...
      Turbo hat eine Wette abgeben wollen, wenn UMT Buchberger so wie MEXS für einen € als Earn Out Deal gekauft haben sollte, wie der Gerichtesprozess ausgehen dürfte. Bei jungen, aber wachsenden Unternehmen, die aktuell möglicher Weise Minus machen, aber vielleicht eine grosse Zukunft haben, ist so ein Deal für alle Beteiligten das richtige. Bei Buchberger ist der Fall ganz anders. Ich bezweifle, dass der Klaus sein Unternehmen für 1 €, aber mit Optionen auf die Zukunft, verkauft hat. Für dich gern wiederholt und zum Mitschreiben formuliert. Sonst noch was?
      UMT United Mobility Technology | 2,350 €
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      schrieb am 22.10.22 20:49:17
      Beitrag Nr. 16.440 ()
      Und es erfolgte ja auch kein Kauf von Buchberger direkt von KB, ebenso kein direkter Kauf von MEXS. Die Käufe erfolgten jeweils von B2BTech. Wir wissen was B2BTech von UMT erhalten hat, aber nicht was B2BTech mit KB vereinbart hat. Und hier wurde ja schon gefragt, wo B2BTech das Geld aufgetrieben hat, das ist alles nicht schlüssig.vielleich war gedacht die Aktien aus der Kapitalerhöhung zu verkaufen und dann den Kaufpreis stückchenweise zu zahlen, nur der Plan ging nicht auf, weil der Kurs drastisch gefallen ist. Aber müßig darüber zu spekulieren, Fakt ist jedenfalls dass KB augenscheinlich der Auffassung ist, dass B2BTech den Vertrag bzw Nebenbestimmungen des Vertrags nicht erfüllt hat. Und das wird nun gerichtlich geprüft, da es außergerichtlich offensichtlich nicht einvernehmlich geklärt werden konnte
      UMT United Mobility Technology | 2,350 €
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      schrieb am 22.10.22 20:42:47
      Beitrag Nr. 16.439 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.622.847 von AristideSaccard am 22.10.22 20:30:14Das tut ja schon weh. Wo hat denn Turbo die Geschäftsmodelle von Buchberger und MEXS verglichen? Es wurde lediglich darüber spekuliert wie der Kauf abgelaufen ist. Da fehlt es aber jemanden ganz ordentlich im Oberstübchen.
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      schrieb am 22.10.22 20:30:14
      Beitrag Nr. 16.438 ()
      @ snoopy: bist ja anscheinend echt ein Turbochecker, der alles weiss. Eine Ehre von dir lernen zu dürfen.
      @ turbo: Buchberger und MEXS zu vergleichen, das ist als ob man Äpfel mit Birnen vergleicht. Einen über lange Jahre etablierten Player in seiner regionalen Nische mit Millionen Umsatz und Gewinn im "echten" täglichen Geschäft von der Maurerkelle bis zum Heavy Metal (Radlader, Kran usw) mit einem Softwareunternehmen mit skalierbarem Geschäftsmodell mit spürbaren Komfort (ich bin ja äußerst selten mal krank, aber ich träume davon, eine Krankschreibung per SM senden zu können, statt sich mit Fieber zur nächsten Postfiliale oder Briefkasten schleppen zu müssen) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vergleichen? Warum sollte der Klaus sein Unternehmen der ersten Kategorie für einen Euro und einen Besserungsschein auf eine ungewisse, nicht skalierbare, Zukunft verkaufen?
      UMT United Mobility Technology | 2,350 €
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      schrieb am 22.10.22 20:26:14
      Beitrag Nr. 16.437 ()
      Ein vertragliche Bedingung, die ein Notar unterschreibt ist rechtlich in Ordnung. So ein Vertrag wird mit beiden Seiten gründlich durchgesprochen und diskutiert. Nach der Unterschrift ist der Ofen aus. Zudem müssen nachträgliche Änderungen von dem entsprechenden Notar, hier Dr. Wächter (München), vorgenommenen werden und von sonst niemanden.
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      schrieb am 22.10.22 20:11:35
      Beitrag Nr. 16.436 ()
      Ein Notar wird im Falle eines GmbH-Verkaufs deshalb hinzugezogen, um sämtliche Klauseln, Bedingungen und Konditionen verbindlich festzulegen. Ein „Ich hab’s nicht gewusst“ gibt es dann nicht mehr. Egal, welche Konditionen hier festgehalten worden und ob das im Nachhinein unfair erscheint. Der notarielle Vertrag vom 20.01.21 ist bindend.
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      schrieb am 22.10.22 19:56:28
      Beitrag Nr. 16.435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.622.493 von AristideSaccard am 22.10.22 17:47:06
      Zitat von AristideSaccard: Nun haben wir also zwei Thesen: Snoopy und Co sagen, Buchberger gehört nicht zu UMT, weil es im Handelsregister steht, und das ist der Öffentliche Glaube.
      Und dann gibt es die These von UMT und die Erläuterungen des neuen Kollegen, dass es genau anders herum ist und im Handelsregister jetzt jeder in einer auch ehemaligen Funktion als Vorstand (also hier der Buchberger Klaus) da ohne Notar Änderungen vornehmen kann, wie er will. Fraglich ist deren rechtliche Wirksamkeit.


      Formal dürfte alles im Handelsregister in Ordnung sein vgl.
      § 40 GmbHG (Liste der Gesellschafter, Verordnungsermächtigung)
      (1) Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene oder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen, aus welcher Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort derselben sowie die Nennbeträge und die laufenden Nummern der von einem jeden derselben übernommenen Geschäftsanteile sowie die durch den jeweiligen Nennbetrag eines Geschäftsanteils vermittelte jeweilige prozentuale Beteiligung am Stammkapital zu entnehmen sind. Ist ein Gesellschafter selbst eine Gesellschaft, so sind bei eingetragenen Gesellschaften in die Liste deren Firma, Satzungssitz, zuständiges Register und Registernummer aufzunehmen, bei nicht eingetragenen Gesellschaften deren jeweilige Gesellschafter unter einer zusammenfassenden Bezeichnung mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort. Hält ein Gesellschafter mehr als einen Geschäftsanteil, ist in der Liste der Gesellschafter zudem der Gesamtumfang der Beteiligung am Stammkapital als Prozentsatz gesondert anzugeben. Die Änderung der Liste durch die Geschäftsführer erfolgt auf Mitteilung und Nachweis.
      (2) Hat ein Notar an Veränderungen nach Absatz 1 Satz 1 mitgewirkt, hat er unverzüglich nach deren Wirksamwerden ohne Rücksicht auf etwaige später eintretende Unwirksamkeitsgründe die Liste anstelle der Geschäftsführer zu unterschreiben oder mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, zum Handelsregister einzureichen und eine Abschrift der geänderten Liste an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Liste muss mit der Bescheinigung des Notars versehen sein, dass die geänderten Eintragungen den Veränderungen entsprechen, an denen er mitgewirkt hat, und die übrigen Eintragungen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen.
      (3) Geschäftsführer, welche die ihnen nach Absatz 1 obliegende Pflicht verletzen, haften denjenigen, deren Beteiligung sich geändert hat, und den Gläubigern der Gesellschaft für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner.
      (4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste zu treffen.
      (5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass bestimmte in der Liste der Gesellschafter enthaltene Angaben in strukturierter maschinenlesbarer Form an das Handelsregister zu übermitteln sind, soweit nicht durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach § 387 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Vorschriften erlassen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.


      UMT ist nun der Auffassung, dass das Handelsregister aktuell die tatsächliche Rechtslage falsch wiedergibt und daher die Klage.

      Wenn ich eine Wette abschließen müsste, ob die Klage erfolgreich sein wird, dann würde ich sagen: schwierig, da man bezüglich der Vertragskonditionen ja völlig im Dunklen tappt, evtl. 50:50. Wenn ich einen Tipp abgeben müsste, dann würde ich sagen Herr Buchberger gewinnt, sofern UMT so ein 1 € Ding mit sonstigen Konditionen und Bedingungen wie bei MEXX abgezogen hat.
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      schrieb am 22.10.22 18:01:32
      Beitrag Nr. 16.434 ()
      Erstaunlich wie sich manche User hier feiern, obwohl die Aktie von über 10 € bis auf 2 € durchgereicht wurde und zudem insbesondere Crowww mit seinen Behauptungen hier nachweislich reihenweise falsch gelegen hat. Ist hier im Forum ja bestens dokumentiert
      UMT United Mobility Technology | 2,350 €
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      schrieb am 22.10.22 17:58:46
      Beitrag Nr. 16.433 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.622.493 von AristideSaccard am 22.10.22 17:47:06Oh man, du hast echt nichts kapiert oder? 1. Forwarder hat nur Müll geschrieben. 2. Hier geht es nicht um einen Fehler im Handelsregister, sondern um einen Rechtsstreit zwischen Klaus Buchberger und seiner Holding und UMT. KB sagt Buchberger gehört ihm, UMT sagt Buchberger gehört UMT. Und das wird jetzt gerichtlich geklärt. Und das Handelsregister scheint der Auffassung von KB zu folgen. Es geht hier nicht um einen Eintragungsfehler! Kann gar nicht verstehen wie man darauf kommen kann, weil ist wirklich nicht anspruchsvoll sowas zu verstehen
      UMT United Mobility Technology | 2,350 €
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      schrieb am 22.10.22 17:50:40
      Beitrag Nr. 16.432 ()
      Zudem vermuten Snoopy und Co. seit Jahren, dass es UMT gar nicht gibt.🤣
      UMT United Mobility Technology | 2,350 €
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