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    Teilnahme an einer Hauptversammlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.04.18 19:03:24 von
    neuester Beitrag 29.04.18 21:18:00 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.279.251
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      schrieb am 29.04.18 19:03:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      ich habe mal eine Anfängerfrage und zwar würde ich gerne an einer Hauptversammlung teilnehmen. Ich bin auch bereits eingeladen worden. Da der Termin in einigen Wochen hin ist, würde ich gerne wissen, was ist wenn die Aktie den Stop wider Erwarten reißt und diese aus dem Depot ist?

      Darf ich denn trotzdem teilnehmen, weil ich zu dem Stichtag die Aktie hatte oder muss ich die Aktie auch am Tag der Hauptversammlung im Depot haben?

      Um meine Frage zu verstehen, möchte ich noch ergänzen, dass die Hauptversammlung nicht an meinem Wohnort stattfindet und mit einigen anderen Terminen kombiniert werden soll.

      Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.04.18 19:11:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.656.922 von thedaydreamer2 am 29.04.18 19:03:24Ich zitiere mal Wikipedia:

      Entscheidet sich der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts, müssen die Aktien der Gesellschaft zu einem gewissen Stichtag („Record date“) im Depot des Anlegers liegen. Dies ist eine Neuregelung, die seit dem 1. November 2005 im § 123 AktG Anwendung findet. Der 21. Tag vor der Hauptversammlung wurde als „Record-Date“ festgelegt. Der Eingangsstichtag für die Ausübung bzw. Bevollmächtigung der Stimmrechte ist nun der 7. Tag vor der Hauptversammlung. Was in der Zeit zwischen dem „Record Date“ und dem Tag der Hauptversammlung geschieht, ist für das Teilnahmerecht unerheblich. Ein Nebeneffekt ist, dass der Aktionär seine Aktien verkaufen, aber dennoch zur Hauptversammlung gehen oder sein Stimmrecht per Weisung ausüben kann. Wer Aktien nach dem Record Date kauft, hat kein Teilnahmerecht; aber er bekommt nach der Hauptversammlung die Dividende. Mit der neuen Regelung wurde vor allem ausländischen Investoren die Stimmrechtsausübung erleichtert, deren Präsenzen sich dadurch substanziell verbessert haben.

      Bis ins Jahr 2005 wurden die Aktien im Depot bis zum Ablauf der HV gesperrt, damit ein sonst möglicher Übertrag auf einen anderen nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte führte.
      Avatar
      schrieb am 29.04.18 21:18:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank!


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