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    CDU Justizminister gefährdet Menschenleben - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.13 08:14:38 von
    neuester Beitrag 18.02.13 14:08:25 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.179.341
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      Avatar
      schrieb am 07.02.13 08:14:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.bild.de/regional/hannover/justizminister/mit-alko…

      Besoffen Menschenleben aufs Spiel setzen...:mad: Gerade er weiß genau welch verheerende Wirkung Alkohol auf das Reaktionsvermögen hat. Und erschwerend hinzu kommt das er einen Dienstwagen nebst Fahrer hat! Es liegt also eine besondere Schwere der Schuld vor:eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 08:59:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eine Ordnungswidrigkeit mit "besonderer Schwere der Schuld".
      Hier geifert es schon wieder :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 09:21:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei Auffälligkeit und mehr als 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat! Wäre er nicht aufgefallen, hätten sie ihn nicht kontrolliert!

      Der feine Herr hatte erst vor kurzem lauthals nach einer 0,3% geschrien.:eek:

      Dann noch die Vorbildfunktion die er haben sollte.:yawn:

      Nein, im Fall Busemann CDU sollte man über eine Haftstrafe nachdenken.:eek: Aber vermutlich wir er nicht mal seinen Hut nehmen der feine Herr.:mad: Lohn sich auch nicht mehr:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 09:41:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von Doppelvize: Bei Auffälligkeit und mehr als 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat!
      Das stimmt nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 10:28:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Brotkorb:
      Zitat von Doppelvize: Bei Auffälligkeit und mehr als 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat!
      Das stimmt nicht.


      Nein?

      Doch auch schon bei einer Fahrt mit nur 0,3 Promille kann man sich wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB strafbar machen, wenn die Polizei einen alkoholbedingten Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen unterstellt oder man einen Verkehrsunfall gebaut hat. Man spricht von relativer Fahruntüchtigkeit.

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      schrieb am 07.02.13 10:42:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.112.520 von Doppelvize am 07.02.13 08:14:38#1

      Hannover - blau am Steuer - da war doch was... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 11:17:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Blue Max: #1

      Hannover - blau am Steuer - da war doch was... :laugh:


      ;)

      Frau Käßmann hatte immerhin die "Eier" zurückzutreten!;)

      Dieser Schritt muss bei den falschen Christen der CDU/CSU immer erst durch Druck erzwungen werden.

      Herr Busemann treten Sie zurück!:mad::D
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 12:41:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...da kann er ja jetzt mal seine eigene Medizin probieren.
      Man, man, man. Die Herrschaften haben doch Kohle für'n Taxi oder sowieso 'nen eigenen Chauffeur. Versteh ich nich' wie man so kurzsichtig sein kann. ODER vielleicht doch eher arrogant. Denn als scheidender Justizminister und vielleicht baldiger niedersächsischer Landtagspräsident hat man das Recht quasi immer auf seiner Seite. :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 12:56:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von LuckyMint: ...da kann er ja jetzt mal seine eigene Medizin probieren.
      Man, man, man. Die Herrschaften haben doch Kohle für'n Taxi oder sowieso 'nen eigenen Chauffeur. Versteh ich nich' wie man so kurzsichtig sein kann. ODER vielleicht doch eher arrogant. Denn als scheidender Justizminister und vielleicht baldiger niedersächsischer Landtagspräsident hat man das Recht quasi immer auf seiner Seite. :mad:


      Jetzt wird er dreist!

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/alkoholfahrt-niede…
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 13:22:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      die Politik kann man heutzutage nur im Suff ertragen.Auch als Politiker.
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 13:34:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von zocklany: die Politik kann man heutzutage nur im Suff ertragen.Auch als Politiker.


      Da ist irgendwie was dran...:cry:
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 14:47:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von Doppelvize: Nein?
      Nein!

      Zitat von Doppelvize: Doch auch schon bei einer Fahrt mit nur 0,3 Promille kann man sich wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB strafbar machen, wenn die Polizei einen alkoholbedingten Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen unterstellt oder man einen Verkehrsunfall gebaut hat. Man spricht von relativer Fahruntüchtigkeit.
      Das hast du sehr schön ergoogelt und abkopiert, trotzdem hast du noch immer nicht richtig verstanden, wie das alles rechtlich einzuordnen ist. Die Promillegrenze von 0,8, von der du geredet hast, galt nämlich nie für die Straftaten nach 315c, 316 StGB sondern für Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG. Außerdem wurde sie schon 2001 auf 0,5 Promille abgesenkt. Ferner gibt es einen Riesenunterschied zwischen "Auffälligkeit" und Fahruntüchtigkeit. Des weiteren ist deine Aussage "mehr als 0,8 Promille" auch deshalb falsch, weil all diese Grenzen "ab" gelten, also ab 0,3 oder ab 0,5 oder damals ab 0,8.

      Man muß nicht zu jedem Thema seinen Senf dazugeben. Deshalb: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... ;)
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 15:46:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von Brotkorb:
      Zitat von Doppelvize: Nein?
      Nein!

      Zitat von Doppelvize: Doch auch schon bei einer Fahrt mit nur 0,3 Promille kann man sich wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB strafbar machen, wenn die Polizei einen alkoholbedingten Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen unterstellt oder man einen Verkehrsunfall gebaut hat. Man spricht von relativer Fahruntüchtigkeit.
      Das hast du sehr schön ergoogelt und abkopiert, trotzdem hast du noch immer nicht richtig verstanden, wie das alles rechtlich einzuordnen ist. Die Promillegrenze von 0,8, von der du geredet hast, galt nämlich nie für die Straftaten nach 315c, 316 StGB sondern für Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG. Außerdem wurde sie schon 2001 auf 0,5 Promille abgesenkt. Ferner gibt es einen Riesenunterschied zwischen "Auffälligkeit" und Fahruntüchtigkeit. Des weiteren ist deine Aussage "mehr als 0,8 Promille" auch deshalb falsch, weil all diese Grenzen "ab" gelten, also ab 0,3 oder ab 0,5 oder damals ab 0,8.

      Man muß nicht zu jedem Thema seinen Senf dazugeben. Deshalb: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... ;)


      Also eine Lapalie wenn ein Justizminister mit ~0,9 Promille Auto fährt. Auch wenn er selbst 0,3% fordert. Herr Busemann bleiben Sie im Amt!
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 16:28:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wer sich einen Dreck drum schert, was Recht ist, der ist doch als Justizminister bestens geeignet.
      Schön, daß man immer wieder mal vorgeführt bekommt, was da für Gestalten am Ruder sind.
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 16:34:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von Brotkorb:
      Zitat von Doppelvize: Nein?
      Nein!

      ...Das hast du sehr schön ergoogelt und abkopiert, trotzdem hast du noch immer nicht richtig verstanden, wie das alles rechtlich einzuordnen ist. Die Promillegrenze von 0,8, von der du geredet hast, galt nämlich nie für die Straftaten nach 315c, 316 StGB sondern für Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG. Außerdem wurde sie schon 2001 auf 0,5 Promille abgesenkt. Ferner gibt es einen Riesenunterschied zwischen "Auffälligkeit" und Fahruntüchtigkeit. Des weiteren ist deine Aussage "mehr als 0,8 Promille" auch deshalb falsch, weil all diese Grenzen "ab" gelten, also ab 0,3 oder ab 0,5 oder damals ab 0,8.

      Man muß nicht zu jedem Thema seinen Senf dazugeben. Deshalb: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... ;)


      Also eine Lapalie wenn ein Justizminister mit ~0,9 Promille Auto fährt. Auch wenn er selbst 0,3% fordert. Herr Busemann bleiben Sie im Amt!




      Na Herr Doppelvize, sind Sie auch schon so betrunken, dass Sie Promille mit Prozent verwechseln? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 19:26:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von Doppelvize: Bei Auffälligkeit und mehr als 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat! Wäre er nicht aufgefallen, hätten sie ihn nicht kontrolliert!

      Der feine Herr hatte erst vor kurzem lauthals nach einer 0,3% geschrien.:eek:

      Dann noch die Vorbildfunktion die er haben sollte.:yawn:

      Nein, im Fall Busemann CDU sollte man über eine Haftstrafe nachdenken.:eek: Aber vermutlich wir er nicht mal seinen Hut nehmen der feine Herr.:mad: Lohn sich auch nicht mehr:laugh:






      Geht’s noch? Das liegt überhaupt nicht im Ermessensspielraum der Justiz.

      Für Ordnungswidrigkeiten gibt es gesetzliche Regelungen.

      Und das war’s dann auch.

      Und es wird differenziert.

      Falschparken wird nicht mit einem Fahrraddiebstahl gleichgesetzt.

      Die gesetzlichen Regelungen sehen keine zusätzlichen beruflichen Sanktionen vor.
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 20:05:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von Waldsperling:
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von Brotkorb: ...

      Also eine Lapalie wenn ein Justizminister mit ~0,9 Promille Auto fährt. Auch wenn er selbst 0,3% fordert. Herr Busemann bleiben Sie im Amt!




      Na Herr Doppelvize, sind Sie auch schon so betrunken, dass Sie Promille mit Prozent verwechseln? :laugh:


      Jup, aber ich bin nicht mehr gefahren un habe niemanden in Gefahr gebracht!:mad:
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 20:51:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Doppelvize

      Das war keine Straftat sondern eine Verkehrsordnungswidrigkeit, etwa vergleichbar mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß (rote Ampel nach mehr als einer Sekunde genommen) oder einer deftigen Geschwindigkeitsüberschreitung. In allen drei Fällen gibts ein höheres Bußgeld und ein Fahrverbot, mehr nicht. Deine Äußerungen ("über Haftstrafe nachdenken" und "besondere Schwere der Schuld") gehen daher total an der Sache vorbei, dies auch deshalb, weil die besondere Schwere der Schuld eine Feststellung ist, die nur neben der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe getroffen wird.

      Die "Lapalie" schreibt man übrigens mit einem doppelten P. ;)
      Avatar
      schrieb am 17.02.13 23:25:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Avatar
      schrieb am 18.02.13 00:30:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zitat von Doppelvize: http://www.bild.de/regional/hannover/justizminister/mit-alko…

      Besoffen Menschenleben aufs Spiel setzen...:mad: Gerade er weiß genau welch verheerende Wirkung Alkohol auf das Reaktionsvermögen hat. Und erschwerend hinzu kommt das er einen Dienstwagen nebst Fahrer hat! Es liegt also eine besondere Schwere der Schuld vor:eek:


      Von mir aus kann so'n Suffkopp den Haider machen, solange keine Unbeteiligten zu Schaden kommen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.13 00:35:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von LuckyMint: ...da kann er ja jetzt mal seine eigene Medizin probieren.
      Man, man, man. Die Herrschaften haben doch Kohle für'n Taxi oder sowieso 'nen eigenen Chauffeur. Versteh ich nich' wie man so kurzsichtig sein kann. ODER vielleicht doch eher arrogant. Denn als scheidender Justizminister und vielleicht baldiger niedersächsischer Landtagspräsident hat man das Recht quasi immer auf seiner Seite. :mad:


      Jetzt wird er dreist!

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/alkoholfahrt-niede…



      Das halte ich fuer aehnlich untragbar und fuer eine Beschaedigung des eigenen Amtes wie Schavans abgekupferte Doktorarbeit. Der Suffkopp hat im Verkehrsministerium ungefaehr so viel verloren wie die Schavan im Bildungsministerium. Mineralwasser predigen und Bier saufen....:rolleyes:


      Weg mit dem Kerl!:mad:
      Avatar
      schrieb am 18.02.13 14:08:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zitat von beachbernie: Der Suffkopp hat im Verkehrsministerium ungefaehr so viel verloren wie die Schavan im Bildungsministerium. Mineralwasser predigen und Bier saufen....:rolleyes:
      Wieso Verkehrsministerium? :confused:


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