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    Meldeämter dürfen Bürgerdaten an Werbeindustrie herausgeben - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.12 15:40:15 von
    neuester Beitrag 12.07.12 10:29:07 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.175.380
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      schrieb am 06.07.12 15:40:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.focus.de/politik/deutschland/chip-online-exklusiv…

      06.07.2012

      "...Künftig dürfen Meldeämter Ihre persönlichen Daten herausgeben, ohne dass Sie dagegen widersprechen können. Ein dicker Datenskandal..."

      "...Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viel Lobbyarbeit Adresshändler und Werbe-Industrie wohl zwischen November 2011 und Juni 2012 betrieben haben müssen, damit aus einem soliden Gesetz ein Datenschutz-GAU wird. Und dann fragen sich Politiker immer wieder, warum sich die Bürger von ihnen verraten und verkauft fühlen..."

      ---
      Und man darf gespannt sein, ob die Meldeämter dann auch alle Daten von Politikern und Promis herausgeben...

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.07.12 16:12:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das beweist nur erneut, mit wieviel krimineller Energie unsere "Volksvertreter" bei der Gesetzgebung zu Werke gehen.
      Avatar
      schrieb am 06.07.12 17:59:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich vermisse eine Liste mit allen Bürgern und mit dessen Einkünften
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.07.12 18:03:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.361.234 von drogenfahnder am 06.07.12 17:59:15... plus Kontodaten ...

      :cool:##
      Avatar
      schrieb am 08.07.12 12:37:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.360.544 von Blue Max am 06.07.12 15:40:15Da hat schwarzgelb uns ja was Schönes eingebrockt.:(:cry::mad:

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      schrieb am 08.07.12 15:07:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich fordere eine gründliche Untersuchung durch unabhängige Experten.
      Avatar
      schrieb am 08.07.12 20:31:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dokumentiertes Verbrechertum:
      http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124972/Bunde…

      Beschlußfähigkeit des Bundestages für Gesetzgebung offensichtlich nicht mehr erforderlich.
      Avatar
      schrieb am 08.07.12 20:56:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Übermittlung von Daten kann widersprochen werden:

      ...
      Dort heißt es nun, dass jede betroffene Person – über die konkret Daten angefragt werden – das Recht hat, der Übermittlung von Daten zu widersprechen. Darauf ist jeder Bürger laut Gesetz bei der Anmeldung am Wohnort „sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung“ hinzuweisen. Wenn die Daten „ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“, ist gar kein Widerspruch möglich.

      Bei der automatisierten Melderegisterauskunft, die dem elektronischen Abgleich schon bestehender Adressdateien dient, war die Einwilligung von vornherein nicht vorgesehen – auch hier ist der Widerspruch vorgesehen, muss also der Bürger aktiv werden und nicht derjenige, der Adressdaten haben möchte. Abgleichungen sind für Unternehmen oder Organisationen wichtig, um die Adressdateien einigermaßen aktuell zu halten. Dazu gehören nicht zuletzt auch Sterbedaten. Post an Tote gilt in der Werbebranche als potenzieller Imageverlust.

      Neben dem Widerspruch beim Meldeamt haben alle Bürger aber eine weitere Möglichkeit, sich gegen ungebetene Werbung per Post, Telefon oder E-Mail zu wehren. Man kann sich in sogenannte Robinsonlisten eintragen – natürlich mit der kompletten Adresse. Diese Listen werden zumindest von seriösen Firmen und Organisationen genutzt, um die eigenen Adressdateien abzugleichen – wer auf der Robinsonliste steht, wird bei Direktmarketingaktionen nicht mehr berücksichtigt. Zumindest ist dies der Zweck des Angebots. Etwa zwei Millionen Bürger nutzen die Möglichkeit bereits, sich in solche Robinsonlisten einzutragen. Diese werden angeboten von zwei privaten Einrichtungen, dem Interessenverband deutsches Internet und dem Deutschen Dialogmarketing-Verband.

      http://www.tagesspiegel.de/politik/datenschutz-opposition-wi…
      Avatar
      schrieb am 08.07.12 20:58:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Beschlussfähigkeit
      Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit."
      ( http://www.bundestag.de/service/glossar/B/beschl_faehig.html )

      Es ist offensichtlich versucht worden, die Nichtbeschlußfähigkeit unter den Teppich zu kehren.
      Avatar
      schrieb am 08.07.12 21:04:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      "Wenn die Daten ´ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden´, ist gar kein Widerspruch möglich."

      Damit ist das Widerspruchsrecht schon vollständig ausgehebelt.
      Jede Firma, die Daten haben will, braucht ja bloß "bereits vorhandene Daten" über bestimmte Bürger (die in ausreichender Zahl im Telefonbuch stehen) frei zu erfinden, und kann sie sich dann beim Meldeamt berichtigen lassen.
      Avatar
      schrieb am 08.07.12 22:20:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Da hat schwarzgelb uns ja was Schönes eingebrockt.

      connor, connor,

      ca 25 abgeordnete von 600 waren da und haben abgestimmt,
      parallel dazu lief ein spiel der europameisterschaften,
      so einfach ist das.

      und alles ist rechtskräftig ?????

      dann können bei uns also kriminelle cliquen gesetze ändern,
      bei putin ist das noch schwieriger

      kann nicht mal einer die namen dieser abgeordneten hier reinstellen?
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 07:24:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Schwierig. Da kann man bloß versuchen, auf dem Video die beteiligten Personen zu erkennen.
      Um die Rechtswidrigkeit dieser Abstimmung zu verschleiern, ist es mit Vorsatz unterlassen worden, die Anzahl (oder gar Namen) der an der Abstimmung beteiligten Abgeordneten zu erfassen, genauso die Anzahl derjenigen, die dafür bzw. dagegen gestimmt haben.
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 15:52:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich werde "meine" Abgeordenten mal fragen wo sie waren an dem Tag und wenn im Bundestag wie sie denn abgestimmt haben.... Ich erwarte zwar keine Antwort, aber was solls...

      Muss nur aufpassen das ich in der Mail nicht ausfallend werde:mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 19:21:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich hab "meine" Abgeordnete auch schon per Mail gefragt, wie es möglich ist, daß der Bundestag trotz offensichtlicher Nichtbeschlußfähigkeit ein Gesetz beschließt.
      Bisher noch keine Antwort bekommen.

      Es spricht auch Bände, daß jetzt versucht werden soll, das Gesetz noch vom Bundesrat stoppen zu lassen.
      Was soll der Quatsch? Das würde ja auf eine Anerkennung des "Beschlusses" durch einen nicht beschlußfähigen Bundestag hinauslaufen. Aber anscheinend will sich weder Koalition noch Opposition die (wahrscheinlich schon oft und gern genutzte) Möglichkeit kaputt machen, Gesetze klammheimlich von einer Handvoll Hanseln durchwinken zu lassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 20:14:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Für dieses Gesetz hat man wohl einen Ghostwriter beauftragt und sich nicht die Mühe gemacht es vor der Abstimmung zu lesen :laugh:

      Kritik an Meldegesetz
      Bundesregierung will Hilfe vom Bundesrat gegen den Bundestag

      09.07.2012 · Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass das neue Meldegesetz vom Bundesrat nachgebessert wird. Regierungssprecher Seibert sagte, dass der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf anders ausgesehen habe als der später vom Bundestag beschlossene.

      Die Bundesregierung hofft darauf, dass das vom Bundestag mit der Koalitionsmehrheit verabschiedete Meldegesetz vom Bundesrat noch einmal verändert wird. Regierungssprecher Seibert sagte, es sei denkbar, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren Änderungen an dem Gesetz gibt, die dem Datenschutz stärker Rechnung trügen. Er verwies darauf, dass der von der Bundesregierung eingebrachte ursprüngliche Gesetzentwurf anders ausgesehen habe als die schließlich vom Bundestag beschlossene Regelung.
      ...
      http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kritik-an-meldeges…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 20:17:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.367.081 von Borealis am 09.07.12 19:21:52Da stellt sich schon die Frage, wie viele Gesetze kurz vor der Abstimmung geändert wurden und die Abgeordneten das nicht wussten, weil nochmal lesen, das ist nicht drin, das kostet Zeit.

      Vermutlich ist das auch beim ESM passiert, denn Merkel und ihre Truppe behauptet, dass die Banken sich nicht aus dem ESM bedienen dürfen, es steht aber im Vertrag. Wer weiß, vielleicht hat man über den Wetterbericht abgestimmt und das hat keiner gemerkt :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 21:05:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ist halt dumm gelaufen.
      Eine kleine miese Ganovenbande ist bei ihren Machenschaften ertappt worden. Macht nichts, beim nächsten mal klappt es wieder.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 23:54:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.366.389 von Doppelvize am 09.07.12 15:52:53Ausfallend wirst Du ja hier schon genug.:mad:
      Avatar
      schrieb am 10.07.12 12:41:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von ConnorMcLoud: Ausfallend wirst Du ja hier schon genug.:mad:


      Kann nicht sein, sonst wäre ich schon lange gesperrt....
      Avatar
      schrieb am 10.07.12 12:43:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.367.318 von StellaLuna am 09.07.12 20:14:14Es bleibt einem permanent der Mund offen stehen wenn man nach Berlin schaut...

      Da war ja Helmut Kohl und seine Bande noch harmlos!:eek:
      Avatar
      schrieb am 11.07.12 09:51:23
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.367.514 von Borealis am 09.07.12 21:05:50Ist halt dumm gelaufen.
      Eine kleine miese Ganovenbande ist bei ihren Machenschaften ertappt worden. Macht nichts, beim nächsten mal klappt es wieder.



      wie wenig abgeordnete genügen eigentlich um ein gesetz zu verabschieden???

      zwei. drei, vier ????

      wie oft ist schon mal soetwas passiert, ohne das wir es bemerkt haben????

      vor allen dingen möchte ich mal wissen, wer ist die treibende kraft dabei, und wen nutzt dieses gesetz ????
      Avatar
      schrieb am 11.07.12 13:40:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      "wie wenig abgeordnete genügen eigentlich um ein gesetz zu verabschieden???"

      Nach der von den Abgeordneten vertretenen Interpretation der Geschäftsordnung des Bundestages genügt bereits ein Abgeordneter, um ein Gesetz zu beschließen.
      Voraussetzungen:
      - die "Abstimmung" findet außerhalb der "Kernarbeitszeit" des Bundestages statt,
      - von dem mindestens einen Abgeordneten hat keiner Zweifel an der Beschlußfähigkeit geäußert.

      Quelle: Homepage der Abgeordneten Petra Pau (die Gutste, die die Abstimmung von 27.06. geleitet hat)
      http://www.petrapau.de/17_bundestag/dok/120709_an_meldegeset…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.07.12 13:46:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Weils so schön entlarvend ist, nochmal im Wortlaut:

      "Aktuelle Notiz: Fragwürdiges Meldegesetz

      von Petra Pau
      Berlin, 9. Juli 2012

      1. „Der Staat darf ihre Daten verkaufen!“, titelte BILD heute. Auch in anderen Medien ist das Thema längst Spitze. In sozialen Netzwerken erhitzt es bereits seit Tagen die Gemüter. Und der Protest wächst, zu Recht! Denn persönliche Daten sind zu schützen und nicht zu handeln, schon gar nicht von Staats wegen.

      2. Ausgangspunkt war ein neues Meldegesetz. Es wurde von der CDU/CSU und von der FDP am 27. Juni 2012 im Innenausschuss und tags darauf im Plenum des Bundestags abschließend beschlossen, jeweils gegen die Stimmen der SPD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Das alles in großer Eile, machtvoll, ohne Not.

      3. Inzwischen rudern selbst Spitzenpolitiker der Regierungs-Parteien zurück: CSU-Chef Seehofer, Bundesverbraucherministerin Aigner (CSU), Bundesinnenminister Friedrich (CDU) sowie Regierungssprecher Seibert. Der Bundesrat solle das Gesetz stoppen und mit dem Bundestag neu aushandeln, heißt es plötzlich.

      4. Zugleich erreichten mich hunderte Mails. Denn neben dem Inhalt des Gesetzes gibt es einen zweiten Stein des Anstoßes. Die entscheidende Abstimmung fand ohne Aussprache in den Abendstunden des 28. Juni 2012 statt. Nur wenige Abgeordnete waren im Plenarsaal. Ich leitete die Sitzung, wie man per Video sehen kann.

      5. „Sie hätten die Beschlussunfähigkeit feststellen und die Abstimmung verhindern müssen, Frau Pau! Gerade Sie als Linke!“ So oder ähnlich steht es mahnend bis empört in zahlreichen Schreiben. Wobei nicht wenige auf Paragraf 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags verwiesen, insbesondere auf Artikel 1.

      6. Dort heißt es: „Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.“ Das war natürlich ganz offensichtlich nicht der Fall. Nun ist für die Versammlungsleitung völlig unerheblich, welcher Partei der amtierende Präsident angehört. Maßgeblich ist ausschließlich die Geschäftsordnung.

      7. Und die schreibt im Folgenden vor, wann und wie „Beschlussunfähigkeit“ festzustellen ist. In Kurzfassung: Auf Antrag einer Fraktion oder von fünf Prozent aller Abgeordneten. Einen solchen Antrag gab es nicht. Oder nach unklaren Abstimmungsmehrheiten. Die lagen nicht vor, so dass auch kein Hammelsprung gemäß Paragraf 52 anstand.

      8. Bleibt noch ein Sonderpunkt. Der jeweilige Präsident kann von sich aus die Sitzung unterbrechen, wenn erkennbar weniger als 25 Prozent aller Abgeordneten anwesend sind. Das gilt aber nur für die so genannte Kernzeit und auch nur in Übereinstimmung mit den Fraktionen. Als Kernzeit gilt donnerstags, 9 bis 13 Uhr.

      9. Nun mag das für manche unbefriedigend sein. Aber als Vizepräsidentin gilt für mich ausschließlich die vom Deutschen Bundestag beschlossene Geschäftsordnung - unabhängig davon, ob ich als Linke eine Debatte gut oder schlecht finde. Und die hat durchaus einen rationalen Kern. Das gilt auch für die angeführte „Kernzeit“.

      10. Der Bundestag arbeitet in aller Regel von Mittwoch bis Freitag im Parallelbetrieb. Während im Plenum debattiert wird, tagen gleichzeitig diverse Ausschüsse und andere Gremien. Mit Ausnahme der „Kernzeit“. In diesen vier Stunden dürfen keine weiteren Beratungen stattfinden, so dass alle Abgeordneten am Plenum teilnehmen können.

      11. Deshalb sieht die Geschäftsordnung für diese Zeit auch eine harte Regelung (meine Formulierung) vor, wie die Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit festzustellen ist. In allen anderen Momenten gilt: siehe Punkt 7 dieser „Aktuellen Notiz“. So beschämend das für den Bundestag auch manchmal sein mag.

      12. Schließlich: Auch die Frage, ob zu einem Antrag, einer Erklärung, einem Gesetz im Plenum diskutiert wird oder nicht, entscheidet nicht die Versammlungsleitung. Das vereinbaren selbst bestimmt die parlamentarischen Geschäftsführungen der Fraktionen. Ich habe lediglich zu prüfen, ob die getroffene Abmachung weiterhin gilt.

      13. Nun aber geht es vor allem darum, den von CDU/CSU und FDP im Bundestag per Gesetz ermöglichten Datenhandel wirklich zu unterbinden. Dazu bietet wie stets „campact“, das politische Einmisch-Portal, eine gute Möglichkeit. „Meine Daten sind keine Ware“, heißt dort ein Appell, den jede und jeder unterzeichnen kann. "
      Avatar
      schrieb am 11.07.12 13:51:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.373.936 von Borealis am 11.07.12 13:40:55Nach der von den Abgeordneten vertretenen Interpretation der Geschäftsordnung des Bundestages genügt bereits ein Abgeordneter, um ein Gesetz zu beschließen.
      Voraussetzungen:
      - die "Abstimmung" findet außerhalb der "Kernarbeitszeit" des Bundestages statt,
      - von dem mindestens einen Abgeordneten hat keiner Zweifel an der Beschlußfähigkeit geäußert.


      Das ist nicht ernsthaft so, oder etwa doch:confused::confused::confused::cry:
      Avatar
      schrieb am 11.07.12 15:41:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      #24

      Und das verkaufen die dem Volk dann als "Demokratie".

      Genau so lustig wie der EU-und EURO-Zirkus. Da jammert monatelang der "Chef der Euro-Gruppe", dass er keine Lust mehr auf sein Amt hat, weil es stressig ist und ihm nur Aerger einbringt, und plötzlich heisst es nun, so ernst war das jammern dann doch nicht gemeint und er macht doch noch ein paar Jahre weiter.

      Wobei natürlich auch niemand fragt, bei welchen demokratischen Wahlen der in sein Amt gewählt wurde, oder wie es überhaupt passieren konnte, dass ausgerechnet der Regierungschef einer 400.000 Einwohner zählenden Steueroase Chef der gesamten Euro-Gruppe werden konnte und noch immer ist...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 10:29:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      Petra Pau leitete als Präsidiumsmitglied die peinliche Abstimmung, damit ist sie verantwortlich.

      Petra Pau sollte aus dem Präsidium zurücktreten und Abgeordnetenmandat zurückgeben.


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