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    Steuerfreibetrag Kind und Familienversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.12 21:26:30 von
    neuester Beitrag 12.11.12 18:15:18 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.177.734
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      schrieb am 11.11.12 21:26:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      der Steuerfreibetrag für minderjähriges Kind beträgt 8.841 Euro.

      Hat das mindj. Kind nun Zins- und Dividendeneinnahmen über den Steuerfreibetrag hinaus, sagen wir 9.000 Euro, sind dann die ganzen 9.000 zu versteuern oder nur der Anteil der über den Freibetrag hinaus geht (hier also 159 Euro)?

      Gibt es für die freie Familienversicherung des Kindes Einkommensobergrenzen? Wenn ja wonach muss man suchen um dazu infos zu bekommen?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.11.12 21:31:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.812.086 von nearshore04 am 11.11.12 21:26:30Nur der darüber hinausgehende Betrag, da es ein Freibertag ist, sonst müßte es Freigrenze heißen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.11.12 22:43:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.812.086 von nearshore04 am 11.11.12 21:26:30An die Rüruprente des Kindes denken. :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.12 10:49:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von sukraman: An die Rüruprente des Kindes denken. :D



      was meinst du damit? lohnt sich das oder ein joke?
      Avatar
      schrieb am 12.11.12 10:50:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.812.098 von apfelburli71 am 11.11.12 21:31:45
      Hat jemand eine Ahnung, ob in Sachen Familienkrankenversicherung Einkommensgrenzen existieren?
      1 Antwort

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      schrieb am 12.11.12 11:35:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.813.093 von nearshore04 am 12.11.12 10:50:05habe selbst so einenFall.Tochter ist jetzt 25,studiert.
      Muß also eine eigene KV "abschließen".Und zwar nach einem
      sog."Studententarif".Einkommensgrenze für die
      Familienvers.gilt für 2012 ein regelmäßiges
      Gesamteinkommen von mtl.375.--
      Avatar
      schrieb am 12.11.12 12:11:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von oscarello: habe selbst so einenFall.Tochter ist jetzt 25,studiert.
      Muß also eine eigene KV "abschließen".Und zwar nach einem
      sog."Studententarif".Einkommensgrenze für die
      Familienvers.gilt für 2012 ein regelmäßiges
      Gesamteinkommen von mtl.375.--


      Wie ist denn der begriff regelmässiges Einkommen zu verstehen?

      Wenn der Sohn/die Tochter ein Aktiendepot hat und hieraus jährlich Dividenden
      erhält, fällt das wohl auch unter diesen Begriff?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.12 18:15:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.813.426 von nearshore04 am 12.11.12 12:11:07komme erst jetzt dezu,deine Frage zu beantworten(Handwerker
      im Haus-Rohrbruch-Stress!!)
      Das monatl.Gesamteinkommen erstreckt sich auch auf
      die EINKÜNFTE i.S. des Einkommensteurrechtes
      ...Einkünfte aus Kapitalvermögen.Für die Tochter habe
      ich eine NV-Bescheinigung laufen(wird ja eh nicht
      Veranlagt)Zins-Dividenden p.a. ca.3.500.--.Im übrigen
      wird von den Krankenkassen fasst nie ein "Abgleich"
      mit dem Finanzamt durchgeführt.


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