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    Verluste bei ausländischem Broker aus 2016 mitnehmen nach 2018 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.18 10:20:50 von
    neuester Beitrag 21.09.18 11:39:17 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.288.873
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      Avatar
      schrieb am 20.09.18 10:20:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      ich habe eine Frage zum Mitnehmen von Verlusten realisiert bei einem Ausländischen CFD Broker.
      Nach einigem hin und her hat das FA meine Verluste bei IG aus dem Jahr 2016 anerkannt. Die Bescheinigung habe ich vor mir liegen. 2017 kam bei mir eine schwarze 0 raus, deswegen will ich die anerkannten Verluste aus 2016 nach 2018 mitnehmen. So weit so klar... Aber wie mache ich das? Ich hab schon ein bißchen gegoogelt und finde keine befriedigende Antwort. Muss ich überhaupt etwas machen oder läuft das automatisch, wie in manchen Foren geschrieben? Oder muss ich im Mantelbogen in Zeile 94 einen Haken setzen und in Zeile 95 0€ eintragen? Oder nur Zeile 94? Oder wieder eine Anlage KAP mit dem Verlust?

      Für eine professionelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar!

      Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.09.18 12:14:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.746.721 von Haendler80 am 20.09.18 10:20:50
      Zitat von Haendler80: Hallo Zusammen,

      ich habe eine Frage zum Mitnehmen von Verlusten realisiert bei einem Ausländischen CFD Broker.
      Nach einigem hin und her hat das FA meine Verluste bei IG aus dem Jahr 2016 anerkannt. Die Bescheinigung habe ich vor mir liegen. 2017 kam bei mir eine schwarze 0 raus, deswegen will ich die anerkannten Verluste aus 2016 nach 2018 mitnehmen. So weit so klar... Aber wie mache ich das? Ich hab schon ein bißchen gegoogelt und finde keine befriedigende Antwort. Muss ich überhaupt etwas machen oder läuft das automatisch, wie in manchen Foren geschrieben? Oder muss ich im Mantelbogen in Zeile 94 einen Haken setzen und in Zeile 95 0€ eintragen? Oder nur Zeile 94? Oder wieder eine Anlage KAP mit dem Verlust?

      Für eine professionelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar!

      Grüße


      Die Kapitalerträge 2017 und 2018 müssen erklärt werden, der Verlust wird dann jeweils von Amts wegen bis zur Höhe der Kapitaleinkünfte solange verrechnet, bis er verbraucht ist.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.09.18 11:39:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.748.131 von Taxadvisor am 20.09.18 12:14:35Super, Vielen Dank für deine Hilfe!


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