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    Wie können Verluste beim KANAM-Immofonds nach Liquidierung/Übertragung steuerl. geltend gemacht werd - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.16 18:57:13 von
    neuester Beitrag 31.12.16 10:30:17 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 30.12.16 18:57:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      leider schafft es weder die Bank noch die Fondsgesellschaft die realisierten Verluste korrekt im Depot abzubilden und steuerlich sinnvoll für den Anleger wirksam auszuweisen. Wie kann man beispielweise durch den Übertrag an Dritte oder durch den Verkauf an der Börse hier die Verluste in der Est-Erklärung richtig ausweisen:

      Bsp: in 2008 werden 10T€ investiert. Nach der Schließung in 2012 des Immofonds, der weiter abgewickelt wird, stehen z.Z. noch 4t€ im Depot. Liquidiert und ausgeschüttet wurden ebenfalls ca. 4T€. Ein Verlust von 2t€ (20%) stehen also im Raum. In der Depotabrechnung sieht man rein gar nichts, sondern max. nur am Anteilspreis der von 50 auf 20Eur abgerutscht ist.

      Frage:
      1.) Wie kann man hier Transparenz und steuerlich etwas geltend machen, denn bei einer endgültigen Liquidierung passiert rein gar nichts und der Verlust ist nicht nur weg, sondern auch der Steuervorteil. Kann man hier an Dritte übertragen/verkaufen und wie geht es dann weiter?

      2.) Die Deutsche bank weist im Depot jährlich immer einen steuerrelvanten Immobiliengewinn von x-% des Anteilswertes aus. Was soll dieser Ausweis bzw. wird hier im Rahmen der Dividende nicht schon alles korrekt versteuert und abgeführt und was ist beim Übertrag an Dritte zu beachten bzw. was fällt hier an Steuern an bzw. was gibt man ev. wegen der Abgeltungssteuer auf?

      Wer kennt sich aus, hat sich mit dem Thema schon mal beschäftigt und hat Ideen zur Abwicklung/Übertragung/Erklärung.

      Vielen Dank, einen guten Rusch und viele Grüße
      2 Antworten
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      schrieb am 30.12.16 19:36:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.980.694 von Controller123 am 30.12.16 18:57:13Wenn alles stimmt, was du schreibst, dann wurden die Stücke in 2008 angeschafft. Damit unterliegen sie nicht der Abgeltungssteuer und du kannst deine Verluste nicht geltend machen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.12.16 10:30:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.980.862 von JuliaPapa am 30.12.16 19:36:17
      Zitat von JuliaPapa: Wenn alles stimmt, was du schreibst, dann wurden die Stücke in 2008 angeschafft. Damit unterliegen sie nicht der Abgeltungssteuer und du kannst deine Verluste nicht geltend machen.


      Danke für die Antwort, den Aspekt hatte ich nicht bedacht und wie sieht es bei Käufen nach 2008 aus, also wenn im Depot ein Misch herrscht? Bei Verkauf meine gilt immer First in First out.


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