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    Trading in GmbH? Doppelte Buchführung von Termingeschäften und Co (Seite 4)

    eröffnet am 20.01.20 21:17:49 von
    neuester Beitrag 06.10.23 17:58:35 von
    Beiträge: 421
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      schrieb am 24.03.22 14:21:58
      Beitrag Nr. 391 ()
      ahh...jetzt verstehe ich das ganze Geschreie...und Panikmache...hier sind Leute von RIDE auf Kundenfang...ja genau die anderen StB´s in DE kennen keine WP Vorschriften geschweige den Bilanzierungsvorschriften...das können nur die von StB´s von RIDE...:laugh::laugh::laugh:

      ...und das kann auch nur ihr einzigartiger autom. Wertpapierverbuchung SERVICE....

      und wie günstig....Depotwert 500K - 1000K....Kosten jährlich 1.100,-€netto/1.309,-€ brutto...

      ...wohl gemerkt jährlich...

      ...für eine Schnittstelle...WAS KANN DIE...eine XML-DATEI in eine CSV-DATEI umwandeln...damit sie für die FIBU als Stapelverarbeitung brauchbar ist...da ruf ich gleich mal SAP an und sicher mir noch ein paar EURONEN Provision...

      ...beforusnet007 hat das Ding schon längst geschrieben...wenn ihr ihn anschreibt ist er euch bestimmt behilflich...

      also lasst euch nicht blenden, geht zu euerem StB da sitzen zig weitere StB`s, WP`s

      also nix für ungut...Taxadvisor...ich weiß nicht wer du bist...oder glaubst mehr zu wissen als meine Kanzlei mit ihren ganzen StB´s und WP´s und wie die alle tituliert werden...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.03.22 12:29:00
      Beitrag Nr. 390 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.183.452 von Elfi1 am 24.03.22 10:57:51
      Zitat von Elfi1: Dein Ansatz hat natürlich schon etwas. Gerade, wenn man z.b. grundsätzlich am Ende des Jahres keinerlei WP-Bestände hat, die zu bewerten wären.
      So würde deine G&V dem eines normalen Steuerpflichtigen entsprechen. Nur läßt das wirklich dein STB oder das Finanzamt mit sich machen?


      Gründung VV GmbH...Handel mit eigenem Vermögen...ausschließlich nicht als Dienstleistung für Dritte...keine Gewerbeanmeldung...keine Umsatzsteuerliches Unternehmen...keine Beratung/Verkauf/Coaching etc. ...keine Immobilien

      keine Aktien, keine Dividenden, keine Kryptos, keine Optionen

      GuV eines normalen Steuerpflichtigen...du meintest sicherlich etwas anderes...

      GMBH
      1. Umsatzerlöse
      8100 Steuerfreie Umsätze gemäß § blablala
      2. Personalaufwand
      4144 Soziale Abgaben für Minijobber
      und so weiter
      3. Abschreibungen
      4860 GWG
      4. sonstige Aufwendungen
      2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten
      nächsten Aufwandskonten und so weiter
      5. Jahresüberschuss

      Bei Erklärungsgemäßer Veranlagung ergeben sich
      - Körperschaftssteuer XXXXX.XX
      - Gewerbesteuer YYYY.YY

      auf private Ebene:
      Einkünfte Kaptalerträge...Zinsen für das Gesellschafter Darlehen sind zum 31.12 abgerechnet und privat ausgezahlt worden, Zinsen aus Privatdarlehen zwischen nahe stehenden Personen (alleiniger Gesellschafter)...eine Ausschüttung für 2021 beabsichtige ich nicht...
      Einkünfte Gewinneinkünfte...hat jetzt hier nix mit der VV GmbH zu tun
      Einkünfte Vermietung und Verpachtung...hat auch nix mit der VV GmbH zu tun

      also eine GuV eines normalen Steuerpflichtigen kenne ich nicht...

      wie geschrieben, so habe ich es gemacht, so wünschen es die Herren StB, die arbeiten mit ADDISON, ich mit dem MT4 kann jeder Zeit auf Knopfdruck liefern...
      Avatar
      schrieb am 24.03.22 11:28:11
      Beitrag Nr. 389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.183.002 von Taxadvisor am 24.03.22 10:28:12
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von africoke: Entscheidend ist der Kontoauszug und nicht der Betriebsprüfer...sofern er urteilt bzw. begehrt das einzelne CFD-TRADES gebucht sein sollten, ergibt sich die Frage nach dem Kontoauszug, wofür dieser dann noch benötigt wird. Erhalte von Lieferanten auch eine Sammelrechnung...10xKlopapier...100xServietten...5xTischdeckenreinigung...Lieferung vom 05. und 09. und 23. ...am Ende des Monats gehst du jetzt hin und buchst die einzelnen Positionen .... Klopapier ... Servietten...Tischdeckenreinigung...glaub ich kaum


      Buchst du den Monatsauszug von der Bank auch in einer Summe? Das HGB schreibt die Einzelverbuchung vor und da ist eine Sammelrechnung eines Lieferanten ein Beleg und jeder Trade ist ebenfalls ein Beleg. Man kann das bei einer reinen VV GmbH sicher so buchen wie Du, da sollte das Ergebnis im Wesentlichen gleich sein (Problematisch wäre natürlich, wenn auch Transaktionen dabei sind, die unter § 8b KStG oder § 15 Abs. 4 EStG fallen). Das ändert aber nichts daran, dass es generell für VV GmbH nicht gesetzeskonform ist. Bei CFD's-Handel, wird es wahrscheinlich nur eine einzige Gegenpartei (die Bank) geben, da könnte man sich mit Deiner Buchung in einer Grauzone bewegen. In jedem Fall freut sich ein Insolvenzverwalter, wenn er denn irgendwann mal zum Zuge kommt...

      Gruß
      Taxadvisor




      Na ja, also auf dem Bankkonto sind natürlich verschiede Zahlungs Ein-/Ausgänge enthalten. Die Kosten für die Telekom laufen schon auf ein anderes Aufwandskonto wie das Kontoführungsentgelt. Bank...Konto...Monatsauszug...in einer Summe...auf welches Konto? also ganz so blöde bin ich nicht

      Das Ergebnis ist nich im WESENTLICHEN gleich...es entspricht dem Beleg (keine Buchung ohne Beleg)...und ich erhalte keinen Beleg für jeden einzelnen Trade...ich erhalte ein Beleg für alle getätigten Trades am TAG und ein Monatsreport.

      Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG

      Wie ich schon schrieb, ausschließlich Differenzkontrakte, hiernach existieren keine Transaktionen die unter § 8b KStG oder §15 Abs. 4 EStG fallen. Ja es gibt immer nur eine Gegenpartei. Ja genau Insolvenzverwalter...

      Gruß africoke
      Avatar
      schrieb am 24.03.22 10:57:51
      Beitrag Nr. 388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.178.397 von africoke am 23.03.22 19:53:34Dein Ansatz hat natürlich schon etwas. Gerade, wenn man z.b. grundsätzlich am Ende des Jahres keinerlei WP-Bestände hat, die zu bewerten wären.
      So würde deine G&V dem eines normalen Steuerpflichtigen entsprechen. Nur läßt das wirklich dein STB oder das Finanzamt mit sich machen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.03.22 10:28:12
      Beitrag Nr. 387 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.178.397 von africoke am 23.03.22 19:53:34
      Zitat von africoke: Entscheidend ist der Kontoauszug und nicht der Betriebsprüfer...sofern er urteilt bzw. begehrt das einzelne CFD-TRADES gebucht sein sollten, ergibt sich die Frage nach dem Kontoauszug, wofür dieser dann noch benötigt wird. Erhalte von Lieferanten auch eine Sammelrechnung...10xKlopapier...100xServietten...5xTischdeckenreinigung...Lieferung vom 05. und 09. und 23. ...am Ende des Monats gehst du jetzt hin und buchst die einzelnen Positionen .... Klopapier ... Servietten...Tischdeckenreinigung...glaub ich kaum


      Buchst du den Monatsauszug von der Bank auch in einer Summe? Das HGB schreibt die Einzelverbuchung vor und da ist eine Sammelrechnung eines Lieferanten ein Beleg und jeder Trade ist ebenfalls ein Beleg. Man kann das bei einer reinen VV GmbH sicher so buchen wie Du, da sollte das Ergebnis im Wesentlichen gleich sein (Problematisch wäre natürlich, wenn auch Transaktionen dabei sind, die unter § 8b KStG oder § 15 Abs. 4 EStG fallen). Das ändert aber nichts daran, dass es generell für VV GmbH nicht gesetzeskonform ist. Bei CFD's-Handel, wird es wahrscheinlich nur eine einzige Gegenpartei (die Bank) geben, da könnte man sich mit Deiner Buchung in einer Grauzone bewegen. In jedem Fall freut sich ein Insolvenzverwalter, wenn er denn irgendwann mal zum Zuge kommt...

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      schrieb am 24.03.22 08:39:04
      Beitrag Nr. 386 ()
      Ich habe mal mein damaliges Sammelsorium durchstöbert, vll. hilft es ja jemandem weiter.

      Future-Kontrakte: Bedeutung und bilanzielle Behandlung nach HGB

      Hier ist der Link zum einem Fachbeitrag

      https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Fut…
      Avatar
      schrieb am 23.03.22 19:53:34
      Beitrag Nr. 385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.177.812 von startvestor am 23.03.22 19:02:00ich weiß, ich war an der Diskussion auch beteiligt bzw. hatte alle meine Schritte bzw. Kostenaufwand für die Gründung meiner VV GmbH letztes Jahr hier gepostet - im Verhältnis zu RIDE waren dies 2000,-€ weniger für die Gründung - und für die Buchungen/StB kostet dies mich 300,-€ weniger im Monat...so verdient man Geld....

      Entscheidend ist der Kontoauszug und nicht der Betriebsprüfer...sofern er urteilt bzw. begehrt das einzelne CFD-TRADES gebucht sein sollten, ergibt sich die Frage nach dem Kontoauszug, wofür dieser dann noch benötigt wird. Erhalte von Lieferanten auch eine Sammelrechnung...10xKlopapier...100xServietten...5xTischdeckenreinigung...Lieferung vom 05. und 09. und 23. ...am Ende des Monats gehst du jetzt hin und buchst die einzelnen Positionen .... Klopapier ... Servietten...Tischdeckenreinigung...glaub ich kaum

      die Notwendigkeit ergibt sich aus den Handelsrechtlichen/Steuerrechtlichen Vorschriften und sonst nix...handelst du Aktien gibt es andere Vorschriften für deren Bilanzierung...wie gesagt ich handel CFD und meine Positionen werden meist am selben Tag geschlossen, da gibt es nichts zu bewerten, das einzige ist der Überhang der Margin Zahlung in den Folgemonat und bei Schließung erfolgt die Glattstellung

      die Frage ist was du handelst? Aktien, Optionen, Währungspaare, Swaps etc., dann ist es natürlich aufwendiger...kann aber auch jeder bei RIDE den Service buchen wenn er damit Schwierigkeiten hat
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.03.22 19:02:00
      Beitrag Nr. 384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.177.686 von africoke am 23.03.22 18:45:22Wir hatten hier die Diskussion, ob nicht eine einzige Jahresabschlussbuchung z.B. für CFD-Gewinne auch reichen würde für die GoB. Taxadvisor bucht bei RIDE aber jeden einzelnen Trade. Du hast eine neue Variante. Entscheidend ist, was wird der Betriebsprüfer anerkennen. Das weiß nur das Fnanzamt. Wenn ich es wüsste, würde ich nicht fragen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.03.22 18:45:22
      Beitrag Nr. 383 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.177.395 von africoke am 23.03.22 18:16:56
      Zitat von africoke: Was meinst du mit ein paar Abschlussbuchungen pro Jahr? Das Ding wird monatlich gebucht...ich bringe gar nichts ins Spiel...ich habe geschrieben wie ich es seit Mai 2021 handhabe...Mein StB bucht das Geschäftskonto, die Trades einmal monatlich....GuV und Bilanz ist für das Geschäftsjahr 2021 am 17. Januar 2022 erstellt worden...Was gibt es da großartig rumzudödeln...ein Geschäftsfeld TRADING...

      Was steht den auf dem Monatskontoauszug:

      Ein-/Auszahlung
      Close Trade P/L = geschlossen Trades Profit/Loss...einzeln...und als Summe zusammengefasst
      Gebühren = Rollover/Swap etc. ...einzeln...und als Summe zusammengefasst
      Das einzige was nicht drauf steht ist die Margin die bei jedem Trade anfällt und bei Schließung zurückgewährt wird, hierzu habe ich ein Spalte hinzugefügt.

      Volumen x (ggfs. Währungsumrechnung bei Nas,Dow) x Kurs x Margin in %= zu hinterlegende Margin...Was erhalte ich zurück bei Schließung...die Margin...Was erhöht/verringert sich...der Kontostand

      Welch anderes Monatsergebnis sollte jetzt rausspringen wenn ich die einzeln buche... Der Saldo bleibt gleich...was interessiert mich ob ich das im DAX, NAS oder Dow erzielt habe...was interessiert mich ob der Währungskurs bei 0,8713....oder 0,85645 am 15. März oder 16. März war...Inwiefern sind hier unrichtige ANGABEN enthalten???

      Wie gesagt, ich handel nur CFD...bei Aktien kommt halt eine Buchung noch hinzu....mit Optionen hab ich mich nicht beschäftigt...

      Etwas Fachwissen muss man dann haben wenn Positionen offen sind, die stehen natürlich auch auf dem Monatskontoauszug...ist nix anderes - da noch nicht geschlossen - ist das Konto "ich glaube sonstige Vermögensgegenstände heißt es" entsprechende wie oben beschrieben belastet...was passiert wenn ich Sie ab 3 des Folgemonats schließe...na dann wird die Margin wieder gutgeschrieben + Gewinn oder Verlust...

      Mein StB das Finanzamt fragen wie die es gerne hätten...Hallo...dafür gibt es Gesetze...Ordnungsgemäßer Buchhaltung-Bilanzierung etc. ....

      Schaut dir mal das Video, ich such es gleich raus, das ist eine xls-Datei die in Datev, ADDISON und wie die ganzen Fibu Dinger noch so heißen eigespielt wird...ist nix anderes wie dein Monatsreport



      wie versprochen hier ist der Link... ....
      ab Minute 30 geht es los...das siehst du sogar die CSV-DATEI...
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.03.22 18:16:56
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.173.810 von startvestor am 23.03.22 12:56:39Was meinst du mit ein paar Abschlussbuchungen pro Jahr? Das Ding wird monatlich gebucht...ich bringe gar nichts ins Spiel...ich habe geschrieben wie ich es seit Mai 2021 handhabe...Mein StB bucht das Geschäftskonto, die Trades einmal monatlich....GuV und Bilanz ist für das Geschäftsjahr 2021 am 17. Januar 2022 erstellt worden...Was gibt es da großartig rumzudödeln...ein Geschäftsfeld TRADING...

      Was steht den auf dem Monatskontoauszug:

      Ein-/Auszahlung
      Close Trade P/L = geschlossen Trades Profit/Loss...einzeln...und als Summe zusammengefasst
      Gebühren = Rollover/Swap etc. ...einzeln...und als Summe zusammengefasst
      Das einzige was nicht drauf steht ist die Margin die bei jedem Trade anfällt und bei Schließung zurückgewährt wird, hierzu habe ich ein Spalte hinzugefügt.

      Volumen x (ggfs. Währungsumrechnung bei Nas,Dow) x Kurs x Margin in %= zu hinterlegende Margin...Was erhalte ich zurück bei Schließung...die Margin...Was erhöht/verringert sich...der Kontostand

      Welch anderes Monatsergebnis sollte jetzt rausspringen wenn ich die einzeln buche... Der Saldo bleibt gleich...was interessiert mich ob ich das im DAX, NAS oder Dow erzielt habe...was interessiert mich ob der Währungskurs bei 0,8713....oder 0,85645 am 15. März oder 16. März war...Inwiefern sind hier unrichtige ANGABEN enthalten???

      Wie gesagt, ich handel nur CFD...bei Aktien kommt halt eine Buchung noch hinzu....mit Optionen hab ich mich nicht beschäftigt...

      Etwas Fachwissen muss man dann haben wenn Positionen offen sind, die stehen natürlich auch auf dem Monatskontoauszug...ist nix anderes - da noch nicht geschlossen - ist das Konto "ich glaube sonstige Vermögensgegenstände heißt es" entsprechende wie oben beschrieben belastet...was passiert wenn ich Sie ab 3 des Folgemonats schließe...na dann wird die Margin wieder gutgeschrieben + Gewinn oder Verlust...

      Mein StB das Finanzamt fragen wie die es gerne hätten...Hallo...dafür gibt es Gesetze...Ordnungsgemäßer Buchhaltung-Bilanzierung etc. ....

      Schaut dir mal das Video, ich such es gleich raus, das ist eine xls-Datei die in Datev, ADDISON und wie die ganzen Fibu Dinger noch so heißen eigespielt wird...ist nix anderes wie dein Monatsreport
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