CDU Justizminister gefährdet Menschenleben - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.02.13 08:14:38 von
neuester Beitrag 18.02.13 14:08:25 von
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http://www.bild.de/regional/hannover/justizminister/mit-alko…
Besoffen Menschenleben aufs Spiel setzen... Gerade er weiß genau welch verheerende Wirkung Alkohol auf das Reaktionsvermögen hat. Und erschwerend hinzu kommt das er einen Dienstwagen nebst Fahrer hat! Es liegt also eine besondere Schwere der Schuld vor
Besoffen Menschenleben aufs Spiel setzen... Gerade er weiß genau welch verheerende Wirkung Alkohol auf das Reaktionsvermögen hat. Und erschwerend hinzu kommt das er einen Dienstwagen nebst Fahrer hat! Es liegt also eine besondere Schwere der Schuld vor
Eine Ordnungswidrigkeit mit "besonderer Schwere der Schuld".
Hier geifert es schon wieder
Hier geifert es schon wieder
Bei Auffälligkeit und mehr als 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat! Wäre er nicht aufgefallen, hätten sie ihn nicht kontrolliert!
Der feine Herr hatte erst vor kurzem lauthals nach einer 0,3% geschrien.
Dann noch die Vorbildfunktion die er haben sollte.
Nein, im Fall Busemann CDU sollte man über eine Haftstrafe nachdenken. Aber vermutlich wir er nicht mal seinen Hut nehmen der feine Herr. Lohn sich auch nicht mehr
Der feine Herr hatte erst vor kurzem lauthals nach einer 0,3% geschrien.
Dann noch die Vorbildfunktion die er haben sollte.
Nein, im Fall Busemann CDU sollte man über eine Haftstrafe nachdenken. Aber vermutlich wir er nicht mal seinen Hut nehmen der feine Herr. Lohn sich auch nicht mehr
Zitat von Brotkorb:Zitat von Doppelvize: Bei Auffälligkeit und mehr als 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat!Das stimmt nicht.
Nein?
Doch auch schon bei einer Fahrt mit nur 0,3 Promille kann man sich wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB strafbar machen, wenn die Polizei einen alkoholbedingten Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen unterstellt oder man einen Verkehrsunfall gebaut hat. Man spricht von relativer Fahruntüchtigkeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.112.520 von Doppelvize am 07.02.13 08:14:38#1
Hannover - blau am Steuer - da war doch was...
Hannover - blau am Steuer - da war doch was...
...da kann er ja jetzt mal seine eigene Medizin probieren.
Man, man, man. Die Herrschaften haben doch Kohle für'n Taxi oder sowieso 'nen eigenen Chauffeur. Versteh ich nich' wie man so kurzsichtig sein kann. ODER vielleicht doch eher arrogant. Denn als scheidender Justizminister und vielleicht baldiger niedersächsischer Landtagspräsident hat man das Recht quasi immer auf seiner Seite.
Man, man, man. Die Herrschaften haben doch Kohle für'n Taxi oder sowieso 'nen eigenen Chauffeur. Versteh ich nich' wie man so kurzsichtig sein kann. ODER vielleicht doch eher arrogant. Denn als scheidender Justizminister und vielleicht baldiger niedersächsischer Landtagspräsident hat man das Recht quasi immer auf seiner Seite.
Zitat von LuckyMint: ...da kann er ja jetzt mal seine eigene Medizin probieren.
Man, man, man. Die Herrschaften haben doch Kohle für'n Taxi oder sowieso 'nen eigenen Chauffeur. Versteh ich nich' wie man so kurzsichtig sein kann. ODER vielleicht doch eher arrogant. Denn als scheidender Justizminister und vielleicht baldiger niedersächsischer Landtagspräsident hat man das Recht quasi immer auf seiner Seite.
Jetzt wird er dreist!
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/alkoholfahrt-niede…
die Politik kann man heutzutage nur im Suff ertragen.Auch als Politiker.
Zitat von Doppelvize: Nein?Nein!
Zitat von Doppelvize: Doch auch schon bei einer Fahrt mit nur 0,3 Promille kann man sich wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB strafbar machen, wenn die Polizei einen alkoholbedingten Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen unterstellt oder man einen Verkehrsunfall gebaut hat. Man spricht von relativer Fahruntüchtigkeit.Das hast du sehr schön ergoogelt und abkopiert, trotzdem hast du noch immer nicht richtig verstanden, wie das alles rechtlich einzuordnen ist. Die Promillegrenze von 0,8, von der du geredet hast, galt nämlich nie für die Straftaten nach 315c, 316 StGB sondern für Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG. Außerdem wurde sie schon 2001 auf 0,5 Promille abgesenkt. Ferner gibt es einen Riesenunterschied zwischen "Auffälligkeit" und Fahruntüchtigkeit. Des weiteren ist deine Aussage "mehr als 0,8 Promille" auch deshalb falsch, weil all diese Grenzen "ab" gelten, also ab 0,3 oder ab 0,5 oder damals ab 0,8.
Man muß nicht zu jedem Thema seinen Senf dazugeben. Deshalb: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...
Zitat von Brotkorb:Zitat von Doppelvize: Nein?Nein!
Zitat von Doppelvize: Doch auch schon bei einer Fahrt mit nur 0,3 Promille kann man sich wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB strafbar machen, wenn die Polizei einen alkoholbedingten Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen unterstellt oder man einen Verkehrsunfall gebaut hat. Man spricht von relativer Fahruntüchtigkeit.Das hast du sehr schön ergoogelt und abkopiert, trotzdem hast du noch immer nicht richtig verstanden, wie das alles rechtlich einzuordnen ist. Die Promillegrenze von 0,8, von der du geredet hast, galt nämlich nie für die Straftaten nach 315c, 316 StGB sondern für Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG. Außerdem wurde sie schon 2001 auf 0,5 Promille abgesenkt. Ferner gibt es einen Riesenunterschied zwischen "Auffälligkeit" und Fahruntüchtigkeit. Des weiteren ist deine Aussage "mehr als 0,8 Promille" auch deshalb falsch, weil all diese Grenzen "ab" gelten, also ab 0,3 oder ab 0,5 oder damals ab 0,8.
Man muß nicht zu jedem Thema seinen Senf dazugeben. Deshalb: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...
Also eine Lapalie wenn ein Justizminister mit ~0,9 Promille Auto fährt. Auch wenn er selbst 0,3% fordert. Herr Busemann bleiben Sie im Amt!
Wer sich einen Dreck drum schert, was Recht ist, der ist doch als Justizminister bestens geeignet.
Schön, daß man immer wieder mal vorgeführt bekommt, was da für Gestalten am Ruder sind.
Schön, daß man immer wieder mal vorgeführt bekommt, was da für Gestalten am Ruder sind.
Zitat von Doppelvize:Zitat von Brotkorb:Zitat von Doppelvize: Nein?Nein!
...Das hast du sehr schön ergoogelt und abkopiert, trotzdem hast du noch immer nicht richtig verstanden, wie das alles rechtlich einzuordnen ist. Die Promillegrenze von 0,8, von der du geredet hast, galt nämlich nie für die Straftaten nach 315c, 316 StGB sondern für Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG. Außerdem wurde sie schon 2001 auf 0,5 Promille abgesenkt. Ferner gibt es einen Riesenunterschied zwischen "Auffälligkeit" und Fahruntüchtigkeit. Des weiteren ist deine Aussage "mehr als 0,8 Promille" auch deshalb falsch, weil all diese Grenzen "ab" gelten, also ab 0,3 oder ab 0,5 oder damals ab 0,8.
Man muß nicht zu jedem Thema seinen Senf dazugeben. Deshalb: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...
Also eine Lapalie wenn ein Justizminister mit ~0,9 Promille Auto fährt. Auch wenn er selbst 0,3% fordert. Herr Busemann bleiben Sie im Amt!
Na Herr Doppelvize, sind Sie auch schon so betrunken, dass Sie Promille mit Prozent verwechseln?
Zitat von Doppelvize: Bei Auffälligkeit und mehr als 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat! Wäre er nicht aufgefallen, hätten sie ihn nicht kontrolliert!
Der feine Herr hatte erst vor kurzem lauthals nach einer 0,3% geschrien.
Dann noch die Vorbildfunktion die er haben sollte.
Nein, im Fall Busemann CDU sollte man über eine Haftstrafe nachdenken. Aber vermutlich wir er nicht mal seinen Hut nehmen der feine Herr. Lohn sich auch nicht mehr
Geht’s noch? Das liegt überhaupt nicht im Ermessensspielraum der Justiz.
Für Ordnungswidrigkeiten gibt es gesetzliche Regelungen.
Und das war’s dann auch.
Und es wird differenziert.
Falschparken wird nicht mit einem Fahrraddiebstahl gleichgesetzt.
Die gesetzlichen Regelungen sehen keine zusätzlichen beruflichen Sanktionen vor.
Zitat von Waldsperling:Zitat von Doppelvize:Zitat von Brotkorb: ...
Also eine Lapalie wenn ein Justizminister mit ~0,9 Promille Auto fährt. Auch wenn er selbst 0,3% fordert. Herr Busemann bleiben Sie im Amt!
Na Herr Doppelvize, sind Sie auch schon so betrunken, dass Sie Promille mit Prozent verwechseln?
Jup, aber ich bin nicht mehr gefahren un habe niemanden in Gefahr gebracht!
@Doppelvize
Das war keine Straftat sondern eine Verkehrsordnungswidrigkeit, etwa vergleichbar mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß (rote Ampel nach mehr als einer Sekunde genommen) oder einer deftigen Geschwindigkeitsüberschreitung. In allen drei Fällen gibts ein höheres Bußgeld und ein Fahrverbot, mehr nicht. Deine Äußerungen ("über Haftstrafe nachdenken" und "besondere Schwere der Schuld") gehen daher total an der Sache vorbei, dies auch deshalb, weil die besondere Schwere der Schuld eine Feststellung ist, die nur neben der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe getroffen wird.
Die "Lapalie" schreibt man übrigens mit einem doppelten P.
Das war keine Straftat sondern eine Verkehrsordnungswidrigkeit, etwa vergleichbar mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß (rote Ampel nach mehr als einer Sekunde genommen) oder einer deftigen Geschwindigkeitsüberschreitung. In allen drei Fällen gibts ein höheres Bußgeld und ein Fahrverbot, mehr nicht. Deine Äußerungen ("über Haftstrafe nachdenken" und "besondere Schwere der Schuld") gehen daher total an der Sache vorbei, dies auch deshalb, weil die besondere Schwere der Schuld eine Feststellung ist, die nur neben der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe getroffen wird.
Die "Lapalie" schreibt man übrigens mit einem doppelten P.
Zitat von Doppelvize: http://www.bild.de/regional/hannover/justizminister/mit-alko…
Besoffen Menschenleben aufs Spiel setzen... Gerade er weiß genau welch verheerende Wirkung Alkohol auf das Reaktionsvermögen hat. Und erschwerend hinzu kommt das er einen Dienstwagen nebst Fahrer hat! Es liegt also eine besondere Schwere der Schuld vor
Von mir aus kann so'n Suffkopp den Haider machen, solange keine Unbeteiligten zu Schaden kommen.
Zitat von Doppelvize:Zitat von LuckyMint: ...da kann er ja jetzt mal seine eigene Medizin probieren.
Man, man, man. Die Herrschaften haben doch Kohle für'n Taxi oder sowieso 'nen eigenen Chauffeur. Versteh ich nich' wie man so kurzsichtig sein kann. ODER vielleicht doch eher arrogant. Denn als scheidender Justizminister und vielleicht baldiger niedersächsischer Landtagspräsident hat man das Recht quasi immer auf seiner Seite.
Jetzt wird er dreist!
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/alkoholfahrt-niede…
Das halte ich fuer aehnlich untragbar und fuer eine Beschaedigung des eigenen Amtes wie Schavans abgekupferte Doktorarbeit. Der Suffkopp hat im Verkehrsministerium ungefaehr so viel verloren wie die Schavan im Bildungsministerium. Mineralwasser predigen und Bier saufen....
Weg mit dem Kerl!
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