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    Welche Auswertungen muss die Bank zur Verfügung stellen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.13 13:57:40 von
    neuester Beitrag 26.06.13 00:07:54 von
    Beiträge: 9
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      Avatar
      schrieb am 24.06.13 13:57:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      Es gibt auch schon einen ähnlichen Thread im Anfänger-Forum, der mir aber leider nicht weiter hilft. Ich hoffe hier im richtigen Forum zu sein.

      Ich wohne in Österreich und bin hier auch Steuerpflichtig, habe aber ein Wertpapierdepot in Deutschland.
      Nun wurde ich vom Österreichischen Finanzamt aufgefordert alle Erlöse (Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse mit Anschaffungs- und Verkaufsdatum, etc. ) eines bestimmten Jahres bekannt zu geben. Da es auch um damals noch gültige Spekulationsfristen geht, reicht mein manueller Ausdruck aller Transaktionen und Gutschriften nicht aus, darüber hinaus ist das sehr aufwändig und mühsam.

      Aus meiner Sicht wäre das für die Bank ein einfacher Report, diese stellt sich jedoch dumm und bietet mir lediglich den Standard-Report für deutsche Steuerpflichtige an. Damit ist mir aber nicht weiter geholfen, da nötige Informationen fehlen und andere zu viel sind.

      Kann mir jemand einen Tipp geben oder sagen ob die Bank in Deutschland sogar verpflichtet wäre mir einen neutralen Report (es muss ja nicht für Österreichisches Steuerrecht adaptiert sein) mit o.g. Informationen zur Verfügung zu stellen.
      Wenn die das nicht hin bekommen muss ich das Depot auflösen und ich bin sicher nicht der einzige den das betrifft.

      Danke im Voraus,

      Peter
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 15:09:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.908.663 von Earnings am 24.06.13 13:57:40Wenn nichts anderes geht, würde ich es mal hier versuchen. Kostet dich nichts.

      http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 22:15:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.908.663 von Earnings am 24.06.13 13:57:40Hi Peter,
      Du bist bei einer deutschen Bank ... ist doch normal, wenn die den deutschen Report zur Verfügung stellt.

      Alle anderen Angaben kannst Du doch über die Abrechnungen selbst zusammenstellen.
      Wenn Du die Abrechnungen nicht mehr hast, kannst Du bei der Bank jederzeit Duplikate anfordern ... kostet dann halt!

      Einen Anspruch auf einen Report nach österreichischem Muster bei einer deutschen Bank ? ... und für einen Schweizer dann nach seinem Recht, oder? Neeeeee!

      Rene
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 13:20:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.913.013 von ReneBanker am 24.06.13 22:15:45Hallo Rene,

      eventuell meinen Beitrag nochmal lesen...

      Ich habe nie einen Report nach Österreichischen Muster verlangt sondern einen neutralen. D.h. der auf deutsches Recht getrimmte Report ist für mich nutzlos. Ich brauche einfach wie oben erwähnt eine Bestätigung über Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse mit Anschaffungs- und Verkaufsdatum.

      Ich habe ebenfalls oben geschrieben warum es nicht reicht den Report selbst manuell zusammen zu stellen.

      ...aber ist doch ohnehin oben alles erklärt...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 13:32:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.916.451 von Earnings am 25.06.13 13:20:28Ich kann Deinen Frust verstehen, aber "neutral" geht im Steuerrecht eben nicht. Eine "neutrale" Aufstellung wäre der Kontoauszug mit Anlagen zu einzelnen Käufen/Verkäufen und Erträgen. Soetwas hast Du aber schon...

      Nur ein Beispiel: Die Telekom schüttet Dividende aus, die regelmäßig steuerfrei für Deutsche Anleger ist aber gleichzeitig die Anschaffungskosten mindert. In anderen Staaten ist dies vielleicht anders herum.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      schrieb am 25.06.13 13:51:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.916.559 von Taxadvisor am 25.06.13 13:32:36Hallo,

      die Bank war ja bis vor ein paar Jahren in der Lage einen "neutralen" Report zu liefern, in dem alle oben erwähnten Informationen waren, doch jetzt geht's plötzlich nicht mehr... die Bank liefert jetzt so etwas wie einen Summenreport der es deutschen Anlegern und wohl auch den Finanzämtern erleichtert.

      Dein Beispiel mit der Telekom ist sehr gut. Genau deshalb benötige ich einen Report in dem unverfälscht einfach jeder Eingang und die bereits einbehaltene Steuer (deutsch, Quellensteuer, etc...) aufgelistet ist.

      Der Kontoauszug reicht leider nicht, weil ich für die Vergangenheit als es noch Spekulationssteuer gab, nicht nachweisen kann wann zu einem Verkauf der entsprechende Kauf getätigt wurde.

      Peter
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 14:45:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Earnings: Hallo,
      Der Kontoauszug reicht leider nicht, weil ich für die Vergangenheit als es noch Spekulationssteuer gab, nicht nachweisen kann wann zu einem Verkauf der entsprechende Kauf getätigt wurde.

      Peter


      Das verstehe ich nicht, mit Depotauszug und Kaufabrechnung lässt sich doch die Historie aufbauen. Aufgrund der unterschiedlichen Verwendungsreihenfolgen liefert da ein "neutraler" Report doch auch keine Zuordnung von Kauf- und Verkaufsorders.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.06.13 15:28:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.917.087 von Taxadvisor am 25.06.13 14:45:12Naja, da das Finanzamt immer nur ein bestimmtes Jahr prüft und das auch nur max. 10 Jahre zurück könnte ich ja theoretisch manipulieren, indem ich die Abrechnung eines früher gekauften (aber auch wieder verkauften) Wertpapieres fälschlich einem späteren Verkauf zuordne, um damit der Spekulationssteuer zu entgehen. Ich weiß, das klingt kompliziert, is es aber gar nicht so sehr...

      Der früher von der Bank zur Verfügung gestellte Report enthielt das Verkaufdatum und das zugehörige älteste Kaufdatum des Wertpapieres, daher Manipulation ausgeschlossen und auch noch Stempel von der Bank drauf.
      Avatar
      schrieb am 26.06.13 00:07:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      Naja, da das Finanzamt immer nur ein bestimmtes Jahr prüft und das auch nur max. 10 Jahre zurück
      Sorry, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, es gibt zahlreiche Sachverhalte die überhaupt nicht in einem Jahr zu erfassen sind. Sicher werden auch bei euch in Österreich Akten angelegt, und da kann ein Sachbearbeiter dann einfach zurückblättern.
      Wenn du jedes Jahr eine verständliche Aufstellung einreichst, wird sich das Finanzamt schon selbst überzeugen können/müssen, dass du nichts doppelt (oder gar nicht) erklärt hast.

      könnte ich ja theoretisch manipulieren, indem ich die Abrechnung eines früher gekauften (aber auch wieder verkauften) Wertpapieres fälschlich einem späteren Verkauf zuordne, um damit der Spekulationssteuer zu entgehen.
      Abgesehen davon, dass das sicher auch in Österreich eine glasklare Steuerhinterziehung wäre (zumindest wenn es nicht nur einmal aus Versehen passiert): Wenn man dir nicht glaubt, dann kannst du das doch durch lückenlose Kontoauszüge nachweisen, wo ist das Problem?

      Ich weiß ja nicht wie pingelig die Finanzämter bei euch sind, hier in Deutschland bin ich bisher immer mit eigenen Aufstellungen durchgekommen. Dabei habe ich immer angeboten, entweder einzelne Stichproben nach Wahl des Sachbearbeiters zu belegen oder aber mit einem ganzen Ordner bei der Behörde aufzuschlagen - bisher wurde weder das eine noch das andere Angebot genutzt.

      Der früher von der Bank zur Verfügung gestellte Report enthielt das Verkaufdatum und das zugehörige älteste Kaufdatum des Wertpapieres, daher Manipulation ausgeschlossen und auch noch Stempel von der Bank drauf.
      Warum sind da Manipulationen ausgeschlossen?
      Beispielsweise hättest du unterjährig fleißig mit Papieren traden können, die du mit einer Basisposition - kann auch nur eine Aktie sein - langfristig hälst; die Gewinne könntest du dann leicht als "außerhalb der Spekufrist" deklarieren.

      Stefan


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