Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 183)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 26.04.24 18:22:39 von
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@Worasa
Du musst hier regelmäßig mitlesen, dann verpaßt du solche und viele andere Infos nicht.
Vorerst würde ich empfehlen, den Thread komplett durchzuarbeiten, du wirst staunen was es alles gibt.
Du musst hier regelmäßig mitlesen, dann verpaßt du solche und viele andere Infos nicht.
Vorerst würde ich empfehlen, den Thread komplett durchzuarbeiten, du wirst staunen was es alles gibt.
@Richter Hold:
Doch ziemlich uninformiert der Richter. Der Bundesgesetzgeber SPD wird überhaupt nix machen. Der sagt schon heute: Aktien sind nicht mit TG vergleichbar.
Und warum beantwortet er die Fragen zu den bayr. FÄ nicht? Drücken die nun jeden TG-Händler wie von Binding gewollt in den Dreck oder gibt's Spielräume? Natürlich könnte Füracker seine FÄ anweisen - lasst den Bindingdreck in Ruhe, dass BVerfG wirds eh kippen.
Wie konkret soll man diese Politiker eigentlich noch fragen? Ist das so schwer zu begreifen?
Muss man wirklich schreiben:
- Fragen Sie Staatsekretär das und das - hier mein Schreiben dafür.
- Er wird das antworten, hier mein 2. Schreiben und lassen Sie sich die Anweisungen an die FÄ vorlegen
- Rufen Sie Ihr FA im Wahlkreis an und fragen Sie - hier mein Fragenkatalog
- Wenn Sie es nicht schaffen, ich komme vorbei und dann rufen wir zusammen an
Meine Güte.
Doch ziemlich uninformiert der Richter. Der Bundesgesetzgeber SPD wird überhaupt nix machen. Der sagt schon heute: Aktien sind nicht mit TG vergleichbar.
Und warum beantwortet er die Fragen zu den bayr. FÄ nicht? Drücken die nun jeden TG-Händler wie von Binding gewollt in den Dreck oder gibt's Spielräume? Natürlich könnte Füracker seine FÄ anweisen - lasst den Bindingdreck in Ruhe, dass BVerfG wirds eh kippen.
Wie konkret soll man diese Politiker eigentlich noch fragen? Ist das so schwer zu begreifen?
Muss man wirklich schreiben:
- Fragen Sie Staatsekretär das und das - hier mein Schreiben dafür.
- Er wird das antworten, hier mein 2. Schreiben und lassen Sie sich die Anweisungen an die FÄ vorlegen
- Rufen Sie Ihr FA im Wahlkreis an und fragen Sie - hier mein Fragenkatalog
- Wenn Sie es nicht schaffen, ich komme vorbei und dann rufen wir zusammen an
Meine Güte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.115.481 von chris-trader am 06.07.23 15:15:15Brinkhaus ist ein Schwein! Kein normaler Mensch geht zu so einem Steuerberater....... Außer vielleicht Clemens Tönnies..... wegen der Nackensteaks
ich bin auf ein weiteres Problem bei der Verlustverrechnung gestoßen:
Wenn man bei einer Bank in D tradet werden ja alle Gewinne direkt besteuert und die Verluste kann man erst mit der Steuererklärung verrechnen ...
Hält man das Konto im Ausland wird vom FA nach einem Jahr eine Steuervorauszahlung festgesetzt ... und jetzt der HAMMER: bei dieser werden auch nur die Gewinne (des Vorjahres) angesetzt und die Verluste werden erst im Rahmen der Steuererklärung verrechnet!
Selbst wenn man Verluste unter 20K hat muß man also immer die Steuer vorfinanzieren ...
Wenn man bei einer Bank in D tradet werden ja alle Gewinne direkt besteuert und die Verluste kann man erst mit der Steuererklärung verrechnen ...
Hält man das Konto im Ausland wird vom FA nach einem Jahr eine Steuervorauszahlung festgesetzt ... und jetzt der HAMMER: bei dieser werden auch nur die Gewinne (des Vorjahres) angesetzt und die Verluste werden erst im Rahmen der Steuererklärung verrechnet!
Selbst wenn man Verluste unter 20K hat muß man also immer die Steuer vorfinanzieren ...
03.07.2023
Was unternehmen die FREIEN WÄHLER gegen strafrechtl. Konsequenzen und soziale Härten wegen der Anwendung der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für die bayr. Steuerzahler?
Sehr geehrter Herr Hold,
danke für Ihre Antwort zur Verfassungswidrigkeit des 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.
Die Frage des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG befindet sich allerdings nicht selber vor dem BVerfG.
Das BVerfG behandelt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktien), hat aber m.E. nicht das Recht, gleichzeitig Satz 5 und Satz 6 mit zu erledigen und aufzuheben. Dafür müssen eigene Klagen zum BVerfG gebracht werden, abwarten ist fatal.
Meine Frage ist aber, wie die FW die bayr. Steuerzahler heute vor den Folgen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG schützen. Die finanzpol. Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion schrieb mir mal lax, die Länder "müssten diese Regelung ja nicht umsetzen".
Gibt es Vorgaben, Einsprüche ruhen zu lassen oder AdV zu gewähren?
Sind keine Strafverfahren, Bußgeldverfahren oder Vollstreckungsverfahren durchzuführen?
Werden die Steuerzahler gebeten, Einspruch einzulegen?
Verwehrt sich evtl. die CSU gegen obige Schutzmaßnahmen vor den verheerenden Folgen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
MfG
Antwort von Alexander Hold
FREIE WÄHLER • 06.07.2023
Sehr geehrter Herr P.,
auch wenn sich der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs seinem Wortlaut nach nur auf die „Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG)“ begrenzt, so wird eine Entscheidung mittelbar auch Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung nach §20 Abs.6 S.5 EStG n.F. haben. Nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts wird sich der Bundesgesetzgeber also auch noch einmal mit dieser Vorschrift zu befassen und entsprechende Änderungen durchzuführen haben. Andernfalls ist eine erneute Bundesratsinitiative wahrscheinlich, welche dann, unter Zugrundelegung der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, wohl auch mehr Erfolg versprechen wird. Etwas anderes zu tun, kommt derzeit nicht in Betracht, da uns FREIEN WÄHLERN als Teil der Landesregierung, wie gesagt, keine weitergehenden gesetzgeberischen Handlungsalternativen offenstehen.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-hold/frag…
Was unternehmen die FREIEN WÄHLER gegen strafrechtl. Konsequenzen und soziale Härten wegen der Anwendung der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für die bayr. Steuerzahler?
Sehr geehrter Herr Hold,
danke für Ihre Antwort zur Verfassungswidrigkeit des 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.
Die Frage des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG befindet sich allerdings nicht selber vor dem BVerfG.
Das BVerfG behandelt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktien), hat aber m.E. nicht das Recht, gleichzeitig Satz 5 und Satz 6 mit zu erledigen und aufzuheben. Dafür müssen eigene Klagen zum BVerfG gebracht werden, abwarten ist fatal.
Meine Frage ist aber, wie die FW die bayr. Steuerzahler heute vor den Folgen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG schützen. Die finanzpol. Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion schrieb mir mal lax, die Länder "müssten diese Regelung ja nicht umsetzen".
Gibt es Vorgaben, Einsprüche ruhen zu lassen oder AdV zu gewähren?
Sind keine Strafverfahren, Bußgeldverfahren oder Vollstreckungsverfahren durchzuführen?
Werden die Steuerzahler gebeten, Einspruch einzulegen?
Verwehrt sich evtl. die CSU gegen obige Schutzmaßnahmen vor den verheerenden Folgen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
MfG
Antwort von Alexander Hold
FREIE WÄHLER • 06.07.2023
Sehr geehrter Herr P.,
auch wenn sich der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs seinem Wortlaut nach nur auf die „Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG)“ begrenzt, so wird eine Entscheidung mittelbar auch Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung nach §20 Abs.6 S.5 EStG n.F. haben. Nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts wird sich der Bundesgesetzgeber also auch noch einmal mit dieser Vorschrift zu befassen und entsprechende Änderungen durchzuführen haben. Andernfalls ist eine erneute Bundesratsinitiative wahrscheinlich, welche dann, unter Zugrundelegung der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, wohl auch mehr Erfolg versprechen wird. Etwas anderes zu tun, kommt derzeit nicht in Betracht, da uns FREIEN WÄHLERN als Teil der Landesregierung, wie gesagt, keine weitergehenden gesetzgeberischen Handlungsalternativen offenstehen.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-hold/frag…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.114.524 von Horst_Sindermann am 06.07.23 12:35:52
Zur Not kann er ja Steuerberatung machen für Termingeschäfthändler
Zitat von Horst_Sindermann: Brinkhaus ist politisch erledigt. Kann sich nun um seine Nackensteaks kümmern. Habe mich sowieso immer gefragt, warum er so hochgelobt wurde.
Zur Not kann er ja Steuerberatung machen für Termingeschäfthändler
Bürgerdialog mit Lindner noch Termine in Wuppertal Berlin Oldenburg. Den könnte man auch noch mal öffentlich fragen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Ve…
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Ve…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.114.467 von startvestor am 06.07.23 12:29:19Brinkhaus ist politisch erledigt. Kann sich nun um seine Nackensteaks kümmern. Habe mich sowieso immer gefragt, warum er so hochgelobt wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.114.443 von Sunny48 am 06.07.23 12:22:23Und das ist für mich eine NOCH GRÖßERE SAUERREI als Binding! Jegliche Missachtung von Gerichten, Demokratie und Menschenrechten!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.114.191 von indipip am 06.07.23 11:51:16Sehr gute Zusammenstellung! Hatte ich glaube ich auch damals so geschrieben, dass da was nicht sauber lief. Mit dieser Zusammenstellung werde ich die SPD-WAhlstände bei den nächsten Wahlen nerven, ggf. noch mit Flugblattunterstützung. Das wäre mein Beitrag zu dieser Sauerrei!