Drei-Objekte-Regelung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.07.14 22:45:53 von
neuester Beitrag 28.07.14 10:28:12 von
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Bekanntlicherweise führt der Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von 5 Jahren zur Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel. Ich habe nun vor, in Berlin ein Dachgeschoss zu erwerben und zu 2 Dachgeschoss-Wohnungen auszubauen. Im Moment sind das in der Teilungserklärung insgesamt vier WE. Wenn ich im Kaufvertrag die vier WE erwerbe und jeweils 2 WE zusammenlege und dann anschließend veräußere, ist dann schon der gewerbliche Grundstückshandel gegeben? Oder empfiehlt es sich, daß der Verkäufer die Teilungserklärung ändert? Kann der Kaufvertrag am gleichen Tag unterzeichnet werden wie die Änderung der Teilungserklärung oder müssen erst behördliche Bestätigungen abgewartet werden. Wer Rat weiß, melde sich bitte!
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.382.038 von tz48 am 27.07.14 22:45:53Moin,
zur ersten Frage: ich würde sagen Nein, weil Du ja nur zwei WE verkaufst! Aber klär das sicherheitshalber mitm Steuerberater!
Zu 2: Natürlich muß die Änderung erst eingetragen sein! Wie lange das dauert hängt dann auch von Dir selbst ab: Dies könnten die Damen in der entsprechenden Abteilung im GBA natürlich auch sofort eintragen, könnens aber auch im Stapel in der normalen Reihenfolge lassen und erst in 4-6 Wochen abarbeiten!
Und hier gilt wie überall: wer was will, muß lieb sein! Also öfters mal (1-2 mal die Woche) persönlich vorbeischauen und nett nachfragen. Und beim zweiten oder dritten Besuch am besten am frühen Nachmittag eines knalleheißen Tages auftauchen, vorher Umweg über Eisdiele machen und den Leuten in der Grundbuchabteilung allen nen Eisbecher mitbringen: "Will Euch ja nich nerven, wollt aber mal wieder nachfragen weils mir halt eilig mit meiner Sache ist (und ich eh grad in der Nähe war). Ah übrigens, hatte grad Lust aufn Eis und dachte, ihr vllt. auch..." - Merken die sich! Wirkt, und beschleunigt sowas ungemein!
LG, tp
(Komm mir jez blos keiner mit "Korruption"! 2-3€ pro Nase fällt unter "nette Geste"!)
zur ersten Frage: ich würde sagen Nein, weil Du ja nur zwei WE verkaufst! Aber klär das sicherheitshalber mitm Steuerberater!
Zu 2: Natürlich muß die Änderung erst eingetragen sein! Wie lange das dauert hängt dann auch von Dir selbst ab: Dies könnten die Damen in der entsprechenden Abteilung im GBA natürlich auch sofort eintragen, könnens aber auch im Stapel in der normalen Reihenfolge lassen und erst in 4-6 Wochen abarbeiten!
Und hier gilt wie überall: wer was will, muß lieb sein! Also öfters mal (1-2 mal die Woche) persönlich vorbeischauen und nett nachfragen. Und beim zweiten oder dritten Besuch am besten am frühen Nachmittag eines knalleheißen Tages auftauchen, vorher Umweg über Eisdiele machen und den Leuten in der Grundbuchabteilung allen nen Eisbecher mitbringen: "Will Euch ja nich nerven, wollt aber mal wieder nachfragen weils mir halt eilig mit meiner Sache ist (und ich eh grad in der Nähe war). Ah übrigens, hatte grad Lust aufn Eis und dachte, ihr vllt. auch..." - Merken die sich! Wirkt, und beschleunigt sowas ungemein!
LG, tp
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