TLG Immobilien (Seite 39)
eröffnet am 25.12.14 19:00:07 von
neuester Beitrag 17.04.24 17:53:59 von
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ISIN: DE000A12B8Z4 · WKN: A12B8Z · Symbol: TLG
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04.07.23 · wallstreetONLINE Redaktion |
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Wer kann mir helfen? Ich bin Aktienamateur mit einem kleinen Depot, darunter auch TLG-Aktien. Ich kucke vielleicht zweimal im Jahr auf die Depotentwicklung und habe jetzt diese ganze Umtauschaktion verschlafen. Welche Gefahren lauern, bzw. welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch mit meinem TLG-Aktienbestand? Herzlichen Dank im voraus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.678.968 von hellgraubuntgemischt am 14.02.20 09:29:23Danke für die Info.
Aus "Dow Jones News":
The settlement date of the new shares to the TLG shareholders that have
accepted the tender offer is expected to be on February 19, 2020.
The settlement date of the new shares to the TLG shareholders that have
accepted the tender offer is expected to be on February 19, 2020.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.673.895 von MdBJuppZupp am 13.02.20 19:32:07Ich meine am 19.02.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.673.895 von MdBJuppZupp am 13.02.20 19:32:07
Keine Ahnung. Aus der Erfahrung würde ich etwa eine Woche schätzen.
Zitat von MdBJuppZupp: Wann wird dann umgebucht?
Keine Ahnung. Aus der Erfahrung würde ich etwa eine Woche schätzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.669.617 von straßenköter am 13.02.20 14:12:31Wann wird dann umgebucht?
Schlussmitteilung Nachfrist
"...Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 7. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ) (der „Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 86.857.831 TLG-Aktien angenommen worden. Dies entspricht (i) einem Anteil von ca. 77,49% des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der TLG und (ii) einem Anteil von ca. 77,50% des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bestehenden Grundkapitals und der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bestehenden Stimmrechte der TLG......Die Gesamtzahl der TLG-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der TLG-Aktien, welche die Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen bereits hielten, zuzüglich der auf den Erwerb von TLG-Aktien bezogenen Finanzinstrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten wurden, beläuft sich somit auf insgesamt 98.839.509 TLG-Aktien. Dies entspricht (i) einem Anteil von ca. 88,18% des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der TLG und (ii) einem Anteil von ca. 88,19% des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bestehenden Grundkapitals und der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bestehenden Stimmrechte der TLG..."
Man ist doch neugierig darauf zu erfahren wieviel sie nun angedient bekommen haben ... kurz vor Ablauf der ersten Frist gab es die stolze Zwischenmeldung schaut her wir haben schon mehr als die Hälfte und wie ging es nun weiter?
Bei der Besteuerung musst du aufpassen - da gibt es Doby schon anführte kuriose Dinge - wie die Besteuerung von 'Gratisaktien' im Rahmen von Splits - sagen wir mal aus 3 werden 4. Nach der Maßnahme sind die 4 gleich viel wert wie vorher die 3, beim Fiskus und der Bank hast du fett Gewinn gemacht und die buchen die Euros ab. Danach hast du Gerenne - die Bank sagt sie seien verpflichtet das als Gewinn zu behandeln und Steuer abzubuchen, das Finanzamt sagt, die Bank würde das schon richtig machen und so weiter - das kann lange dauern
Oder du bekommst bei einem Zusammenschluss ein Teil in Aktien und ein Teil als Barabfindung - dann tun die so als sei die Barabfindung eine Dividende und kassieren dich ab. Du kannst den Gewinn (Dividende) aber nicht mit dem Kursverlust (um den Betrag erhöhter Einstandskurs) der beispielsweise zeitnah verkauften neuen Aktie verrechnen, weil es als nicht gleiche Einkunftsart gilt ... Alles grauslig und noch viel mehr ...
Oder du bekommst bei einem Zusammenschluss ein Teil in Aktien und ein Teil als Barabfindung - dann tun die so als sei die Barabfindung eine Dividende und kassieren dich ab. Du kannst den Gewinn (Dividende) aber nicht mit dem Kursverlust (um den Betrag erhöhter Einstandskurs) der beispielsweise zeitnah verkauften neuen Aktie verrechnen, weil es als nicht gleiche Einkunftsart gilt ... Alles grauslig und noch viel mehr ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.571.448 von walker333 am 04.02.20 03:27:36Also so war es bisher - das sieht doch sehr nach Besteuerung aus ... https://www.aroundtown.de/fileadmin/user_upload/04_investor_…
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