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    Auslandsdepot - deutsche ausschüttende ETFs - buy & hold - erklärungspflicht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.20 22:09:45 von
    neuester Beitrag 01.05.20 15:53:12 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.323.115
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      Avatar
      schrieb am 09.04.20 22:09:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebes Forum,

      dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, dass das Thema noch nicht behandelt wurde, falls ja habe ich es möglicherweise nicht verstanden. Ich habe in der Suche folgenden Beitrag gefunden

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1298525-1-10/aus…

      Dort geht es aber insbesondere um Kirchensteuer und um Aktiendividenden.

      Meine Frage betrifft eher ETFs und ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer:
      Ich möchte als unbeschränkt steuerpflichtiger Deutscher ohne Kirchenzugehörigkeit, in der Schweiz (bei Swissquote) ein Depot eröffnen und dort in Deutschland ansässige ETFs (und möglicherweise Aktien) mit Dividendenauszahlung kaufen, so dass keine Vorabpauschale fällig wird.

      Z.B. Deka MSCI World UCITS ETF

      Ich gehe davon aus, dass durch diesen Konstellation deutsche Quellensteuer abgezogen werden.

      Muss ich bei einer Buy and Hold Strategie die Ausschüttungen/Dividenden in der deutschen Steuererklärung dennoch angeben? Es ist ja bereits deutscher Steuerabzug erfolgt. Oder sind in dieser Konstellation Einkünfte nicht erklärungspflichtig? Hinweis: Freistellungsbetrag ist bereits an anderer Stelle ausgeschöpft.

      Nur um klarzustellen: Es geht nicht um Steuervermeidung oder Steuerbetrug! Ich möchte mein Vermögen gerne regional diversifizieren.

      Es ist mir klar, dass bei einem Verkauf möglicherweise Veräußerungsgewinne anzugeben sind.

      Vielen Dank und schöne Osterfeiertage!
      Passive Investor
      Avatar
      schrieb am 10.04.20 17:47:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      >>>Ich gehe davon aus, dass durch diesen Konstellation deutsche Quellensteuer abgezogen werden.

      Bezüglich Fonds irrst du da.
      Und zu den Dividenden steht ja schon alles in dem anderen Thread.


      >>>so dass keine Vorabpauschale fällig wird.

      Ich weiß nicht ob man die dann nicht dem Finanzamt zahlen muss. (???)

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 12.04.20 01:48:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lieber Stefan,

      vielen Dank für Deine Antwort!

      D.h. also Ausschüttungen von in Deutschland aufgelegten ETFs/Fonds unterliegen keinem Deutschen Quellensteuerabzug und müssten separat erklärt werden? Ausschüttungen von ETFs/Fonds werden also anders behandelt als Dividenden? hmm..... ok... schade..

      Die einzige Möglichkeit die Erträge nicht zu erklären, wäre also Deutsche Einzelaktien zu kaufen?

      Das muss ich mir noch mal überlegen.

      Schönen Ostersonntag!
      Avatar
      schrieb am 01.05.20 15:53:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      M.E. wird eine schweizer Quellensteuer von 30 % abgeführt. Erträge von Konten bei ausländischen Brokern mußt Du immer angeben. Du bekommst von SQ eine Tax/income statement für 100 CHF
      https://en.swissquote.com/online-trading/pricing

      Die Vorabbesteuerung würde mich auch interessieren.


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