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    Rechtsform von offenen Aktienfonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.18 13:43:18 von
    neuester Beitrag 12.03.18 15:40:44 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 12.03.18 13:43:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin auch neu im Bereich Aktien und Fonds und hätte mal eine grundlegen Frage. Welcher Rechtsform liegen eingentlich die in DE aufgelegten Aktienfonds zugrunde? Geschlossene Immobilienfonds können ja beispielsweise als GmbH aber auch als Gbr aufgelegt werden. Im Falle der Gbr (als Personengesellschaft) haften die Anleger damit ja sogar privat mit Nachschusspflichten wenn der Fonds in eine Schieflage gerät. Aber zum Thema offene Fonds speziell Aktienfonds findet man wenig dazu. Könnt ihr mir den Sachverhalt etwas genauer erklären ? Welcher Rechtsform liegen die zugrunde?

      Liebe Grüsse.
      Avatar
      schrieb am 12.03.18 15:26:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht hilft in diesem Zusammenhang das Wikipedia-Kapitel "Kapitalanlagegesetzbuch" weiter.

      Da heißt es:
      Der bisher als Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bezeichnete Verwalter von Investmentvermögen wird nun gemäß § 17 KAGB Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) genannt. Die KVG ist der wesentliche Adressat des Aufsichtsregimes des KAGB, während auf Ebene des Investmentvermögens überwiegend nur Vorgaben an Bewertung, Vermögensgegenstände sowie Belastungs- und Anlagegrenzen zu finden sind.

      Die Fonds sind "Kapitalsammlungen", also keine eigenständigen Unternehmen in einer der Unternehmensrechtsformen. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft wird auch meist mehrere Fonds auflegen, wobei diese zwar hinsichtlich der Bewertung, Buchführung und Verbriefung der Anteile Kontrollen und Regeln unterliegen, aber selbst nicht am Wirtschaftsleben teilnehmen. Vielmehr wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft, meinetwegen Union oder Deka oder DWS, wie sie alle heißen, alle Aufgaben von der Verwaltung bis zu Anlageentscheidungen gegen Gebühr übernehmen und wird dabei im gesetzlichen Umfang überwacht und legt Rechenschaftsberichte vor.
      Avatar
      schrieb am 12.03.18 15:40:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ahh ok dann ist zwar die Kapitalanlagegesellschaft selbst eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) aber das Fondsvermögen selbst wird dort nicht deponiert sondern als eigenständiges Sondervermögen bei einer externen Bank so dass es ausserhalb der KAG leigt und damit bei Insolvenz der KAG geschützt wird.
      Dann gibt die KAG der Bank bei welcher das Geld liegt im Prinzip vereinfacht gesagt nur Anweisungen welche Aktien gekauft/verkauft werden sollen hat auf das Kapital selbst jedoch keinen Zugriff.

      Herzliche Grüsse :)


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