checkAd

    Steuerlicher Verlust bei wertlosen Aktienzertifikat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.05.17 13:13:53 von
    neuester Beitrag 13.06.17 18:46:54 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.251.853
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.401
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.05.17 13:13:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe vor ca. 5 Jahren ein Aktienzertifikat für ein paar TEUR eines
      Schweizer Start Ups, der nicht börsennotierten XY AG erworben, aufgrund eines persönlichen Kontakts.

      Das Zertifikat habe ich dann per Post zugesandt bekommen, mit einer Kaufquittung.
      Es war und ist also nichts über eine Bank gelaufen.

      Nun entnehme ich den einschlägigen Handelsregister-Informationen, dass
      das Unternehmen sich in Liquidation befindet um im Handelsregister
      gelöscht wurde. Das Unternehmen kann nicht mehr kontaktiert werden.

      Wie kann ich den Verlust steuerlich geltend machen, damit das dt. Finanzamt dies anerkennt? Es gibt ja keinen Verkauf...

      Vielen Dank für Tipps!
      Avatar
      schrieb am 01.05.17 14:57:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die derzeitige Rechtslage ist so, dass ein Totalverlust bei Aktien und Anleihen steuerlich nicht anerkannt werden. Bei Optionen gibt es bereits ein BFH-Urteil, dass der Totalverlust anerkannt werden muss, deshalb sehe ich keinen Grund, warum das bei Aktien anders sein sollte.

      Aber nun gut, derzeit ist das nicht der Fall.

      Die einfachste Lösung wäre wohl der Verkauf der Aktien, etwa an einen Freund für einen Euro. So richtig mit Kaufvertrag und allem drum und dran. Dann sollte der Verlust anerkannt werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.05.17 16:20:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.839.655 von JuliaPapa am 01.05.17 14:57:31Zu Insolvenzverlusten sind bereits Verfahren beim BFH. Neben dem vorzuziehenden Verkauf (Rechtsmissbrauch?) könnte man so den Fall offen halten. Allerdings ist noch nicht klar, wann ein solcher Verlust dann berücksichtigt werden kann (Beginn/Abschluss des Insolvenzverfahrens etc.), daher sollte man den Totalverlust so früh wie möglich erklären.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.05.17 00:01:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was ist bei einem Verkauf z.B. an ein Familienmitglied zu beachten?
      Formloser Kaufvertrag?
      Preis 1 cent pro Stück?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 04.05.17 15:50:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      tt100,
      eine seltsame Konstruktion. Der Verkäufer verkauft dir keine Aktien, sondern ein Versprechen, daß du irgendwann mal Aktien bekommst. Aber egal – der Verlust mit einem Zertifikat hat sogar den Vorteil, mit allgemeinen Kapitalerträgen verrechnet zu werden.

      Wie vorgehen? Du wirst ja wohl Kapitalerträge versteuert haben. Dann die Steuerbescheinigung der Bank, die Kaufquittung des Verkäufers und eine Insolvenzbestätigung (ich weiß nicht, wie die aussehen könnte) ans FA. In einer Anlage forderst du, die (bescheinigten) Kapitalerträge herabzusetzen und entsprechend Steuer zu erstatten.

      Über einen privaten „Verkauf“ deines „Zertifikates“ würde ich erst nachdenken, wenn das FA wegen fehlendem Verkauf deinen Kapitalverlust nicht anerkennt. Dann verkaufst du das „Zertifikat“ für die nächste Steuererklärung. Vielleicht wird der Verlust aber gleich anerkannt.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.05.17 21:38:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe in meiner 2016er Steuererklärung eine wertlose Anleihe (2016 ersatzlos ausgebucht) angegeben. Bin mal gespannt, ob das Finanzamt die Verluste anerkennt.

      Für den Fall, dass das nicht passieren sollte: Gibt es irgendwelche Nummern o.ä., unter denen man die schon beim BFH anhängigen Verfahren finden kann? Das könnte ich beim Einspruch dann gleich angeben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.06.17 09:24:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.868.846 von JuliaPapa am 04.05.17 21:38:49
      Zitat von JuliaPapa: Ich habe in meiner 2016er Steuererklärung eine wertlose Anleihe (2016 ersatzlos ausgebucht) angegeben. Bin mal gespannt, ob das Finanzamt die Verluste anerkennt.

      Für den Fall, dass das nicht passieren sollte: Gibt es irgendwelche Nummern o.ä., unter denen man die schon beim BFH anhängigen Verfahren finden kann? Das könnte ich beim Einspruch dann gleich angeben.


      Hast Du was gefunden?
      Danke
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.06.17 18:46:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.129.616 von wondertrader am 13.06.17 09:24:41Schau mal hier, da gibt es jede Menge Links:

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1255046-1-10/fa-…


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerlicher Verlust bei wertlosen Aktienzertifikat