FinTech-Börsengang: Ferratum startet im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse - Aktie über (Seite 9) | Diskussion im Forum
eröffnet am 20.02.15 08:57:08 von
neuester Beitrag 09.05.24 21:34:08 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.119.865 von K1K1 am 17.01.24 19:20:55Sag mal was ist denn mit Dir los?
Hast Du eine persönliche Fede mit den Schweizern oder was?
Zum Punkt:
"
3) Nebenbei: wenn eine Verlegung in die Schweiz erfolgen sollte, dann schlägt bei Dividendenzahlungen die extrem hohe (und auch nicht teilanrechenbare) Schweizer Quellensteuer mit 35% zu. Ein weiterer Nachteil.
"
20 % der Dividenden kann man sich relativ bei der schweizer Steuerverwaltung direkt zurückholen - mache ich seit mehreren Jahren - höchste Wartezeit 6 Monate - letztes Jahr sogar nur 3 Monate (Stichwort: unsäglich schlecht und verzögernd)
Die restlichen 15 % kannst Du in der Steuererklärung geltend machen.
Nix von wegen teilanrechendbar!
> Die Schweizer Steuerverwaltung arbeitet ja nun unsäglich schlecht und verzögernd.
Was sollen solche arroganten und überheblichen Sätze? Spar dir das mal.
Ich hoffe deine anderen Auslassungen bzgl der Aktie und der Sitzverlegung haben etwas mehr Gehalt als die Quellensteuer-Story bzw. Schweiz Bashing...
Hast Du eine persönliche Fede mit den Schweizern oder was?
Zum Punkt:
"
3) Nebenbei: wenn eine Verlegung in die Schweiz erfolgen sollte, dann schlägt bei Dividendenzahlungen die extrem hohe (und auch nicht teilanrechenbare) Schweizer Quellensteuer mit 35% zu. Ein weiterer Nachteil.
"
20 % der Dividenden kann man sich relativ bei der schweizer Steuerverwaltung direkt zurückholen - mache ich seit mehreren Jahren - höchste Wartezeit 6 Monate - letztes Jahr sogar nur 3 Monate (Stichwort: unsäglich schlecht und verzögernd)
Die restlichen 15 % kannst Du in der Steuererklärung geltend machen.
Nix von wegen teilanrechendbar!
> Die Schweizer Steuerverwaltung arbeitet ja nun unsäglich schlecht und verzögernd.
Was sollen solche arroganten und überheblichen Sätze? Spar dir das mal.
Ich hoffe deine anderen Auslassungen bzgl der Aktie und der Sitzverlegung haben etwas mehr Gehalt als die Quellensteuer-Story bzw. Schweiz Bashing...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.120.381 von lazy_invest am 17.01.24 20:32:57
Grundsätzlich stimme ich zu, dass Aktionärsdemokratie sich nach dem Kapital bestimmen sollte. Aber es gibt eben auch Minderheitenrechte.
Natürlich kann Jokela hier durchsetzen was er will - nur sind die Begründungen dafür eher scheinheilig (jedenfalls nach meinem derzeitigen Kenntnisstand) und die Nachteile, die die nicht Schweizer Aktionäre erhalten im Gegenzug ungebührlich hoch (was nicht heißen soll, dass hier was illegales abläuft). Aber das ist ja eben auch nur einer der Nachteile, die den Nicht-Jokela Aktionären entstehen.
Wo ich DIr überhaupt nicht zustimme ist dass Jokela einen "insgesamt deutlich niedrigeren Steuersatz" durch die Ansässigkeit der Multitude in der Schweiz erhält. Wie kommst Du darauf? Es geht um Quellensteuer - unter dem Strich zahlt er auf die Dividenden das selbe, ER muss nur eine Formular weniger ausfüllen - so verstehe ich das jedenfalls.
Zu den Schutzrechten: Einfach das von mir verlinkte Dokument der Multitude zu dem Thema lesen. Steht ja bspw. auch drinnen, was bei Verlagerung des SE Sitzes von Malta in einen anderen Staat (nicht mehr) gilt....
Zitat von lazy_invest:Zitat von K1K1: ...
Das meinst Du doch nicht ernst ;-) ?
Es gibt sicher eine viel größere Anzahl an Aktionären, die ausserhalb der Schweiz steuerlich veranlagt werden als solche, die in der Schweiz veranlagt werden. Hier geht es nicht um den Kapitalanteil, sondern um die Anzahl!
Der administrative Aufwand für Jokela ist wohl in Relation zur Dividensumme Mückenschiß, während das für die vielen Hundert (meine Annahme) nicht in der Schweiz veranlagten Aktionäre ein sehr erheblicher bürokratischer und kostenträchtiger Aufwand -insbesondere im Verhältnis zur Dividendensumme- wäre.
Die Schweizer Steuerverwaltung arbeitet ja nun unsäglich schlecht und verzögernd.
Aktionärsdemokratie richtet sich doch immer nach dem Kapital und nicht nach der Anzahl? Verstehe nicht, wieso die Anzahl hier entscheiden sollte. Und es geht doch nicht nur um administrativen Aufwand, sondern den insgesamt deutlich niedrigeren Steuersatz, dem er mit schweizer Steueransässigkeit untersteht.
Aber andere Frage - wie kommst du zu der Annahme, dass sich "durch die bescheuerte Sitzverlagerung eine Verschlechterung der Minderheitsausschluss- und Schutzrechte" ergibt? Ist das eine reine Vermutung ins Blaue oder worauf basiert die Annahme?
Grundsätzlich stimme ich zu, dass Aktionärsdemokratie sich nach dem Kapital bestimmen sollte. Aber es gibt eben auch Minderheitenrechte.
Natürlich kann Jokela hier durchsetzen was er will - nur sind die Begründungen dafür eher scheinheilig (jedenfalls nach meinem derzeitigen Kenntnisstand) und die Nachteile, die die nicht Schweizer Aktionäre erhalten im Gegenzug ungebührlich hoch (was nicht heißen soll, dass hier was illegales abläuft). Aber das ist ja eben auch nur einer der Nachteile, die den Nicht-Jokela Aktionären entstehen.
Wo ich DIr überhaupt nicht zustimme ist dass Jokela einen "insgesamt deutlich niedrigeren Steuersatz" durch die Ansässigkeit der Multitude in der Schweiz erhält. Wie kommst Du darauf? Es geht um Quellensteuer - unter dem Strich zahlt er auf die Dividenden das selbe, ER muss nur eine Formular weniger ausfüllen - so verstehe ich das jedenfalls.
Zu den Schutzrechten: Einfach das von mir verlinkte Dokument der Multitude zu dem Thema lesen. Steht ja bspw. auch drinnen, was bei Verlagerung des SE Sitzes von Malta in einen anderen Staat (nicht mehr) gilt....
Zugegeben Finnland ist wirklich Gut. Hab ich jetzt nicht so auf dem Schirm gehabt. 🙏
Sei es drum im Punkto Steuerrückerstattung liegt noch vieles im Argen.
Multitude ist doch auch Ursprünglich aus Finnland!!!
Na dann haben wir ja noch mal
die Kurve zum Thema hin bekommen.🙄
Sei es drum im Punkto Steuerrückerstattung liegt noch vieles im Argen.
Multitude ist doch auch Ursprünglich aus Finnland!!!
Na dann haben wir ja noch mal
die Kurve zum Thema hin bekommen.🙄
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.120.612 von Frnkli am 17.01.24 21:17:10
Also bei der Schweiz kann ich aus Eigenerfahrung auch 1 1/2 Jahre Wartezeit "vermelden" - und die Ausreden für die Dauer kann man entweder als peinlich oder als xxx bezeichnen. Vielleicht ist es auch wirklich Unfähigkeit oder Pech, aber ich fürchte da steckt System dahinter. Also in jedem Fall ist es eine Verschlechterung gegenüber dem Status Quo (Finnland).
Zitat von Frnkli: Ich stimme ihnen vollumfänglich zu, dass es gewollt ist, Kleinanleger abzuschrecken. Ich werde keine Mühen scheuen um an zu viel gezahlten Steuern zurück erstattet zu bekommen.
Also bei der Schweiz kann ich aus Eigenerfahrung auch 1 1/2 Jahre Wartezeit "vermelden" - und die Ausreden für die Dauer kann man entweder als peinlich oder als xxx bezeichnen. Vielleicht ist es auch wirklich Unfähigkeit oder Pech, aber ich fürchte da steckt System dahinter. Also in jedem Fall ist es eine Verschlechterung gegenüber dem Status Quo (Finnland).
K1K1
Ich weiß ehrlich nicht warum sie mit der Schweiz son Fass aufmachen. Die Schweiz ist wirklich einfach. Glauben sie mir Frankreich 🇫🇷 oder auch Italien 🇮🇹, die machen wirklich Freude. Ich warte seid fast 2 Jahren auf einer Rückerstattung aus Frankreich. Italien läuft ähnlich schnell. Da ist die Schweiz wirklich noch schnell.
Ich stimme ihnen vollumfänglich zu, dass es gewollt ist, Kleinanleger abzuschrecken. Ich werde keine Mühen scheuen um an zu viel gezahlten Steuern zurück erstattet zu bekommen.
Ich weiß ehrlich nicht warum sie mit der Schweiz son Fass aufmachen. Die Schweiz ist wirklich einfach. Glauben sie mir Frankreich 🇫🇷 oder auch Italien 🇮🇹, die machen wirklich Freude. Ich warte seid fast 2 Jahren auf einer Rückerstattung aus Frankreich. Italien läuft ähnlich schnell. Da ist die Schweiz wirklich noch schnell.
Ich stimme ihnen vollumfänglich zu, dass es gewollt ist, Kleinanleger abzuschrecken. Ich werde keine Mühen scheuen um an zu viel gezahlten Steuern zurück erstattet zu bekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.120.459 von Frnkli am 17.01.24 20:48:37
Gibt auch Leute denen offenbar so ein Bürokratentum und unproduktives Zeitverplempern Spaß macht. Mir nicht.
Und es gibt natürlich jede Mange Kleinaktionäre, die dann letztlich doch auf diese Anträge aufgrund des relativ hohen Aufwands verzichten. Klar, für das Großkapital kein Problem - nur warum muss man Kleinaktionäre mit so einem "Mist" bestrafen?
Zitat von Frnkli: Zu K1K1
… wer bitte muss für diesen Vorgang die 33 Seiten lesen!!??!!😉
Gibt auch Leute denen offenbar so ein Bürokratentum und unproduktives Zeitverplempern Spaß macht. Mir nicht.
Und es gibt natürlich jede Mange Kleinaktionäre, die dann letztlich doch auf diese Anträge aufgrund des relativ hohen Aufwands verzichten. Klar, für das Großkapital kein Problem - nur warum muss man Kleinaktionäre mit so einem "Mist" bestrafen?
Zu K1K1
… wer bitte muss für diesen Vorgang die 33 Seiten lesen!!??!!😉
… wer bitte muss für diesen Vorgang die 33 Seiten lesen!!??!!😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.119.865 von K1K1 am 17.01.24 19:20:55
Aktionärsdemokratie richtet sich doch immer nach dem Kapital und nicht nach der Anzahl? Verstehe nicht, wieso die Anzahl hier entscheiden sollte. Und es geht doch nicht nur um administrativen Aufwand, sondern den insgesamt deutlich niedrigeren Steuersatz, dem er mit schweizer Steueransässigkeit untersteht.
Aber andere Frage - wie kommst du zu der Annahme, dass sich "durch die bescheuerte Sitzverlagerung eine Verschlechterung der Minderheitsausschluss- und Schutzrechte" ergibt? Ist das eine reine Vermutung ins Blaue oder worauf basiert die Annahme?
Zitat von K1K1:Zitat von lazy_invest: Zu 3) Naja wenn ein Grossteil der Aktionäre in der Schweiz ansässig ist, ist es für diesen Grossteil schlicht ein Vorteil. Somit würde hier aus steuerlicher Sicht ganz im Sinne der Aktionärsdemokratie entschieden.
Das meinst Du doch nicht ernst ;-) ?
Es gibt sicher eine viel größere Anzahl an Aktionären, die ausserhalb der Schweiz steuerlich veranlagt werden als solche, die in der Schweiz veranlagt werden. Hier geht es nicht um den Kapitalanteil, sondern um die Anzahl!
Der administrative Aufwand für Jokela ist wohl in Relation zur Dividensumme Mückenschiß, während das für die vielen Hundert (meine Annahme) nicht in der Schweiz veranlagten Aktionäre ein sehr erheblicher bürokratischer und kostenträchtiger Aufwand -insbesondere im Verhältnis zur Dividendensumme- wäre.
Die Schweizer Steuerverwaltung arbeitet ja nun unsäglich schlecht und verzögernd.
Aktionärsdemokratie richtet sich doch immer nach dem Kapital und nicht nach der Anzahl? Verstehe nicht, wieso die Anzahl hier entscheiden sollte. Und es geht doch nicht nur um administrativen Aufwand, sondern den insgesamt deutlich niedrigeren Steuersatz, dem er mit schweizer Steueransässigkeit untersteht.
Aber andere Frage - wie kommst du zu der Annahme, dass sich "durch die bescheuerte Sitzverlagerung eine Verschlechterung der Minderheitsausschluss- und Schutzrechte" ergibt? Ist das eine reine Vermutung ins Blaue oder worauf basiert die Annahme?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.119.898 von Frnkli am 17.01.24 19:26:17
.... und die Benutzeranleitung hat ja "nur" 33 Seiten !!!
Zitat von Frnkli: Zu 3) Es ist sehr leicht sich in der Schweiz die zu viel gezahlten Steuern erstattet zu bekommen. Es ist meines Wissens sogar bis zu 3 Jahre nachträglich möglich.
.... und die Benutzeranleitung hat ja "nur" 33 Seiten !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.119.898 von Frnkli am 17.01.24 19:26:17
Ja und es dauert EWIG !!!
Zitat von Frnkli: Zu 3) Es ist sehr leicht sich in der Schweiz die zu viel gezahlten Steuern erstattet zu bekommen. Es ist meines Wissens sogar bis zu 3 Jahre nachträglich möglich.
Ja und es dauert EWIG !!!
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