Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 218)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.981.004 von JohnGalt123 am 09.06.23 16:39:01Um was gehts hier in diesem Thread um Aktien oder Termingeschäfte?!
Das war eine rhetorische Frage, aber danke, jetzt hast es ValueIn auch nochmal von dir gehört
Das war eine rhetorische Frage, aber danke, jetzt hast es ValueIn auch nochmal von dir gehört
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.779 von indipip am 09.06.23 16:04:00
Sowohl für Aktien als auch Termingeschäfte gibt es Verlustverrechnungsbeschränkungen die womöglich nicht verfassungsgemäß sind.
Für Aktienverluste gibt es bereits einen Vorlagebeschluss und Vorläufigkeitsvermerk, deshalb geht es hier hauptsächlich um Termingeschäfte.
Die meisten Hebelzertifikate sind riskanter als Termingeschäfte und dürfen dennoch verrechnet werden. Warum?
Weil § 20 Abs. 6 Satz 4 und 5 (auch 6) EStG absoluter Murks sind. 4 Verlusttöpfe im Bereich der Einkünfte des Kapitalvermögen sind absolut übertrieben.
Als nächstes kommen Verlustöpfe pro Aktienunternehmen, damit man es sich vorher 10mal überlegt Aktien eines Unternehmens zu kaufen.
Zitat von indipip: Um was gehts hier in diesem Thread um Aktien oder Termingeschäfte?!
Lese was geschrieben wird und achte auf den Kontext und schreib nicht immer irgendwas. Echt schlimm bei dir.
Jetzt muss ich schon Bindig zitieren.
Nein. Die Idee ist es, solche risikobehaf-
teten Geschäfte im privaten Bereich nicht
steuerlich zu fördern. Wenn private Anleger
sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie
an der Terminbörse riskante Wetten einge-
hen wollen, und wenn wir dazu beigetragen
haben, dass sie davon Abstand nehmen,
dann haben wir unser Ziel erreicht.
Sowohl für Aktien als auch Termingeschäfte gibt es Verlustverrechnungsbeschränkungen die womöglich nicht verfassungsgemäß sind.
Für Aktienverluste gibt es bereits einen Vorlagebeschluss und Vorläufigkeitsvermerk, deshalb geht es hier hauptsächlich um Termingeschäfte.
Die meisten Hebelzertifikate sind riskanter als Termingeschäfte und dürfen dennoch verrechnet werden. Warum?
Weil § 20 Abs. 6 Satz 4 und 5 (auch 6) EStG absoluter Murks sind. 4 Verlusttöpfe im Bereich der Einkünfte des Kapitalvermögen sind absolut übertrieben.
Als nächstes kommen Verlustöpfe pro Aktienunternehmen, damit man es sich vorher 10mal überlegt Aktien eines Unternehmens zu kaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.920 von indipip am 09.06.23 16:25:02
Die Gewinne TG werden mit der AbgSt belastet und um die geht es hier (auch). In deinem anderen Post behauptest Du aber es würde nicht um die AbgSt gehen, postest dann aber zur AbgSt Behauptungen von Binding die ich widerlege also Contra Binding. Der Ton in diesem Thread wird immer vergifteter obwohl wir alles das gleiche wollen nämlich eine Rücknahme der Binding Gesetze.
Zitat von indipip: Dann lass mich dich mal fragen, mit welchem Steuersatz werden Gewinne aus Termingeschäften im Privatvermögen besteuert?
Du trollst hier rum vom feinsten. Stellst dich dumm wenns dir passt und machst an andere Stelle wieder auf schlau.
Bist jetzt auch bei mir auf ignore. Mache es gut.
Die Gewinne TG werden mit der AbgSt belastet und um die geht es hier (auch). In deinem anderen Post behauptest Du aber es würde nicht um die AbgSt gehen, postest dann aber zur AbgSt Behauptungen von Binding die ich widerlege also Contra Binding. Der Ton in diesem Thread wird immer vergifteter obwohl wir alles das gleiche wollen nämlich eine Rücknahme der Binding Gesetze.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.878 von ValueIn am 09.06.23 16:17:22Dann lass mich dich mal fragen, mit welchem Steuersatz werden Gewinne aus Termingeschäften im Privatvermögen besteuert?
Du trollst hier rum vom feinsten. Stellst dich dumm wenns dir passt und machst an andere Stelle wieder auf schlau.
Bist jetzt auch bei mir auf ignore. Mache es gut.
Du trollst hier rum vom feinsten. Stellst dich dumm wenns dir passt und machst an andere Stelle wieder auf schlau.
Bist jetzt auch bei mir auf ignore. Mache es gut.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.779 von indipip am 09.06.23 16:04:00
Du hast geschreiben das Binding gesagt hat:
Die Besserstellung der Privaten in Form der Abgeltungssteuer.
Ich habe auf Deinen Post Bezug genommen was ist daran nicht zu verstehen?
Zitat von indipip: Um was gehts hier in diesem Thread um Aktien oder Termingeschäfte?!
Lese was geschrieben wird und achte auf den Kontext und schreib nicht immer irgendwas. Echt schlimm bei dir.
Jetzt muss ich schon Bindig zitieren.
Nein. Die Idee ist es, solche risikobehaf-
teten Geschäfte im privaten Bereich nicht
steuerlich zu fördern. Wenn private Anleger
sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie
an der Terminbörse riskante Wetten einge-
hen wollen, und wenn wir dazu beigetragen
haben, dass sie davon Abstand nehmen,
dann haben wir unser Ziel erreicht.
Du hast geschreiben das Binding gesagt hat:
Die Besserstellung der Privaten in Form der Abgeltungssteuer.
Ich habe auf Deinen Post Bezug genommen was ist daran nicht zu verstehen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.689 von ValueIn am 09.06.23 15:52:31Um was gehts hier in diesem Thread um Aktien oder Termingeschäfte?!
Lese was geschrieben wird und achte auf den Kontext und schreib nicht immer irgendwas. Echt schlimm bei dir.
Jetzt muss ich schon Bindig zitieren.
Nein. Die Idee ist es, solche risikobehaf-
teten Geschäfte im privaten Bereich nicht
steuerlich zu fördern. Wenn private Anleger
sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie
an der Terminbörse riskante Wetten einge-
hen wollen, und wenn wir dazu beigetragen
haben, dass sie davon Abstand nehmen,
dann haben wir unser Ziel erreicht.
Lese was geschrieben wird und achte auf den Kontext und schreib nicht immer irgendwas. Echt schlimm bei dir.
Jetzt muss ich schon Bindig zitieren.
Nein. Die Idee ist es, solche risikobehaf-
teten Geschäfte im privaten Bereich nicht
steuerlich zu fördern. Wenn private Anleger
sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie
an der Terminbörse riskante Wetten einge-
hen wollen, und wenn wir dazu beigetragen
haben, dass sie davon Abstand nehmen,
dann haben wir unser Ziel erreicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.365 von indipip am 09.06.23 14:49:55
in der Gesamtbetrachtung gibt es keine Besserstellung der Kap Einkünfte mit der einzigen Ausnahme von Zinsen. Aktiengewinne und Dividenden werden in der Gesamtbetrachtung mit 47,x% besteuert also höher als Arbeitseinkommen, da das Unternehmen Dividenden aus versteuerten Gewinnen bezahlt.
Zitat von indipip: ja, daran sieht man auch einen der Gründe worum es Binding eigentlich ging. Die Besserstellung der Privaten in Form der Abgeltungssteuer.
Die konnte er nicht kippen, daher versuchte er es anderweitig.
in der Gesamtbetrachtung gibt es keine Besserstellung der Kap Einkünfte mit der einzigen Ausnahme von Zinsen. Aktiengewinne und Dividenden werden in der Gesamtbetrachtung mit 47,x% besteuert also höher als Arbeitseinkommen, da das Unternehmen Dividenden aus versteuerten Gewinnen bezahlt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.979.645 von startvestor am 09.06.23 12:52:26
Etwas verwirrt der Gute. In seiner Propaganda Welt kann er nicht unterscheiden zwischen den Überbringern von schlechten Nachrichten und der schlechten Nachricht. Es gibt keinen einzigen Post in dem ich es richtig finde was der Gesetzgeber hier verbrochen hat... Ich und einige andere zeigen nur auf das Recht haben und Recht bekommen zwei Dinge sind.
Zitat von startvestor: Ich kenne das aus den Ukraine-Threads. Besser nicht in eine Diskussion verwickeln lassen. Die endet nie. Konsequentes Ignore dreht den Hahn ab.
Etwas verwirrt der Gute. In seiner Propaganda Welt kann er nicht unterscheiden zwischen den Überbringern von schlechten Nachrichten und der schlechten Nachricht. Es gibt keinen einzigen Post in dem ich es richtig finde was der Gesetzgeber hier verbrochen hat... Ich und einige andere zeigen nur auf das Recht haben und Recht bekommen zwei Dinge sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.188 von stillhalter_0 am 09.06.23 14:18:46
Halten wir weiter fest, dass das Gericht anscheinend keine Ahnung hat.
Es wurden als Stillhalter Verkaufsoptionen verkauft ..."während er gleichzeitig das Risiko eingegangen ist, durch die ggf. erforderlich werdende Abwicklung des Basisgeschäfts Verluste in unbegrenzter Höhe zu erleiden. "
Seit wann kann mit mit nackt verkauften Put-Optionen "unbegrenzte" Verluste erleiden?
Ich mache das ja nun auch schon einige Jährchen- aber das wäre mir neu.
Falls jemand Klage einreicht- bitte einen Ratgeber "Optionen für Dummys" beilegen, damit das hohe Gericht nicht so einen Schwachsinn in die Begründung schreiben kann.
" Überschüsse aus dem Verkauf von Aktien, mit denen diese Verluste steuerlich hätten kompensiert werden können, sah das Geschäftsmodell des Klägers nicht vor."
Hätte er sich mal drum kümmern sollen, anstatt zu klagen- nur wollte er hier etwas mit unterschiedlichen Einküften/Verlusten innerhalb von §23 EStG verrechnen.
Der kam ja auch noch bis Ende 2013 zum Tragen - man konnte daher Altverluste (Aktien) auch noch mit anderen Wertpapier-Gewinnen/Einnahmen verrechnen, die ab 2009 enstanden.
Schreibe ich eine PUT-Option auf den Roche GS- dann kann ich nach Andienung auch mit Verlust verkaufen und dieser Verlust
würde selbstverständlich mit den sonstigen Einkünften voll verrechnet- also auch mit der Stillhalterprämie, so das unterm Strich auch ein Plus rauskommen könnte.
Also ähnlich dem, was man in einer GmbH auch mit Aktien machen kann mangels Topf-Gedöns.
Zitat von stillhalter_0: Auch ganz frisch, es ist der gleiche Kläger, wie unten:
Finanzgericht Baden-Württemberg Urt. v. 12.11.2021, Az.: 2 K 1159/21
Halten wir fest: es geht darum, Stillhalterprämien mit angedienten und verkauften Aktien zu verrechnen. Klage wurde abgewiesen.
Halten wir weiter fest, dass das Gericht anscheinend keine Ahnung hat.
Es wurden als Stillhalter Verkaufsoptionen verkauft ..."während er gleichzeitig das Risiko eingegangen ist, durch die ggf. erforderlich werdende Abwicklung des Basisgeschäfts Verluste in unbegrenzter Höhe zu erleiden. "
Seit wann kann mit mit nackt verkauften Put-Optionen "unbegrenzte" Verluste erleiden?
Ich mache das ja nun auch schon einige Jährchen- aber das wäre mir neu.
Falls jemand Klage einreicht- bitte einen Ratgeber "Optionen für Dummys" beilegen, damit das hohe Gericht nicht so einen Schwachsinn in die Begründung schreiben kann.
" Überschüsse aus dem Verkauf von Aktien, mit denen diese Verluste steuerlich hätten kompensiert werden können, sah das Geschäftsmodell des Klägers nicht vor."
Hätte er sich mal drum kümmern sollen, anstatt zu klagen- nur wollte er hier etwas mit unterschiedlichen Einküften/Verlusten innerhalb von §23 EStG verrechnen.
Der kam ja auch noch bis Ende 2013 zum Tragen - man konnte daher Altverluste (Aktien) auch noch mit anderen Wertpapier-Gewinnen/Einnahmen verrechnen, die ab 2009 enstanden.
Schreibe ich eine PUT-Option auf den Roche GS- dann kann ich nach Andienung auch mit Verlust verkaufen und dieser Verlust
würde selbstverständlich mit den sonstigen Einkünften voll verrechnet- also auch mit der Stillhalterprämie, so das unterm Strich auch ein Plus rauskommen könnte.
Also ähnlich dem, was man in einer GmbH auch mit Aktien machen kann mangels Topf-Gedöns.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.236 von bone2 am 09.06.23 14:25:39ja, daran sieht man auch einen der Gründe worum es Binding eigentlich ging. Die Besserstellung der Privaten in Form der Abgeltungssteuer.
Die konnte er nicht kippen, daher versuchte er es anderweitig.
Die konnte er nicht kippen, daher versuchte er es anderweitig.