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    Rückerstattung der Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.18 16:27:21 von
    neuester Beitrag 27.07.18 23:40:09 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.285.271
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      schrieb am 27.07.18 16:27:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe einige Fragen bzgl. der Rückerstattung der Quellensteuer.

      Erstens würde ich gerne erfahren, ob eine Quellensteuer anfällt, wenn z.B. Aktien in Deutschland verkauft werden, dies aber über ein ausländisches (hier niederländisches) Depot geschieht?
      Ist diese Quellensteuer (die in diesem Fall von Deutschland erhoben wird) erstattungsfähig, wenn man noch unter dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro liegt?

      Zweitens würde ich gerne wissen, ob eine Quellensteuer anfällt, wenn man über eine deutsche Bank bzw. Depot ausländische Aktien verkauft (z.B. Verkauf von Facebook-Aktien).
      Macht es hinsichtlich der Quellensteuer einen Unterschied, ob über eine inländische Börse gehandelt wird (z.B. XETRA) oder eine ausländische (z.B. NASDAQ)?
      Ist die Quellensteuer in jedem Fall erstattungsfähig, wenn man noch unter dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro liegt?

      Grüße!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.07.18 18:14:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ausländische Quellensteuern fallen nur bei Dividenden an, aber nicht beim Handel von Wertpapieren (Ausnahme: Großbritannien mit der Stempelsteuer).

      Wenn du aber eine Aktie etwa in den USA kaufst und dann in Deutschland verkaufst, fallen üblicherweise Liefergebühren an (je nach Bank etwa 50 bis 100 Euro), die nicht durch irgendwelche Freistellungsaufträge gedeckt sind.
      Avatar
      schrieb am 27.07.18 23:40:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.319.459 von william2084 am 27.07.18 16:27:21Je nachdem in welchen Land du steuerpflichtig bist kannst du die Quellensteuern auf deine Steurn anrechnen lassen. Ob das geht, hängt von einige Parameter ab, die du selber mitbestimmen kannst.

      Wenn du aber vielleicht noch von früher dein Depot in den Niederländen hast, kannst du es besser zu einer Deutschen Bank übertragen. Deren Jahresbescheiniging ist hier wenigstens annerkannt. Wenn du das bei deiner Deutschen Bank registrierst, zahlst du für USA Aktien (In USA) nur 15% Quellensteuer.

      Diese werden hier verrechnet mit der 25% du du hier zahlts, effektiv zahlst du dann 10% noch dazu. Verbleiben also 75%. Macht alles die Bank selber, nur das Formular musst DU machen.

      Du musst aber nicht Pauschal versteuern. Wenn du vielleich sehr wenig Einkommen hast, sind aber m.E. die 15% Quellensteuer verloren. Dann müsstest du die in USA zurückverlangen aber ob die die Beute hergeben, ich denke es nicht.


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