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    Probefahrt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.12 22:19:22 von
    neuester Beitrag 31.07.12 22:35:14 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.175.876
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      Avatar
      schrieb am 30.07.12 22:19:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal eine rechtliche Frage.

      Ein Bekannter von mir wollte sein älteres Auto verkaufen - für eine Summe von ca. 3000€. Er hat den Verkauf privat inseriert und es hat sich auch schnell ein Käufer gemeldet. Natürlich wollte der Käufer eine Probefahrt machen, nur hat er es dabei übertrieben und ist mit meinem Bekannten auf dem Beifahrersitz erst über eine Bordkante und dann gegen eine Hauswand gefahren. Das Auto ist ein Totalschaden und die Hauswand ist auch beschädigt.

      Wie bei dem entstandenen Schaden nun die Rechtslage? Das Fahrzeug war nicht mehr kaskoversichert. Wenn die Haftpflicht den Schaden am Haus übernimmt, würde ja mein Bekannter völlig schuldlos hochgestuft. Der Fahrer hat sich jedoch geweigert zu zahlen, weil es ja nicht sein Auto sei, und ihm die Probefahrt ja erlaubt wurde.

      Normalerweise, wenn man bei einem Händler Probefährt, hat man ja da einen Vertrag und außerdem ist der Händler versichert. Wie ist das aber hier?
      Avatar
      schrieb am 30.07.12 22:51:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      dieser Unfall hört sich schon grob fahrläßig an, gerade bei einer Probefahrt mit einem unbekannten Fahrzeug muss man imho etwas vorsichtiger fahren und das Auto erst einmal kennenlernen. Damit würde der Fahrer haften.
      Vorausgesetzt aber, es gab keinen Defekt am Fahrzeug, etwa nur einseitig ziehende Bremsen oder eine völlig verstellte Spur.

      Den Schaden am Haus übernimmt eindeutig die Haftpflicht, es gibt auch keinen Regress o.ä.
      Aber da es hier vermutlich nicht in die Tausende geht, lohnt vielleicht der Rückkauf des Schadens. Dadurch erledigt sich dann auch das Problem der Bewertung des indirekten Schadens, nämlich der Höherstufung. Diesen Nachteil müsste auch der Verursacher tragen, das ist aber nicht so einfach zu berechnen.
      Die 3000 Euro - minus Restwert (oder er bekommt das Wrack) - kommen natürlich auch noch hinzu, das Ganze wird also schon ziemlich teuer für den potentiellen Käufer.

      Kann denn alles bewiesen werden? Gibt es Zeugen und/oder ein Unfallprotokoll, und wurde die Polizei gerufen?

      MfG Stefan

      PS: Hier mal ein vergleichbarer - aber doch anders gelagerter - Fall, zu dem ich noch vor kurzem etwas geschrieben habe: http://www.123recht.net/Schwager-verursacht-Autounfall-__f37…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.12 23:28:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.439.276 von reckoner am 30.07.12 22:51:56Natürlich wurde der Unfall durch die Polizei aufgenommen, die sich aber nicht zum Schadensersatz geäußert hat. Der Verursacher mußte aber ein Bußgeld bezahlen. Und er denkt nun, mit diesem Bußgeld wäre seine Schuld beglichen.

      Der Verursacher muß gefahren sein, wie ausgerastet und wurde mehrfach von seinem Beifahrer darauf hingewiesen, langsamer zu fahren. Und dann kam beim beschleunigen das Auto von der Straße ab und ist an dieser Hauswand abgeprallt und hat sich dann gedreht. So ein Fassadenschaden kann aber auch leicht 1000€ und mehr kosten.



      Grundsätzlich haftet man bei privater Leihe (im Gegensatz zu dem, was bei entgeltlicher Leihe vertraglich geregelt oder gesetzlich vorgesehen ist) nicht für Schäden, die dem Eigentümer genau so passiert wären (Keilriemen reißt, Unbekannter scheppert einem ins Auto und flüchtet etc.).
      Es bedarf schon mindestens Fahrlässigkeit, teilweise sogar grober Fahrlässigkeit, bevor der Entleiher in dieser Situation haften muß.



      Naja, ich weiß nicht, inwiefern so ein Unfall fahrlässig ist. Der Verursacher kann hier behaupten, daß dem Besitzer dieser Unfall auch hätte passieren können, weil das Fahrzeug heckgetrieben ist. Es war kein Alkohol im Spiel. Allerdings war die Straße nass und da war auch Laub.

      Da wird man den Verursacher wohl verklagen müssen mit ungewissem Ausgang. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 00:27:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Naja, ich weiß nicht, inwiefern so ein Unfall fahrlässig ist.
      Die weitere Schilderung läßt das jetzt sogar noch stärker vermuten. Wenn speziell die Aufforderung "langsamer zu fahren" glaubhaft gemacht werden kann, dann haben wir imho eindeutig grobe Fahrläßigkeit.

      Der Verursacher kann hier behaupten, daß dem Besitzer dieser Unfall auch hätte passieren können, weil das Fahrzeug heckgetrieben ist.
      Nein, das was in dem Zitat mit "die dem Eigentümer genau so passiert wären" gemeint ist, sind Dinge die unvermeidbar sind und jedem Fahrer hätten passieren können. Die Abgrenzung ist nicht einfach, aber grobe Fahrfehler oder Selbstüberschätzung gehören sicher nicht dazu.
      Wenn es beipielsweise unerwartetes Glatteis gewesen wäre, könnte der Fahrer vielleicht derart argumentieren, aber Nässe und Laub hätte er einfach wahrnehmen müssen. Außerdem scheint der Hauptgrund für den Unfall ja überhöhte Geschwindigkeit und mangelnde Kenntnis des Fahrzeuges bzw. des Fahrverhaltens gewesen zu sein, das liegt aber klar im Verantwortungsbereich des Fahrers.

      Da wird man den Verursacher wohl verklagen müssen mit ungewissem Ausgang.
      Ob man klagen muss, dürfte wohl an dem Gegner liegen. Wenn er sich aber anwaltlich beraten läßt, könnte er schon zu dem Schluß kommen, dass es günstiger für ihn ist, auf die Forderung einzugehen.
      Und Ungewiss ist ein Rechtstreit fast immer, beispielsweise könnte man am Ende zwar gewonnen haben, aber der andere ist mittellos.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 07:12:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      die Polizei die nach dem Unfall vor Ort ist äußert sich nie zum Schaden oder wer Verursacher war. sie nehmen es im Unfallbericht auf und können gfl. zur Urteilsfindung wenn es vor Gerihct kommt geladen werden.

      eher selten bei solchen " Bagatelen"

      Hat ihr Bekannter eine Rechtschutz ? eher nicht ?

      Also müsste er auch da in Vorkasse treten. Eigentlich sollte der Fall klar sein, wenn es aber ganz dumm läuft , noch ein Gutachter raus muß wird es ganz dumm aussehen

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      Avatar
      schrieb am 31.07.12 14:16:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Noch ein Update:

      Man kann es kaum glauben, aber der potentielle Käufer ist privatinsolvent! Damit ist bei dem absolut nichts zu holen. Der hätte in dem Fall das Auto auch gar nicht kaufen können. Ich verstehe nicht, warum der sowas macht. Ist das nicht Betrug, wenn man vorgibt, etwas kaufen zu wollen, aber gar kein Geld hat?

      Jedenfalls, egal, was mein Bekannter jetzt macht, er wird kein Geld erhalten. Wie kann man nur solches Pech haben? :mad:

      Wie kann man sich in so einem Fall bei einem Autoverkauf gegen sowas absichern? Vertrag ausstellen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 16:21:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      Ist das nicht Betrug, wenn man vorgibt, etwas kaufen zu wollen, aber gar kein Geld hat?
      Vielleicht. Aber dadurch(!) ist kein großer Schaden entstanden (Benzin, Abnutzung - das ist ähnlich wie die Probefahrt bei einem Händler, wenn man eigentlich nur ein bisschen rumfahren möchte).

      Wie kann man sich in so einem Fall bei einem Autoverkauf gegen sowas absichern? Vertrag ausstellen?
      So häufig kommt das wohl nicht vor, der Unfall war ja nicht absichtlich, sondern - mehr oder weniger - zufällig.
      Man könnte sich aber beispielsweise eine Sicherheit geben lassen, nur wird dann der ein oder andere Käufer wieder verschwinden; üblich ist das jedenfalls nicht.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 17:18:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Geldler: Noch ein Update:

      Man kann es kaum glauben, aber der potentielle Käufer ist privatinsolvent! Damit ist bei dem absolut nichts zu holen. Der hätte in dem Fall das Auto auch gar nicht kaufen können. Ich verstehe nicht, warum der sowas macht. Ist das nicht Betrug, wenn man vorgibt, etwas kaufen zu wollen, aber gar kein Geld hat?

      Jedenfalls, egal, was mein Bekannter jetzt macht, er wird kein Geld erhalten. Wie kann man nur solches Pech haben? :mad:

      Wie kann man sich in so einem Fall bei einem Autoverkauf gegen sowas absichern? Vertrag ausstellen? :confused:


      Privatinsolvent heisst nicht das er das Auto nicht kaufen kann. Evtl hat er einen Sponsor aus der Familie / Partnerin. Ob er das Auto unterhalten kann weiß ich nicht. Man hat ja gewisse Einkommensgrenzen.

      Was aber nicht sein kann das er aufgrund der privantinsolvenz einen "Persilschein" hat und wild Verträge abschliessen, bestellen, kaufen und nicht bezahlen.

      Genauso hier der Sachverhalt. Er hat ja nachweislich Mist gebaut und kann entsprechend finanziell zur Kasse gebeten werden In so einem Fall würde sich lohnen mal einen Anwalt zu konsultieren.

      Hat dein Bekannter keine Rechtschutz ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 18:16:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.442.202 von Latinl am 31.07.12 17:18:24Privatinsolvent heisst nicht das er das Auto nicht kaufen kann. Evtl hat er einen Sponsor aus der Familie / Partnerin. Ob er das Auto unterhalten kann weiß ich nicht. Man hat ja gewisse Einkommensgrenzen.

      Im Falle, der Fahrer hätte im Falle eines Kaufs einen "Sponsor" gehabt, dann wird dieser Sponsor jetzt sicher nicht zahlen. Das Einkommen des Fahrers ist Hartz 4 und damit nicht pfändbar. Außerdem gibt es dazu heute Pfändungsschutzkonten. Wie dem auch sei: Der Verursacher ist mittellos.

      Was aber nicht sein kann das er aufgrund der privantinsolvenz einen "Persilschein" hat und wild Verträge abschliessen, bestellen, kaufen und nicht bezahlen.


      Naja, manche Firmen schauen ja dabei in die Schufaeinträge, um sich da zu schützen. Aber wer macht das als Privatmann? Wenn es ein Kauf wäre, dann kann man das Gut ja zurückgeben, aber dieses ist in diesem Fall ein wertloser Haufen Blech - der vorher 3000€ wert war.

      Genauso hier der Sachverhalt. Er hat ja nachweislich Mist gebaut und kann entsprechend finanziell zur Kasse gebeten werden In so einem Fall würde sich lohnen mal einen Anwalt zu konsultieren.

      Hat dein Bekannter keine Rechtschutz ?


      Ich glaube eher nicht.


      Ich denke fast, als Privatmann ist man besser beraten, das Auto an einen Händler zu verkaufen. Dann hat man ein paar Hunderter weniger, dafür aber keinen Totalverlust.


      PS. Durch die weitere Kommunikation mit der Polizei ist jetzt herausgekommen, daß der Fahrer so etwas scheinbar nicht zum ersten Mal gemacht hat - also schon vorher Unfälle bei Probefahrten verursacht hat. Das könnte jetzt strafrechtliche Konsequenzen haben, weil die Häufung auffällig ist. Geld bringt das allerdings leider nicht ein. :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 22:01:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      das mit dem Sponsor ging doch nur in die Richtung, dass es nicht zwangsläufig gleich Betrug gewesen sein muss. Und sicher wird ein solcher Sponsor nicht diese Schulden übernehmen, warum auch?

      Ich denke fast, als Privatmann ist man besser beraten, das Auto an einen Händler zu verkaufen. Dann hat man ein paar Hunderter weniger, dafür aber keinen Totalverlust.
      Ach, ich hatte doch schon geschrieben, dass das imho ein sehr außergewöhnlicher Fall ist, vor so etwas kann man sich nicht schützen; das nennt sich allgemeines Lebensrisiko.
      Genauso gut kann dir jemand das Auto zerkratzen, die Reifen zerstechen oder was weiß ich.

      Durch die weitere Kommunikation mit der Polizei ist jetzt herausgekommen, daß der Fahrer so etwas scheinbar nicht zum ersten Mal gemacht hat - also schon vorher Unfälle bei Probefahrten verursacht hat. Das könnte jetzt strafrechtliche Konsequenzen haben, weil die Häufung auffällig ist. Geld bringt das allerdings leider nicht ein.
      Interessant. Und was soll da das Motiv sein? Einfach der Spass, anderen Schaden zuzufügen? Dafür kann man allerdings auch mal in den Knast kommen, nennt sich Sachbeschädigung.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 22:35:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Geldler,

      ich stimmt die bei einem Punkt zu. Gebrauchtwagen immer an Händler verkaufen. Mache ich auch. Mir sind die aus dem fernen Osten am liebsten. Die "zackern" zwar wegen 50 € man hat aber kein Stress, einen Kaufvertrag und Cash in de Täsch :eek::lick:


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