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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 213)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 11.05.24 16:40:06 von
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      schrieb am 15.06.23 13:28:10
      Beitrag Nr. 12.014 ()
      Wusste ichs doch, dass Olav Gutting unser Mann ist. Falls er hier mitliest, Vielen Dank. Sollten wir auch noch per Facebook oder Mail nachschieben:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/olav-gutting/fragen…

      Hoffen wir mal, dass Toncar auch Zahlen liefert. Ermittelbar sind die, das ist kein Hexenwerk.
      Avatar
      schrieb am 15.06.23 13:27:22
      Beitrag Nr. 12.013 ()
      Liegen Ihnen Fallzahlen zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte für 2021 vor?

      Sehr geehrter Herr Gutting,

      die Verlustverrechnungsbeschränkung des 20 Abs. 6 Satz 5 EStG gilt ab dem Jahr 2021. In der Gesetzesbegründung wurde eine Evaluierung nach 2 Jahren angekündigt. Es könnten also schon diverse Zahlen für 2021 vorliegen. Ich bitte daher um folgende Informationen:

      - Wieviele Fälle gab es insgesamt in 2021?
      - In wievielen Fällen davon wurden die Verlusttrades fehlerhaft erklärt (der Vordruck ist kompliziert)?
      - In wievielen Fällen wurden die Verlusttrades gar nicht erklärt?
      - Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen letztendlich Steuern auf per Saldo Verluste zu zahlen waren?
      - Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen letztendlich Steuern von mehr als 100% auf den Saldogewinn zu zahlen waren?
      - Wie hoch waren die zusätzlichen Steuereinnahmen wegen der Neuregelung in Euro?
      - Wie hoch ist die Anzahl der Einsprüche?
      - Wie hoch ist die Anzahl der Klagen?

      Wären Sie bereit eine kleine Anfrage zu stellen, sollten Ihnen die Zahlen noch nicht vorliegen?


      Antwort von Olav Gutting
      CDU • 15.06.2023

      vielen Dank für Ihre Eingabe über abgeordnetenwatch.

      In der Begründung zu § 20 Abs. 6 EStG im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen findet sich tatsächlich die Aussage: „Es ist gemeinsames Ziel der Koalitionsfraktionen, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher werden die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten evaluiert.“ https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf - dort Seite 62.

      Leider liegen mir dazu keine Angaben und Zahlen vor; ich bin wie Sie der Auffassung, dass diese Zahlen evaluiert werden müssen. Deshalb werde ich den nächsten Tagen die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen schriftlich befragen, ob und ggfs. wann mit Ergebnissen zu rechnen ist stellen. Die Antwort wird dann auf der Homepage des Bundestags unter: https://dip.bundestag.de/erweiterte-suche?f.wahlperiode=20&f… veröffentlicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr

      Olav Gutting

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/olav-gutting/fragen…
      Avatar
      schrieb am 15.06.23 10:42:54
      Beitrag Nr. 12.012 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.008.521 von DimisG7 am 15.06.23 10:03:59
      Zitat von DimisG7: Vielen Dank für die ausführlich Antwort, so mache ich es!


      Viel Erfolg Dimis und halte uns bitte auf dem Laufenden.
      Avatar
      schrieb am 15.06.23 10:36:00
      Beitrag Nr. 12.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.971.761 von startvestor am 07.06.23 23:11:09Weitere Ergänzungen und Erweiterungen:


      Übersicht über den Stand der Maßnahmen der Trader und aus der Politik gegen die Bindingsteuer
      Stand: 15.06.2023

      Justiz

      EGMR (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte)
      keiner


      BVerfG (Bundesverfassungsgericht)
      derzeit keiner (noch keine Vorlage eines FG)
      Martin Hlouschek: Verfassungsbeschwerde (VB) gescheitert (BVerfG reagierte nicht - ist bei VB von Einzelpersonen zu 99% die Regel)
      www.youtube.com/c/MartinHlouschekOptionstrader/videos


      FG (Finanzgericht)
      epizentrum (im Status des Stellungnahmen-Austauschs mit dem FA)



      FA - laufendes Einspruchsverfahren
      aksap (FA verzögert noch die Entscheidung über den Einspruch)
      Diversifikator (wartet auf die Entscheidung des FA zum Einspruch - 18.03.2023)
      Michi_investiert (Einspruch eingelegt, Begründung muss er noch nachreichen)


      FA - Bescheid erteilt
      einige User auf Reddit (denken über Einspruch nach)
      (https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/11xl67m/steuerbes…)


      FA - Erklärungsbearbeitung
      gurkengamma (Bescheid 2021 fehlt noch)
      DimisG7 (hatte den Saldofehler in Zeile 19 gemacht - will er nun korrigieren lassen)


      Erklärungsvorbereitung
      lululeom (will bis spätestens August seine Erklärung abgeben)
      bone2 (plant Abgabe bis 31.08.)
      tradeIntraday (Abgabe erst bis 2.10.)
      weitere User (die sich bei mir bisher nur per BM gemeldet haben)


      nicht direkt von der Bindingsteuer Betroffene
      Startvestor (liegt unter den 20K-Bindingrabatt - handelt nur wenig Long-Optionen und CFD)
      Horst_Sindermann (handelt keine Futures mehr)
      einige User mit Wohnsitz im Ausland
      User, die GmbH, Sammel-GbR oder Zebra nutzen




      politische Maßnahmen:

      - Bundesrat fordert am 09.10.2020 die Abschaffung der Bindingsteuer - Bundesregierung machts nicht
      - Jahressteuergesetz 2020: die Bindinggrenze wird von 10.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht
      - Zukunftsfinanzierungsgesetz (FDP): Abschaffung der Bindingsteuer war nur im Eckpunktepapier, Kanzleramt strich es aus Gesetz-Entwurf raus



      Protest-Maßnahmen (Demos, ziviler Ungehorsam, Festkleben etc.):



      Investigativberichte von Medien:



      hinreichend kritische Berichte von Medien:

      Zertifikateberater (2020):
      https://nc-cdn1.s3.amazonaws.com/9219156625f6a1060afae407007…

      FAZ (26.05.2023, Martin Hock)
      https://www.faz.net/aktuell/finanzen/besteuerung-von-terming…

      weitere sind noch zu ergänzen



      sonstige Maßnahmen der User:

      Fragen an Politiker über Abgeordnetenwatch.de oder Facebook

      - gabs v.a. im 1. Halbjahr 2020
      - ansonsten weitere kleinere Wellen, z.B. im Rahmen des ZuFinG

      wichtigste Beispiele:
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/frag…
      viele weitere sind noch zu ergänzen



      Mailingaktionen an Politiker

      - an ausgewählte Politiker immer mal wieder (z.B. Binding, Toncar, Tillmann usw.)


      Teilnahme am Wahlkampf

      - Anfang 2021 v.a. online
      (z.B. www.youtube.com/watch?v=ayh30N-SNeg
      - Idee für 2023 mit Flyern (Bayern?)


      Mailingaktionen an Zeitungen

      - an ausgewählte Journalisten immer mal wieder (z.B. Hock, Eckert, Watermann usw.)



      Beauftragung von Agenturen, TV-Produktionen etc.
      bisher nur in Planung (z.B. Werbeagentur, Doku durch TV-Firma über Binding-Opfer usw.)



      Verbände

      SdK

      - führt evtl. seit Ende 2021 Musterprozeß vor FG Hannover (lt. Reddit)



      CFD-Verband

      - Klage vor einen Finanzgericht läuft, aber wohl erst in der Anfangsphase


      DSW

      - wollte auch eine Klage unterstützen


      DDV

      - hat Optionsscheine und Zertifikate aus der Bindingsteuer rausgeboxt


      Bund der Steuerzahler

      - könnte auch Musterprozeß führen
      - Horst hatte mal wegen Medienkampagne angefragt - keine Antwort



      rechtliche Aufsätze

      Aufsatz Prof. Drüen (20.07.2020):
      https://www.genios.de/searchResult/Alle?requestText=Kapitalv…

      Diplomarbeit Tobias Unger (01.03.2022):
      https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/206…



      Internetseiten

      https://www.boerse-und-finanzen.de/steuer-privatanleger-term…



      andere Foren

      https://www.wertpapier-forum.de/topic/65305-verlustverrechnu…
      http://www.investoxforum.de/index.php?page=Thread&threadID=9…
      https://www.trading-stocks.de/thread-2054-page-102.html
      https://www.reddit.com/search/?q=verlustverrechnung
      https://www.tom-next.com/community/topic/73713-estg-verlustb…


      Erfolgskontrolle

      Gerichtsurteile

      https://dejure.org/dienste/lex/EStG/20/1.html
      https://www.kostenlose-urteile.de/smart.newssearch.htm?st=St…
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.06.23 10:03:59
      Beitrag Nr. 12.010 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.004.177 von startvestor am 14.06.23 16:14:17Vielen Dank für die ausführlich Antwort, so mache ich es!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 14.06.23 16:58:45
      Beitrag Nr. 12.009 ()
      Mal wieder was allgemeines, Public Choice Theorie von Buchanan:

      https://www.ubs.com/microsites/nobel-perspectives/de/laureat…

      "Politiker versuchen meist, das zu fördern, was sie für das Interesse der gesamten Gruppe halten, dabei sind sie aber eigentlich auch nicht anders als wir selbst», so Buchanan. «Manchmal speist sich ihre Motivation auch aus ihren privaten Interessen, wie wir es von Geschäftsleuten kennen.»

      Es ist eher andersrum. Politiker denken zuerst an sich und danach ans Gemeinwohl. Und das ist völlig logisch und menschlich. Wir müssen also Toncar und Co. immer erklären, was ihr persönlicher Nutzen am Wegfall der Bindingsteuer ist.
      Avatar
      schrieb am 14.06.23 16:23:37
      Beitrag Nr. 12.008 ()
      In einem Brief oder Dokument kann man es schon machen.
      Man muss halt die einzelnen Bescheide klar benennen und am besten auch gleich schreiben, um wie viel Euro man die Steuer und auch die Vorauszahlungen herabgesetzt haben möchte - denn nach diesem Antrag richtet sich später auch die Klage.

      Man kann z.B. nicht im Einspruch 10.000 Euro fordern und in der Klage später weil man sich verrechnet hat 15.000 Euro.

      => Klare Anträge im Einspruchsschreiben sind wichtig.

      Zu einem möglichen Klageantrag kann man auch noch diskutieren. https://openjur.de/u/2365578.html Hier wurde z.B. auch der Klageantrag, den der Steuerzahler mit anwaltlicher Vertretung gestellt hatte vom Gericht sinngemäß ausgelegt.
      Avatar
      schrieb am 14.06.23 16:14:17
      Beitrag Nr. 12.007 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.003.745 von JohnGalt123 am 14.06.23 15:15:07Er könnte es durchaus in ein Dokument packen, wenn er alles richtig benennt:

      https://www.drburkhard.de/steuerrecht/einspruchsverfahren/

      Ich würde es aber anders machen:

      - FA anrufen, Fehler in Erklärung erklären und dass die VZ keinen Sinn mehr machen:
      Ziel: Guter Beamter ändert den 2021er-Bescheid und nimmt die VZ zurück
      - falls obiges nicht klappt:
      Änderungsantrag zum 2021er-Bescheid und Einspruch gegen die VZ 2022 und 2023 (weiß nicht ob beides schon da)
      FA macht neuen Bescheid für 2021 und nimmt VZ zurück
      - Einspruch gegen neuen Bescheid für 2021 wegen Verfassungswidrigkeit der Bindingsteuer
      - FA lehnt ab
      - Klage beim Finanzgericht wegen Verfassungswidrigkeit der Bindingsteuer

      Bzgl. der VZ gibt's übrigens hier im Thread vor ein paar Hundert Seiten Muster. Damals träumte ich noch von Einsprüchen wegen der Verfassungswidrigkeit schon Mitte 2021.
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      Avatar
      schrieb am 14.06.23 15:15:07
      Beitrag Nr. 12.006 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.003.484 von DimisG7 am 14.06.23 14:39:01
      Zitat von DimisG7:
      Gegen die Vorauszahlungen kann separat Einspruch eingelegt werden.


      Wenn ich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlege sind dann die Vorauszahlungen erstmal auch vom Tisch, oder muss ich da noch was zusätzlich unternehmen? Vielen Dank!


      Ein Einkommensteuerbescheid besteht aus mehreren eigenständigen Bescheiden.
      Aus meiner Sicht eine absolute Frechheit, dass das nicht klar gekennzeichnet ist und die Abgabenordnung gehört ebenfalls modernisiert.

      Jedenfalls:
      Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Zinsen, Vorauszahlungen, Anrechnungsverfügung sind alles eigenständige Verwaltungsakte. In anderen Fällen kommen noch Abrechnungsbescheide oder Haftungsbescheide dazu.

      Bei Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer reicht es i.d.R, wenn man sich nur gegen die EInkommensteuer wendet, da diese 3 zusammenhängen.

      Die anderen Bescheide sind jedoch eigenständig. Lange Rede kurzer Sinn, es muss auch explizit Einspruch gegen den Bescheid über die Vorauszahlungen eingelegt werden.
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      Avatar
      schrieb am 14.06.23 15:02:07
      Beitrag Nr. 12.005 ()
      Was passiert eigentlich in den Folgejahren wenn man nicht tradet mit den 11 T€, löst man dann jährlich weitere 20.000 Verluste von den 150.000 auf und bekommt dafür Steuerrückerstattungen bis man die 11 T€ wiederhat?

      ne, musst gewinnen machen und kannst dann nur gegenrechnen.




      Ja, für gemeinschaftskonten gibt es 2xmal 20.000, ich machs in ner GbR hab 5 mal 20.000
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