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    Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.10.13 21:52:50 von
    neuester Beitrag 16.11.13 06:40:43 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 05.10.13 21:52:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      UETERSENER EISENBAHN AKTIENGESELLSCHAFT
      Uetersen

      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer
      Außerordentlichen Hauptversammlung

      am Mittwoch, dem 30. Oktober 2013, um 18.00 Uhr im Restaurant „Uetersener Hof“, Tornescher Weg 31, in 25436 Uetersen, eingeladen.
      Tagesordnung
      1.

      Begrüßung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit.
      2.

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft auf die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung mit Sitz in Uetersen gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. AktG.

      Nach § 327a Absatz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem die Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung mit Sitz in Uetersen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Pinneberg unter HR B 1955 EL, hat dem Vorstand der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 31. Mai 2013 mitgeteilt, dass ihr Inhaberaktien mit einem Nennwert in Höhe von insgesamt 199.500,00 DM der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft gehören. Dies entspricht 95 % des Grundkapitals von DM 210.000,00. Die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung ist damit Hauptaktionärin der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft im Sinne von § 327a Absatz 1 AktG und hat verlangt, nach § 327a AktG einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen.

      Die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung hat die Höhe der Barabfindung auf EUR 1.734,84 für eine auf einen Nennbetrag von DM 300,00 lautende Inhaberaktie und auf EUR 6.939,25 für eine auf einen Nennbetrag von DM 1.200,00 lautende Inhaberaktie festgelegt. Die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung sind in einem schriftlichen Bericht der KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung vom 20. September 2013 an die Hauptversammlung dargelegt. Die Angemessenheit wurde durch die vom Landgericht Itzehoe gemäß Beschluss vom 11. Juni 2013 bestellte Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und in ihrem Prüfungsbericht vom
      23. September 2013 bestätigt.

      Die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung hat dem Vorstand der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft gemäß § 327b Absatz 3 AktG eine Erklärung der Sparkasse Südholstein vom 17. September 2013 übermittelt, durch die die Sparkasse Südholstein die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Hauptaktionärin übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die auf einen Nennbetrag von DM 300,00 oder DM 1.200,00 lautenden Inhaberaktien der übrigen Aktionäre der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung mit Sitz in Uetersen zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1.734,84 für eine auf einen Nennbetrag von DM 300,00 lautende Inhaberaktie und von EUR 6.939,25 für eine auf einen Nennbetrag von DM 1.200,00 lautende Inhaberaktie auf die Hauptaktionärin übertragen.

      Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen in dem Geschäftsraum der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt:
      1.

      Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
      2.

      Jahresabschlüsse und Lageberichte der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre 2010 bis 2012,
      3.

      schriftliche, von der Hauptaktionärin KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung erstattete Bericht vom 20. September 2013 über die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft auf die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung gemäß
      § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG einschließlich seiner Anlagen:
      a.

      Übertragungsverlangen der KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung vom
      31. Mai 2013;
      b.

      gutachterliche Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heiko Buck, Hamburg vom
      13. September 2013 zum Unternehmenswert der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft und zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Absatz 1 zum 30. Oktober 2013;
      c.

      konkretisiertes Übertragungsverlangen der KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung vom 17. September 2013;
      d.

      Gewährleistungserklärung der Sparkasse Südholstein vom 17. September 2013;
      e.

      Beschluss des Landgerichtes Itzehoe vom 11. Juni 2013 über die Bestellung der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Absatz 2 Satz 3 AktG.
      4.

      Prüfungsbericht des vom Landgericht Itzehoe bestellten sachverständigen Prüfers Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Angemessenheit der Barabfindung vom 23. September 2013.

      Gemäß § 327c Absatz 4 AktG wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
      3.

      Verschiedenes



      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Um in der Hauptversammlung zu stimmen oder Anträge zu stellen, müssen die Aktionäre ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine eines Notars oder einer Sparkasse oder Bank bis zum Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einreichen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.



      Uetersen, den 23. September 2013

      Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      Hans-Jürgen Lamla

      ebundesanzeiger vom 25.09.2013
      Avatar
      schrieb am 05.10.13 21:53:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Letzter Umsatz lt Valora am 1 Stück am 13.04.2004 15:53:02

      http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0008304502
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 23:22:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kaufe 10 Stück
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 10:04:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gibt nur 36 freie Aktien. Viel Glück
      Avatar
      schrieb am 16.11.13 06:40:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also 36 "freie" das ist Markteng.....


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