Breaking News auf n-tv: EFSF-Sondergremium überwiegend verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.02.12 10:25:19 von
neuester Beitrag 28.02.12 13:58:22 von
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EFSF-Sondergremium überwiegend verfassungswidrig
Das Sondergremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF verstößt größtenteils gegen die Verfassung. Nur wenn das Gremium Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen durch den EFSF an den Börsen treffe, sei es mit der Verfassung vereinbar, heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
n-tv.de
die Frage ist natürlich, was das Verfassungsgericht eines nicht souveränen Staates (Schäuble) noch für ein Gewicht hat ...
Das Sondergremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF verstößt größtenteils gegen die Verfassung. Nur wenn das Gremium Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen durch den EFSF an den Börsen treffe, sei es mit der Verfassung vereinbar, heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
n-tv.de
die Frage ist natürlich, was das Verfassungsgericht eines nicht souveränen Staates (Schäuble) noch für ein Gewicht hat ...
ein ausführlicher Beitrag bereits im Netz:
Karlsruhe entscheidet:
Neuner-Gremium unzulässig
Es geht um die grundsätzliche Frage: Inwieweit muss der Bundestag an Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Rettung des Euro beteiligt werden? Das Bundesverfassungsgericht stellt nun klar, dass ein kleines Sondergremium nicht die "haushaltspolitische Verantwortung des Bundestags" ersetzen darf.
http://www.n-tv.de/politik/Neuner-Gremium-unzulaessig-articl…
Karlsruhe entscheidet:
Neuner-Gremium unzulässig
Es geht um die grundsätzliche Frage: Inwieweit muss der Bundestag an Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Rettung des Euro beteiligt werden? Das Bundesverfassungsgericht stellt nun klar, dass ein kleines Sondergremium nicht die "haushaltspolitische Verantwortung des Bundestags" ersetzen darf.
http://www.n-tv.de/politik/Neuner-Gremium-unzulaessig-articl…
Die Nachrichtenagentur dpa-AFX schreibt (hier auf w:o):
"Dringende Entscheidungen über Euro-Hilfsmaßnahmen dürfen nicht von einem Sondergremium des Bundestags aus nur neun Abgeordneten getroffen werden. (...) Das Gericht erklärte eine wichtige Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF im Wesentlichen für unwirksam (2 BvE 8/11).
Eine Entscheidung durch das Gremium bleibt aber zulässig, soweit es um Ankäufe von Staatsanleihen auf dem Finanzmarkt geht. Bei solchen Maßnahmen sei es aus Gründen der Vertraulichkeit gerechtfertigt, wenn nicht der gesamte Bundestag, sondern nur ein kleines Gremium entscheidet."
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/4694088-bgh-euro-r…
"Dringende Entscheidungen über Euro-Hilfsmaßnahmen dürfen nicht von einem Sondergremium des Bundestags aus nur neun Abgeordneten getroffen werden. (...) Das Gericht erklärte eine wichtige Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF im Wesentlichen für unwirksam (2 BvE 8/11).
Eine Entscheidung durch das Gremium bleibt aber zulässig, soweit es um Ankäufe von Staatsanleihen auf dem Finanzmarkt geht. Bei solchen Maßnahmen sei es aus Gründen der Vertraulichkeit gerechtfertigt, wenn nicht der gesamte Bundestag, sondern nur ein kleines Gremium entscheidet."
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/4694088-bgh-euro-r…
Als ob die das auch nur einen Scheiß interessiert.
Nennt man es halt anders,oder ändert die Verfassung oder ignoriert es halt....
Nennt man es halt anders,oder ändert die Verfassung oder ignoriert es halt....
Wir können also festhalten, dass ALLE Parteien MEHRFACH gegen die Verfassung verstoßen haben. Dazu sollten wir uns mal Art. 21 Abs.2 des Grundgesetzes näher anschauen:
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Nach dieser endlosen Reihe von Verstößen gegen die Verfassung ist es dringend gegeben, dass das BVerfG aktiv wird.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Nach dieser endlosen Reihe von Verstößen gegen die Verfassung ist es dringend gegeben, dass das BVerfG aktiv wird.
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