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    Rentenversicherungspflicht als Vollzeittrader - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.13 18:32:19 von
    neuester Beitrag 17.12.13 22:40:56 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.189.538
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      schrieb am 17.12.13 18:32:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo :)

      Ich bin momentan selbstständiger Künstler, kann aber von dieser brotlosen Kunst leider nicht mehr so gut leben wie es mal war.

      Also habe ich vor ein paar Jahren nebenbei angefangen Währungen und Aktien zu handeln und möchte ab nächsten Jahr nur noch davon leben. Soweit klappt das ganz gut, verdiene um die 10000 Euro / Monat.

      Nun meine Frage: meine gesetzliche Renteversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ja durch Wegfall der künstlerichen Tätigkeit auch weggefallen.

      Dachte ich zumindest, denn nach einem Telefonat gerade eben mit der Deutschen Rentenversicherung, meinte diese: "ja, aber Sie haben ja nur einen Auftraggeber, der Broker von dem Sie ihre Geld bekommen. Und wenn Sie nur einen Auftraggeber haben, bzw. eine Quelle aus der Sie ihr Einkommen (oder mindestens 5/6) beziehen, sind Sie Rentenversicherungspflichtig".

      Jetzt frage ich mich, ist das wirklich so? Ich habe der Dame versucht zu erklären dass der Broker kein Auftraggeber für mich ist, sondern ich dort doch nur die Orders zum kaufen von Aktien etc. erteile und mir das Geld dann, natürlich via dem Broker, auszahle wann immer ich lustig bin. Sie meinte aber: "ja, aber solange 5/6 Ihres Einkommens nur von diesem einen Broker ausgezahlt werden ist das wie als hätten Sie nur einen "Auftraggeber" und damit sind Sie Rentenversicherungspflichtig".

      Ich war total baff.... natürlich könnte ich einfach noch ein Konto bei einem zweiten Broker aufmachen und alles splitten mit meiner Handelei (die Dame sagte das wäre dann ja von 2 Auftraggebern und damit bestünde keine Pflichversicherung mehr), aber was soll das ganze denn, das macht doch gar keinen Unterschied für meine Tätigkeit?! Mal abgeshen von dem Aufwand 2 Depots zu verwalten....

      Wie ist das bei euch? Habt ihr auch das Problem oder erzählt die Dame da einfach nur Mist?

      Vielen Dank und viele Grüße:)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 18:36:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von hanshormann: Hallo :)
      Dachte ich zumindest, denn nach einem Telefonat gerade eben mit der Deutschen Rentenversicherung, meinte diese: "ja, aber Sie haben ja nur einen Auftraggeber, der Broker von dem Sie ihre Geld bekommen. Und wenn Sie nur einen Auftraggeber haben, bzw. eine Quelle aus der Sie ihr Einkommen (oder mindestens 5/6) beziehen, sind Sie Rentenversicherungspflichtig".


      Das darf in keinem Jahresrückblick fehlen....

      Dann ist Frau Quandt ja wohl auch rentenverischerungspflichtig mit ihren BMW-Aktien.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 18:49:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das darf in keinem Jahresrückblick fehlen....:laugh:

      Die Dame erzählt Mist. Nur wenn Du arbeitnehmer-ähnliche Arbeit -für überwiegend einen Auftraggeber- machen würdest, wäre das so etwas wie "Scheinselbstständig".
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 19:05:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Tja, Sie meinte aber definitiv der eine Auftraggeber ist in dem Fall der Broker und das Geld kommt ja auch nur von diesem (also mein komplettes Einkommen) das ist und bleibt damit ein Auftraggeber meint Sie und damit Rentenversicherungspflicht:)

      Sehr geil unser Deutschland, wie immmer....

      Fragt ist, was mache ich nun? Riskieren dass irgendwann eine Prüfung von den Heinis kommt und die das tatsächlich so feststellen und ich alles nachzahlen darf? Sind ja gleichmal 508 Euro im Monat:(
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 19:15:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.066.722 von hanshormann am 17.12.13 18:32:19Ich habe mich schon intensiver mit dem Thema beschäftigt.
      Will in 2 Jahren auch als Rentier "arbeiten".
      Was Du machst ist "Private Vermögensverwaltung".
      Dort ist man weder RV- noch ALV-pflichtig. Das hat sich in dem Fall erledigt... da warte ich auch drauf.
      Was man ist, Kranken- und Pflegeversicherungs pflichtig. Man kann in dem Fall aber die Versicherungsbeiträge jetzt zu 100% von der Einkommensteuer absetzen.
      Kleiner Trick: Wenn Du eine kleine abhängige Beschäftigung mit voller Sozialversicherungspflicht hättest, also knapp über der Minijob-Grenze, dann zahlst Du NUR dafür die KV/PflV-Beiträge. (Allerdings auch wieder kleine Renten- und AloVers.-Beiträge.) Als Pflichtversicherter muss man NOCH nicht von Kapitalerträgen Beiträge bezahlen.
      Nur wenn Du Freiwillig Versicherter oder Selbstständiger bist, sind in dem Fall die KE voll versicherungspflichtig. Es ist in dem Fall auch ein Mindestbeitrag zu entrichten, sprich - man kann sich nicht "armrechnen".
      Wenn Du Privatversichert bist, dann ändert sich dort nichts. In dem Fall sind die Prämien ja nicht vom Einkommen abhängig, sondern von der Risiko-Einstufung.

      Gruß
      s.

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      Avatar
      schrieb am 17.12.13 19:15:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.066.964 von hanshormann am 17.12.13 19:05:07Wer bei der Rentenversicherung arbeitet, weiss entweder nicht was ein Broker ist,
      oder sie versuchen mit allen Mitteln die Kasse am leben zu halten.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 19:34:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      also ich bin seit 10 Jahren Vollzeittrader und zahle keine
      Rentenversicherung
      Arbeitslosenversicherung

      dafür fett in die private Krankenversicherung

      von mir will niemand was wissen
      ich mache jedes Jahr über einen Steuerberater meine Jahresteuerbescheid
      hatte auch schon mal 4 Tage einen Steuerprüfer im Haus

      das passt soweit alles
      da gabs nie Probleme
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 20:07:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Super, naja, man weiss ja nie was die sich so einfallen lassen. Ganz vielen Dank für die Antworten.

      KV und Pflege ist klar, habe ich auch schon beibehalten bei der TK da mich mit meiner Gesundheit keine private KV nimmt;) Ist aber OK so.

      Nur die Rentenproblematik halt, wie gesagt ganz schöner Käse das alles was die da machen. Für die Dame (und das war nicht nur einer von der normale Hotline, da hat man mich nämlich weiterverbunden in die Abteilung die die Prüfungen macht) war es aber sonnenklar das ich quasi nur einen Auftraggeber (obwohl der mir ja nie Aufträge gibt!) / Einkommensquelle habe (den Broker) und damit RV-pflichtig bin.

      Klar hatte die keinen Plan (kannte sich damit 0 aus meinte Sie selber), aber das wäre eine von den Sachbearbeiterinnen gewesen die meinen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht bearbeitet hätte (wenn ich denn einen gestellt hätte) und mich als "pflichtig" eingestuft hätte - hat sie auch so gesagt. Das muss man sich mal überlegen....

      Also halt nur die Frage wenn ich jetzt einfach garnichts mache ob ich dann irgendwann mal diesen Fragebogen bekomme und dann doch so eingestuft werde.

      Ich habe ja wie gesagt bis jetzt via der Künstlersozialkasse in die RV eingezahlt, aber das fällt ab Januar einfach automatisch weg da ich dann dort raus bin. Ich melde mich dann einfach selber bei der gesetzlichen KV an und das wars. Der RV werde ich überhaupt nichts mehr sagen.

      Nun nur die Frage was die RV dann macht und ob die sich wundern das ich auf einmal raus bin und mir gleich so einen Antrag auf Versicherungsprüfung schicken werden oder nicht. Wenn ja und wenn ich den dann so ausfülle und die Dame vom Telefon den erhält, habe ich ein Problem.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 20:39:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.067.522 von hanshormann am 17.12.13 20:07:22Also nochmal. Da kann Dir gar nichts passieren. Notfalls nimmst Du Dir einen Anwalt. Bei der Höhe Deiner Einkünfte sollte das ja locker drin sein, und rechnet sich ausserdem.
      Das gibt es definitiv überhaupt nicht. Der Broker ist ja DEIN Auftragnehmer, und nicht Du seiner. D.h. im Fall der Fälle wäre das Beschäftigungsverhältnis umgekehrt.
      Was es in einigen Fällen gab, war etwas anderes. Nämlich, das das Finanzamt einen Vollzeit-Trader als "gewerblich" eingestuft hat. Und dann wäre zumindest zusätzlich Gewerbesteuer fällig und evtl. noch andere Abgaben, die bei Selbstständigkeit/Unternehmertätigkeit zu zahlen sind.
      In der Regel sind die Betroffenen aber mit ihrem Einspruch durchgekommen.
      Für "gewerblich" gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssten.
      -Man muss für Dritte handeln.
      -Man muss evtl. Räume für Publikumsverkehr haben.
      -Man muss am einer gewissen "Öffentlichkeit" teilnehmen.. U.s.w.

      Also wer im eigenen Kämmerlein still vor sich hin tradet - mit seinem eigenen Geld - der hat auch da keine Probleme.

      Aber wie gesagt - Rentenversicherung, No Way! Lass Dir da blos nichts anhängen!

      s.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 20:52:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hehe OK:) Ich habe ja das Gewerbe auch noch angemeldet und zahlte brav die Steuern, das ist garnicht das Problem und wird auch weiterhin bestehen. Aber selbst dann sollte das ja nichts mit der RV-Pflicht zu tun haben wie du schon sagst.

      Wundere mich einfach nur ob sich bei Euch die RV mal von selber gemeldet hat zwecks Prüfung (gerade bei den Tradern die auch Gewerbe angemeldetet haben und schonmal RV-pflichtig waren).

      Und natürlich, Anwalt ist immer eine Möglichkeit.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 20:58:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bei 10.000 Euro Einkommen monatlich drängt sich natürlich auch der Wechsel in die private Krankenversicherung aauf, sonst wird es vom Fleck weg teuer.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 21:14:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mich nimmt wie gesagt keine (behandelter Bluthochdruck, etc). Deshalb bleibt mir nur die gesetzliche und da bin ich beim Maximalsatz von ca. 650 Euro / Monat da es ja zum Glück eine obere Bemessungsgrenze gibt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 22:11:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Tschuldigung, hast Du geschrieben, da hatte ich direkt drüber weg gelesen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 22:40:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kein Problem, eher Danke für die Empfehlung, sehr nett!


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