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    Das Bundesverfassungsgericht hat Überhangmandate erstmals für verfassungswidrig erklärt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.07.12 12:21:02 von
    neuester Beitrag 16.09.12 21:34:26 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.175.798
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      schrieb am 26.07.12 12:21:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Verhandlungen über ein neues Wahlrecht werden vom Streit über den Umgang mit Überhangmandaten belastet. "Das Bundesverfassungsgericht hat Überhangmandate erstmals für verfassungswidrig erklärt", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der Frankfurter Rundschau. "Wir werden mit dem Vorschlag, alle Überhangmandate auszugleichen, in die Verhandlungen gehen", sagte Oppermann.

      Die Unionsfraktion will allerdings an den Überhangmandaten festhalten. Sie interpretiert das Urteil des Gerichts völlig anders: "Opposition scheitert mit Hauptanliegen", twitterte der Parlamentarische Geschäftsführer Michael Große-Brömer schon kurz nach dem Urteil. "Überhangmandate sind nicht verfassungswidrig!", so seine Lesart.

      http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-07/wahlrecht-ver…

      Die Regierung nimmt dem Volk immer mehr Rechte. Ausbildung, Weiterbildung, Erfahrungen zählen nicht mehr. Die Zeitarbeit und die 1 Euro Jobs machen uns als Volk kaputt. Das liebe Geld ist das einzige Druckmittel, was noch zählt. Die Banken verzocken unsere Sparguthaben, wir haben bald alles verloren. Konnte sich jemand vor 10-15 Jahren noch vorstellen, dass es mal soweit kommt? Eine kleine Gruppe von Ausbeutern beruft sich auf die Mehrheit im Land. Wobei mir neu ist, dass 35-38 % von 60-70% Wahlbeteiligung die Mehrheit ist. Aber selbst das reicht den Verbrechnern nicht nicht mehr. Man versucht sich mit Verfassungsfeindlichen Aktionen weitere Stimmen zu ergaunern.

      Wann endlich kommen die Kanzlerin, der Finanzminister, die nun schon pensionierte Bundesbirne vor ein ordentliches Gericht und stellen sich ihren Straftaten?
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 12:52:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von DuDil: Wobei mir neu ist, dass 35-38 % von 60-70% Wahlbeteiligung die Mehrheit ist. Aber selbst das reicht den Verbrechnern nicht nicht mehr. Man versucht sich mit Verfassungsfeindlichen Aktionen weitere Stimmen zu ergaunern.

      Wann endlich kommen die Kanzlerin, der Finanzminister, die nun schon pensionierte Bundesbirne vor ein ordentliches Gericht und stellen sich ihren Straftaten?


      Wenn Du eine absolute Mehrheit haben willst, musst Du eine Wahlpflicht einführen. Bei einer Wahlbeteiligung von 60% benötigt man sonst über 83% der Stimmen, und wenn die leute nicht zur Wahl gehen, sind sie selbst schuld.

      Hier geht es auch nicht um das "Ergaunern" von Stimmen, sondern um unser zweigeteiltes Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimme. Wenn Du in allen 50 Wahlkreisen deinen eigenen Kandidaten durchbringst, hast Du 50% aller Mandate, selbst wenn du jeden Wahlkreis nur mit einer Stimme gewonnen hast. Beträgt Dein absoluter Stimmenanteil 40%, muss es für die unterlegenen Parteien einen Ausgleich geben. Da die Zweitstimme aber über bestimmte Wahlverfahren (d'Hondt u.a.) verteilt werden, ist das mathematisch nicht ganz einfach.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 13:32:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die eklatanten Fehlleistungen unserer Bundesregierung häufen sich seit Jahren. Das nun das BVerfG das Wahlgesetz kassiert hat, ist nur die Spitze des Eisbergs.

      Hier mal ein nettes Fundstück:

      Chronologie des Politikversagens – Das Bundesverfassungsgeri…
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 17:28:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.426.376 von Taxadvisor am 26.07.12 12:52:07#2

      Das gesamte Wahlverfahren in D gehört reformiert:

      1 Wähler = 1 Stimme, und nur noch Direktmandate.

      Schluss mit dem Quatsch der Wahllisten auf denen die Listenplätze völlig an den Wählern vorbei verteilt werden.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 18:50:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Blue Max: #2

      Das gesamte Wahlverfahren in D gehört reformiert:

      1 Wähler = 1 Stimme, und nur noch Direktmandate.

      Schluss mit dem Quatsch der Wahllisten auf denen die Listenplätze völlig an den Wählern vorbei verteilt werden.

      :eek:


      Genau, dan gäbe es nur nur rote und schwarze in Bärlin:rolleyes: Okay, und Ströbele:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 26.07.12 18:50:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von Blue Max: #2

      Das gesamte Wahlverfahren in D gehört reformiert:

      1 Wähler = 1 Stimme, und nur noch Direktmandate.

      Schluss mit dem Quatsch der Wahllisten auf denen die Listenplätze völlig an den Wählern vorbei verteilt werden.

      :eek:


      In der Tat, das wäre ein faires Wahlverfahren. Die Besten zwei eines Wahlkreises kommen ins Parlament. Doch das wollen die Parteien nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 19:44:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Blue Max: #2

      Das gesamte Wahlverfahren in D gehört reformiert:

      1 Wähler = 1 Stimme, und nur noch Direktmandate.

      Schluss mit dem Quatsch der Wahllisten auf denen die Listenplätze völlig an den Wählern vorbei verteilt werden.

      :eek:


      Kann man so machen, dann muss man sich aber auch bewusst machen, dass man u.U. dauerhaft 10-30% der Wähler von der politischen Teilhabe ausschliesst. Die Grünen würde es dann genau so wenig geben wie die FDP und im Osten gäbe es keine SPD.

      Letztendlich gibt es DAS faire Verfahren nicht, irgendeine Kröte muss man immer schlucken.

      Gruß
      Taxadvisor.
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 20:34:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Überhangmandate..Betrug am Steuerzahler....Kosten...Kosten...Kosten...

      Eher ein System wie in der Schweiz über Themen Abstimmen nicht über Köpfe...

      Wen die Parteien mit sich selber Beschäftigt sind dann können auch andere Vorschläge einbringen....

      Glaub nicht das das Volk dem gezocke der Landesbanken zugestimmt hätten...

      Die Schweizer Politiker sind nicht besser aber es gibt wenig umgerechnet auf die Bevölkerung...

      Eine Esel macht etwas Mist...Viele.....

      Meta
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 21:11:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Andersherum wird ein Schuh draus. Nur noch die Zweitstimmen bestimmen über die Zusammensetzung des Bundestages. Dann bekommt man ein Ergebnis, das in etwa dem Wählerwillen entspricht. Jede Partei ist ungefähr mit ihrem erzielten Stimmenanteil im Parlament vertreten. Alles andere ist zutiefst undemokratisch und zielt nur darauf ab, Politik zu monopolisieren und kleinere Parteien von der Teilnahme an der politischen Willensbildung fernzuhalten.
      Die Erststimmen sind dann lediglich noch ein Anhaltspunkt für die Parteien, wie sie ihre errungenen Mandate auf die Kandidaten verteilen sollten.
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 21:24:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      @DuBil
      "Wann endlich kommen die Kanzlerin, der Finanzminister, die nun schon pensionierte Bundesbirne vor ein ordentliches Gericht und stellen sich ihren Straftaten?"

      Damit wirst du dich noch solange gedulden müssen, bis es "ordentliche" Gerichte gibt. Was es bisher gibt, ist selber wesentlicher Teil des Problems und hat diese Bezeichnung nicht verdient.
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 21:26:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      andersrum!

      alle Kandidaten werden nach ihren % der Erststimme sortiert. Daraus ergibt sich eine "Bundesliste", jeweils pro Partei. Die Sitze werden verteilt nach den % der Zweitsteimme, und zwar in der Reihenfolge der Bundesliste an die Kandidaten.

      Somit hat man % die Zusammensetzung wie die Zweitstimme, kann aber Kandidaten abwählen und es gibt keine Kungelei mehr innerhalb der Parteien.

      Warum sollte man so jemand wie Merkel oder Schäuble nicht abwählen dürfen?

      :eek::eek::eek::eek::eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 20:36:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.428.690 von ka.sandra am 26.07.12 21:26:19Warum sollte man so jemand wie Merkel oder Schäuble nicht abwählen dürfen?

      Weil die beiden sich für alternativlos erklärt haben!!!:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 21:22:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von DuDil: .... Wobei mir neu ist, dass 35-38 % von 60-70% Wahlbeteiligung die Mehrheit ist. Aber selbst das reicht den Verbrechnern nicht nicht mehr. Man versucht sich mit Verfassungsfeindlichen Aktionen weitere Stimmen zu ergaunern....



      Wer anders soll sonst das Land regieren als derjenige, der 35-38 % von 60-70% Wahlbeteiligung erhalten hat? Vielleicht derjenige, der nur 2% "von 60-70% Wahlbeteiligung" erhalten hat?

      Oder ueberhaupt niemand und man macht Parlament und Regierung einfach zu?:laugh:


      Wer nicht zur Wahl geht, der verzichtet auf sein Recht ueber seine Regierung mitzuentscheiden und der darf sich dann nicht darueber beschweren, dass andere ohne ihn darueber entscheiden.

      Dass soviele ihr Desinteresse an ihren ureigensten Belangen an den Tag legen, dass sie nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, halte ich fuer ein Armutszeugnis der Demokratie, es aendert aber keinen Deut am Recht derjenigen Partei oder Parteienkoalition, die von einer Mehrheit derjenigen, die nicht auf ihr Wahlrecht verzichten, gewaehlt wurden, das Land zu regieren. Eine solche Mehrheit, so klein sie im Verhaeltnis zur Gesamtzahl der Wahlberechtigten auch sein mag, ist immer noch die qualifizierteste dafuer, qualifizierter als jede Partei oder Parteienkoalition, die noch weniger Unterstuetzung durch die tatsaechlich Waehlenden erhaelt und auch allemal qualifizierter als jene selbsternannten, grossmaeuligen "Sprecher des Volkes", die erst gar nicht zu Wahlen antreten und einfach frech so tun als ob sie berechtigt waeren fuer die Gesamtheit diejenigen zu sprechen, die ihr Wahlrecht, aus welchen Gruenden auch immer, nicht wahrnehmen. Die sind sogar am allerwenigsten qualifiziert auch nur fuer irgendjemand zu sprechen oder gar zu entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 21:34:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von Borealis: Andersherum wird ein Schuh draus. Nur noch die Zweitstimmen bestimmen über die Zusammensetzung des Bundestages. Dann bekommt man ein Ergebnis, das in etwa dem Wählerwillen entspricht. Jede Partei ist ungefähr mit ihrem erzielten Stimmenanteil im Parlament vertreten. Alles andere ist zutiefst undemokratisch und zielt nur darauf ab, Politik zu monopolisieren und kleinere Parteien von der Teilnahme an der politischen Willensbildung fernzuhalten.
      Die Erststimmen sind dann lediglich noch ein Anhaltspunkt für die Parteien, wie sie ihre errungenen Mandate auf die Kandidaten verteilen sollten.



      Ich persoenlich finde das in Deutschland herrschende Wahlrecht eigentlich ganz gut. Man hat ein Mischsystem etabliert, das die Vorteile von Mehrheits- und Verhaeltniswahlrecht miteinander kombiniert.

      Vor ein paar Jahren gab es bei uns in Kanada eine Diskussion ueber eine Aenderung des traditionellen Mehrheitswahlrechts. Dabei wurde von den Reformern das deutsche Wahlrecht ausdruecklich als vorbildlich gelobt. Das empfinde ich ganz genauso. Bei einem reinen Listenwahlrecht fehlt die persoenliche Verantwortlichkeit eines Abgeordneten fuer eine kleinen Ausschnitt der Gesamtwaehlerschaft und eine direkte Repraesentanz der Menschen in der Politik, ein Ansprechpartner, den man persoenlich kennt. Bei einem direkten Wahlrecht fallen viel zu viele Stimmen unter den Tisch und viel zu viele Menschen koennen sich ueberhaupt nicht im Parlament vertreten fuehlen. Das deutsche Mischsystem traegt beidem Rechnung.

      Am Rande sei noch bemerkt, dass es vor ein paar Jahren bei mir in British Columbia eine Regierung gab, die 2% weniger an Waehlerstimmer erhalten hatte als die einzige Oppositionspartei im Parlament(das war ca. 41% zu 43%), aber dennoch eine Mehheit der direkten Mandate errungen hatte (eine 3 Sitze Mehrheit). Da blieb ein ziemlich schaler Geschmack zurueck, auch deshalb weil fast 20% der Waehler ueberhaupt nicht vertreten waren und zusammengenommen nicht ueber eine einzige Stimme im Parlament verfuegten.


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